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Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich

6030 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 13, 2003

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/6030/de/informationssystem-fur-den-auslander-und-den-asylbereich

Retrieved on Sep 5, 2026

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Source

Parliamentary business: Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (02.047)

02.047

Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Der Ausländerbereich und der Asylbereich sind in der Schweiz getrennt. Aufgaben und Kompetenzen in den beiden Bereichen sind unterschiedlich und werden demgemäss heute von zwei Bundesämtern wahrgenommen, vom Bundesamt für Ausländerfragen und vom Bundesamt für Flüchtlinge. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass es zwischen den beiden Bereichen viele Schnittstellen gibt, zum Beispiel ist jeder Asylsuchende auch ein Ausländer und jeder Ausländer kann auch zum Asylsuchenden werden. Eine Person kann von einem Bereich zum andern wechseln und im Laufe ihrer Anwesenheit in der Schweiz verschiedenen Behörden und gesetzlichen Regelungen unterstehen.

Heute gibt es in diesen Ausländerbereichen drei unabhängige Datenbanken, nämlich das Zentrale Ausländerregister (ZAR), das automatisierte Personenregistratursystem (Auper), aufgeteilt in Auper/Asyl für den Asylbereich und das Auper/Bürgerrecht. Diese drei Bereiche hängen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eng zusammen, da eine Person in verschiedenen Bereichen gespeichert werden kann: Ein Asylbewerber kann auch im Ausländer- oder sogar im Bürgerrechtsbereich erfasst werden. Von dieser Verknüpfung abgesehen, handelt es sich im technischen Bereich um drei getrennte Datenbanken. Das verhindert heute, dass Gesamtprozesse einer Person in einem Schritt überblickt werden können. Es führt auch im Bereich der Statistik zu Schwierigkeiten. Es ist nicht möglich, übergreifende Statistiken zu erstellen.

Das Zentrale Ausländerregister besteht seit 1982, und das automatisierte Personenregistratursystem wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind heute veraltet und genügen den jetzigen Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Die veralteten Datenbanken sollen durch ein neues, gemeinsames EDV-System ersetzt werden. In diesem System können die Daten sämtlicher ausländischer Personen in der Schweiz erfasst und bearbeitet werden. Der Inhalt der bearbeiteten Daten wie auch die Datenbearbeitung inklusive Zugriffsberechtigung bleiben aber weitgehend unverändert so, wie sie heute im Anag bzw. im Asyl- und Bürgerrechtsgesetz geregelt sind.

Die Zusammenlegung der bestehenden Systeme erfordert aber auch eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen, die heute separat im Ausländer-, im Asyl- und im Bürgerrechtsgesetz geregelt sind. Die heutige Gesetzesvorlage, das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, ist also eine Zusammenfassung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen; es handelt sich also in erster Linie um eine formelle Anpassung. Wir schaffen hier ein Spezialgesetz. Dieses Gesetz ist eigentlich ein Lex specialis zum Bundesgesetz über den Datenschutz.

Der Nationalrat hat am 18. März 2003 dieser Vorlage einstimmig zugestimmt. Ihre Kommission stellt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen den Antrag, der Vorlage zuzustimmen. Die von der Kommission vorgenommenen Änderungen erfolgten auf Antrag des EJPD und haben rein gesetzestechnischen Charakter. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Ich verzichte auf Wiederholungen. Herr Wicki hat bestens erläutert, worum es bei dieser Vorlage geht, und ich bitte Sie, darauf einzutreten.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich

Loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 3

Antrag der Kommission

Abs. 1, 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

....

c. die Kontrolle der Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen der Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Vorschriften des Anag, des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über Freizügigkeit sowie des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Efta-Übereinkommens (Freizügigkeitsabkommen);

....

i. die Umsetzung der Freizügigkeitsabkommen.

Art. 3

Proposition de la commission

Al. 1, 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

....

c. le contrôle des conditions d'entrée et de séjour des étrangers conformément aux dispositions de la LSEE, de l'Accord du 21 juin 1999 entre la Communauté européenne et ses Etats membres, d'une part, et la Confédération suisse, d'autre part, sur la libre circulation des personnes et de l'Accord du 21 juin 2001 amendant la convention instituant l'AELE (accords sur la libre circulation des personnes);

....

i. la mise en oeuvre des accords sur la libre circulation des personnes.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Bei Artikel 3 handelt es sich um den Zweckartikel. Die Kommission hat diesen Artikel bei Absatz 2 Buchstaben c und i in dem Sinne ergänzt, dass das Gesetz das Bundesamt für Ausländerfragen nicht nur bei der Kontrolle der Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen der Ausländer nach dem geltenden Anag und dem Freizügigkeitsabkommen unterstützt, sondern auch nach dem Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Efta-Übereinkommens. Von daher also die entsprechende Ergänzung in Litera c und die Mehrzahlform der "Freizügigkeitsabkommen" in Litera i; das ist alles.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 4-8

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 9

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Der Nationalrat hat in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a den Begriff "Fremdenpolizeibehörden" durch "Ausländerbehörden" ersetzt. Ihre Kommission ist mit dieser Änderung einverstanden. Sie hat jedoch festgestellt, dass der Nationalrat die Begriffsänderung nicht konsequent weitergeführt hat. So muss der Begriff auch in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a noch geändert werden. Wir möchten jedoch nicht eine zusätzliche Differenz zum Nationalrat schaffen. Daher ersuchen wir die Redaktionskommission, die nötige Anpassung vorzunehmen.

Im Übrigen wird mit dieser Bestimmung in Artikel 9 festgelegt, welchen Behörden das Bundesamt für Ausländerfragen den direkten Zugriff auf Daten aus dem System zugänglich machen kann. Die Aufzählung hier ist abschliessend.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben Artikel 9 mit diesen Bemerkungen zur Kenntnis genommen, und der Präsident der Redaktionskommission hat durch Kopfnicken zugestimmt.

Angenommen - Adopté

Art. 10-16

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 17

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Gemäss Artikel 17 ist der Bundesrat verpflichtet, in einer Verordnung die nötigen Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zu erlassen. Zentraler Bestandteil der Ausführungsverordnung wird insbesondere der Datenkatalog und die Zugriffsberechtigung auf die einzelnen Daten sein. Vor allem muss festgelegt werden, welche der in Artikel 9 genannten Behörden auf welche Daten Zugriff haben und inwieweit die Daten nur gesichtet oder auch bearbeitet werden dürfen oder müssen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 18

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 19

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist vorgesehen, das neue Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich auf Mitte 2004 sukzessive in Betrieb zu nehmen. Daher sollte zu diesem Zeitpunkt auch die gesetzliche Grundlage in Kraft sein.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 27 Stimmen

(Einstimmigkeit)