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Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes

6055 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 18, 2003

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/6055/de/vereinfachung-der-umweltvertraglichkeitsprufung-sowie-verhinderung-von-missbrauchen-durch-eine-prazisierung-des-verbandsbeschwerderechtes

Retrieved on Sep 6, 2026

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Parliamentary business: Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes (02.436)

02.436

Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes

Epiney Simon · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Pendant quarante ans de prospérité générale, nous avons oublié qu'avant de distribuer la richesse, il faut la produire. Or, on l'a entendu ce matin, la Suisse est depuis quelques années en panne de croissance. La morosité, de surcroît, gangrène l'économie au moment où chaque région est appelée à jouer ses propres atouts, car l'Etat doit se désengager de plusieurs secteurs et, en particulier, du secteur public à cause de certains mécanismes que vous connaissez: frein aux dépenses, mesures d'allègement, etc.

A longueur d'année, le Parlement prêche le soutien aux PME, fustige les obstacles administratifs qui pénalisent celles et ceux qui se battent sur le front de l'économie. Chacun se plaint que, malgré la nouvelle loi, nous n'avons pas réussi à accélérer, simplifier et coordonner les procédures. Et dès qu'une mesure dans ce sens est proposée, certaines oppositions apparaissent au détriment des entrepreneurs qui sont confrontés à un véritable parcours du combattant. Or l'Etat a le devoir de garantir des conditions-cadres favorables, et pas seulement dans les discours. Les trois quarts des 2,8 millions de places de travail sont fournies par les PME. Ces dernières attendent de la politique, non pas tellement un soutien tangible, mais des signes de réduction de tous ces obstacles administratifs qui finissent par tétaniser l'initiative privée.

Les mentalités ont évolué. La protection de l'environnement n'est plus l'apanage de certains, mais la préoccupation de tous. Ce qui manque aujourd'hui, c'est souvent l'envie de réussir ensemble. A cet effet, certaines organisations de protection de la nature doivent davantage axer leur activité vers le conseil scientifique et la persuasion que sur l'acharnement procédurier.

La nature est protégée aujourd'hui et dans ce pays par un arsenal législatif à nul autre pareil. Les cantons ont mis en place des tribunaux administratifs indépendants, qui servent de garde-fous; les privés, les communes, les offices fédéraux disposent tous de droits de recours et d'opposition élargis. Et c'est faire un procès d'intention que de propager l'idée selon laquelle la nature est menacée, si certains fondamentalistes ne disposent plus du droit de vie ou de mort sur certains projets - car ils sont adeptes de la croissance zéro.

A cet égard, l'initiative parlementaire Hofmann Hans, qui a été cosignée par 29 d'entre nous, est un pas dans la bonne direction. Elle vise en effet à la fois à accélérer les procédures et à limiter les études d'impact aux projets importants qui sont susceptibles de causer une atteinte irrémédiable et irréparable à l'environnement.

Nous sommes aujourd'hui au stade de la première phase. Cela signifie que si vous décidez de donner suite à l'initiative, comme vous aviez décidé de transmettre, par 26 voix contre 8, la motion de même teneur qui avait été déposée par M. Hofmann Hans (00.3476) et qui a échoué au Conseil national pour simplement 2 voix, notre commission prendra en main cet objet et pourra, le cas échéant, modifier le contenu, amender certaines propositions.

Au nom de la commission, je vous demande dès lors de donner suite à cette initiative parlementaire, afin que nous puissions donner aux bonnes questions qui ont été posées des réponses appropriées.

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte mich zunächst bei der Kommission für diesen klaren Antrag bedanken. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass ich Gelegenheit bekommen habe, meine Beweggründe - mit praktischen Beispielen untermauert - vor der Kommission darzulegen.

Wie der Kommissionspräsident erklärt hat, geht es heute lediglich darum zu entscheiden, ob der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben werden soll oder nicht. Es ist also nicht der Zeitpunkt, eine vertiefte materielle Diskussion über das Umweltrecht zu führen. Wir haben trotzdem alle Post von den vereinigten beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen erhalten. Man könnte fast glauben, es gehe um ihre Existenz, was sicher nicht zutrifft. Im zugestellten Dossier wird ausführlich zu einzelnen Punkten meines Vorstosses Stellung genommen. Ich verzichte darauf, die von den Umweltschutzverbänden vorgebrachten Argumente hier einzeln zu widerlegen. Diese sicher notwendige materielle Auseinandersetzung sollte meines Erachtens im Schosse der vorberatenden Kommission gründlich und vertieft erfolgen können.

Seit Jahren wird von allen Seiten insbesondere bei den Baubewilligungsverfahren eine Deregulierung gefordert. Seit Jahren wird auch das Verbandsbeschwerderecht angezweifelt, und es ist ständiger Kritik ausgesetzt. Die Umweltschutzorganisationen fordern uns nun auf, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Wenn das, was sie uns geschrieben haben, alles zutreffend wäre, dann sollten sie ja geradezu ein Interesse daran haben, dass diese Fragen vom Parlament einmal gründlich geprüft werden, damit dann nachher Ruhe herrscht.

Ich bin mich gewohnt, Entscheide zu akzeptieren und diese auch mitzutragen, wenn ich anderer Meinung war. Wenn ich mit diesem für mich wichtigen Anliegen, nachdem es im ersten Anlauf im Nationalrat ganz knapp gescheitert ist, einen zweiten Versuch unternehme, so tue ich dies vor allem deshalb, weil auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf meine damalige Motion klar anerkannt hat, dass Handlungsbedarf besteht. Er war ja bereit, den Vorstoss in der Form des Postulates entgegenzunehmen. Zudem wurde ich seither von Ratskolleginnen und -kollegen, aber auch von kantonalen Baudirektoren und von privaten Investoren, immer wieder angefragt, ob ich denn jetzt nichts mehr unternehmen wolle. Und letztlich ist es mir aus eigener Erfahrung ein Anliegen, dass dieses Problem, das sowohl beim Bund wie auch in den Kantonen immer wieder aufs politische Parkett kommt, einmal in einer parlamentarischen Kommission der Bundesversammlung vertieft geprüft wird, damit sich allenfalls aufdrängende Gesetzesänderungen an die Hand genommen werden können. Ich kann hier auf die schriftliche Begründung meiner Parlamentarischen Initiative verweisen sowie auf das Votum, das ich am 4. Dezember 2000 bei der Behandlung meiner Motion 00.3476 hier im Rat gehalten habe.

Zusammengefasst möchte ich mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Folgendes erreichen:

1. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll nur dann durchgeführt werden müssen, wenn Vorschriften zum Schutz der Umwelt verletzt werden können, und nicht schon, wenn Anliegen des Umweltschutzes berührt werden, wie es heute heisst. Sie können bauen, was Sie wollen, es werden immer Anliegen des Umweltschutzes irgendwie berührt. Die heutige Formulierung im Gesetz ist meines Erachtens unklar, zu wenig greifbar formuliert und öffnet unnötigen Untersuchungen Tür und Tor.

2. Eine UVP soll sich auf das zwingend Notwendige beschränken müssen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber leider ins Gesetz geschrieben werden muss, weil die Praxis ein anderes Bild zeigt. Es werden immer wieder Berichte verlangt oder erstellt über Bereiche, die durch das Vorhaben überhaupt nicht tangiert werden.

3. Die Bewilligungsbehörde soll, obwohl ein Projekt von der UVP-Pflicht erfasst wird, aufgrund eines summarischen Berichtes direkt über ein Bauvorhaben entscheiden können, wenn im konkreten Fall keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Auch das ist lediglich, aber aus guten Gründen, ein Anheben auf Gesetzesstufe, damit es endlich auch so gehandhabt wird.

4. Eine Untersuchung über Massnahmen, welche eine weitere, über das gesetzliche Mass hinausgehende Verminderung der Umweltbelastung herbeiführen könnten, soll entfallen können. Dies wird heute durch das Umweltschutzgesetz explizit ermöglicht, was nicht nur Amtsstellen, sondern auch Ingenieurbüros dazu verleitet, zu weit gehende Berichte und Untersuchungen zu verlangen oder zu erstellen, was oft die Sache unnötigerweise verzögert und hohe Kosten verursacht.

5. Über die Notwendigkeit eines öffentlichen Bauvorhabens sollen nicht mehr die Gerichte zu entscheiden haben, wie dies heute möglich ist. Nach meinem Rechtsempfinden ist es nicht Aufgabe der Gerichte, zu entscheiden, ob zum Beispiel eine Nationalstrasse nötig ist. Die Begründung einer Gemeinschaftsaufgabe, also die Frage der Notwendigkeit, muss auf der politischen Ebene von Exekutive, Parlament und allenfalls vom Souverän abschliessend entschieden werden können. Je mehr wir über solche politischen Fragen die Rechtsprechung entscheiden lassen, je weniger sind wir ein Rechtsstaat, sondern werden wir zum Richterstaat.

6. Das Verbandsbeschwerderecht soll in dem Sinne ein wenig eingeschränkt werden, dass sich Beschwerden im Bereich des Umweltschutzgesetzes auf Vorbringen zu beschränken haben, die sich auf das Gesetz und die ausführenden Verordnungen stützen. Auch im Natur- und Heimatschutzbereich sollte das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen der Verfolgung ihrer eigenen Ziele dienen. Wenn dieses Recht schon mit den von den Organisationen wahrzunehmenden wichtigen Interessen begründet wird, dann sollte es auch dort seine Grenzen finden, wo es über diese wichtigen Interessen hinausgeht.

7. Eine Beschwerde soll den Baubeginn und den Baufortgang nicht hindern, wenn der Ausgang des Verfahrens die Bauausführung nachweislich nicht beeinflusst und wenn auch der Umwelt durch den Bau kein nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt würde. Das ist ein wichtiges Anliegen und eigentlich ein Kernpunkt meines Vorstosses, denn damit kann Missbrauch effektiv verhindert werden. Ich könnte hier aus eigener Erfahrung eine ganze Reihe von treffenden Beispielen anführen.

Das sind die Ziele, die ich mit meiner Parlamentarischen Initiative erreichen möchte. Selbstverständlich handelt es sich bei meinem Vorstoss um einen, wenn auch ausformulierten, Entwurf. Die vorberatende Kommission - der Präsident hat es gesagt - ist daran nicht gebunden: Sie kann andere Wege finden oder auch weitere Fragen in diesem Zusammenhang prüfen.

Das Geschäft ist der Kommission für Rechtsfragen zugeteilt worden. Es sind jedoch nicht nur die Verfahren betroffen, sondern diese Fragen berühren natürlich auch das Umweltrecht materiell. Von daher hätte es auch der UREK zugewiesen werden können. Wenn Sie der Initiative Folge geben, möchte ich die Kommission für Rechtsfragen deshalb bitten, die UREK in diesen Fragen zu begrüssen und zu allfälligen Anhörungen einzuladen.

Abschliessend möchte ich Folgendes ganz klar betonen:

1. Ich finde die UVP ein gutes und wertvolles Instrument. Aber sie muss sich auf das Wesentliche und Notwendige konzentrieren und darf nicht zu unnötigen Verzögerungen und zu unverhältnismässigen Kosten führen, was heute zu oft noch der Fall ist.

2. Ich befürworte das Verbandsbeschwerderecht. Ich möchte aber, dass es massvoll und verhältnismässig angewendet wird und dass Missbräuche, wie sie heute leider vorkommen können, verhindert werden.

Ich bitte Sie, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit Massnahmen zur Deregulierung einmal wirklich durch das Parlament geprüft werden können.

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Thema ist, wir haben es gehört, nicht die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes, sondern seine Verbesserung. Verbesserungsbedarf besteht auch aus meiner Sicht. Darum bitte ich Sie, dem Begehren Folge zu geben.

Der Zufall will es, dass es genau gestern war, dass die dritte Röhre am Baregg eröffnet wurde. Das war nur möglich, weil der Kanton mit den Verbänden zusammen eine Lösung fand, sonst wäre es Jahre später so weit gewesen. Vor gut Wochenfrist haben wir hier das Projekt der Autobahnbrücke Rheinfelden behandelt. Auch jenes Projekt wäre ohne Zusammenarbeit mit den Verbänden nie so rasch rechtskräftig geworden und bereits teilweise im Bau. Aufgrund langer Jahre der Erfahrung am kantonalen und am eidgenössischen Gericht und in einer Kantonsregierung bin ich zur Überzeugung gelangt, dass sich das Verbandsbeschwerderecht bewährt hat, bewähren kann, wenn es vernünftig ausgestaltet ist und wenn es verantwortungsbewusst gehandhabt wird.

Es besteht aber durchaus Handlungsbedarf, und zwar politisch wie sachlich. Politisch deshalb, weil unser Rat ja eine entsprechende Motion überwiesen hat, weil der Nationalrat sie mit nur zwei Stimmen Differenz abgelehnt hat und weil selbst der Bundesrat jetzt an einer Überprüfung ist, mit der diese Arbeiten zu koordinieren sind. Sachlich: Ich meine, es sei jetzt genügend Zeit verflossen, seit diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, sodass man einmal eine Überprüfung vornehmen darf, wie es der Bundesrat eben auch tut. Diskussionsverweigerung rettet das Verbandsbeschwerderecht nicht.

Herr Kollege Hofmann hat sich freundlicherweise auch bereits zu den Richtungen für diese Überprüfungen geäussert. Ich möchte das hier auch tun und insofern einen Teil der Diskussion aus der Kommission zusammenfassen. Es geht nicht nur um das Verbandsbeschwerderecht, sondern es liegen eigentlich drei Themen auf dem Tisch:

1. Überprüfung der UVP;

2. Beschleunigung der Verfahren;

3. Verbandsbeschwerderecht, vor allem die vermehrte Verwendung von Konsens- und Mediationsverfahren - die berühmten Verhandlungsempfehlungen. Unsere Kommission für Rechtsfragen befasst sich mit diesem Teil ohnehin im Zusammenhang mit der Revision des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Eine ganze Reihe dieser Punkte, die aufgegriffen wurden, sind im Übrigen gar nicht Punkte des eidgenössischen, sondern des kantonalen Rechtes. Man kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll sei, wenn der Bund hier zentralisiert, und ob es nicht auch durchaus verständlich wäre, einen gewissen Wettbewerb in der Handhabung des Bau- und Raumplanungsrechtes unter den Kantonen greifen zu lassen. Ich bin dieser Auffassung.

Beim Verbandsbeschwerderecht - nur stichwortartig - geht es nach meinem Verständnis um den Umfang des Rechtes nach den Verordnungen. Man kann sich die Frage stellen, ob der Bundesrat hier nicht zu weit gegangen sei. Es geht dann auch um das Verbandsbeschwerderecht bei Planungen, also um ein stufenweises Vorgehen; Herr Hofmann hat meines Erachtens zu Recht auf dieses Thema hingewiesen. Es geht mir vor allem um die Frage, ob die Verbände verpflichtet werden sollen, sich in Konsens- und Mediationsverfahren einzulassen, also konstruktiv zusammenzuarbeiten und nicht eben nur abzuwehren und Opposition zu machen.

Darum, meine ich, sei es durchaus sinnvoll, wenn wir diese Überprüfung vornehmen, also heisst es: Folge geben.

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe die Parlamentarische Initiative nicht unterzeichnet und möchte dennoch einige Bemerkungen zu diesem Vorstoss machen. Bereits am 28. September 2000 reichte Herr Kollege Hofmann Hans die Motion 00.3476, "Präzisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Verbandsbeschwerderechtes im USG und NHG", ein. Dieser Vorstoss - Sie wissen es - wurde in unserem Rat überwiesen, im Nationalrat am 17. September 2001 allerdings abgelehnt. Als Begründung wurde damals angeführt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu einer sorgfältigen Planung der Projekte beitrage und die langen Entscheid- und Beschwerdeverfahren nicht dem Verbandsbeschwerderecht angelastet werden könnten. Die Kommissionssprecherin begründete die Ablehnung damit, dass mit der Motion dem Umweltrecht wichtige Zähne gezogen würden. Anstelle der Motion Hofmann Hans wurde aber gleichzeitig - es wurde bereits darauf hingewiesen - ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates überwiesen, welches vom Bund verlangt, dass dieser innert zweier Jahre, also bis Ende 2003, dem Parlament Bericht über die Evaluation der UVP erstattet. Darin sollen dann auch Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ich bin gelinde gesagt doch etwas erstaunt, dass wir nun erneut über den gleichen Wortlaut - allerdings in der Form der Parlamentarischen Initiative - debattieren müssen, obwohl der Bericht des Bundesrates zur UVP-Evaluation noch gar nicht vorliegt. Dieser soll in diesem Herbst - wir haben es gehört - abgeschlossen und im Winter dem Parlament vorgelegt werden.

Von einer effizienten Parlamentsarbeit kann - so meine ich - deshalb kaum gesprochen werden, wenn wir einerseits die Bundesbehörden mit unseren Vorstössen verpflichten, Berichte und Studien zu verfassen, andererseits diese Berichte aber gar nicht abwarten wollen. Ich hätte daher genügend Gründe dafür gesehen, einen Antrag zu stellen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich habe aber im Gespräch mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch aus der Kommission, gemerkt, dass ich wohl keine Chance hätte und es deshalb möglicherweise auch kontraproduktive Wirkung entfalten würde. Ich lasse es deshalb bleiben, enthalte mich aber der Stimme und möchte heute klar formulieren, was in der Kommission bei der materiellen Behandlung zu berücksichtigen ist.

Wie in den Erwägungen der Kommission festgehalten, dürfen weder das Verbandsbeschwerderecht noch die UVP in ihrem Kerngehalt abgeschwächt oder gar abgeschafft werden. Beide Instrumente sind seit Jahren auch international etabliert. Aufgrund der grossen Evaluationsstudie über das Verbandsbeschwerderecht der Universität Genf sind gerade für das Verbandsbeschwerderecht, das als sehr effizientes und kostengünstiges Instrument für den Vollzug der Umweltschutzgesetze bewertet wurde, keine Massnahmen angezeigt. Zu erwähnen ist hier, dass nur 1 Prozent der Verbandsbeschwerden beim Bundesgericht von Umweltverbänden stammt und dass sie 3,5-mal erfolgreicher sind als Privatbeschwerden.

Ähnlich sieht die Bilanz der Umweltverbände an anderen Orten aus. Im April 2003 schickte das UVEK aufgrund eines Vorstosses aus dem Nationalrat Empfehlungen für das Verhandeln bei Projekten in die Vernehmlassung, die dem Verbandsbeschwerderecht unterliegen. Nach Auskunft des Buwal sind die bisher eingetroffenen Stellungnahmen positiv. Grundsätzlich positiv ist auch die Haltung der Umweltverbände. Als Stiftungsrätin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz - damit habe ich auch meine Verbindungen offen gelegt - kann ich Ihnen bestätigen, dass bereits heute in zahlreichen Projekten verhandelt wird und dass es oft zu guten Lösungen für alle Seiten kommt.

Herr Kollege Hofmann Hans hat eben beteuert, es gehe darum, sich mit dem Problemen auseinander zu setzen und Verbesserungen zu prüfen. Ich möchte daher anregen, Herr Kollege Hofmann, dass man auch Verbesserungen prüft, die z. B. eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes und der UVP beinhalten würden, denn auch im Bereich der UVP sehe ich durchaus Verbesserungen, aber nicht im Sinne des Initianten, im Sinne der Abschwächung, sondern vielmehr im Sinne der Stärkung. So könnte die UVP mit einer strategischen Umweltprüfung ergänzt werden, welche bereits heute auf Planungsstufe die Umweltauswirkungen grob abschätzt. Damit könnten nachträgliche Probleme, wie sie eben oft vorkommen - da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Hofmann -, frühzeitig erfasst und vermieden werden.

Ich bin also gespannt, welche Vorschläge uns die Kommission präsentiert. Ich werde mich heute der Stimme enthalten und erst dann Stellung nehmen, wenn der Erlassentwurf samt Bericht hier im Rat zur Diskussion steht.

Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je ne vais pas répéter tout ce qu'a dit ma préopinante, mais j'aimerais apporter une précision par rapport aux travaux de la commission dans cette première phase.

Comme vous avez pu le constater, la commission a décidé de donner suite à cette initiative parlementaire avec un certain nombre d'abstentions. Ces abstentions ne se sont pas traduites en opposition parce que, quand il y a des fantasmes - et il y en a visiblement en matière de droit de recours des organisations -, il vaut mieux les aborder concrètement. La commission a très clairement été dans cette direction et j'aimerais relever ce qui est dit dans son rapport: "La commission souligne qu'en donnant suite à l'initiative parlementaire, elle ne veut supprimer ni l'étude de l'impact sur l'environnement ni le droit de recours des organisations de défense de l'environnement. Elle estime en revanche qu'il est temps que le Parlement examine de manière approfondie l'ensemble de la problématique, notamment le déroulement des procédures ainsi que l'ampleur du champ d'application des études d'impact et du droit de recours des organisations.

Je suis d'avis que l'initiative parlementaire de notre collègue Hofmann Hans n'est pas vraiment innovante, puisqu'elle reprend textuellement ce qu'il a déjà proposé une fois, mais quand il y a des fantasmes dans l'air, quand il y a des études en préparation, on pourrait effectivement attendre, comme l'a dit Mme Forster. On aurait pu attendre le résultat de ces études, attendre de voir ce que donne la "charte de concertation". Mais on peut aussi bien le faire en commission, c'est-à-dire que dans la deuxième phase, on prendrait en considération tous ces éléments et, à ce moment-là, bien sûr, on pourrait faire valoir des points de vue qui ne sont pas identiques à ceux défendus par M. Hofmann.

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Das Votum von Frau Forster hat mich etwas überrascht, denn im letzten Teil ihres Votums hat sie geradezu eine Revision dieser Bestimmungen in Richtung eines Ausbaus derselben vorgeschlagen. Die Kommission - leider ist es nur die Kommission für Rechtsfragen, ich unterstütze Herrn Hofmann Hans, wenn er sagt, die übrigen interessierten Kommissionen sollten auch zur Stellungnahme eingeladen werden - wäre meiner Ansicht nach schlecht beraten, wenn sie sich auf diesen Pfad begeben würde. Frau Forster, Sie haben, nebst ihrem Amt als Präsidentin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, eine gewisse Wirtschaftsnähe. Wir reden immer vom Wirtschaftswachstum, nicht wahr, Frau Brunner, Lohnsteigerungen gibt es, wenn es der Wirtschaft immer besser geht. Hier haben wir aber ein Instrument, das bei aller Beachtung der Umwelt-, Natur-, Denkmal- und Heimatschutzveranstaltungen der Wirtschaft in den letzten Jahren in der Tendenz natürlich geschadet hat. Es hat ihr geschadet, weil natürlich entsprechende Projekte, welche dann im Ergebnis ungefähr so herausgekommen sind, wie sie aufgegleist worden waren, in einer Art und Weise verzögert wurden, die schlicht unverständlich ist.

Ich habe letzthin die Handhabung einer solchen UVP, einer kleinen UVP, in Appenzell miterlebt, und ich muss Ihnen sagen, dass ich von der Vernunft und der Kooperation der entsprechenden Verbände beglückt war. Nur habe ich mich nachher Folgendes gefragt: Warum sollen wir darauf angewiesen sein, dass die anderen uns gegenüber kooperativ sind? Hätten sie gebockt, wären wir heute noch nicht an der Arbeit, und es ging nur um eine Wasserversorgungsleitung im Alpstein. Mit anderen Worten: Wir liefern uns der Willkür dieser Verbände aus. Man darf das ja nicht ausdehnen, Frau Forster! Man darf das nicht ausdehnen, man muss die Missbräuche abstellen, die heute schon passieren und darin bestehen, dass man auf Zeit spielt und möglicherweise diese ganzen Geschichten auch noch als Finanzierungsmittel für den eigenen Verband missbraucht.

Ich bitte Sie also, der Parlamentarischen Initiative Hofmann Hans Folge zu geben und ja nicht auf die andere Seite zu gehen, was eine Pervertierung der Initiative Hofmann Hans wäre.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte mich mit einigen konkreten Anliegen dieser Initiative auseinander setzen, vorher aber doch zum Votum von Kollege Schmid etwas sagen. Ich bitte ihn, doch das Gutachten zu studieren, das konkret über die Beschwerdepraxis erstellt wurde und genau untersuchte, wie die Effekte dieser Beschwerdeverfahren waren. Wir müssen uns ja mit den Fakten auseinander setzen, nicht mit Vorurteilen. Wenn wir hier nun dauernd mit Vorurteilen diskutieren, denke ich, kommen wir auch nicht weiter. Was in diesem Gutachten steht, sind klare Fakten über die Verwendung dieses Beschwerderechtes.

Für mich ist die Erfolgsquote dieser Beschwerden beim Bundesgericht ganz entscheidend: Das ist letztlich der Ausweis, ob hier Missbrauch getrieben wird oder nicht. Und dieses Gutachten weist aus, dass 63 Prozent der Beschwerden erfolgreich waren - natürlich oft gegen lokale, kommunale und kantonale Behörden, das stimmt, und die haben keine Freude daran, das stimmt auch -, aber es war Rechtsanwendung. Wir leben in einem Rechtsstaat. Es wurde dieses materielle Recht, das Umweltrecht, das in diesem Lande gilt, ordnungsgemäss angewendet.

Von den andern Beschwerden, den privaten - von denen redet hier niemand - wurden nur 18 Prozent gutgeheissen. Aus meiner Erfahrung - ich habe sehr lange Baufälle gemacht, auch vor den Gerichten - kann ich Ihnen sagen: Die echten Verzögerungen liegen bei den privaten Beschwerden. Wenn man nicht das gleiche Interesse hat wie der Bauherr, dann ist man als Privater sehr schnell geneigt, alle Mittel auszuschöpfen, um die Dinge zu verzögern. Ich finde es etwas einfach und kurz gegriffen, wenn man sich hier, ohne auf die Fakten abzustellen, einfach auf die Umweltorganisationen einschiesst.

Jetzt möchte ich noch zur Initiative selbst etwas sagen. Sie verlangt im Prinzip zwei Dinge:

1. Sie verlangt eine Änderung der Bestimmungen über die UVP, Artikel 9. Insbesondere verlangt sie eine Änderung bezüglich der Frage, wann eine UVP überhaupt stattfinden solle und wann nicht. Es wird formuliert, dass eine UVP nur noch dann stattfinden solle, wenn Vorschriften in erheblichem Masse verletzt werden. Ich finde, dass das kein tauglicher Ansatz ist. Das möchte ich einfach jetzt schon hier sagen. Das heisst, dass wir nur dann überhaupt eine UVP machen, wenn wir sehen, dass Vorschriften erheblich verletzt werden: Das weiss man dann ja gar noch nicht!

2. Ich finde es nicht korrekt, wenn man von vornherein die Verletzung von Vorschriften einfach in Kauf nimmt und sagt: Das ist o.k., es werden Vorschriften verletzt. Weil es nicht erheblich ist, prüfen wir die Angelegenheit gar nicht. Ich glaube nicht, dass das die richtige Lösung ist.

In Absatz 2 von Artikel 9 USG sagt man, es solle nur noch in den Fällen einen Bericht geben, in denen es zwingend nötige Angaben brauche. Heute steht drin: Was nötig ist, muss drinstehen, und was nicht nötig ist, selbstverständlich nicht. Diese Abgrenzung zwischen zwingend nötigen und nur nötigen Angaben scheint mir einfach nicht tauglich und nicht zweckmässig.

Zur Verbandsbeschwerde: Hier will man das Verbandsbeschwerderecht in der Weise einschränken, dass man sagt, dass nur noch USG- und NHG-Rechtsverletzungen gerügt werden können sollen. Man kann das Gewässerschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Jagdgesetz im Umweltverträglichkeitsbereich nicht mehr rügen, um wichtige Gesetze bezüglich Umweltrecht aufzuzählen. Insbesondere was das Gewässerschutzgesetz und das Fischereigesetz betrifft, sollten wir das nicht machen. Es gibt keinen sachlichen Grund, ganze Teile des Umweltrechtes auszublenden. Auch dieser Ansatz ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Ich verstehe, dass man reformieren will. Ich hätte aufgrund meines Erfahrungshintergrundes auch noch Vorschläge für die Reformierung des Beschwerderechtes, es gibt Elemente, das gebe ich zu. Ich möchte damit sagen: Wenn wir der Initiative Folge geben, dann gehe ich auch davon aus, dass sich die Kommission, die das jetzt ausarbeitet, nicht an die Vorgaben gebunden sieht, die im Text der Initiative stehen und die nach meiner Meinung nicht in die richtige Richtung zielen, sonst müsste ich dann auch Nein sagen. Aber nach dem Geschäftsverkehrsgesetz ist es ja so, dass die Kommission einen Gegenvorschlag ausarbeiten kann - zu einzelnen Dingen jedenfalls. Ich bitte die Kommission auch darum, das sorgfältig zu prüfen und das zu tun - ich würde dann auch gerne persönlich Vorschläge in die Kommission einbringen, damit möchte ich mich gar nicht zurückhalten. Die Wege, die vorgezeigt sind, sind nicht richtig, und man sollte sie so nicht wählen. In diesem Sinne werde ich mich mit Frau Forster der Stimme enthalten, in der Hoffnung und auch in der Erwartung, dass man in der Kommission möglichst objektiv analysiert und möglichst genau die Verbesserungen vornimmt, die man haben möchte.

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Meine Interessenbindung: Ich bin Anwalt und vorwiegend mit Bausachen beschäftigt. Was gesagt wurde, dass 63 Prozent der von den Verbänden eingereichten Beschwerden vom Bundesgericht gutgeheissen werden, stimmt. Das ist aber nicht der Kern der Sache. Das Problem ist ein völlig anderes.

Wenn vonseiten einer Umweltorganisation eine Einsprache erhoben wird, stellt sich für mich als Bauanwalt sofort die Frage, was ich meinem Klienten raten muss, wie er sich dazu verhalten soll. Ich muss mir überlegen, wie die Situation aussieht, wenn Verhandlungen mit den Umweltorganisationen nicht zum Ziel führen, wie lange dies den Bau verzögern kann. Ich weiss aus Erfahrung, dass ein Zug durch alle Instanzen ein, zwei, drei Jahre dauern kann. Also bin ich, sobald eine Einsprache erhoben wird, in der Situation, mit der Umweltorganisation verhandeln zu müssen, was ich nicht falsch finde. Aber ich bin als Vertreter des Bauherrn oder als Bauherr psychologisch in einer völlig anderen Verhandlungssituation als die Umweltorganisation.

Ich möchte Ihnen das nur anhand eines Zahlebeispiels vorrechnen. Nehmen wir an, ein Quadratmeter Wohnfläche habe vor dem Zeitpunkt des Baubeginns einen Anlagewert von 1100 Franken Landanleihkosten, was bei einer mittleren Ausnützung einem Landwert von 1000 Franken entspricht, und aufgelaufene Planungskosten von 100 Franken. Wenn ich ein Jahr lang Bauzinsen auf diesen Betrag zahlen muss, sind dies 55 Franken, in zwei Jahren sind es 110 Franken. Lege ich das auf eine Vierzimmerwohnung um, macht das pro Jahr eine Erhöhung der Anlagekosten um 6500 Franken oder in zwei Jahren um 13 000 Franken aus, um die eine Wohnung teurer wird. Das heisst, ich muss meinem Klienten sagen: Mach so schnell wie möglich eine Einigung mit den Umweltverbänden. Dann sparst du dir diese 13 000 Franken Bauzinsen. Auf die späteren Mietzinse umgelegt, ist dies ein Betrag von 70 Franken pro Monat, der zusätzlich erhoben werden müsste. Dort liegt das Problem.

Ich bin nicht dagegen, dass die Umweltverbände Einsprache erheben. Ich finde es gut, wenn man mit ihnen verhandeln kann. Aber was Herr Hofmann vorschlägt, dass in relativ vielen Fällen keine aufschiebende Wirkung entsteht, dass ich also trotz des Vorliegens einer Beschwerde unter gewissen Voraussetzungen bauen kann, bringt mich in den Verhandlungen in eine gleichartige Position, wie sie die Umweltverbände haben. Darum ist es meines Erachtens richtig, der Parlamentarischen Initiative Hofmann Folge zu geben und in diesem Punkt das Verbandsbeschwerderecht so neu zu regeln, dass es als solches überhaupt erhalten bleiben kann. Ich räume ein: Es gibt viele Umweltverbände, mit denen man sehr seriös, sehr konzentriert verhandeln kann. Da habe ich nichts dagegen. Aber die Gefahr, dass man die Position des Bauherrn ausnützt, ist eben vorhanden. Diese Gefahr zu mindern und ein Verhandlungsgleichgewicht zu schaffen, scheint mir eines der wesentlichen Elemente zu sein, das die Parlamentarische Initiative Hofmann bringen würde.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Initiative wird Folge gegeben

Il est donné suite à l'initiative

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55