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Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus / Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit

71425 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 2, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/71425/de/bundesbeschluss-uber-einen-zahlungsrahmen-fur-die-jahre-2030-2034-zur-aufstockung-des-fonds-de-roulement-zugunsten-des-gemeinnutzigen-wohnungsbaus-eventualverpflichtungen-in-der-wohnraumforderung-fur-die-jahre-2027-2033-verpflichtungskredit

Retrieved on Sep 4, 2026

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  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit (25.087),

25.077, 25.087

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus / Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Eintretensdebatte zu beiden Geschäften durch.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wohnungsknappheit und die Wohnungskrise sind in vielen Teilen der Schweiz Sorgen von Schweizerinnen und Schweizern, die weit oben im Sorgenbarometer rangieren. Die beiden Geschäfte, die wir jetzt behandeln, unterstreichen die Verstetigung und Verlängerung der beiden klassischen Mittel der sogenannten indirekten Wohnbauförderung in der Schweiz. Es handelt sich um eine Fortführung und um eine leichte Aufstockung dieser Massnahmen. Umso mehr mag es erstaunen, wie umstritten diese beiden Geschäfte in der Kommission waren. Um das zu illustrieren, beginne ich mit den Resultaten der Abstimmungen über die beiden Vorlagen in der Kommission. Auf das erste Geschäft, den Fonds de Roulement, wurde bei 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten eingetreten. Beim zweiten Geschäft, das die Bürgschaftsverpflichtungen im gleichen Bereich umfasst, wurde Eintreten mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. In der Detailberatung wurden dann Aufstockungen bei beiden Geschäften von grossen Mehrheiten abgelehnt.

Wie kommt es zu dieser Umstrittenheit, und worum geht es? Beim sogenannten Fonds de Roulement geht es darum, dass der gemeinnützige Wohnungsbau mit Darlehen gefördert werden kann. Mit der aktuellen Vorlage soll für die Jahre 2030 bis 2034 eine Aufstockung von 150 Millionen Franken vorgenommen werden. Der Bundesrat bezieht sich dabei ausdrücklich auf die am 14. Juni zur Abstimmung kommende Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)". Der Bundesrat lehnt diese Initiative bekanntlich ab, bestreitet aber die Herausforderungen nicht, insbesondere auch im Bereich der Wohnraumpolitik. Er verweist dort auf die Begleitmassnahmen, die er vorsieht. Ich komme nachher noch darauf zurück, insbesondere auf die Gewährung von vergünstigten Darlehen, die weitergeführt werden soll. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Nachfrage nach wie vor das Angebot übersteige und dass darum in vielen Bereichen der Schweiz eine Wohnraumknappheit bestehe, und zwar nicht nur in städtischen Regionen, sondern auch etwa in touristischen Berggemeinden und Agglomerationsgebieten. Betroffen seien vor allem tiefe Einkommen. Der gemeinnützige Wohnungsbau, um den es in beiden Vorlagen geht, sei ein geeignetes Mittel, um die entsprechende Knappheit zu verringern.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass in diesem Bereich bereits Aufstockungen stattgefunden haben. Auf Grundlage der Verfassung und des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) haben wir hier ein klassisches Mittel der Wohnraumförderung. Bereits 2020 wurde im Rahmen eines Gegenvorschlags zu einer abgelehnten Volksinitiative eine Aufstockung um 250 Millionen Franken für zehn Jahre vorgenommen. Die jetzt vorgeschlagene Aufstockung von 150 Millionen Franken würde eine Aufstockung des Fonds auf 900 Millionen Franken ermöglichen. Dadurch wäre es möglich, jährlich etwa 36 Millionen Franken für entsprechende Darlehen zur Verfügung zu stellen. Das ist zwar weniger als im Durchschnitt der letzten zwanzig Jahre, da waren es etwa 46 Millionen Franken. Wenn die Aufstockung heute aber abgelehnt würde, so der Bundesrat, müssten die entsprechenden Darlehenssummen massiv reduziert werden.

Der Nationalrat hat die erste Vorlage mit 129 zu 62 Stimmen und die zweite mit 130 zu 62 Stimmen angenommen, also beide relativ deutlich.

Bei den Bürgschaftsinstrumenten, also der zweiten Vorlage, beantragt der Bundesrat die Weiterführung und einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Es handelt sich also nicht um Bundesausgaben, sondern um reine Verbürgungen. Tatsächlich wurden bereits Rahmenkredite im Umfang von 1,7 Milliarden Franken ausgeschöpft, und die entsprechenden Bürgschaften haben zur Finanzierung von etwa 38 000 Wohnungen in über 1000 Liegenschaften geführt. Die Bürgschaften haben bisher erfreulicherweise zu keinem einzigen Ausfall zulasten des Bundes geführt.

Ihre Kommission hat sich eingehend mit den beiden Vorlagen beschäftigt und zunächst eine Lagebeurteilung vorgenommen. Die Lagebeurteilung ist, um es zusammenzufassen, unerfreulich. Wir haben heute die Situation, dass im Schnitt der Jahre 2014 bis 2023 pro Jahr ungefähr 48 000 neue Haushalte entstanden sind - 48 000 neue Haushalte! Diese 48 000 neuen Haushalte gehen zu rund 60 Prozent auf Zuwanderung zurück, zu rund 25 Prozent auf die Verkleinerung der Haushaltsgrösse und zu rund 15 Prozent auf den immer noch bestehenden Geburtenüberschuss, der allerdings in der Schweiz auch zurückgeht. Bei der Zuwanderung sind 90 Prozent auf Zuwanderer aus der EU in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Das ist die Nachfrageseite: 48 000 neue Haushalte.

Und wie sieht jetzt die Angebotsseite aus? Aus Sicht Ihrer Kommission ist die Angebotsseite schon erstaunlich. Seit 2018, trotz ständiger Zunahme der Zahl an Haushalten, die Wohnraum nachfragen, geht der Wohnungsbau zurück. Er nimmt nicht zu, er geht zurück. Die Leerwohnungsziffer hat im Jahre 2025 gesamtschweizerisch einen Satz von 1 Prozent erreicht; das ist ein ausserordentlich tiefer Satz. Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Leerwohnungsbestand um 38,5 Prozent reduziert. Die Anzahl der Baubewilligungen ist zwischen 2016 und 2023 auch nicht gestiegen, sondern von 51 000 auf 36 000 Wohneinheiten zurückgegangen. Im Jahre 2024 hat sich nach dem Extremjahr 2023 zwar eine leichte Lockerung ergeben, aber es zeigt sich - die Kommission hat auch die ersten Zahlen für 2026 nachgefragt -, dass diese Lockerung nur vorübergehend war und dass insbesondere die Zahl der Baugesuche weiterhin zurückgeht.

Angesichts dieser unerfreulichen Ausgangslage hat der Bundesrat im Jahre 2024 einen sogenannten Aktionsplan verabschiedet. Dieser Aktionsplan umfasst, grob gesehen, drei Themenbereiche: Der erste Bereich nennt sich "Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen". Hier geht es im Wesentlichen um raumplanerische Massnahmen; es geht um die Verdichtung. Der zweite Bereich trägt den Titel "Verfahren stärken und beschleunigen". Damit soll die Zahl von Einsprachen reduziert werden, und es sollen die Verfahren beschleunigt werden. Der dritte Bereich dieses Aktionsplans, über diesen sprechen wir heute, betrifft das Zur-Verfügung-Stellen von genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum. Der Aktionsplan umfasst insgesamt über dreissig Massnahmen. Der Bundesrat hat im Frühjahr 2025 eine Umfrage bei den betroffenen Kreisen durchgeführt, um den Effekt und die Effizienz dieser Massnahmen herauszufinden. Das Resultat war, dass zwar ein Teil der Massnahmen bereits in Umsetzung ist, sich aber die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiterhin verschlechtert hat und es vor allem an preisgünstigem Wohnraum mangelt.

Nun, die beiden Massnahmen, über die wir heute sprechen, basieren vollumfänglich auf der Bundesverfassung, auf Artikel 108, der dem Bundesrat den Auftrag gibt, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nebst anderen Massnahmen. Das Hauptmittel gesetzgeberischer Art ist das WFG von 2003.

Die Kommission ist sich bewusst, dass der sogenannte gemeinnützige Wohnungsbau - die indirekte Wohnbauförderung namentlich über genossenschaftlich geprägte Träger - nur etwa 3,9 Prozent der bewohnten Wohnungen in der Schweiz ausmacht. Die Massnahmen, über die wir heute sprechen, können eine Wohnraumkrise in den betroffenen Gebieten nicht vollständig beseitigen. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass sich diese Massnahmen bewährt haben und zur Stabilisierung des schwierigen Wohnungsmarktes in der Schweiz beitragen.

Die Nachfrage nach Darlehen aus dem Fonds de Roulement belief sich in den letzten zwei Jahrzehnten auf jährlich etwa 46 Millionen Franken. Damit konnten pro Jahr durchschnittlich 1400 Wohnungen gefördert werden. Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2024, lag die Darlehenssumme bei gut 92 Millionen Franken. Damit konnten 1990 Wohnungen gefördert werden.

Zu dieser Ausgangslage hat die Kommission einen Mitbericht der Finanzkommission beigezogen. Die Finanzkommission befürwortet beide Vorlagen unverändert, bezeichnet die Massnahmen als gut und wirksam und weist darauf hin, dass die Kredite auf ein Volumen von 900 Millionen Franken anstiegen. Damit würden ab 2030 etwa 45 Millionen Franken pro Jahr als Darlehen gewährt.

Die Kommission hat verschiedene kritische Fragen gestellt. Sie stellte zunächst die Frage der Gemeinnützigkeit. Es wäre gesetzlich an sich möglich, nicht nur gemeinnützigen, sondern auch kommerziellen Wohnungsbau zu unterstützen, sofern preiswerte Wohnungen produziert werden. Das Parlament hat aber 2003 beschlossen, den Bereich der kommerziellen Wohnraumförderung nicht mehr zu subventionieren und die entsprechenden Massnahmen zu sistieren, sodass wir heute eigentlich bei einer rein genossenschaftlichen Wohnbauförderung sind und mit dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates auch bei dieser bleiben.

Bei der Gemeinnützigkeit hat sich die Kommission auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob wirklich nur bedürftige Personen in den Genuss von gemeinnützigem Wohnungsbau kommen. Sie musste aber feststellen, dass dies im Kompetenzbereich der Kantone liegt und die Kantone aufgefordert sind, sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen von dieser Hilfe profitieren können.

Was den Rückgang der Baubewilligungen und der Bautätigkeit betrifft: Ihre Kommission ist sich bewusst, dass mit den vorliegenden Massnahmen da nicht viel erreicht werden kann. Raumplanerische Massnahmen sind nötig; sie wurden zum Teil vom Bundesrat bereits angegangen. Ihre WAK erkennt hier grossen Handlungsbedarf, es handelt sich aber um Fälle für die UREK. Das Gleiche gilt für die Verfahrensbeschleunigungen. Sie werden nach wie vor ungenügend umgesetzt. Das beeinträchtigt den Wohnungsbau und verzögert ihn stark.

In Anbetracht all dieser Überlegungen ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen samt Aufstockung dazu führen, dass ein bewährtes und eigentlich effizientes Mittel weitergeführt wird. Die Aufstockung soll dazu dienen, die Unterstützung und die Bautätigkeit im genossenschaftlichen Wohnungsbauwesen im bisherigen Mass aufrechtzuerhalten. Die Aufstockung soll also nur dazu führen, dass das bisherige Mass erhalten werden kann. Eine Streichung dieser Aufstockung würde dazu führen, dass die entsprechende Wohnbautätigkeit reduziert werden müsste. Das möchte die Mehrheit Ihrer Kommission nicht.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, auf die beiden Vorlagen einzutreten und ihnen am Schluss zuzustimmen. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie ersehen aus den Ausführungen des Kommissionssprechers, dass wir hier eigentlich eine "Pflästerlipolitik" betreiben. Er hat gesagt, woran es hapert, dass es in der Schweiz zu wenig Wohnraum gibt. Diesen Ausführungen kann ich mich durchaus anschliessen, bis eben auf den dritten Punkt, den an sich unbedeutenden Wohnungsbau, der durch den Bund gefördert wird.

Vorweg möchte ich betonen, dass ich den genossenschaftlichen Wohnbau grundsätzlich als etwas Positives erachte. Es gibt verschiedenste Formen von Genossenschaften, die jeweils nach ihren eigenen Regeln funktionieren. Die meisten tun das aber in Eigenverantwortung, und das ist gut so.

Bei den vorliegenden Anträgen des Bundesrates steht allerdings weder das genossenschaftliche Element im Vordergrund, noch übernehmen die späteren Profiteure der Bundesmittel eine spezielle persönliche Verantwortung. Das ist mit ein Grund, warum ich Ihnen im Namen einer Minderheit beantrage, auf die beiden Vorlagen sei nicht einzutreten.

Während ich mit meinen positiven Bemerkungen den privaten genossenschaftlichen Wohnbau gewürdigt habe, geht es bei diesem Eingriff des Bundes in den Wohnungsmarkt um etwas anderes. Die Vorlage spricht von gemeinnützigen Wohnbauträgern, was leicht irreführend ist. Die Etikettierung als gemeinnützig ist meines Erachtens eher eine politische Legitimation des fragwürdigen Markteingriffs. Eine zutreffende Definition ist es jedenfalls nicht. Warum nicht?

Der sogenannte gemeinnützige Wohnungsbau ist keinesfalls mit sozialem Wohnungsbau gleichzusetzen. Genossenschaftswohnungen stehen nicht der breiten Bevölkerung offen, sie sind nur eingeschränkt zugänglich. Die tiefen Mietzinsen sind nur möglich, weil die öffentliche Hand die Objekte subventioniert, sei es durch vergünstigtes Bauland, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile - durch die staatliche Finanzierung von Privilegien für wenige, die aber von allen bezahlt werden müssen. Das wäre ja noch zu legitimieren, wenn es sich um sozialen Wohnbau handeln würde. Die Realität ist aber eine andere, denn oftmals befinden sich unter den Profiteuren auch Gutverdienende; wir kennen das aus verschiedenen Schweizer Städten, die mit fragwürdigen staatlichen Begünstigungsprojekten auch Gutverdienende beglücken. Unter dem Deckmantel der sozialen Durchmischung werden auch Haushalte subventioniert, die darauf überhaupt nicht angewiesen wären, dies immer zulasten der übrigen Steuerzahlenden. Das empfinde ich als in hohem Masse störend, ja ungerecht.

Es ist zudem nicht so, dass der Bund bisher nichts gemacht hätte, was der Verfassungsauftrag vorsehen würde. Gestützt auf das WFG, der Kommissionssprecher hat es angedeutet, hat das Parlament von 2003 bis 2021 vier Bundesbeschlüsse angenommen und Rahmenkredite für Eventualverpflichtungen in der Höhe von 6,775 Milliarden Franken gesprochen. Nach der klaren Ablehnung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" durch Volk und Stände am 9. Februar 2020 ist zudem der damalige indirekte Gegenvorschlag in Kraft getreten, dies verbunden mit einer Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken über zehn Jahre, also konkret bis 2030. Zu den Bundesmitteln kommen die kantonalen und kommunalen Förderbeiträge hinzu. Es besteht also bereits eine gut dotierte Unterstützung und Förderung sogenannter gemeinnütziger Wohnbauträger.

Aus liberaler Sicht sollte der Wohnungsbau grundsätzlich privat finanziert werden. Anstatt Wohnungen mit staatlichen Geldern zu subventionieren, sollten bedürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Miete vollumfänglich aus eigener Kraft zu tragen, direkt unterstützt werden. Die Subjektförderung ist ein viel wirksameres wohnungspolitisches Instrument, und sie hat vor allem ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis - im Gegensatz zur Objektförderung, die hohe indirekte Kosten verursacht und oft wenig zielgenau ist. Im Gegensatz dazu bietet die Subjektförderung eine wirksamere und wirtschaftlich effizientere Lösung. Dies geht auch aus einer volkswirtschaftlichen Studie aus dem Jahre 2024 hervor. Statt Wohnungen zu subventionieren, sollte zu einer gezielten Unterstützung bedürftiger Menschen übergegangen werden.

Fazit: Das mit den beiden Vorlagen geförderte System widerspricht bereits heute sowohl dem Prinzip der Chancengleichheit als auch dem der Wirtschaftlichkeit, also dem Grundsatz des bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Wer nicht bereits Mitglied einer Genossenschaft ist, hat kaum eine realistische Chance auf eine vergünstigte Wohnung. Die öffentliche Wohnraumförderung sollte primär aber jenen offenstehen, die auf dem Wohnungsmarkt die grössten Schwierigkeiten haben. Das setzt voraus, dass sich entweder alle Bürger gleichberechtigt bewerben können, oder aber, dass mit der Subjektförderung Menschen statt Wohnungen unterstützt werden.

Wir machen dieses System, das nicht über alle Zweifel erhaben ist, nicht besser, wenn wir weitere Milliarden ins Finanzkonstrukt einschiessen. Zu den rund 7 Milliarden Franken, die heute schon drin sind, kämen ja dann 2 Milliarden hinzu, auch wenn es sich nur um Eventualverpflichtungen handelt. Ich kann durchaus attestieren, dass auch wir von der Minderheit sehen, dass die Mittel vernünftig eingesetzt werden und dass das Geld nicht verpulvert wird, aber es ist systemisch einfach falsch.

Darum beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlagen.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wir haben es vom Kommissionssprecher gehört: Die Wohnungsknappheit, die Wohnungskrise ist eine der grössten Sorgen der Bevölkerung in der Schweiz. Abgesehen davon ist sie auch eines der wichtigsten Pro-Argumente für die Initiative, über die wir in zwei Wochen abstimmen. Die Initiative wurde von unserem Rat klar zur Ablehnung empfohlen. Wir sind der Meinung, dass sie keine Probleme löst, sondern primär Probleme schafft. Aber die Sorgen, die die Bevölkerung hat, gerade auch mit Blick auf die Wohnungssituation, sind absolut real und berechtigt.

Ich persönlich wohne in einem absoluten Hotspot der Wohnungsknappheit: in der Stadt Zürich. Und ich kann Ihnen sagen, mittlerweile ist nicht nur die Stadt Zürich ein Hotspot der Wohnungsknappheit, sondern es geht, Sie haben es gehört, auch um die touristischen Gebiete, es geht um die Agglomerationen und auch um die kleineren Städte. Ich möchte betonen, dass die Wohnungssituation gerade für die jungen Familien in unserem Land zu einer Riesenbelastung geworden ist. Junge Familien können ihre Situation nicht so einfach verändern, sie sind nicht so mobil. Die Kinder gehen zur Schule, die Familien sind im Quartier verankert, sie brauchen eine stabile Betreuungssituation, und wenn man in einem Hotspot der Wohnungsknappheit wohnt, dann ist das eine Riesenbelastung. Das kann man auch nicht einfach wegdiskutieren, indem man saloppe Argumente bringt wie: Es gibt kein Recht, in der Stadt zu wohnen; es gibt kein Recht, da wohnen zu bleiben, wo man ist.

Sie haben gehört, was das Spannungsfeld der aktuellen Problemlage ist; der Kommissionssprecher hat das sehr gut aufgezeigt. Der Wohnungsbau geht seit 2018 zurück. Die Zahl der Baubewilligungen sank von 51 000 auf 36 000 pro Jahr. Möglicherweise gibt es in einer idealen Welt, Herr Kollege Germann, noch bessere Instrumente als diejenigen, über die wir jetzt diskutieren. Diese Instrumente sind aber etabliert, und es sind Instrumente, die funktionieren. Die beiden Massnahmen sind die wichtigsten Instrumente des Bundes für die Wohnförderung. Es sind Instrumente mit tiefen Kosten für den Bundeshaushalt, Sie haben es gehört, und auch die Finanzkommission ist dieser Meinung. Ohne diese Instrumente fehlt gemeinnützigen Bauträgern eine kostengünstige Finanzierungsgrundlage in unserem Land.

Selbstverständlich braucht es noch andere Instrumente und weitere Anstrengungen. Zum Beispiel muss die Innenentwicklung konsequenter vorangetrieben werden, damit Wohnraum an gut erschlossenen Lagen entsteht. Das Potenzial hierzu ist vorhanden. Berechnungen von Sotomo zeigen, dass bei einer Realisierung von 70 Prozent des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials Wohnraum für rund zwei Millionen Personen entstehen könnte. Wir müssen auch die Akzeptanz für die Verdichtung steigern. Die Bevölkerung will keine grauen Wohnblöcke, sondern lebendige Quartiere mit Grünraum, Cafés und Betreuungsangeboten. Es braucht selbstverständlich schnellere Plan- und Bewilligungsverfahren. Wir brauchen, das ist das Wichtigste, den Wohnraum rasch und nicht erst in Jahrzehnten, gerade, ich möchte das betonen, für die Familien mit mittleren Einkommen. Es geht hier nicht nur um die Familien mit tiefen Einkommen, es geht zunehmend auch um die Familien mit mittleren Einkommen.

Für mich ist klar, dass es in der Wohnpolitik einen Massnahmenmix braucht. Priorität hat die Beschleunigung der Innenentwicklung. Zum Massnahmenmix gehört aber auch der verfassungsrechtliche Auftrag zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Wohnungsmarkt in der Schweiz braucht beides: institutionelle Investoren wie Pensionskassen, aber auch gemeinnützige Bauträger, die Wohnungen zu Kostenmieten anbieten. Mit diesem Mix stellen wir sicher, dass alle Bevölkerungsschichten Zugang zu Wohnraum haben.

Der Entwurf des Bundesrates, ich möchte das betonen, ist absolut moderat. Er würde bedeuten, dass die Instrumente im bisherigen Umfang weitergeführt werden können. Ausgerechnet jetzt die zwei Instrumente des Bundes nicht im heutigen Umfang fortzuführen, in einer Zeit, in der die Wohnungsnot so gross ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr, wäre definitiv das falsche Signal.

Ich möchte Sie deshalb bitten, auf die Vorlage einzutreten.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Es gibt ein bekanntes Sprichwort: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Das scheint mir bei diesem Geschäft sehr wohl zu passen.

Wir haben in der Schweiz ein Problem - wir haben es schon mehrmals gehört - mit der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum. Seit Jahren versuchen wir, diesem Problem mit irgendetwas entgegenzuwirken, etwa mit dem Fonds de Roulement, der die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zum Ziel hat - allerdings, gelinde gesagt, mit bescheidenem Erfolg. Wenn wir mit uns selbst ehrlich sind, müssen wir feststellen, dass es trotz der erheblichen Förderung seitens des Bundes auf dem Wohnungsmarkt kaum einen spürbaren Effekt gab. Die aktuelle Situation zeigt offenkundig, dass die bisherigen Instrumente kaum noch Wirkung entfalten; die unerfreuliche Situation wurde Ihnen vom Kommissionssprecher sehr schön dargelegt. Das ist nicht überraschend, denn Massnahmen wie der Fonds de Roulement sind letztlich lediglich eine Symptombekämpfung. Das Geld kann ohnehin verhältnismässig günstig aufgenommen werden. Deshalb ist es fragwürdig, dass der Staat hier auch noch einspringt. Weshalb er das tun muss, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn wir etwas gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum tun möchten, müssen wir auch willens sein, die Ursachen zu bekämpfen. Dazu brauchen wir nicht bloss das Argument der Zuwanderung zu bemühen. Wir brauchen viel mehr Baugesuche. Heute sind es 36 000, wir brauchen aber nicht nur 50 000 wie gestern, sondern wir brauchen über 70 000, wie wir es früher einmal hatten. Wir können nur mehr Wohnungen anbieten, wenn wir mehr Baugesuche einreichen können. Diese hausgemachten Ursachen, die die angespannte Situation zu einem Drama werden lassen, müssen wir angehen.

Einerseits sind es die starren Regeln der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1). Das Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen ist grundsätzlich berechtigt, und ich finde es auch gut. Die Umsetzung schränkt die Gemeinden aber extrem ein. Einzonungen sind praktisch nicht mehr möglich. Nicht zuletzt im Hinblick auf Projekte zur Ermöglichung von bezahlbarem Wohnraum werden den Gemeinden massive Hürden in den Weg gelegt.

Andererseits nehmen die Einsprachen im ganzen Land zu und werden zudem komplexer. Sie können es wohl nachvollziehen, dass wir sagen, die Einsprache sei auf dem besten Weg, die fünfte Landessprache zu werden. Damit verzögern sich die Verfahren, und sie werden zugleich teurer. Das wird letztlich auf die Erwerber oder die Mieter von Wohneinheiten abgewälzt. Zu diesem Punkt hat der Bundesrat - das hat der Kommissionssprecher auch gesagt - vor wenigen Wochen immerhin bekannt gegeben, dass er die Beschwerdemöglichkeit gegen Bauprojekte für Privatpersonen einschränken will. Es gilt, diesen Weg nun konsequent weiterzuverfolgen. Die jetzige Praxis der Einsprachen und Rekurse ufert zunehmend aus.

Ein weiteres Problem, nicht minder gross, sind die dauernd steigenden Auflagen, die von Fachämtern gemacht werden. Die fachspezifischen Auflagen sollten unbedingt wieder innerhalb eines Gesamtrahmens betrachtet und teilweise auch abgeschwächt werden. Es sollte einfach wieder eine politische Beurteilung durch die Regierung möglich sein. Wir erkennen zunehmend, dass sich die Bewilligungsbehörde immer mehr in Dinge einmischt, die wenig bis gar nichts mit dem eigentlichen Bewilligungsprozess zu tun haben. Hier müssten die politisch verantwortlichen Personen mehr Einfluss nehmen und die Amtsleiter motivieren, sich wieder auf die eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. All dies würde den Bewilligungsprozess markant beschleunigen.

Schliesslich ist die Grundsatzfrage zu stellen, ob die aktive Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum wirklich eine Staatsaufgabe ist, denn letztendlich greifen wir hier in Märkte ein, die, wie wir jetzt sehen, nur partiell funktionieren, weil der Bund selbst für einen wesentlichen Teil der Probleme verantwortlich ist. Da bringt es auch nichts, wenn wir jetzt Hunderte von Millionen nachschütten, umso mehr, als sich dies weitgehend als wirkungslos entpuppt. Vielmehr ist es nun an der Zeit, das Problem an der Wurzel zu packen.

Die RPG 1 ist letztlich die Verursacherin der Wohnungsnot. Wenn wir das Bauland politisch verknappen und diese Verknappung dann auch noch durch Einsprachen, Auflagen und unendlich lange Baubewilligungsprozesse verstärken, dann müssen wir uns eben auch nicht wundern, wenn die Preise für Mietwohnungen steigen. Haben wir nun also Mut: Gehen wir diese Problematik an, anstatt die Bundesfinanzen für gut gemeinte Scheinlösungen zusätzlich zu strapazieren.

Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen und nicht auf dieses Geschäft einzutreten.

Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, einem der beiden Dachverbände für gemeinnützige Wohnbauträger. Viele unserer Mitglieder nehmen Darlehen und Bürgschaften in Anspruch, wie sie heute hier zur Debatte stehen. Diese Instrumente sind an klare Auflagen gebunden, insbesondere betreffend Wohnungsgrösse, aber auch betreffend Anlagekosten, energetische Standards, hindernisfreies Bauen und anderes mehr. Diese Instrumente sind eine unabdingbare Grundlage dafür, dass langfristig preisgünstige Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete angeboten werden können. Der Ständerat hat für die heutige Sitzung auch von unseren beiden Verbänden ein Schreiben erhalten. Dies zu meiner Interessenbindung und zu diesen Instrumenten.

Unsere Verbände nahmen auch an den beiden runden Tischen zur Wohnungsknappheit teil, die Herr Bundespräsident Parmelin durchführte. Die Teilnehmenden sind im Bereich Wohnen tätig und kamen aus allen Richtungen. Bei allen Teilnehmenden war unbestritten, dass wir eine Wohnungsknappheit haben und dass dieser Wohnungsknappheit nur mit verschiedenen Massnahmen beigekommen werden kann. Diese gegeneinander auszuspielen, sobald ein Instrument auf dem Tisch liegt, bringt nichts, glaube ich - und die Vorlagen aus diesem Grund abzulehnen, bringt meiner Meinung nach schon gar nichts.

Meiner Ansicht nach ist es sehr erfreulich, dass der Aktionsplan, der den runden Tischen entsprungen ist, neben vielen anderen Massnahmen - vernünftigerweise, erlaube ich mir zu sagen - auch den Ausbau der bereits bewährten Instrumente enthält, bei denen eine sehr hohe Nachfrage besteht. Das ist bei diesen Instrumenten hier der Fall: Die Zahl der Gesuche für Darlehen aus dem Fonds de Roulement war in den letzten Jahren rekordhoch, ebenso die Zahl der Gesuche für Bürgschaften, welche die notwendige Fortführung der kostengünstigen Finanzierung erlauben.

Entsprechend begrüssen wir die beiden Vorlagen des Bundesrates. Zum einen sieht der Bundesrat vor, den Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken aufzustocken. Zum andern möchte er bei der Sprechung des Verpflichtungskredits für die Bürgschaften den Planungsbeschluss von 2021 nicht umsetzen, der besagt, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker wachsen dürfe als die Anzahl Haushalte.

Um es klar zu sagen, der Kommissionssprecher hat es zu Beginn bereits gesagt: Die beiden Vorlagen des Bundesrates erlauben eine Fortführung ungefähr im selben Rahmen wie heute. Zur Befriedigung der Nachfrage reichen sie aber nicht aus; das schreibt auch der Bundesrat in seinen beiden Botschaften. Darauf werden wir, wenn unser Rat, wie ich hoffe, auf die beiden Vorlagen eintritt, bei der Detailberatung noch zurückkommen.

Nach der klaren Zustimmung im Nationalrat war ich sehr erstaunt über den knappen Entscheid der Kommission und über die Gründe, die jetzt auch in der Debatte hier dargelegt wurden; demgemäss sollten wir angesichts der knappen finanziellen Mittel des Bundes keine Aufstockung vornehmen und diesen Verpflichtungskredit nicht sprechen. Wenn wir den Fonds de Roulement anschauen, sehen wir, dass das wirklich unverständlich ist. Das sind Darlehen, die zurückbezahlt werden, die verzinst werden. Das kostet den Bund überhaupt nichts. Im Gegenteil: Er nimmt Zinsen ein; im Jahr 2024 waren es 5,5 Millionen Franken. Das Gleiche gilt für die Bürgschaften - es handelt sich nicht um Kosten, sondern um Bürgschaften. Bei beiden Instrumenten kann man sagen, dass seit 2003, also seit Inkrafttreten des neuen WFG, keine Kosten für den Bund entstanden sind. Weder sind Darlehen verjährt, sodass der Bund hätte einspringen müssen, noch sind bei den Bürgschaften Kosten entstanden.

Das Argument, das Herr Kollege Wicki vorgebracht hat, höre ich oft: Es wird auf die aktuell tiefen Zinslagen verwiesen; dank dieser könnten sich die Genossenschaften auch anderweitig finanzieren. Der Fonds de Roulement ersetzt jedoch Eigenkapital; es handelt sich also nicht einfach nur um eine Hypothek. Genossenschaften haben oft zu wenig Eigenkapital, und der Fonds de Roulement kann die notwendige Ergänzung bieten, damit die Genossenschaften dann von den Banken weitere Finanzierungen erhalten, die erforderlich sind.

Ich bitte Sie wirklich sehr eindringlich, auf die Vorlagen einzutreten. Einige sagen, es sei ein Tropfen auf den heissen Stein, das löse die Wohnungsnot nicht. Ja, das ist richtig, und ich bin auch nicht gegen andere Instrumente. Aber nichts zu tun, ist ja auch nicht die Lösung. Eintreten beim Fonds de Roulement bedeutet, dass man ungefähr das Niveau der letzten zwanzig Jahre halten kann, das waren durchschnittlich 46 Millionen Franken pro Jahr. Das aktuelle Niveau der Vergaben ist viel höher; das sieht man, wenn man auf die Nachfrage schaut: 2024 wurden 92 Millionen Franken an Darlehen bezogen. Die Nachfrage ist also da. Mit der Aufstockung kann aber lediglich das Niveau von etwa 46 Millionen Franken gehalten werden. Es wäre also notwendig, eine noch grössere Aufstockung vorzunehmen.

An dieser Stelle eine Bemerkung zur Summe insgesamt: Es wurde bereits gesagt, dass nach Ablehnung der Mieter-Initiative der Fonds bereits einmal aufgestockt wurde. Der Bundesrat hat erst kürzlich in seiner Stellungnahme zur Interpellation Candinas Martin 26.3160 geschrieben - und es ist wichtig, das zu wissen, Sie können es nachlesen -, wie viel Geld man für sozialen Wohnungsbau, für die Wohnbauförderung im Jahr 2000 ausgegeben hat: Es waren 367 Millionen Franken. 2025 fanden sich unter demselben Ausgabenposten in der Staatsrechnung 35,6 Millionen Franken, also noch ein Zehntel. Es ist also nicht so, dass der Bund konstant mehr ausgibt, obwohl in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden soll. Es handelt sich also nicht, wie der Minderheitssprecher gesagt hat, um einen Eingriff, sogar um einen fragwürdigen Eingriff in den Wohnungsmarkt, sondern um einen Auftrag der Bundesverfassung.

Dann, um auch das gleich noch zu sagen: Natürlich stehen gemeinnützige Wohnbauträgergenossenschaften der ganzen Bevölkerung offen, alle können in eine Genossenschaftswohnung ziehen. Aber wenn es zu wenige gibt, ja, dann wird es schwierig. Das ist das Problem, und deshalb sollten wir die bewährten Förderinstrumente nicht auch noch verkleinern.

Es ist auch speziell, dass ein Nichteintreten bei den Bürgschaften noch grössere Konsequenzen hätte. Ein Nichteintreten würde heissen, dass es keine neuen Finanzierungen mehr gäbe. Ende 2027 würde der Kredit dann auslaufen. Ein Nichteintreten würde bedeuten, dass es kein neues Geld für die Ablösung bestehender Bürgschaften und für neue Bürgschaften gäbe. Das würde bewirken, dass der Bürgschaftsfall überhaupt erst eintreten könnte, weil es ja nicht gesagt ist, dass diese gemeinnützigen Wohnbauträger, die jetzt auf Bürgschaften angewiesen sind, plötzlich eine andere Finanzierung finden. Also hier spielen Sie mit dem Feuer, und das, glaube ich, wollen Sie ja wirklich nicht.

Dann noch ein Wort zur Subjekt- und Objektförderung: Die Zahlen dazu, was im Jahr 2000 für Wohnbauförderung ausgegeben wurde, habe ich vorhin bereits erwähnt, da war die Subjektförderung eben noch dabei. Die Subjektförderung würde viel mehr kosten. Ein Sprecher der Minderheit hat gesagt, es wäre viel effizienter. Da müssten Sie aber, damit wirklich eine Wirkung entsteht, sehr viel tun. Das würde Sie viel mehr kosten, und das wäre dann tatsächlich Subventionierung. Was wir hier machen, ist keine Subventionierung, es geht um Darlehen und Bürgschaften. Es fliesst kein Staatsgeld zu diesen gemeinnützigen Wohnbauträgern.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es viele Gründe gibt, weshalb heute nicht genügend und nicht genügend preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Allein darüber könnten wir lange reden, das ist so, und es gibt auch viele Massnahmen, die ergriffen werden müssen. Ich denke, dass ich hier auch mit Herrn Wicki viele Schnittstellen habe, wenn es darum geht, was man noch machen könnte. Aber das heisst nicht, dass man auf dieses Instrument verzichten soll, und vor allem ist ja auch die Nachfrage da. Wir beklagen immer, es gebe zu wenig verfügbares Land, zu wenig Liegenschaften und so weiter, und fragen, was wir machen sollten. Worum geht es hier? Die Nachfrage ist da, aber die Instrumente sind heute zu begrenzt. Das heisst, es gibt offenbar Land, Liegenschaften und willige Bauträger, die für die Kostenmiete arbeiten und preisgünstigen Wohnraum anbieten möchten. Dann ist es doch vernünftig, ihnen auch die Instrumente zur Verfügung zu stellen, die dies ermöglichen, anstatt die Fantasie walten zu lassen, was man sonst noch alles tun könnte, oder Ideen einzubringen, die zum Teil ziemlich drastisch sind.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Mme Herzog Eva a presque tout dit. J'ajoute un point pour insister sur le fait que la Confédération ne perd pas d'argent, mais qu'elle en gagne. Aucun projet, depuis la création de la loi en 2003, c'est-à-dire en vingt ans, n'a fait l'objet d'un défaut de paiement. Tous les crédits ont été remboursés. Il n'y a donc jamais eu un franc perdu pour la Confédération dans ce programme. Au contraire, si on voulait appliquer une mesure d'économie, on devrait l'augmenter, parce que c'est une politique publique qui rapporte à la Confédération, et donc aux contribuables.

J'ajoute une deuxième remarque et après, je m'arrêterai. En écoutant notre collègue Wicki, on voit bien qu'il y a sans doute plein d'autres choses à faire. Souvent, quand on est face à une difficulté, on peut avoir tendance à dire qu'il faut arrêter de faire des petits pas pour en faire de plus grands. Le problème, c'est que ce n'est pas parce qu'on arrête de faire des petits pas qu'on va faire de grands pas. Pour faire de grands pas, pour faire les simplifications que vous proposez, il faudra bien, de temps en temps, des compromis. Il faudra bien que les différentes forces politiques fassent des arbitrages qui permettent d'aboutir à ces simplifications. Or, ce n'est pas une bonne manière de commencer cette discussion sur les simplifications que de détruire une politique publique qui fonctionne. Le seul résultat, c'est qu'on aura durci encore les fronts, idéologiquement et politiquement, et qu'il y aura 2000 logements de moins qui se construiront. Ce sera le seul effet de ce refus d'entrer en matière.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à entrer en matière.

Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Ich bringe noch eine Stimme von ausserhalb der Kommission ein. Ich spreche nicht als Präsident, aber immerhin als Beirat von Wohnen Schweiz, einer der beiden grossen Wohnbaugenossenschaften. Wir vereinen bürgerlich gesinnte Genossenschaften in der Schweiz. Ich habe in diesem Bereich auch eine gewisse Erfahrung. Ich war im Kanton Zug - seit Jahrzehnten ein Hotspot für Wohnungsknappheit - zwölf Jahre lang zuständig für die Wohnraumpolitik, für die Wohnraumförderung. Ich kann einfach sagen: Im Kanton Zug haben wir viele liberale, bürgerliche Wohnbaugenossenschaften. Wir haben mit ihnen immer bestens zusammengearbeitet. Einer der Pfeiler neben der kantonalen Förderung mit Darlehen ist die Förderung des Bundes.

Kollegin Herzog hat das Thema Subjekt- oder Objektförderung kurz erwähnt. Auch im Kanton Zug gibt es im Moment eine Revision, mit der die Subjektförderung, Herr Kollege Germann, wieder gestärkt wird. Aber die Objektförderung führt dazu, dass wir überhaupt zahlbaren Wohnraum haben. Es nützt nichts, die Personen, die Wohnraum suchen, als Subjekte zu unterstützen, wenn es keinen Wohnraum gibt. Es braucht eine Kombination.

Wenn die Genossenschaften eine zu tiefe Eigenkapitalbasis haben, dann nützen ihnen die tiefen Hypozinsen nichts; das wurde auch kurz erwähnt. Dann kriegen sie kein Geld von der Bank. Dieses Modell ist daher auch wichtig, damit überhaupt ein Finanzierer zur Verfügung steht.

Aus dieser Erfahrung heraus möchte ich diese Weiterführung wirklich unterstützen. Es ist keine neue Regulierung, es ist keine neue Bürokratie. Es geht, wie erwähnt wurde, um die Sicherung eines bewährten Modells für die Zukunft. Klar stimmt es, Kollege Wicki, es gibt x Hebel für die Wohnraumpolitik. Wir retten die Wohnraumpolitik nicht, wenn wir hier zustimmen. Wir fördern sie aber auch nicht, wenn wir diese Vorlagen ablehnen. Das Ganze ist ein Puzzle. Im Kanton Zug fährt die Regierung im Moment eine neue wohnraumpolitische Strategie mit rund zwanzig Massnahmen - nachfrageseitig, angebotsseitig, staatsseitig, privat. Eine davon ist die staatliche Förderung in dem Sinne, wie der Bund das macht, und ein Pfeiler ist die Bundesunterstützung.

Der Aktionsplan des Bundes umfasst, es wurde erwähnt, rund dreissig oder mehr Massnahmen. Eine Massnahme dieses Aktionsplans liegt nun vor uns. Ich sehe das gesamtheitlich: Wir können nicht sagen, dass wir diesen Aktionsplan unterstützen, und dann die erste Massnahme, die zu uns ins Parlament kommt, ablehnen, umso mehr, als es ja, wie gesagt, nichts Neues ist. Es ist etwas Bewährtes.

Auch ich habe einen Blick auf die Antworten zur Interpellation Candinas Martin 26.3160 geworfen. Es ist etwas erstaunlich, aber es ist so, Kollegin Herzog hat es erwähnt: Das Bundesengagement entspricht einem Niveau von 10 Prozent im Vergleich zu dem vor 25 Jahren. Der Bund hat sich also schon enorm zurückgenommen.

Ich glaube, es würde in den Kantonen politisch nicht gerade unterstützt, wenn sich der Bund jetzt quasi in Raten verabschieden würde. Und ein Nichteintreten wäre im Grunde ein Abschied in Raten von der Wohnraumpolitik. Das wäre für alle unsere Genossenschaften und auch für die Kantone nicht gerade unterstützend.

Von daher bitte ich Sie - aus meiner Sicht und aus bürgerlicher Sicht -, hier einzutreten.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

J'annonce mes liens d'intérêts : je suis président de l'Association suisse des locataires.

En préambule de mon intervention, je voudrais revenir sur quelque chose qui a été indiqué par notre collègue Wicki et par notre collègue Germann, à savoir que ces instruments sont, en fait, une intervention dans le marché libre du logement. L'histoire nous apprend que la libéralisation du marché du logement n'amène pas la réponse à tous les besoins de la société. D'ailleurs, en 1970, lorsque l'on a supprimé le contrôle, ou plutôt la surveillance des loyers, il y a eu une situation telle que le Parlement, avec les majorités que l'on connaît aujourd'hui, a décidé d'adopter l'arrêté fédéral instituant des mesures contre les abus dans le secteur locatif de manière urgente, pour éviter une explosion des loyers. En d'autres termes, il est nécessaire, dans ce marché, de disposer d'un certain nombre d'instruments.

Aujourd'hui, environ 40 pour cent des locataires indiquent consacrer plus de 30 pour cent de leurs revenus à leurs loyers. C'est un taux d'effort énorme, surtout pour les petits revenus qui doivent ensuite faire face aux autres dépenses. En d'autres termes, il y a une nécessité de répondre aux besoins avec des logements abordables. Certes, il est vrai qu'un logement d'utilité publique, lorsqu'il est construit, coûte autant - peut-être un peu moins, parce qu'il y a un meilleur contrôle sur la construction - qu'un logement construit par un opérateur privé. Mais l'intérêt des logements d'utilité publique, c'est d'avoir un contrôle des loyers, ou que les loyers soient plutôt fondés sur les coûts, et donc, à terme, que les logements qui soient nettement en dessous des prix du marché, ce qui permet de répondre au besoin social.

Vous avez aussi dit que les instruments qui sont mis à disposition posent problème pour les finances fédérales. D'abord, il y a la dimension du bénéfice social, puisqu'on produit des logements qui, à long terme, restent bon marché et répondent à un besoin social. De plus, non seulement il n'y a pas eu de défaut de paiement, comme l'a dit notre collègue Maillard, mais les instruments utilisés rapportent chaque année des intérêts à la Confédération. Ces instruments amènent donc un bénéfice financier à la Confédération. Il suffit de consulter les comptes de la Confédération et vous constaterez que des intérêts sont versés. Cela est donc profitable du point de vue financier.

Je pense donc qu'il est important aujourd'hui de ne pas remettre en question ces instruments, mais plutôt de les soutenir et de faire en sorte que cela continue à produire des logements à loyer abordable. Je rappelle que ce sont environ 1500 logements, ou un peu moins, qui sortent de terre par ce biais. Lorsque l'on voit que le capital immobilier investit plus dans le rachat de vieux immeubles pour les rénover et les remettre ensuite sur le marché, il est important de soutenir des opérateurs immobiliers qui, eux, avec une perspective à long terme, sont prêts à construire des logements à loyers abordables. C'est d'autant plus nécessaire dans le contexte actuel de pénurie. Comme cela a été dit par d'autres intervenants, cela ne veut pas dire que d'autres instruments ne doivent pas être utilisés pour améliorer la production de logements, notamment par l'accélération ou l'unification des procédures sur le plan national ou d'autres mesures allant dans ce sens. Ce n'est pas parce que les autres mesures ne sont peut-être pas complètement mises en place dans le cadre du plan d'action du Conseil fédéral qu'il faut abandonner ces instruments.

Je vous encourage donc à entrer en matière et, ensuite, à soutenir les propositions de minorités.

Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt

Le rapporteur de la commission a rappelé de façon extrêmement détaillée certains enjeux. Aujourd'hui, l'encouragement de logements d'utilité publique se fait au travers de deux instruments importants. D'une part, un fonds de roulement pour accorder des prêts pour la construction, l'achat ou la rénovation de logements, et, d'autre part, des cautionnements pour faciliter des financements favorables à long terme.

Je ne vais pas vous rappeler la situation tendue que nous vivons actuellement sur le marché du logement, tout le monde la connaît. Compte tenu, précisément, de ce contexte et de ces perspectives, le Conseil fédéral souhaite poursuivre son encouragement de la construction de logements d'utilité publique grâce, notamment, aux deux instruments que je viens d'évoquer.

Bien sûr, la question du logement est complexe, elle est multidimensionnelle ; il faut donc mettre en place un ensemble de mesures pour remédier à la pénurie de logements. C'est dans cette optique que le Conseil fédéral a récemment présenté aussi des propositions visant à accélérer les procédures. Monsieur le conseiller aux États Wicki, il y a toute une série d'éléments qui sont sur la table, qui vont être débattus, qui vont être évoqués, analysés, sous-pesés ; ensuite, certaines mesures seront mises en oeuvre et d'autres abandonnées. Ne nous privez pas, s'il vous plaît, de deux des mesures principales qui nous aident actuellement et qui fonctionnent. Mme Herzog a évoqué la politique de la terre brûlée ou le fait de jouer avec le feu. Je crois que ce serait extrêmement dangereux. Personne ne comprendrait que, aujourd'hui, le Conseil fédéral, sur injonction du Parlement, renonce à un des instruments avec lequel il peut exercer une modeste influence.

Aujourd'hui, les deux objets dont nous parlons sont des mesures complémentaires ciblées et nécessaires. Elles viennent s'ajouter aux autres instruments mobilisés. Si nous pouvons mettre en oeuvre tous les moyens appropriés - plusieurs d'entre vous ont évoqué le plan d'action du Conseil fédéral -, alors nous avancerons ; c'est conforme à la philosophie du plan d'action.

L'augmentation du fonds de roulement est aussi une mesure concrète qui doit nous permettre de prendre au sérieux les préoccupations de la population. Vous le savez, il y aura une votation importante tout prochainement. Cette mesure, quel que soit le résultat de la votation, est judicieuse parce qu'elle va dans le sens d'une petite amélioration de la situation.

Avec l'augmentation du fonds de roulement de 150 millions de francs, le Conseil fédéral fait appel, encore une fois, à un instrument éprouvé. Il veut ainsi maintenir le soutien à la construction de logements d'utilité publique dans les années à venir.

Depuis 1920, cet instrument a permis d'octroyer aux maîtres d'ouvrage d'utilité publique des prêts portant intérêts et remboursables, destinés à la construction, à la rénovation et à l'acquisition d'immeubles ainsi qu'à l'achat de terrains constructibles. En augmentant cette dotation de 150 millions de francs, nous assurons le bon fonctionnement de cet instrument d'encouragement jusqu'au milieu des années 2030. La Confédération contribue ainsi à créer et à maintenir dans la durée des logements abordables et de qualité.

Les différents chiffres ont déjà été évoqués, je ne vais pas les rappeler. On voit, avec ces chiffres, que la demande en faveur de cet encouragement au logement est là. L'augmentation proposée permet de répondre à cette demande, de contribuer à relever les défis du marché du logement. Je le répète, avec le projet du Conseil fédéral, jusqu'au milieu des années 2030, le volume d'encouragement pourra être maintenu. À défaut, ces nouveaux prêts devront être uniquement financés par l'amortissement des prêts octroyés jusqu'ici, et donc une nette réduction des prêts octroyés devrait s'imposer.

Pour les conséquences financières, il est à noter - cela a été rappelé par plusieurs d'entre vous - que les crédits destinés au fonds de roulement ne sont pas des dépenses à fonds perdu, puisqu'ils sont intégrés au patrimoine administratif dans le bilan de la Confédération et qu'ils portent des intérêts. Le taux actuel est de 1 pour cent. Les intérêts ont rapporté environ 5,5 millions de francs en 2024. Un volume de prêts plus important engendrera, naturellement, aussi davantage de revenus d'intérêts.

Ce type de prêt peut naturellement comporter des risques de pertes pour la Confédération, selon l'évolution du marché du logement. Néanmoins, comme cela a été relevé par M. le conseiller aux États Maillard, depuis l'entrée en vigueur de la loi sur le logement 2003, aucun défaut de paiement n'a été enregistré. Ces prêts du fonds de roulement sont donc un instrument d'aide au logement facile d'accès, comparativement avantageux et efficace.

Je vous prie donc, sur ce dossier, d'entrer en matière et de suivre la majorité de votre commission.

Concernant le deuxième instrument, qui a quant à lui pour objectif d'assurer des financements favorables à long terme aux maîtres d'ouvrage d'utilité publique, que fait la Confédération ? Elle cautionne des emprunts de la centrale d'émission des maîtres d'ouvrage d'utilité publique, soit la Centrale d'émission des maîtres d'ouvrage d'utilité publique (CCL). Avec ces cautionnements, cette CCL offre des financements avantageux à ses membres. Normalement, ces financements sont de 1 à 1,5 pour cent en dessous des financements comparables du marché. On arrive ainsi à une réduction des loyers d'environ 1600 francs par année et par logement. Cela profite aux maîtres d'ouvrage d'utilité publique de différentes tailles et dans toute la Suisse. Comme le crédit-cadre destiné à financer de tels engagements conditionnels sera épuisé l'année prochaine, le Conseil fédéral vous propose ce nouveau crédit d'engagement de 1920 millions de francs, qui couvrirait les années 2027 à 2033, soit six années, comme c'était le cas pour les deux derniers crédits. Ce montant peut paraître très important, mais il faut bien noter qu'il s'agit là aussi d'engagements conditionnels. Cela signifie que tant qu'aucun cautionnement ne doit être honoré, le crédit n'a aucune incidence sur les dépenses de la Confédération.

La fixation de ce montant tient compte des conditions-cadres suivantes. D'une part, on tient compte du calendrier des emprunts de cette CCL, c'est-à-dire du nombre d'emprunts qui arrivent à échéance pendant la période ; à cette échéance, les emprunts sont convertis en nouveaux prêts à hauteur de 65 pour cent en moyenne. D'autre part, concernant le rapport entre les conversions et les nouveaux financements, les fonds qui ne sont pas utilisés pour les conversions sont disponibles pour de nouveaux financements, et ceux-ci s'adressent aux nouveaux maîtres d'ouvrage ou à ceux qui n'ont pas encore fait appel à un financement.

L'arrêté fédéral en vigueur contient un arrêté de planification stipulant que le volume des garanties ne doit pas augmenter plus rapidement que le nombre de ménages. Depuis 2021, lorsque cet arrêté avait été adopté, la situation sur le marché du logement a toutefois profondément changé. Le Conseil fédéral - c'est pour cela qu'il le fait maintenant - propose ce crédit d'engagement de 1920 millions de francs en tenant compte également de l'augmentation générale des prix.

Si nous appliquions à la lettre l'arrêté de planification tel qu'il existe, on porterait le montant à 1638 millions, ce qui aurait d'énormes inconvénients. Tout d'abord, la CCL ne pourrait pas satisfaire suffisamment la forte demande. Ensuite, le financement de nouveaux objets devrait être réduit de 26 pour cent par rapport aux dernières années. Avec une telle application rigide, on ne prendrait pas en compte la situation actuelle du marché du logement, qui a bien changé par rapport à l'époque de cet arrêté.

On constate aussi que les conditions de financement pour les maîtres d'ouvrage d'utilité publique sont devenues plus difficiles. La CCL a vu une demande croissante pour ces financements. Tout cela a conduit le Conseil fédéral à proposer de déroger à cette décision de planification, ce qui est possible en vertu de l'article 28 alinéa 4 de la loi sur le Parlement, sur la base de ces justifications.

En plus des raisons déjà mentionnées, le risque de défaillance des garanties peut également être considéré comme très faible, car il s'agit de logements dans le segment bon marché, où l'excédent de la demande est le plus fort ; or la demande ne devrait pas s'effondrer au cours des prochaines décennies.

Ainsi, cette proposition d'un montant de 1920 millions vise à répondre à l'objectif de la décision de planification tout en tenant compte de la situation sur le marché du logement.

Au niveau des conséquences financières, comme je l'ai dit, tant qu'aucun cautionnement ne doit être honoré, le crédit n'a aucune incidence sur les dépenses de la Confédération. Je le répète : cela ne s'est jamais produit depuis 2003, et nous voulons veiller à ce qu'il en reste ainsi. Nous appliquons donc, dans ce domaine, une gestion des risques extrêmement efficace qui a en outre été inscrite à l'article 41a de l'ordonnance sur la promotion du logement en 2020. Cela implique une vérification annuelle des comptes des maîtres d'ouvrage par un organisme indépendant. Le tableau que vous trouvez au chiffre 4.3.3 du message sur l'objet 25.087 montre qu'aucun maître d'ouvrage n'a obtenu la note insuffisante de 4. En outre, la CCL vérifie tous les quatre ans les objets financés et elle en rend compte à l'Office fédéral du logement. Nous avons aussi soumis le portefeuille de la CCL à des tests de résistance, dont le dernier remonte à ce début d'année. Cette analyse a révélé des pertes potentielles de 0,1 pour cent du total des prêts dans un scénario sans stress. Cela montre que la situation reste acceptable.

En conclusion, cette mesure couplée à l'autre est essentielle à l'encouragement des activités de construction de logements d'utilité publique. Avec ces deux mesures, il est possible de proposer des offres qui répondent aux besoins spécifiques que le marché ne satisfait pas pleinement. Le plus grand risque, pour la Confédération, ce serait de se retirer brusquement du système de cautionnement. En effet, cela remettrait en cause l'activité de la CCL dans son ensemble et, par conséquent, les cautionnements en cours pourraient être remis en question avec le risque pour la Confédération de devoir honorer ces cautionnements. J'ai du mal à imaginer que vous souhaitiez prendre ce risque.

Je vous invite donc, sur ces deux objets, à entrer en matière, à suivre la majorité de la commission et à laisser à la Confédération ces deux moyens de pouvoir un tout petit peu agir sur le marché du logement.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

25.077

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Arrêté fédéral relatif à un plafond de dépenses pour les années 2030-2034 destiné à augmenter la dotation du fonds de roulement en faveur de la construction de logements d'utilité publique

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Germann, Burkart, Caroni, Salzmann, Wicki)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Germann, Burkart, Caroni, Salzmann, Wicki)

Ne pas entrer en matière

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Germann ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 32 Stimmen

Dagegen ... 11 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Maillard Pierre-Yves, Herzog Eva)

Abs. 1

... von 300 Millionen Franken ...

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Maillard Pierre-Yves, Herzog Eva)

Al. 1

... de 300 millions de francs ...

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Minderheit Maillard Pierre-Yves beantragt, den Betrag von 150 Millionen auf 300 Millionen Franken zu verdoppeln. Ihre Kommission entschied mit 11 zu 2 Stimmen, diesen Antrag abzulehnen, dies insbesondere mit Blick auf die Bundesfinanzen. Wir haben es hier zwar nicht mit eigentlichen Ausgaben zu tun, aber ich zitiere Peter Hegglin, der in der WAK-S über den Antrag in der Finanzkommission gesprochen hat: "Bei den Beiträgen handelt es sich zwar nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, die gewährt werden, aber die Ausgabenbremse müsste trotzdem eingehalten werden. Das hat einen entsprechenden Einfluss auf den Voranschlag und das Budget, weil es ausgabenwirksam wäre. In Anbetracht der Spardiskussionen, die wir im Frühjahr geführt haben, fand es die Kommission" - gemeint ist die Finanzkommission - "richtig, dem austarierten Vorschlag des Bundesrates zu folgen und keine Aufstockung vorzunehmen." Das beantrage ich Ihnen auch namens der Mehrheit der WAK-S.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je ne me fais pas beaucoup d'illusions, mais je pense quand même que cette proposition serait raisonnable, d'abord parce que, comme notre collègue Michel Matthias l'a dit durant le débat d'entrée en matière, nous avons massivement réduit les moyens mis à disposition pour cette politique publique depuis trente ans. Un graphique que j'ai présenté en commission montre que, dans les années 1990, la Confédération mettait 0,4 pour cent de ses dépenses totales dans cette politique publique. En 2006, on a divisé par 2 cette proportion en descendant à 0,2 pour cent des dépenses totales de la Confédération pour la politique du logement. En 2010, la proportion est descendue à 0,1 pour cent des dépenses totales et maintenant, la proportion est de 0,05 pour cent des dépenses totales de la Confédération investies dans cette politique publique. Nous avons donc quasiment divisé par 10, en pour cent de nos dépenses totales, les moyens que nous mettons dans cette politique publique. Il n'est donc pas très étonnant que l'on connaisse une crise du logement ; si l'État se désengage à ce point, il est évident que cela ne peut pas ne pas avoir d'effet. Avec le même pourcentage que dans les années 1990, au lieu d'avoir 1500 à 2000 logements par année, nous pourrions en avoir entre 8 et 10 fois plus, soit autour de 15 000 à 20 000 logements, ce qui, évidemment, aurait un effet important sur le marché.

J'ajoute que cette proposition aurait très bien pu figurer dans le paquet de mesures d'assainissement de notre ministre des finances, Karin Keller-Sutter. Une proposition d'augmenter ce fonds de roulement aurait pour effet d'améliorer les finances publiques puisque, comme on vous l'a dit, les moyens actuels rapportent environ 5,5 millions de francs. Si on doublait les moyens, on pourrait donc espérer des rendements supplémentaires au profit de notre budget.

On dit souvent qu'il faudrait gérer le budget public comme une entreprise. Si on était dans le conseil d'administration d'une entreprise et si l'on avait la possibilité de satisfaire nos clients - c'est-à-dire la population - tout en encaissant de l'argent et en résolvant un problème important pour la société, je pense que l'on n'hésiterait pas à le faire.

C'est la raison pour laquelle je vous encourage à accepter cette augmentation, qui, je le répète, améliorera nos finances publiques et, surtout, apportera des réponses concrètes à la population.

Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt

Concernant la proposition qui touche le fonds de roulement, avec l'augmentation proposée du fonds de roulement de 150 millions de francs sur cinq ans, le Conseil fédéral a pour but de poursuivre sa dotation actuelle et il la renforce à partir de 2030. Jusqu'en 2029, le fonds recevra environ 25 millions de francs supplémentaires par année, et 30 millions par année à partir de 2030. Avec les remboursements des prêts, les dotations annuelles et la liquidité actuelle de 90 millions de francs, il devrait être bien doté jusqu'au milieu des années 2030. Il faut bien noter qu'actuellement, il n'y a pas de restrictions en matière d'octroi des prêts. Si cela devait changer dans les années 2030, on pourrait toujours décider à ce moment-là d'une nouvelle augmentation. Avec le montant proposé de 150 millions de francs, le Conseil fédéral s'engage donc en faveur de cet instrument important. Il doit aussi quand même tenir compte du contexte budgétaire tendu de la Confédération. Je vous prie d'en rester à la solution du Conseil fédéral.

Concernant la proposition relative au crédit d'engagement en vue de l'encouragement de l'offre de logements pour les années 2027 à 2033, le projet du Conseil fédéral tient compte de plusieurs éléments : l'arrêté de planification, la situation tendue sur le marché du logement, les changements du paysage bancaire et l'augmentation générale des prix. On a donc déjà dérogé à l'arrêté de planification. Avec ce que nous vous proposons, cela doit permettre à la Centrale d'émission pour la construction de logements (CCL) de poursuivre ses activités dans un ordre de grandeur comparable à ce qui a été fait jusqu'ici. Elle ne pourra toutefois pas répondre à toutes les demandes, ce qui était déjà le cas par le passé. Il faut également tenir compte du fait que les cautionnements ne sont jamais sans risques. Il est réjouissant de constater que la Confédération n'a pas eu à honorer de cautionnement depuis 2003 ; nous voulons, comme je l'ai dit tout à l'heure, qu'il en reste ainsi. Dès lors, le crédit proposé, du point de vue du Conseil fédéral, est aussi la meilleure proposition dans le contexte actuel.

Pour ces deux raisons, je vous prie donc de rester à la version de la majorité et à celle du Conseil fédéral.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 35 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen

Dagegen ... 10 Stimmen

(1 Enthaltung)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

25.087

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033

Arrêté fédéral concernant un crédit d'engagement destiné à financer des engagements conditionnels en vue de l'encouragement de l'offre de logements pour les années 2027-2033

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Germann, Burkart, Caroni, Salzmann, Wicki)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Germann, Burkart, Caroni, Salzmann, Wicki)

Ne pas entrer en matière

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Germann ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 35 Stimmen

Dagegen ... 9 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Herzog Eva, Maillard Pierre-Yves)

Abs. 1

... von 2334 Millionen Franken ...

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Herzog Eva, Maillard Pierre-Yves)

Al. 1

... de 2334 millions de francs ...

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Auch hier beantragt Ihnen Ihre WAK mit 11 zu 2 Stimmen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Begründung habe ich bereits geliefert.

Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich danke Ihnen, dass Sie eingetreten sind und wir über die Vorlage sprechen können. Auch ich mache mir keine Illusionen, dass Sie meinen Minderheitsantrag unterstützen werden, möchte Ihnen aber seine Berechtigung trotzdem darzulegen versuchen. Ich entnehme meine Argumente der Botschaft des Bundesrates. Auf Seite 22 schreibt der Bundesrat, dass mit den 1,9 Milliarden Franken, die er für diesen Verpflichtungskredit vorsieht, nicht die gesamte Nachfrage abgedeckt werden kann. Und auf Seite 23 schreibt er, dass man, wenn es das Ziel wäre, die bestehende hohe Nachfrage nach EGW-Finanzierung zu befriedigen, pro Jahr 250 Millionen Franken für neue Finanzierungen zur Verfügung stellen müsste. Das entspräche den von mir beantragten 2,3 Milliarden Franken. Über den Bedarf haben wir in der Eintretensdebatte ausführlich gesprochen.

Da es Willige gibt, die bauen möchten, bitte ich Sie gleichwohl, dieser Minderheit zuzustimmen. Wir könnten bei einer Annahme noch mehr machen, um genügend preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

Dagegen ... 7 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

Dagegen ... 8 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit ist das Geschäft erledigt.