25.085
Landesversorgungsgesetz. Änderung
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Wir behandeln das Eintreten und die Detailberatung in einer Debatte.
Theiler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Die Sicherung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen gehört zu den zentralen Aufgaben unseres Staates. Die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung soll sicherstellen, dass die Schweiz auch in zukünftigen Krisen handlungsfähig bleibt. Ausgangspunkt der Revision sind die Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere bezüglich der Covid-Pandemie, angespannter Lieferketten sowie der drohenden Energiemangellage. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass das bestehende Instrumentarium grundsätzlich funktioniert, dass jedoch in einzelnen Punkten Anpassungen nötig sind, um schneller und gezielter reagieren zu können.
Wichtig ist: Die Grundkonzeption des Gesetzes bleibt unverändert. Die Verantwortung für die Versorgung liegt weiterhin in erster Linie bei der Wirtschaft. Der Staat greift nur subsidiär ein, wenn eine schwere Mangellage droht oder bereits eingetreten ist und die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbstständig sicherstellen kann.
Die Revision verfolgt vor allem drei Ziele: Erstens wird der Zeitpunkt staatlicher Intervention präzisiert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass gewisse Massnahmen eine längere Vorbereitungszeit benötigen. Zweitens stärkt die Vorlage die Informationsgrundlagen für die Beurteilung der Versorgungslage. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Auskunft und Meldepflichten sowie zur Datenbearbeitung wurden überarbeitet. Drittens enthält die Revision verschiedene präzisierende und organisatorische Anpassungen. Dazu gehören insbesondere Klarstellungen bei der Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen Organisationen sowie die Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens für geringfügige Verstösse.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 26. und 27. Januar 2026 beraten. Zuvor führte sie Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der betroffenen Organisationen durch. Die Kommission beantragt einstimmig Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung hat sich die Kommission mehrheitlich am Entwurf des Bundesrates orientiert, jedoch in einzelnen Punkten Anpassungen beschlossen.
Damit komme ich zu den Beschlüssen der Kommission. Die Kommission hat in Artikel 15 eine Anpassung der Terminologie beschlossen. Neu wird nicht mehr auf die Eigentümer der Pflichtlager abgestellt, sondern auf die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen. Mit dieser Präzisierung soll klarer zum Ausdruck kommen, wer in der Praxis für die Gewährleistung der Pflichtlager verantwortlich ist.
Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft in Artikel 21 die Finanzierung der Pflichtlager. Der Bundesrat beantragt hier neu, dass auf Speisereis Garantiefondsbeiträge erhoben werden können. Die Mehrheit der Kommission beantragt jedoch, beim geltenden Recht zu bleiben und keine Garantiefondsbeiträge auf Speisereis zu erheben, analog zu den inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie für Saat- und Pflanzengut. Eine Sonderregelung nur für die Warengruppe Reis mit einer Erstinverkehrbringer-Abgabe nur auf Reis erachtet die Kommission als unverhältnismässig. Sie befürchtet einen grossen administrativen Aufwand. Die Kommission folgte dem entsprechenden Antrag mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Hierzu liegt ein Minderheitsantrag vor. Die Minderheit Zybach unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Sie argumentiert insbesondere mit der Einhaltung der WTO-Konformität.
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft bei Artikel 31 die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bundesrat Massnahmen ergreifen darf. Der Bundesrat schlägt vor, dass solche Massnahmen auch dann ergriffen werden können, wenn eine schwere Mangellage innerhalb weniger Monate droht. Hier werden zwei Minderheitsanträge gestellt, die beide auch eine längerfristig absehbare Mangellage im Gesetz berücksichtigen wollen. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass der vorgeschlagene Zeitraum von wenigen Monaten eine sinnvolle Balance darstellt. Er ermöglicht frühzeitiges Handeln, verhindert aber gleichzeitig, dass das Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung für strukturpolitische Zwecke eingesetzt wird. Die Kommission beantragt deshalb, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Zusammenfassend ist die Kommission der Auffassung, dass diese Revision eine gezielte und verhältnismässige Weiterentwicklung des bestehenden Systems darstellt.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und dieser mit den von ihr beschlossenen Anpassungen zuzustimmen.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
L'article 102 de la Constitution fédérale stipule : "La Confédération assure l'approvisionnement du pays en biens et services de première nécessité afin de pouvoir faire face à une menace de guerre, à une autre manifestation de force ou à une grave pénurie à laquelle l'économie n'est pas en mesure de remédier par ses propres moyens". On se souvient des difficultés rencontrées en 2020 en lien avec la pandémie de COVID-19, des risques de pénurie d'électricité durant l'hiver 2022-2023, et, aujourd'hui, nous sommes rattrapés par la crise pétrolière qui pourrait survenir en lien avec le blocage du détroit d'Ormuz par l'Iran. Il s'agit d'un sujet important en lien avec des risques plausibles pouvant interférer avec la protection de la population. Nous parlons ici d'une révision partielle, la seconde étape, qui a notamment pour but de renforcer la sécurité de l'Approvisionnement en biens et services vitaux en améliorant le fonctionnement de l'organisation de l'Approvisionnement économique du pays et aussi de permettre l'adoption, en temps utile, de mesures adéquates visant à éviter les pénuries graves. Je vous rappelle que nous avons décidé lors de la première étape, début 2025, d'une réorganisation de la direction de cette structure administrative en créant un poste à plein temps pour la fonction de délégué à l'approvisionnement économique du pays.
La révision de la loi sur l'approvisionnement du pays vise à augmenter la réactivité du système en spécifiant mieux le moment de déclenchement des mesures d'intervention. Elle vise également à une amélioration de la transmission des données et à assurer la résilience face aux risques et aux crises pouvant perturber l'approvisionnement. Par ailleurs, on y retrouve des dispositions permettant de sanctionner, notamment par des amendes d'ordre, en cas d'infraction de la législation.
Le secteur privé reste le pilier de la sécurité de l'approvisionnement de la Suisse en assurant le bon fonctionnement des chaînes d'approvisionnement. Les milieux économiques conservent la responsabilité première de l'approvisionnement. La Confédération exerce un rôle subsidiaire pour renforcer, en cas de problème, la sécurité de cet approvisionnement. Elle intervient alors par des mesures appropriées pour soutenir le secteur privé au cas où celui-ci n'aurait plus la capacité d'assurer l'approvisionnement en biens et services vitaux par ses propres moyens.
Le Conseil national est le premier conseil. Votre Commission de la politique de sécurité a traité de cet objet les 26 et 27 janvier derniers. Elle a procédé à des auditions de qualité avec de nombreux partenaires politiques et économiques, qui ont pu présenter les défis en lien avec les sujets propres à leurs domaines respectifs d'approvisionnement. Ont été auditionnées la Conférence des directeurs cantonaux de l'agriculture, Economiesuisse, l'Union suisse des paysans, la société coopérative Helvecura, Carbura et Réservesuisse.
Cette modification de la loi sur l'approvisionnement du pays a été bien accueillie par votre commission. L'entrée en matière a été acceptée à l'unanimité. Seuls certains points ont suscité le débat et ont conduit à une modification du projet du Conseil fédéral ou au dépôt de propositions de minorité.
Tout d'abord, à l'article 15, au lieu de faire référence aux propriétaires des réserves obligatoires, la commission a préféré en rester au droit en vigueur en parlant d'entreprises soumises à l'obligation de stockage. Cette proposition a été acceptée par 20 voix contre 3 et 2 abstentions.
Aux articles 16 alinéa 5 et 21 alinéa 2, il est question de l'interdiction du prélèvement de contributions au fonds de garantie sur les denrées alimentaires, les fourrages, les semences et les plants indigènes. Le Conseil fédéral propose d'introduire une exception : autoriser le prélèvement de contributions au fonds de garantie sur le riz comestible. Selon les explications données par le conseiller fédéral Parmelin, la proposition du Conseil fédéral vise à assurer un financement de la détention obligatoire conforme au droit international de l'OMC. Une disposition explicite n'est nécessaire que pour le riz comestible. Pour les autres marchandises soumises à obligation de stockage, une mise en conformité peut être réalisée au niveau de l'ordonnance. L'exception pour le riz permet de ne plus prélever les contributions au fonds de garantie à la frontière, mais de les percevoir de manière conforme au droit international auprès des metteurs en circulation de la marchandise. Les importateurs sont considérés comme les premiers metteurs en circulation. Il faut signaler que 99 pour cent du riz consommé en Suisse est importé. L'impact de cette décision ne concerne que quelques producteurs nationaux. Notons cependant que la position du Conseil fédéral peut induire des coûts administratifs supplémentaires.
Aux articles 16 alinéa 5 et 21 alinéa 2, sur la question du riz, une proposition Theiler visant à en rester au droit en vigueur l'a emporté, par 16 voix contre 8 et 1 abstention, face à une proposition, reprise par la minorité Zybach, de suivre le Conseil fédéral.
Les dernières minorités se trouvent à l'article 31 alinéa 2. L'article 31 alinéa 1 du projet du Conseil fédéral rappelle que : "En cas de pénurie grave, déclarée ou imminente, le Conseil fédéral peut prendre des mesures d'intervention économique pour garantir l'approvisionnement en biens et services vitaux." L'alinéa 2 aborde la question de l'anticipation des mesures avec des libellés un peu différents. Le projet du Conseil fédéral propose ceci : "Il peut également prendre des mesures de ce type lorsqu'une pénurie grave menace de survenir dans les prochains mois". La minorité Flach ne parle que "d'une menace de survenir" et la minorité Fridez d'une "menace de survenir dans les prochains mois, ou même à plus long terme".
Après différents votes, c'est le projet du Conseil fédéral qui l'a emporté face à la proposition défendue par la minorité Flach, par 17 voix contre 7 et 1 abstention. Au vote sur l'ensemble, la loi a été approuvée à l'unanimité, avec 25 voix.
Je profite d'être à la tribune pour vous signaler que c'est la dernière fois que je vais m'exprimer dans cette enceinte. Je vais quitter le Conseil national demain, et je voulais encore vous remercier pour la collaboration pendant toutes ces années. Je remercie également tous les acteurs de l'administration, les gens qui nous entourent. Ce furent 15 très belles années parmi vous et je pars serein, mais avec un petit serrement au coeur quand même. Merci. (Applaudissements)
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ich spreche für die Grünliberale Fraktion zur ganzen Vorlage und dann auch zu meinen Minderheiten. Wenn man jetzt, wenn der Frühling kommt, in der Berner Altstadt sitzt und zum Beispiel etwas Feines trinkt, dann geht dabei gerne vergessen, dass es auch wieder einmal eine Krise geben könnte. Es ist aber wichtig, dass wir diese Fragen offen und ehrlich angehen. Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes enthält wichtige Modernisierungen gegenüber der Totalrevision von 2017. Insbesondere geht sie auf die Erfahrungen ein, die man während der Covid-19-Pandemie gemacht hat. Kritisiert wurden auch von uns Grünliberalen namentlich das zu späte staatliche Eingreifen, unzureichende gesetzliche Grundlagen für die Datenerhebung und -meldung sowie organisatorische Schwächen, die man nun mit dieser Revision beheben möchte.
Insbesondere geht es auch um die Präzisierung der Vorverlagerung des Zeitpunkts für Massnahmen. Staatliches Handeln soll bereits bei absehbaren, sich abzeichnenden Versorgungskrisen möglich sein, nicht erst, wenn Mangellagen eingetreten sind. Ziel ist eine präventive, krisenangepasste Reaktionsfähigkeit. Die Einführung klarer gesetzlicher Grundlagen für die Erhebung, Nutzung und Bekanntgabe von Daten ist ebenso wichtig wie die Einführung von Meldepflichten für Unternehmen. Es gibt Verbesserungen bezüglich der Lagebeurteilung, der Prognosefähigkeit und der Einsatzvorbereitung. Da zentrale Kompetenzen teilweise nur auf Verordnungsstufe geregelt waren, wird auch auf diese rechtlichen Unsicherheiten reagiert. Weiter wird die Digitalisierung endlich verankert; sie soll als zentrales Instrument für Beobachtung, Analyse und Bewirtschaftung von Versorgungslagen eingesetzt werden. Die Verbesserung des Informationsflusses zwischen Wirtschaft und Staat ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil, und es wurden, wie gesagt, die Lehren aus den in der Pandemie sichtbar gewordenen Koordinations- und Informationsdefiziten gezogen.
Es wird eine organisatorische Stärkung in Bezug auf die Funktion der Delegierten oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung aufgenommen. Die Aufwertung dieser Funktion vom Nebenamt zum Vollamt wird vollzogen. Ziel sind klare Verantwortlichkeiten, höhere Verfügbarkeit und stärkere Koordination. Diese Schritte wurden bereits 2025 umgesetzt. Die vorliegende Revision bildet aber nun den materiellen zweiten Schritt dazu.
Schliesslich werden immerhin milde Straf- und Vollzugsbestimmungen eingeführt. Es handelt sich um Ordnungsbussen bei Zuwiderhandlungen, denn, wie hier auch schon ausgeführt wurde, man kann den Bären nicht waschen, ohne das Fell nass zu machen. Ein wesentlicher Punkt ist auch, sicherzustellen, dass die Pflichtlager, die Logistik und die internationale Handlungsfähigkeit gegeben sind.
Die Grünliberale Fraktion bittet Sie deshalb, einzutreten und einzig bei Artikel 31 der Minderheit I (Flach), zu der ich jetzt gerade noch komme, zu folgen.
Hier geht es darum, zu definieren, wann denn eigentlich der Bundesrat eingreifen soll. Die Kommissionsmehrheit sowie der Bundesrat wollen hier die Formulierung einfügen, wonach der Bundesrat bei einer sich "innerhalb weniger Monate" abzeichnenden schweren Mangellage eingreifen solle, die andernfalls voraussichtlich nicht zu verhindern oder zu bewältigen wäre. Meine Minderheit nimmt diesen zeitlichen Aspekt heraus und sagt schlicht und ergreifend, auch zugunsten der Handlungsfähigkeit des Bundesrates: Wenn schwere Mangellagen einzutreten drohen und sie voraussichtlich nicht verhindert oder bewältigt werden können, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied. Meine Minderheit hilft vor allen Dingen, die Frage zu klären, wann der Bundesrat denn eigentlich einschreiten solle.
Ich erinnere Sie daran, dass während Corona - das habe ich ganz zu Beginn gesagt - die Problematik bestand, dass man nicht wusste, zu welchem Zeitpunkt der Bundesrat denn nun eingreifen solle. Mit der Formulierung, wie sie derzeit im Gesetz steht, kann es Monate dauern, bis es so weit ist. Es kann aber durchaus sein, dass sich Mangellagen längerfristig abzeichnen, beispielsweise im Falle eines Krieges, wo man voraussehen kann, wie sich die Situation im Zusammenhang mit der Versorgung ungefähr entwickeln wird, oder auch in anderen Krisenfällen, die wir heute einfach noch nicht voraussehen können. Wer hätte vor zehn Jahren an eine Covid-Krise oder etwas Ähnliches gedacht? Wer hätte vor 14 Jahren an einen Krieg in Europa oder etwas Ähnliches gedacht?
Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen; ansonsten bitte ich den Bundesrat, dann wenigstens Ausführungen dazu zu machen, wie diese Formulierung zu verstehen ist und ob er sich wirklich sicher ist, dass er mit seiner sehr einschränkenden Formulierung tatsächlich der Problematik entgegenwirken kann, die wir während Corona bemerkt haben. Wir müssen handlungsfähig sein, das ist das A und O in einer Krise, und wir müssen es dann sein, wenn die Krise absehbar ist.
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich halte das Fraktionsvotum, werde aber auch noch die Anträge der Minderheit Zybach und der Minderheit II (Fridez) begründen.
Grundsätzlich begrüsst die SP-Fraktion die vorliegende Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes, denn sie verfolgt ein wichtiges Ziel: die Organisation und Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung zu stärken und an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie zentral eine funktionierende Versorgungssicherheit für unser Land ist. Ob bei der Energie, bei lebenswichtigen Gütern oder grundlegenden Dienstleistungen: Stabile Versorgungsstrukturen sind entscheidend für das Wohlergehen der Bevölkerung und die Stabilität unserer Wirtschaft. Deshalb ist es richtig und notwendig, das rechtliche Fundament der wirtschaftlichen Landesversorgung zu modernisieren.
Die SP-Fraktion unterstützt insbesondere mehrere Punkte der Vorlage:
Erstens begrüssen wir die Umstellung von einer nebenamtlichen zu einer vollamtlichen Leitung der wirtschaftlichen Landesversorgung. In Krisenzeiten braucht es klare Verantwortlichkeiten und genügend Ressourcen. Eine professionelle, vollamtliche Leitung kann dazu beitragen, Risiken früh zu erkennen und Massnahmen wirksam zu unterstützen.
Zweitens ist es sinnvoll, die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung so auszugestalten, dass sie mit internationalen Regeln, insbesondere mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO, vereinbar bleibt. Versorgungssicherheit und internationale Einbettung müssen unserer Meinung nach Hand in Hand gehen. Das sieht die Mehrheit der Kommission nicht so, deshalb stellen wir einen Minderheitsantrag und möchten bei der Variante Bundesrat bleiben; ich komme noch dazu.
Drittens bringt die Vorlage mehr Klarheit bei zentralen Abläufen. Die präzisierten Auskunftspflichten der beteiligten Akteure, der klarere Interventionszeitpunkt sowie die differenziertere Aufgabenverteilung in den Fachbereichen stärken die Handlungsfähigkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung. Ebenfalls sinnvoll ist die Einführung von Übertretungstatbeständen und die Ergänzung des Ordnungsbussengesetzes; wer sich nicht an die Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Nur so können diese Instrumente im Ernstfall wirken.
Last, but not least ist auch die stärkere Einbindung der zuständigen Parlamentskommissionen ein wichtiger Schritt. Sie stärkt die demokratische Legitimation und sorgt für die nötige Transparenz bei Entscheidungen, die für unser Land von grosser Bedeutung sind.
Ich komme zur Begründung unserer Minderheitsanträge. Bei Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 möchte die SP-Fraktion gemäss Antrag der Minderheit Zybach beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf Speisereis soll neu zulässig sein. Wie bereits eingangs erwähnt: Die Sicherstellung der WTO-Kompatibilität im Bereich der Finanzierung von Lager- und Kapitalkosten bei der Pflichtlagerhaltung von Speisereis ist für uns wichtig und sinnvoll. Wir möchten keinen Reputationsschaden riskieren und sind überzeugt: Internationale Regeln sollten eingehalten werden. Wir bitten Sie daher, die Minderheit Zybach zu unterstützen.
Ich komme zu Artikel 31 Absatz 2, zur Minderheit II (Fridez). Dieser Artikel ist essenziell, weil er sich mit den Grundsätzen befasst. Er soll gewährleisten, dass bereits dann vorausschauend gehandelt werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass sich in den nächsten Monaten eine gravierende Verknappung entwickeln könnte. Der Antrag der Minderheit II (Fridez) zielt darauf ab, dem Bundesrat mehr Handlungsspielraum zu geben, indem nach "innerhalb weniger Monate" noch die Formulierung "oder sogar auf längere Sicht" hinzugefügt wird.
Wir leben in einer sehr komplexen Welt, in der besondere Ereignisse eintreten können; das haben wir jetzt immer wieder erlebt. Man geht zwar davon aus, dass eine Verknappung lange im Voraus absehbar ist, doch es braucht Zeit, um auf solche Situationen auch adäquat reagieren zu können. Zum Beispiel würde es im Fall von Computerchips, wenn der Zugang dazu wegfällt, Zeit brauchen, um Lösungen zu finden, und es wären internationale Kontakte, andere Produktionswege usw. nötig. Dies kann auch bei Ernteausfällen passieren, wenn man davon ausgeht, dass sich diese wiederholen und zu einem erheblichen Problem werden könnten.
Die Minderheit I (Flach) unterstützt die SP-Fraktion ebenfalls, denn sie geht in dieselbe Richtung: lieber keine Zeitangabe als eine zu grosse Einengung des Bundesrates. Wir wollen für den Fall, dass sich schon früh abzeichnet, dass Massnahmen ergriffen werden müssen, den Handlungsspielraum des Bundesrates vergrössern.
Insgesamt aber wird die SP-Fraktion in der Gesamtabstimmung der Vorlage zustimmen, und ich bitte Sie, uns dies gleichzutun.
Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist eine der tragenden Säulen der Versorgungssicherheit in Zeiten der Not. Sie ist verlässlich und professionell organisiert, und sie hat sich bewährt. Gerade in einer Zeit, in der die Welt von geopolitischen Spannungen, Energieengpässen und fragilen Lieferketten geprägt ist, dürfte dieses Werkzeug leider an Wichtigkeit gewinnen.
Ein gutes System ist kein statisches System. Resilienz entsteht nicht durch Stillstand, sondern durch stetige Weiterentwicklung. Darum müssen wir als Parlament immer wieder neu justieren, wo Risiken wachsen, wo Abhängigkeiten entstehen und wo sich die Wirklichkeit schneller verändert als unsere Gesetze. Die Landesversorgung muss also Schritt halten und neue Themen wie die Abhängigkeit von digitalen Gütern adressieren. Da erwarten wir Grünen - und wahrscheinlich die ganze Kommission - mit grossem Interesse die Vorschläge, die uns die Verwaltung in den kommenden Monaten in dieser Angelegenheit aufzeigen wird, die uns auch versprochen wurden.
Lassen Sie mich aber noch einen grundsätzlichen Gedanken mit Ihnen teilen. Natürlich ist die wirtschaftliche Landesversorgung nicht der Ort für Strukturpolitik, aber wir als Gesetzgeber haben auch den Auftrag, strukturelle Risiken abzubauen, um die Sicherheit des Landes zu erhalten. Und da ist klar: Die lineare Wegwerfwirtschaft mit ihren fossilen Ressourcen wird zu einem immer grösseren Problem für die Stabilität und damit Prosperität der Schweiz. Wir müssen aus den fossilen Energieträgern aussteigen, nicht weil wir von der Stimmbevölkerung den Auftrag erhalten haben, sondern weil die endlichen fossilen Rohstoffe ökologisch zerstörerisch sind und wirtschaftlich immer gefährlicher werden. Pflichtlager können also Krisen überbrücken, aber sie ersetzen keine strategische Transformation.
Die beste Versorgungssicherheit entsteht durch eine lokale Kreislaufwirtschaft der kurzen Wege und erneuerbaren, einheimischen Energieträgern. Dort liegt die grösste Resilienz. Wir haben den Erfindergeist, die Berufsbildung, die Hochschullandschaft, einen Werkplatz und die nötigen finanziellen Mittel für diese Modernisierung. Was immer noch fehlt, ist der politische Wille, unsere Infrastrukturen und Institutionen für das 21. Jahrhundert fit zu machen. Wir Grünen werden nicht müde, Sie von dieser Notwendigkeit zu überzeugen.
Concernant la révision concrète, nous, le groupe des Verts, nous la soutenons. Elle intègre d'importantes leçons tirées de la période du COVID, notamment la nécessité de flux de données plus clairs et de seuils d'intervention mieux définis.
Je passe brièvement aux articles. S'agissant des articles 16 et 21, nous suivons la position de la minorité Zybach et donc l'argumentation du Conseil fédéral. C'est précisément à une époque où le droit international est soumis à des pressions considérables et est bafoué par les grandes puissances que des signaux en faveur du droit international, c'est-à-dire le respect des règles, envoyés par notre Parlement revêtent une importance plus grande que jamais.
Concernant l'article 31 alinéa 2, nous soutenons la proposition de la minorité I (Flach). Les crises ne s'accommodent pas de délais fixes. Lorsqu'une pénurie menace, nous devons pouvoir agir, que ce soit dans les trois mois ou dans les deux ans. Cette flexibilité renforce la capacité d'action du Conseil fédéral sans risque d'abus.
En résumé, le groupe des Verts soutient la révision et nous nous rallions aux minorités Zybach et I (Flach).
Gartmann Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die letzten Jahre haben uns eines deutlich vor Augen geführt: Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Ob Pandemie, Energiekrise oder geopolitische Spannungen, plötzlich fehlen Medikamente, Halbleiter oder Energie. Dann merken wir, auch eine wohlhabende Schweiz ist verletzlich. Darum ist es richtig, dass der Bundesrat die wirtschaftliche Landesversorgung weiterentwickeln will - weg von der reinen Krisenfeuerwehr, hin zu einem Instrument, das der Früherkennung, der Vorbereitung und dem Handeln im Ernstfall dient. Das ist grundsätzlich der richtige Ansatz.
Insbesondere drei Punkte sind für uns zentral:
1. Früherkennung statt blinden Reagierens: Handeln wir erst, wenn die Regale leer sind, haben wir bereits verloren.
2. Reduktion kritischer Abhängigkeit: Es kann nicht sein, dass wir bei zentralen Gütern von einzelnen Weltregionen abhängig sind. Das ist ein grosses Sicherheitsrisiko.
3. Digitale Versorgungssicherheit: Im 21. Jahrhundert sind Daten und Infrastruktur genauso entscheidend wie Energie oder Lebensmittel.
Aber, und das ist sehr entscheidend, die Vorlage darf nicht zu einem schleichenden Ausbau staatlicher Kontrolle über unsere Wirtschaft führen. Die Schweiz ist stark, weil sie auf Eigenverantwortung, Unternehmertum und funktionierende Märkte setzt, nicht auf permanente Überwachung und Datensammelwut. Darum braucht es auch hier klare Leitplanken. Datenerhebungen dürfen nur dort erfolgen, wo sie wirklich notwendig sind. Eingriffe müssen verhältnismässig bleiben und dürfen nicht zur neuen Normalität werden. Die Verantwortung der Privatwirtschaft darf nicht durch staatliche Bevormundung ersetzt werden. Kurz gesagt: Ja zu mehr Sicherheit, Nein zu mehr Staat. Wenn wir diese Balance halten, dann stärkt das Gesetz unsere Resilienz, ohne unsere wirtschaftliche Freiheit zu gefährden.
Die wirtschaftliche Landesversorgung muss das sein, was unsere Armee für die Sicherheit ist, nämlich ein starkes Instrument für den Ernstfall, aber kein Dauerzustand im Alltag. Darum ist es auch für uns, die SVP-Fraktion, richtig, auf die Vorlage inklusive der Korrekturen der Kommission einzutreten. Die Kommission hat hier gute Anpassungen vorgenommen; darüber hat Sie Herr Kollege Theiler ausführlich informiert.
Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und empfiehlt Ihnen, das Gleiche zu tun.
Noch ein paar Worte zu den drei Minderheiten, über die Sie meine Kollegin vorhin gerade informiert hat: Wir empfehlen Ihnen ganz klar, die Anträge der Minderheiten Zybach, Fridez und Flach abzulehnen, die von der Mehrheit der Kommission vorgenommenen Anpassungen anzunehmen und der Vorlage zuzustimmen.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein sehr gutes Beispiel für ein typisch schweizerisches Modell. Staat und Wirtschaft mit klar definierten Rollen arbeiten zusammen. Die Verantwortung für die Versorgung liegt primär bei der Wirtschaft. Der Staat greift nur dann ein, wenn eine schwere Mangellage droht und der Markt alleine nicht mehr funktioniert. Aus liberaler Sicht und damit auch für mich als Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion ist es eben genau dieses Gleichgewicht, das wir brauchen und das entscheidend ist. Nicht der Staat organisiert die Versorgung, aber der Staat sorgt dafür, dass wir im Krisenfall handlungsfähig bleiben.
Die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich globale Lieferketten sein können. Pandemie, Energiekrise, geopolitische Spannungen und all dies zeigen uns, dass die Versorgungssicherheit eben auch eine Frage der Sicherheitspolitik ist, und darum ist es aus drei Gründen richtig, dass wir die Instrumente der wirtschaftlichen Landesversorgung weiterentwickeln:
1. Der Interventionszeitpunkt wird präzisiert. Der Staat soll nicht erst handeln können, wenn eine Mangellage bereits eingetreten ist, sondern dann, wenn sie absehbar wird.
2. Das Monitoring der Versorgungslage wird verbessert. Frühzeitige Informationen ermöglichen auch frühzeitiges Handeln.
3. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und der Wirtschaft wird klarer geregelt. Gerade aus liberaler Sicht ist diese Partnerschaft zentral, denn die Krisenvorsorge funktioniert nur dann gut, wenn die Wirtschaft ihre Verantwortung wahrnimmt und der Staat klare Leitplanken setzt.
In der Kommissionsberatung haben wir einzelne Präzisierungen vorgenommen. Ein Beispiel betrifft die Pflichtlager. Hier war es uns wichtig, dass nicht nur formale Eigentümer, sondern tatsächlich die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen in die Verantwortung genommen werden. Diese Klarstellung bei Artikel 15 stärkt die Systematik des Gesetzes, und sie schafft mehr Rechtssicherheit.
Der in unserer Kommissionsberatung wohl am meisten diskutierte Punkt betrifft jedoch die Frage der Garantiefondsbeiträge beim Speisereis in Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2. Der Speisereis hat uns beschäftigt. Der Bundesrat will hier eine Anpassung vornehmen, um internationale Handelsregeln vollständig zu erfüllen. Die Kommission entschied sich dann aber nach der Anhörung und nach intensiver Diskussion dagegen. Ich nenne Ihnen drei Punkte zur Begründung:
1. Der administrative Aufwand wäre unverhältnismässig hoch. Statt Beiträge an der Grenze zu erheben, müssten neu Tausende Erstinverkehrbringer im Inland erfasst werden. Da sprechen wir von Importeuren über Detailhändler bis hin zu den Restaurants, die Speisereis importieren oder verarbeiten wollen.
2. Der Nutzen für die Versorgungssicherheit ist gleich null. Die Pflichtlager für Speisereis würden gleich gross bleiben, unabhängig davon, wie der Garantiefonds finanziert wird.
3. Das bestehende System funktioniert - es funktioniert ja. Gerade in der Krisenvorsorge sollten wir funktionierende Systeme nicht noch komplizierter machen. Oder liberal gesagt: regulieren, wo es nötig ist, aber nicht mehr.
Die Vorlage stärkt die Resilienz unseres Landes. Sie verbessert unsere Krisenvorsorge, ohne dass das bewährte Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft aus dem Gleichgewicht fällt. Es ist eine pragmatische und ausgewogene Revision. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb die Vorlage.
Ich bitte Sie, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen und die Vorlage dann in der Gesamtabstimmung anzunehmen.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die vergangenen Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich selbst hochentwickelte Volkswirtschaften sein können. Die Pandemie, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und die drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 haben gezeigt: Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Gerade für ein kleines, stark vernetztes Land wie die Schweiz ist es zentral, dass es vorbereitet ist, wenn globale Lieferketten ins Stocken geraten oder wenn lebenswichtige Güter knapp werden. Genau darum geht es bei dieser Revision des Landesversorgungsgesetzes.
Die Mitte-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision des Landesversorgungsgesetzes ausdrücklich. Schliesslich wird mit dieser Vorlage auch eine Forderung der Mitte-Fraktion umgesetzt, nämlich die Motion Häberli-Koller 20.3268, "Essentielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern". Diese Motion verlangt, dass die Schweiz ihre Instrumente stärkt, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern auch in Krisenzeiten sicherzustellen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Die vorliegende Revision setzt genau hier an und erfüllt die Forderungen dieser Motion.
Mit dieser Revision wird das Instrumentarium der Landesversorgung gestärkt, damit der Bund im Fall einer schweren Mangellage rasch, zielgerichtet und verhältnismässig handeln kann. Gleichzeitig bleibt das bewährte Grundprinzip unseres Systems bestehen: Die Verantwortung für die Versorgung liegt primär bei der Wirtschaft. Der Staat greift subsidiär ein, wenn die Wirtschaft eine Mangellage nicht mehr selbst bewältigen kann. Dieses Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft ist eine Stärke unseres Landes. Die wirtschaftliche Landesversorgung funktioniert bewusst als Public-Private-Partnership mit Fachwissen aus der Wirtschaft und klaren staatlichen Rahmenbedingungen.
Die Revision trägt den Erfahrungen der letzten Krisen Rechnung. Die Mitte-Fraktion begrüsst insbesondere drei Punkte:
1. Der Zeitpunkt für staatliche Interventionen wird klarer geregelt. Bisher war oft unklar, wann der Bund tatsächlich eingreifen kann. Neu wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Massnahmen bereits vor dem Eintritt einer schweren Mangellage getroffen werden können. Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit und ermöglichen gleichzeitig ein frühzeitigeres Handeln, wenn sich eine Versorgungskrise abzeichnet.
2. Die Entscheidungsgrundlagen werden verbessert. Die Vorlage schafft eine klarere gesetzliche Basis für Monitoring, Datenbearbeitung und Meldepflichten. Das klingt technisch, ist aber zentral. Denn nur wenn wir wissen, wie sich Lagerbestände, Lieferketten oder Produktionskapazitäten entwickeln, können wir frühzeitig reagieren und Engpässe vermeiden.
3. Das Instrumentarium selbst wird präzisiert. Das Gesetz stellt klar dar, welche Massnahmen im Krisenfall möglich sind - von der Freigabe von Pflichtlagern über die Angebots- und Nachfragelenkung bis hin zu befristeten Einschränkungen beim Verbrauch. Auch hier geht es um Transparenz und um eine bessere Vorbereitung auf mögliche Krisensituationen.
Fazit: Die wirtschaftliche Landesversorgung ist kein Instrument der Strukturpolitik. Sie dient dazu, kurzfristige oder mittelfristige Mangellagen zu überbrücken, nicht dazu, Märkte dauerhaft zu steuern. Denn eines ist klar: In einer Welt mit zunehmenden geopolitischen Spannungen, mit globalen Lieferketten und mit neuen Risiken für die Energie-, Medikamenten- oder Lebensmittelversorgung müssen wir unsere Resilienz stärken. Das bedeutet nicht Abschottung. Es bedeutet aber, dass wir vorbereitet sind.
Die Schweiz verfügt mit der wirtschaftlichen Landesversorgung über ein bewährtes System. Dieses System basiert auf Eigenverantwortung der Wirtschaft, auf Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft und auf der Fähigkeit des Bundes, im Ernstfall gezielt einzugreifen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb die Vorlage gemäss Kommissionsmehrheit und lehnt alle Minderheitsanträge ab.
Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt
Avant d'aborder la révision proprement dite, permettez-moi de rappeler brièvement la mission de l'approvisionnement économique du pays : il vise à garantir, en cas de pénurie grave, l'approvisionnement de la Suisse en biens et services vitaux en s'appuyant, en premier lieu, sur l'économie. L'État n'intervient qu'à titre subsidiaire lorsque les mécanismes du marché ne suffisent plus, les législations spéciales applicables restant prioritaires.
Avec la présente modification de la loi sur l'approvisionnement du pays, le Conseil fédéral souhaite renforcer la capacité de la Suisse à agir en temps utile, de manière proportionnée, en cas de situation d'approvisionnement difficile. La révision de la loi s'inscrit dans le cadre d'un processus de réforme qui a été lancé par le Conseil fédéral en 2021. Elle constitue une mesure ciblée visant à développer l'approvisionnement économique du pays sur la base des expériences acquises ces dernières années. Il ne s'agit pas, et j'insiste, il ne s'agit pas d'une réorientation fondamentale du droit de l'approvisionnement du pays, mais d'ajustements focalisés au sein d'un cadre existant.
La loi sur l'approvisionnement économique du pays a fait l'objet d'une révision totale il y a une dizaine d'années. Les principes alors définis, fondés sur le mandat constitutionnel, demeurent pleinement valables à ce jour. D'abord, la responsabilité de l'approvisionnement incombe, en premier lieu, à l'économie. Ensuite, l'État n'intervient que lorsque de graves pénuries menacent de survenir ou existent, et que l'économie ne peut plus y faire face seule. Finalement, l'intervention de l'État est subsidiaire, limitée dans le temps et, surtout, proportionnée.
Les expériences des dernières années ont montré que, dans ce cadre, certaines précisions demeurent nécessaires. Elles concernent surtout l'application pratique et concrète des instruments et moins la conception de base. Une première étape adoptée par le Parlement en 2025 a permis de renforcer l'organisation et la direction de l'Approvisionnement économique du pays. La révision qui vous est soumise aujourd'hui constitue la deuxième étape. Elle porte sur les instruments de l'Approvisionnement économique du pays.
Le moment de l'intervention de l'État occupe une place centrale. Les expériences récentes ont montré que certaines mesures nécessitent un temps de préparation et doivent être anticipées pour produire leurs effets. La révision crée à cet égard un cadre juridique plus clair. Elle permet de préparer ou de déclencher des mesures lorsqu'une grave pénurie est prévisible et qu'une intervention ultérieure ne serait plus efficace.
Les bases décisionnelles constituent un autre axe important. Une action proportionnée présuppose une appréciation fiable de la situation d'approvisionnement. La révision renforce donc les bases légales relatives à l'observation et à l'évaluation de la situation d'approvisionnement afin de disposer des informations nécessaires à une préparation ciblée des mesures.
Des précisions sont également apportées sur le plan de l'exécution. Elles concernent notamment l'encadrement juridique des instruments existants et la coopération avec l'économie en cas de crise. La révision, je le répète, consolide le modèle existant de l'Approvisionnement économique du pays en précisant les modalités d'intervention de l'État dans un système qui reste fondé sur la responsabilité première de l'économie.
En résumé, nous renforçons, avec ce projet de loi, la préparation, la capacité d'action et la sécurité juridique de l'Approvisionnement économique du pays. Le Conseil fédéral estime que ces ajustements ciblés sont nécessaires pour garantir la sécurité de l'approvisionnement de la Suisse lors de futures situations de crise.
Nous vous invitons donc à entrer en matière et à soutenir le projet tel qu'il vous est présenté.
Je vais dire quelques mots sur les propositions de modification de votre commission et sur les minorités.
Tout d'abord, à l'article 15, la commission propose de remplacer la notion de "propriétaires des réserves obligatoires" par celle d'"entreprises soumises à l'obligation de stockage". Le Conseil fédéral rejette cette proposition. La catégorie proposée par la commission, à savoir "les entreprises soumises à l'obligation de stockage", est plus large que nécessaire. Il faut bien voir que toutes les entreprises soumises à l'obligation de stockage ne constituent pas elles-mêmes une réserve obligatoire. Seuls les acteurs qui sont liés par un contrat de stockage obligatoire doivent effectivement détenir les quantités prescrites. Or, cet article 15 vise précisément la situation dans laquelle ces acteurs ne sont plus en mesure d'assurer ces quantités. La terminologie proposée par le Conseil fédéral est donc correcte sur le fond. Je vous invite ici à voter le projet du Conseil fédéral.
Concernant l'article 16 alinéa 5 et l'article 21 alinéa 2, la commission propose de supprimer l'exception relative au riz comestible dans les dispositions concernant les contributions au fonds de garantie. Le Conseil fédéral vous propose de rejeter cette modification et de rester à son texte. En effet, l'exception prévue pour le riz permet de clarifier, au niveau de la loi, un mode de financement adapté aux exigences du droit international. Elle permet de percevoir les contributions non plus à la frontière, mais auprès des premiers metteurs en circulation. Une disposition légale explicite n'est nécessaire que pour le riz comestible ; pour d'autres marchandises soumises au stockage obligatoire, comme le café, les adaptations nécessaires peuvent être réalisées au niveau de l'ordonnance. Des mécanismes comparables existent d'ailleurs déjà dans d'autres domaines de stockage obligatoire, notamment pour le gaz, les médicaments et les engrais. Le Conseil fédéral estime que cette solution reste praticable et ciblée. Elle ne remet pas en cause le système du stockage obligatoire, mais adapte de manière ponctuelle le mode de perception des contributions pour le riz comestible.
Je vous invite donc, au nom du Conseil fédéral, à suivre son projet et à rejeter les modifications proposées.
Concernant l'article 31 alinéa 2, il y a deux minorités qui proposent de le modifier, soit en supprimant la référence aux prochains mois, soit en étendant cette référence à un horizon plus lointain. Le Conseil fédéral rejette ces deux propositions. La formulation proposée précise de manière adéquate le moment à partir duquel une intervention anticipée est possible. La notion de "prochains mois" offre la flexibilité nécessaire pour tenir compte des spécificités des secteurs et des délais de mise en oeuvre, tout en maintenant un lien clair avec une pénurie grave, concrète et prévisible. Supprimer cette référence ou l'étendre à plus long terme déplacerait l'équilibre de la disposition. Cela risquerait soit de la rendre moins claire, soit d'ouvrir une marge d'appréciation trop large avec le danger, surtout, de brouiller la distinction entre l'intervention en situation de crise et la politique structurelle normale et ordinaire.
Là aussi, je vous invite à en rester au texte du Conseil fédéral.
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung
Loi fédérale sur l'approvisionnement économique du pays
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 3 Abs. 2, 3; 5 Abs. 5; 10 Abs. 1 Bst. f, 2; 11 Abs. 2; 13 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule ; ch. I introduction ; art. 3 al. 2, 3 ; 5 al. 5 ; 10 al. 1 let. f, 2 ; 11 al. 2 ; 13 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Kommission
Sind die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen nicht in der Lage ...
Art. 15
Proposition de la commission
Si les entreprises soumises à l'obligation de stockage ne sont pas en mesure ...
Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 187 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Art. 16 Abs. 5
Antrag der Mehrheit
Gemäss geltendem Recht
Antrag der Minderheit
(Zybach, Andrey, Chollet, De Ventura, Fridez, Funiciello, Glättli, Zryd)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 16 al. 5
Proposition de la majorité
Selon droit en vigueur
Proposition de la minorité
(Zybach, Andrey, Chollet, De Ventura, Fridez, Funiciello, Glättli, Zryd)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 21 Absatz 2.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Art. 20 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 20 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 21
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Die Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut ist nicht zulässig. (Rest streichen)
Antrag der Minderheit
(Zybach, Andrey, Chollet, De Ventura, Fridez, Funiciello, Glättli, Zryd)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 21
Proposition de la majorité
Al. 1, 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Le prélèvement de contributions au fonds de garantie sur les denrées alimentaires, les fourrages, les semences et les plants indigènes n'est pas autorisé. (Biffer le reste)
Proposition de la minorité
(Zybach, Andrey, Chollet, De Ventura, Fridez, Funiciello, Glättli, Zryd)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Über den Antrag der Minderheit Zybach wurde soeben abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 24 Abs. 1 Einleitung, Bst. b, Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 24 al. 1 introduction, let. b, al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 31
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Flach, Andrey, Chollet, De Ventura, Funiciello, Glättli, Zybach)
Abs. 2
... wenn eine schwere Mangellage einzutreten droht und sie voraussichtlich nicht verhindert oder bewältigt werden kann, sollten die Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen werden.
Antrag der Minderheit II
(Fridez, De Ventura, Funiciello, Zryd, Zybach)
Abs. 2
... wenn eine schwere Mangellage innerhalb weniger Monate - oder sogar auf längere Sicht - einzutreten droht und sie voraussichtlich nicht verhindert oder bewältigt werden kann, sollten die Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen werden.
Art. 31
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Flach, Andrey, Chollet, De Ventura, Funiciello, Glättli, Zybach)
Al. 2
... lorsqu'une pénurie grave menace de survenir et qu'elle ne pourra vraisemblablement pas être évitée ou maîtrisée si les mesures sont prises ultérieurement.
Proposition de la minorité II
(Fridez, De Ventura, Funiciello, Zryd, Zybach)
Al. 2
... lorsqu'une pénurie grave menace de survenir dans les prochains mois, ou même à plus long terme, et qu'elle ne pourra vraisemblablement pas être évitée ou maîtrisée si les mesures sont prises ultérieurement.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 145 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 41 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 70 Stimmen
(1 Enthaltung)
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Art. 32; 36 Abs. 1 Bst. c, 2, 3; 37 Abs. 2-4; 38 Abs. 1 Einleitung; 45 Abs. 1; 46 Abs. 3; 49 Abs. 1 Bst. a; 49a; 50; 55 Abs. 2; 57 Abs. 3, 4; 58b Abs. 1, 5; 60; 60a; 60b; 61; 64 Abs. 3, 4; 64a; 64b; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 32 ; 36 al. 1 let. c, 2, 3 ; 37 al. 2-4 ; 38 al. 1 introduction ; 45 al. 1 ; 46 al. 3 ; 49 al. 1 let. a ; 49a ; 50 ; 55 al. 2 ; 57 al. 3, 4 ; 58b al. 1, 5 ; 60 ; 60a ; 60b ; 61 ; 64 al. 3, 4 ; 64a ; 64b ; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 187 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 3538)
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 3538)
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat.