05.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2004
Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist nun das zweite Mal, dass der Geschäftsbericht des Bundesrates entsprechend dem am 1. Dezember 2003 in Kraft getretenen neuen Parlamentsgesetz unterbreitet wird. Er besteht nur noch aus zwei Teilen: Teil 1 des Geschäftsberichtes beinhaltet eine Darstellung der politischen Schwerpunkte der Geschäftsführung sowie einen Überblick über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundesrates im Lichte der jeweiligen Legislaturplanung. In den Anhängen sind die Resultate in tabellarischer Form übersichtlich dargestellt. Teil 2 enthält ebenfalls in tabellarischer Form eine Berichterstattung über den Erfüllungsgrad bezüglich der Jahresziele und Schwerpunkte bei den Departementen und der Bundeskanzlei.
Die gründliche und detaillierte Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundesrates durch die GPK erfolgte in den Subkommissionen, ebenso jene der Geschäftsberichte der Unternehmungen des dritten respektive vierten Kreises wie SBB, Post, Swisscom, Ruag, Skyguide usw. Aufgrund dieser Beratungen in den Subkommissionen werden dann Fragen zu den Schwerpunkten und zur Zielerreichung an die Departementsvorsteher bzw. an die Departementsvorsteherin und an die Bundeskanzlerin formuliert und schriftlich übermittelt. Zusätzlich haben wir allen, auch zwei gleichlautende sogenannte Querschnittsfragen vorgängig zugestellt.
Erst dann, jeweils im Mai kurz vor der Sommersession, findet die jährliche Aussprache mit den Mitgliedern des Bundesrates, mit der Bundeskanzlerin und übrigens auch mit den Präsidenten der eidgenössischen Gerichte an einer gemeinsamen Plenumssitzung der GPK beider Räte statt. Persönlich habe ich den Eindruck, dass auch für die Mitglieder des Bundesrates und für die Bundeskanzlerin diese Aussprache mit den GPK nicht nur eine blosse Pflichtübung darstellt, sondern dass dieser jährliche Kontakt auch von ihnen begrüsst und ernst genommen wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Zielerreichungsgrad der bundesrätlichen Jahresplanung bei rund 60 Prozent liegt, was in etwa dem Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht. Erstmals beurteilt der Bundesrat aufgrund von vorgegebenen Indikatoren auch den zur Zielerreichung verbleibenden Handlungsbedarf.
Die Subkommissionspräsidenten - Kollege Hans Hess für die Subkommission EJPD/BK, Kollege Peter Briner für die Subkommission EVD/EFD und Kollege Hansruedi Stadler für die Subkommission EDI/UVEK - werden anschliessend aus ihrem Bereich einen oder zwei der mit den Bundesratsmitgliedern besprochenen Schwerpunkte noch näher beleuchten. Die Jahresberichte der eidgenössischen Gerichte bilden zwei separate Traktanden, welche anschliessend vom Präsidenten der Subkommission Gerichte, Kollege Franz Wicki, bestritten werden.
Für meinen Teil möchte ich mich zu den Querschnittsfragen äussern, die wir sämtlichen Mitgliedern gestellt haben. Die erste Querschnittsfrage betraf die direkte Aufsicht des Bundesrates über die Verwaltung. Die GPK nehmen gemäss den Artikeln 26 und 52 des Parlamentsgesetzes die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte sowie anderer Träger von Bundesaufgaben wahr. Schon der Begriff Oberaufsicht bringt klar zum Ausdruck, dass die direkte, die operative Aufsicht über die Verwaltung dem Bundesrat bzw. den einzelnen Departementsvorstehern obliegt. Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes besagt in Absatz 3: "Er (der Bundesrat) übt die ständige und systematische Aufsicht über die Bundesverwaltung aus." Anlässlich unseres gemeinsamen Seminars im Januar dieses Jahres haben sich die GPK mit dieser direkten Aufsicht befasst und festgestellt, dass diese Aufsichtsfunktion in den Departementen sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Wir haben auch festgestellt, dass es diesbezüglich keine einheitlichen Richtlinien gibt und dass auch keine Koordination auf Stufe Bundesrat stattfindet. Das muss nicht unbedingt negativ sein. Aufsicht hat ja sehr eng und sehr direkt auch mit Führung zu tun. Nicht alle Mitglieder des Bundesrates führen ihr Departement auf die gleiche Art und Weise. Damit nehmen sie natürlich auch die Aufsichtsverantwortung unterschiedlich wahr.
Wir wollten deshalb von allen Mitgliedern des Bundesrates und von der Bundeskanzlerin wissen, wie sie in ihrem Departement die Aufsicht über die Verwaltungseinheiten beziehungsweise über die Flag-Ämter und die Betriebe des dritten Kreises wahrnehmen, mit welchen Instrumenten sie in ihrem Departement diese Führungsaufgabe wahrnehmen, was konkret die Rolle des Generalsekretärs im Aufsichtsbereich ist und ob aus ihrer Sicht ein Handlungs- oder Koordinationsbedarf auf Stufe des Bundesrates besteht. Wir erhielten durch diese Querschnittsfrage einen guten Einblick in die Art und Weise, wie die Departemente beziehungsweise die Bundeskanzlei von den Bundesratsmitgliedern und der Bundeskanzlerin geführt werden und wie die direkte Aufsicht über die Verwaltung wahrgenommen wird.
Ich kann Sie gleich zu Beginn beruhigen: Völlig ausser Kontrolle arbeitet niemand in der Bundesverwaltung, jedenfalls konnten wir solches nicht feststellen. (Teilweise Heiterkeit) In allen Gesprächen kam im Gegenteil zum Ausdruck, dass die Verwaltungsaufsicht von den Bundesratsmitgliedern und von der Bundeskanzlerin sehr ernst genommen wird.
Der am Seminar gewonnene Eindruck, dass in der Art und Weise, wie diese Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, recht grosse Unterschiede bestehen, hat sich jedoch bestätigt. Direkte Führung und Aufsicht in der Linie, mittels des Stabes, durch den Generalsekretär oder durch ein spezielles Organ im Generalsekretariat - das sind Varianten, die uns vorgestellt wurden. Auch bei den Führungsrapporten, die es überall gibt - wöchentlich, alle zwei Wochen, monatlich -, bestehen Unterschiede. Sie finden in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt; beispielsweise gibt es gemeinsame Rapporte mit allen Amtsdirektoren, Rapporte in unterschiedlichen Gruppierungen, Einzelgespräche mit oder ohne Teilnahme des Generalsekretärs, mit oder ohne persönliche Berater usw. Dies ist ein kurzes Fazit zu dieser ersten Querschnittsfrage.
Die GPK wird nun nach Analyse der Protokolle zu entscheiden haben, ob Handlungsbedarf besteht - ob z. B. Empfehlungen an den Bundesrat formuliert werden müssen - und, wenn ja, wie dringend Handeln geboten wäre. Nach meiner persönlichen Beurteilung muss es den Departementsvorstehern bzw. der Departementsvorsteherin oder auch der Bundeskanzlerin freigestellt sein, wie sie im Detail ihre Aufsicht wahrnehmen, wie sie den Umgang gestalten, wie sie den Kontakt mit ihrem Kader und dem Stab pflegen. Ich denke aber, dass eine gewisse Koordination nötig ist und dass ein gewisser Rahmen vorgegeben werden müsste. Dies sollte aber meines Erachtens im Rahmen der vom Bundesrat gestarteten Verwaltungsreform geschehen. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass die GPK dem Bundesrat zuhanden der Verwaltungsreform eine entsprechende Empfehlung für den Aufsichtsbereich abgeben könnte.
Damit stecke ich eigentlich schon mitten in der zweiten Querschnittsfrage. Diese hatte ihren Ursprung in der GPK unseres Rates und betraf die vom Bundesrat in Angriff genommene Verwaltungsreform. Im Januar dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, mit der angekündigten Verwaltungsreform zu starten, und er hat den ehemaligen Luzerner Regierungsrat Ueli Fässler zum Projektleiter bestimmt. Er hat auch einen bundesrätlichen Ausschuss ernannt, welchem für dieses Reformvorhaben die Führung obliegen soll. Dem Ausschuss gehören Bundesrat Merz als Vorsitzender sowie Frau Bundesrätin Calmy-Rey, Bundesrat Blocher und Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz an. Gemäss Pressemitteilung ist das übergeordnete Ziel der Reform eine Steigerung der Effizienz sowie die Stärkung der Führung. Der Projektleiter erhielt den Auftrag, zunächst die Ziele der Reform zu präzisieren und ein Konzept zu unterbreiten.
Die GPK hat sich intensiv mit der Verwaltungsreform auseinander gesetzt. Denn als Oberaufsichtsorgan über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung kann es uns nicht egal sein, wie der Bundesrat seine Verwaltung zu organisieren gedenkt. Wir waren auch der Meinung, dass es vor allem eine Führungsaufgabe des Bundesrates sei, die Absichten und Ziele der Reform festzulegen und einen Fahrplan vorzugeben. Wir haben deshalb den Vorsitzenden des Bundesratsausschusses, Bundesrat Merz, zu einer Aussprache eingeladen. Unsere Sitzung fiel leider genau auf den Tag, an dem die Swiss an die Lufthansa verkauft wurde, und Bundesrat Merz war aus verständlichen Gründen unabkömmlich. Wir wurden aber von der Bundeskanzlerin, Frau Huber-Hotz, welcher in diesem Ausschuss eine wichtige, koordinierende Aufgabe zukommt, kompetent und umfassend ins Bild gesetzt.
Mittlerweile hat der Bundesrat den Projektleiter, Ueli Fässler, zum Delegierten des Bundesrates für die Verwaltungsreform ernannt. Aus der Sicht der GPK ist dies zu begrüssen. Denn das verleiht ihm gegenüber der Verwaltung ein anderes, sprich grösseres Gewicht, und das wird er mit Sicherheit auch brauchen können. Noch vor den Sommerferien hat der Delegierte dem Bundesrat konkrete Projektbeschriebe zum Entscheid vorzulegen. Deren Erarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Departementen sowie mit der Konferenz der Generalsekretäre.
Die GPK ist überzeugt, dass eine umfassende Verwaltungsreform nötig ist und positive Folgen haben wird und auch haben muss. Ebenso überzeugt ist sie aber auch, dass ein solch umfassendes Vorhaben nur gelingen kann, wenn es von allen Mitgliedern des Bundesrates nicht nur mitgetragen, sondern auch aktiv unterstützt wird.
Wir haben deshalb den Bundesratsmitgliedern und der Bundeskanzlerin folgende Fragen gestellt: Wie stellen Sie sich persönlich zur Verwaltungsreform? Welche Ziele verfolgen Sie mit der Reform in Ihrem Departement und auch übergeordnet? Gibt es Schnittstellen in Ihrem Departement zwischen der Verwaltungsreform einerseits und den Entlastungsprogrammen bzw. der Aufgabenverzichtplanung andererseits? Was erwarten Sie persönlich von der Verwaltungsreform oder vom Delegierten des Bundesrates? Bei dieser Querschnittsfrage konnten wir klar feststellen, dass nicht alle Mitglieder des Bundesrates unter "Verwaltungsreform" das Gleiche verstehen.
Aus unserer Sicht darf sich diese Reform nicht nur auf das Zusammenlegen gewisser Abteilungen, Ämter oder Bibliotheken beschränken, sondern sie muss tiefer greifen und endlich auch die Mauern, die heute noch um die Departemente bestehen, abreissen. Die Strukturen der Departemente und Ämter sind möglichst einheitlich zu gestalten, und Doppelspurigkeiten sind unbedingt zu eliminieren. Aufgaben müssen dort, wo es Sinn macht, zentralisiert werden und von einer Stelle effizient und kostengünstig für alle erbracht werden. Im Gegensatz dazu sollten sie aber nicht wie heute zentral bezahlt und verbucht, sondern den einzelnen Departementen und Abteilungen direkt verrechnet werden - z. B. Raumkosten, Büroausrüstung, Personalkosten usw. Nur so können der Bundesrat und das Parlament Vergleiche anstellen, und die einzelnen Abteilungen können so an einer sogenannten Benchmark gemessen werden. Dadurch würde mit Sicherheit ein gewisser Effizienzwettbewerb unter den Abteilungen beziehungsweise Bundesämtern oder auch zwischen den Departementen entstehen. Wettbewerb - das wissen wir - ist gesund, fördert die Innovation, steigert die Effizienz und senkt letztlich die Kosten. Das sind nur beispielhaft einige übergeordnete Ziele einer Verwaltungsreform, wenn sie diesem Namen auch wirklich gerecht werden will. Kollege Stähelin hat in diesem Sinne eine Motion eingereicht, die wir nächste Woche beraten werden.
Die Antworten der Bundesratsmitglieder hätten kaum unterschiedlicher ausfallen können. Sie reichten von begeisterter Unterstützung bis hin zu: "Ja, lassen wir sie einmal machen, wir werden dann sehen." Dazwischen lag eine ganze Palette von allerdings meist positiven Nuancen.
Die GPK-SR hat bereits an ihrer Sitzung vom 22. März 2005 den Beschluss gefasst, die Verwaltungsreform mittels einer permanenten Oberaufsicht zu begleiten. Das haben wir den Bundesratsmitgliedern und der Bundeskanzlerin anlässlich der Aussprachen auch mitgeteilt. Wir möchten mit dieser begleitenden Oberaufsicht nicht nur periodisch orientiert werden, wie gerade der Stand der Projekte und deren Umsetzung ist, sondern wir möchten mit einer engen Begleitung natürlich auch einen gewissen Druck auf die Verwaltungsreform ausüben.
Die Erwartungshaltung aufseiten des Parlamentes ist ja hoch, soll doch schon im Rahmen des EP 2004 eine gewisse Effizienzsteigerung als Nutzen aus der Verwaltungsreform mitberücksichtigt werden. Von einzelnen Bundesratsmitgliedern, aber auch von der Bundeskanzlerin wird die von der GPK beschlossene begleitende Oberaufsicht ausdrücklich begrüsst. Die GPK bleibt also am Ball.
Noch zu einem letzten Punkt: Im Anschluss an diese Querschnittsfrage konfrontierten wir alle Mitglieder des Bundesrates noch mit folgender Feststellung bzw. Frage: Die GPK hätten erstens mehr und mehr den Eindruck, dass der Bundesrat aus sieben Departementsvorstehern bestehe, dass aber ein Bundesrat als Gremium immer weniger wahrgenommen werde. Dieses rein departementale Denken sei auch in der Verwaltung fest verankert. Zweitens fragten wir uns, ob das Bundesratskollegium genügend Zeit finde, um sich ausserhalb von Traktanden über die Zukunft unseres Landes, über künftige Probleme und Herausforderungen gründlich auszusprechen, das heisst, ob es einen ungezwungenen, rein informellen Gedankenaustausch genügend pflege. Kollege Stadler hatte diese Frage bei unserer ersten Aussprache mit der Bundeskanzlerin gestellt. Frau Huber-Hotz hatte sehr korrekt festgehalten, dass es wohl nicht an ihr sei, dazu Stellung zu nehmen, und wir dies eher die Mitglieder des Bundesrates fragen sollten. Wir beschlossen darauf an unserer Sitzung spontan, diese Feststellung als mündliche Querschnittsfrage bei allen Mitgliedern des Bundesrates noch anzubringen.
Unsere Feststellung, dass man sieben einzelne Bundesräte, sieben Departementsvorsteher, aber zu wenig den Bundesrat wahrnehme, wurde von keinem Mitglied als nicht zutreffend bezeichnet, aber natürlich unterschiedlich interpretiert. Zur Frage der vermehrten informellen Aussprachen waren die Meinungen geteilt. Die Mehrheit der Mitglieder würde dies begrüssen. Ein Mitglied sagte beispielsweise, es stelle sich nicht die Frage, ob man dafür die Zeit habe, sondern ob man sich dafür die Zeit nehme.
Auf der anderen Seite der Skala, wenn ich so sagen darf, stehen die folgenden Aussagen, die ich aus dem Gedächtnis wiedergebe. Da heisst es, dass dann etwas tatsächlich nicht mehr stimmen würde, sollte der Bundesrat einmal keine Entscheide mehr treffen: "Aber wir fällen die erforderlichen Entscheide, und zwar immer, also funktionieren wir." Diese Frage hatte natürlich auch eng mit dem Prinzip der Kollegialität im Bundesrat zu tun.
Gestatten Sie mir, dass ich mich dazu noch kurz äussere: Vielleicht erinnern Sie sich, vor einem Jahr an gleicher Stelle habe ich Ihnen dargelegt, dass sich die GPK Sorgen macht über das Funktionieren unserer Landesregierung. Es gab damals eine Häufung von Indiskretionen, auch aus den Bundesratssitzungen heraus, und zwei Mitglieder des Bundesrates - Sie erinnern sich - kommunizierten über die Medien miteinander. Die GPK als Oberaufsichtsorgan über die Tätigkeiten des Bundesrates fragte sich, ob unter solchen Umständen der Bundesrat seine Geschäftsführung noch optimal erfüllen könne. Artikel 4 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sagt in einem Satz: "Für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich." Ich habe mir damals auch erlaubt, Ihnen meine Vorstellungen zum Kollegialitätsprinzip darzulegen.
Im Nachgang dazu haben sich die GPK-Präsidenten der beiden Räte zusammen mit ihren Vizepräsidenten entschlossen, in dieser Sache mit dem Bundesrat das Gespräch zu suchen. Man kann zu dieser heiklen Frage der Kollegialität und des Klimas im Gremium ja nicht den ganzen Bundesrat vor die beiden GPK zitieren, dabei würde kaum etwas herausschauen. Wir stellten uns vor, den Bundespräsidenten mit einer kleinen Delegation des Bundesrates zu einem Gespräch im kleinen Kreise einzuladen. Nachdem wir sondiert hatten, dass seitens des Bundesrates einer solchen Begegnung nichts im Wege steht, haben wir den beiden GPK beantragt, die Präsidenten und Vizepräsidenten zu diesem Gespräch zu delegieren. Beide Kommissionen haben uns daraufhin dazu bevollmächtigt. So hat letzten Herbst eine solche Aussprache stattgefunden. Seitens des Bundesrates waren der Bundespräsident, der Vizepräsident und die Bundeskanzlerin anwesend. Wir unsererseits waren ohne Begleitung, also ohne Sekretär und ohne Protokollführung. So war das auch abgemacht. Das Gespräch fand zwar offiziell, aber in einem absolut vertraulichen Rahmen statt. Wir konnten so unsere Sorgen und Bedenken offen an den Bundesrat herantragen, und auch der Bundesrat konnte uns wiederum offen und ungeschminkt über seine Anstrengungen, aber auch über seine Probleme orientieren. Das Gespräch fand in einer sehr guten, konstruktiven Atmosphäre statt, und wir konnten ungezwungen auch kontroverse Meinungen aussprechen. Wir konnten auch feststellen, dass dem Bundespräsidenten und dem Vizepräsidenten das Kollegialitätsprinzip sehr am Herzen lag.
Vor allem positiv zu werten ist, dass seitens des Bundesrates, insbesondere des damaligen Vize- und heutigen Bundespräsidenten, die Fortführung solcher Gespräche ausdrücklich begrüsst wurde. So werden wir uns schon bald wieder im gleichen Rahmen - also je Präsident und Vizepräsident - zu einem vertraulichen Gespräch zum Thema Kollegialitätsprinzip treffen. Es hat ja in der Zwischenzeit doch wieder einiges stattgefunden, was wohl wert ist, etwas besprochen zu werden.
Nachdem ich unseren Rat letztes Jahr über unsere diesbezüglichen Sorgen orientiert hatte, glaube ich, dass ich Ihnen diese Erklärung schuldig war. Es schien mir wichtig, Ihnen aufzuzeigen, dass die GPK auch in diesem heiklen und für den Bundesrat sehr intimen Bereich in vertraulicher Art und Weise quasi auch eine begleitende Oberaufsicht wahrnehmen.
Damit darf ich namens der GPK ausdrücklich festhalten, dass trotz nur teilweisem Erreichen gewisser Ziele, trotz einiger Kritikpunkte Bundesrat und Verwaltung im Jahre 2004 alles in allem eine grosse Arbeit hervorragend und pflichtbewusst geleistet haben. Dafür möchte ich im Namen der GPK dem Bundesrat und der gesamten Bundesverwaltung Dank und Anerkennung aussprechen.
Namens der GPK beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2004 zuzustimmen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Bundespräsident, möchten Sie bereits jetzt oder erst am Ende der gesamten Debatte Stellung nehmen?
Schmid Samuel · BPR-M · Bundesrat · Bern
Ich wurde so gebrieft, dass ich am Ende sprechen soll, aber Ihr Kommissionssprecher hat hier Punkte aufgeworfen, die auch für den Bundesrat wichtig sind und zu denen ich gerne etwas sagen möchte. Ich möchte dies umso mehr tun, als ein Teil der Probleme, die die GPK aufgeworfen und - ich meine, zu Recht - vertieft behandelt hat und weiter vertieft behandeln will, nach wie vor von Aktualität sind.
Vorweg danke ich für die allgemein anerkennenden Worte für die Leistung des Bundesrates, selbst wenn aus einer anfänglichen Bemerkung, dass die Führung völlig ausser Kontrolle sei, auch auf anderes hätte geschlossen werden können. Ich gestatte mir, etwas zur Kultur in dieser Verwaltung zu sagen, die wahrscheinlich 150 Jahre mehr oder weniger stark wachsen durfte - sicher mit ungleicher Geschwindigkeit -, die aber naturgemäss nie dem gleichen Restrukturierungsdruck unterstellt war, wie das aus ganz natürlichen Gründen bei anderen grossen Systemen der Fall ist. Daraus entsteht natürlich eine Kultur, in der jetzt - in einer Zeit, in der wir seit Jahren unter einem starken Finanzdruck stehen - plötzlich Erkenntnisse zu gewinnen sind, und es sind Massnahmen durchzusetzen, für die man kaum Erfahrung hat. Ich stelle fest, dass ich im letzten Jahr in meinem Departement das erste Mal seit Jahrzehnten Kündigungen aussprechen musste. Natürlich gab es immer wieder Entlassungen, aber diese erfolgten in der Regel einvernehmlich - was dahinter stand, lassen wir offen, aber die Bundespersonalregelung erlaubt recht grosszügige einvernehmliche Vertragsauflösungen -, oder sie erfolgten über irgendein spezielles Verfahren. Aber die Kündigung, wie sie auch gemäss Bundesrecht möglich ist, war kaum bekannt. Allein das, was das ausgelöst hat, auch die Leute zu führen, denen gekündigt wird, sie zu begleiten, ihnen möglicherweise zu helfen, neue Stellen zu suchen, das hat mir gezeigt, dass etwas Neues auf diese Verwaltung zukommt.
Ich glaube, dass wir daran kranken, dass ganz generell in der Bundesverwaltung zu viel "bottom up" und zu wenig "top down" - wie man dem heute sagt - geführt wird. Auch das hat seine eigenen Gründe, auch das hat seine eigene Kultur. Das hat auch viele Ursachen. Letztlich zielen die Fragen, die Herr Hofmann als Querschnittsfragen namens der Kommission gestellt hat, natürlich darauf ab.
Ich bin davon überzeugt, dass wir eine ganze Reihe von Redundanzen in dieser Bundesverwaltung haben. Ich habe aus eigener Erfahrung gespürt und gelernt, dass es ausserordentlich schwierig, schier unmöglich - ich muss sogar sagen: praktisch unmöglich - ist, diese Redundanzen einfach aufzubrechen. Das ist natürlich, das geschieht in jedem grossen System so. Da ist die Verwaltung nicht anders als andere grosse Systeme. Es ist absolut natürlich, dass jeder hundert Gründe findet, um seine Position zu legitimieren. Wenn Sie das nicht effektiv "top down" führen und begleiten, dann gibt es sehr häufig Scheinlösungen.
Damit bin ich bei der Verwaltungsreform: Der Bundesrat hat diesen Reformbeschluss bestätigt. Wir haben Herrn Fässler beauftragt. Er hat in sehr kurzer Zeit eine interessante erste Grobanalyse des Ist-Zustands und seine Meinung dazu abgegeben. Damit hatte man die Gelegenheit, die eigene Sicht von aussen einmal überprüfen zu können. Herr Fässler verdient absolut unseren hohen Dank dafür, auch für die speditive Arbeit. Der Bundesrat hat dann bestätigt, dass diese Arbeit fortzuführen ist. Aber es ist zweifellos so, dass der gesamte Bundesrat beziehungsweise auch alle Departementsvorsteher zu dieser Reform stehen müssen, mit dem Angenehmen, aber auch Unangenehmen, das damit zusammenhängt.
Um erfolgreich zu sein - da müssen wir auch pragmatisch sein -, braucht es einen gewissen äusseren Druck. Denn ohne den Druck, dass letztlich Synergien zu suchen sind und Personal abzubauen ist, wird man kaum erfolgreich sein. Nur dieser generelle Druck wird dazu führen, dass man das System auf tieferem Niveau wieder optimiert. Diese Bereitschaft kann nicht befohlen werden, da braucht es eine gewisse Begleitung. Das eine ist eine Begleitung in der Führung, aber das andere ist - das ist meine persönliche Auffassung, und die praktiziere ich gezwungenermassen seit Jahren in meinem Departement - ein äusserer Druck, denn nur dieser führt letztlich dazu, dass Leute bereit sind, da über Gräben zu springen. Ich halte auch einiges von dieser Reform; allerdings braucht es eben nachhaltige Bemühungen und auch nachhaltig enge Rahmenbedingungen, um da zum Ziel zu kommen.
Damit bin ich beim Kollegialitätsprinzip. Wir besprechen ja das Jahr 2004; es war nicht mein Amtsjahr als Bundespräsident, aber ich war im letzten Jahr als Vizepräsident auch bereits recht nahe an den Problemen, die dieses Prinzip offenbar neuerdings aufwirft. Ich bin erstaunt, dass man in der öffentlichen Diskussion die Relativierung dieses Prinzips sehr häufig ausserordentlich kurz fasst und der Auffassung ist, dieses Prinzip lasse sich in der einen oder anderen Form durchaus reformieren und man könne es nach wie vor hochhalten. Ich bin nicht ganz dieser Auffassung. Wir sind uns alle bewusst, dass die Verfassung es zuliesse, dieses Prinzip sofort zu ändern; wir brauchen hierfür keine Verfassungsrevision. Allerdings ist es mehr als nur ein Prinzip, dass die vier grossen Parteien in einem Land, das gleichzeitig die Referendumsdemokratie kennt, in der Regierung vertreten sind. Das mag vielen Betrachtern aussergewöhnlich erscheinen; das ist vielleicht gelegentlich etwas weniger rassig, als man sich das von anderen Regierungen gewöhnt ist, aber sind wir denn gegenüber der Entwicklung in anderen Ländern rückständig? Im Gegenteil! In vielen Bereichen sind wir anderen Ländern voraus, selbst wenn bei uns nicht alles immer auf die absolute Spitze getrieben wird. Nicht wahr, das langsame Setzen eines Schrittes vor den anderen führt sehr häufig viel rascher zum Ziel als blindwütiger Aktivismus, der zwar interessant sein mag, aber sehr häufig zu falschen Zielen führt und dann wieder korrigiert werden muss. Diese pragmatische Schweizer Art hat nach meinem Dafürhalten mehr Vorteile als Nachteile. Allerdings entspricht sie natürlich nicht der heute medial zugespitzten Situation, in der man es viel lieber anders hätte.
Es gibt da gewisse Tendenzen - jetzt spreche ich aber generell von der Politik und nicht nur vom Bundesrat -, dieses System infrage zu stellen. In Zeiten, in denen die Mittel knapper sind und in denen restrukturiert werden muss, in denen man konsolidieren muss und nicht einfach politische Wünsche über zusätzliche Erträge befriedigen kann, ist es natürlich schwieriger, zu führen, und diese Zeiten sind schwieriger zu bewältigen. Aber immerhin: Darob das Prinzip aufzugeben, das fände ich effektiv falsch.
Die Relativierungen gehen dahin, dass man beispielsweise hört, man könnte die Abstimmungsresultate im Bundesrat teilweise offen legen und sagen, in diesem oder jenem Verhältnis sei dieser oder jener Beschluss gefasst worden - das wäre der Anfang vom Ende. Das könnte zwar gewisse Gelüste befriedigen, aber das wäre der Einbruch ins System. Letztlich führte das mittel- oder längerfristig zum parlamentarischen Mehrheitssystem. Darüber kann man sprechen, aber dann muss man sich bewusst sein, was das heisst, und dann muss man sich bewusst sein, was das im Zusammenhang mit der Referendumsfähigkeit des Volkes heisst. Ich glaube, die knappe Mehrheit der Mitglieder hier im Rat ist bzw. war in kantonalen kollegialen Regierungen oder sonst in kommunalen kollegialen Regierungen, und überall macht man die gleiche Erfahrung: Die Regierungstätigkeit ist vom Prinzip her etwas anderes als der Disput unter den Parteien. Dieser Sprung ist einmal vorzunehmen, und die Distanz ist zu wahren, umso mehr, als es für die kollegiale Regierung kaum Sanktionsmöglichkeiten gibt. Diese haben Sie in einem parlamentarischen Mehrheitssystem; im kollegialen System haben Sie sie nicht, umso weniger, als diese kollegiale Regierung auf vier Jahre fest gewählt ist und keine Eingriffsmöglichkeit besteht. Das alles sind Vorteile für die Stabilität; das alles hat aber auch einen Preis, und dieser Preis ist zum Teil auch zu bezahlen, nämlich durch Selbstdisziplin. Deshalb glaube ich schon, dass diese Diskussion in der GPK nötig ist.
Der Bundesrat ist weit kollegialer, als das immer wieder behauptet wird. Dass sich die politische Situation, die ja auch im Parlament viel pointierter geworden ist, auch im Bundesrat widerspiegelt, ist nicht falsch, im Gegenteil: Das ist an sich zwingend.
Aber ich hoffe durchaus, dass sich das nach den Regeln der Kollegialität machen lässt, denn die Alternative ist nicht zum Vorteil unseres Volkes. Deshalb: Lassen wir es dabei bewenden. Ich bin sehr froh um dieses Gespräch, das ich da mit der GPK führen kann, weil ich glaube, dass auch das Parlament seinen Part daran hat. Denn auch das Parlament muss sich dessen in verschiedenster Hinsicht bewusst sein. Auch die Kultur und die Konsensfähigkeit des Parlamentes - wir sprechen zwar vom Geschäftsbericht des Bundesrates, ich will mich da nicht in fremden Aktivitäten ergehen - dürfen gelegentlich durchaus wieder stärker hinterfragt werden.
Nun, herzlichen Dank für diese Beurteilung und für die Berichterstattung. Ich komme auf die speziellen Punkte dann später noch zu sprechen.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Rahmen der Aussprache mit Bundesrat Christoph Blocher zur Geschäftsführung im EJPD hat die Geschäftsprüfungskommission einen Schwerpunkt beim Asylwesen gesetzt. Wir erhielten vom Departementschef Auskunft über seine allgemeine Lagebeurteilung, über die Asylpolitik der Schweiz im internationalen Umfeld, über die Probleme des Vollzugs sowie über sein Konzept und über seine Prioritäten in der Asylpolitik.
Nach der allgemeinen Lagebeurteilung des Departementschefs ist der eigentliche Zweck der Asylpolitik, nämlich die Aufnahme von Flüchtlingen, die an Leib und Leben verfolgt sind, nach wie vor sichergestellt. Die Anerkennungsquote der Flüchtlinge im Sinne der Internationalen Flüchtlingskonvention stieg, gemessen an der Anzahl der Asylsuchenden, von 6 auf jetzt knapp 10 Prozent. Diese Zahl bedeutet aber gleichzeitig, dass immer noch der Grossteil der Asylsuchenden keine asylrelevanten Gründe hat, was der Departementschef als das Hauptproblem im Asylwesen bezeichnet.
Der Hauptgrund liegt in der allzu hohen Attraktivität eines Landes. Ein Indiz dafür sieht das Departement darin, dass im Jahre 2004 die Asylgesuche in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern wesentlich zurückgegangen sind, nämlich um 46 Prozent. Bundesrat Blocher schreibt den Rückgang dem vom Parlament im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 beschlossenen und im April 2004 eingeführten Sozialhilfestopp nach Nichteintretensentscheiden sowie der Straffung des Asylverfahrens zu, mit der die rasche Ausreise begünstigt wird. Diese Annahmen sind jedoch noch mit Vorsicht zu geniessen, da erst die Beobachtungen aus einem kurzen Zeitraum vorliegen. Ziel solcher Massnahmen ist es, den Schleppern, die den Grossteil der Asylsuchenden ins Land bringen, entsprechende Signale zu geben, damit künftig weniger Menschen ohne Asylgründe kommen.
Um die Auswirkungen des Sozialhilfestopps - den Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid wird nur noch auf Antrag die verfassungsmässig garantierte Nothilfe ausgerichtet - zu überprüfen, wird quartalsweise von Bund und Kantonen ein Monitoring durchgeführt. Die ersten Resultate weisen darauf hin, dass die Kriminalitätsrate bei den Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid weit unter der Vermutung liegt und auch weniger hoch ist als die Kriminalitätsrate bei den Asylsuchenden insgesamt, die mit über 10 Prozent hoch ist.
Eine Betrachtung der Asylpolitik der Schweiz im internationalen Umfeld zeigt, dass die europäischen Länder in die gleiche Richtung gehen und nach Massnahmen suchen, damit weniger Asylbewerber kommen, die keine Asylgründe haben.
Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern betreffend die Rückweisung von Doppelasylgesuchstellern funktioniert unterschiedlich gut. Gut ist sie mit Deutschland und Italien, weniger gut mit Frankreich.
Einen weiteren Problembereich bildet nach Meinung des Departementschefs der schleppende Wegweisungsvollzug bei abgewiesenen Asylbewerbern. Rund 12 000 Personen sollten das Land verlassen, in 7000 Fällen sind die Bundesbehörden mit der Beschaffung von Papieren oder der Identitätsabklärung beschäftigt. Weil die Sozialhilfe für abgewiesene Asylbewerber weiterhin vom Bund übernommen wird, bestehen zu wenige Anreize für die Kantone, die Rückführung dieser Personen, für welche die Kantone zuständig sind, zu beschleunigen, sodass teilweise in Städten abgewiesene Asylbewerber noch jahrelang in den Unterkünften verbleiben. Deshalb schlägt der Bundesrat in der laufenden Asylgesetzrevision vor, den Sozialhilfestopp auch auf die abgewiesenen Asylsuchenden auszuweiten.
Laut den Ausführungen des Departementschefs erarbeitet man im EJPD zurzeit ein Konzept, das von etwa 10 000 Asylbewerbern pro Jahr in "normalen Zeiten" ausgeht, das heisst in Zeiten ohne Kriegsereignisse. Die Strukturen im Bund und in den Kantonen sollen für den Normalfall auf diese Anzahl Personen zurückgefahren werden. Für Notsituationen, wo deutlich mehr Asylsuchende zu erwarten sind, sollen kurzfristig entsprechende Formationen aufgeboten werden können. Weiter möchte das EJPD das gesamte Asylverfahren beim Bund zentralisieren; bis Ende Jahr sind in Bezug auf dieses neue Konzept Entscheide zu erwarten.
Die GPK hat seit Jahren immer wieder einzelne Aspekte des Asylverfahrens und des Vollzugs im Asylbereich untersucht und auch kritisch begleitet. Sie wird weiterhin die Entwicklung im Asylwesen wachsam verfolgen, und zwar einerseits im Hinblick auf eine effiziente Durchführung der Verfahren, das heisst des Vollzugs, andererseits aber auch in Bezug auf die Einhaltung menschenrechtlich einwandfreier Verfahren und die Wahrung der Schutzbedürfnisse von Verfolgten.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Unter den Schwerpunkten der Geschäftsführung des Bundesrates figuriert die Förderung des Wachstums an erster Stelle. Das war für uns in der GPK Grund genug, uns diesem Thema auch speziell zu widmen.
Die Debatte über die Wachstumsschwäche der Schweiz wird in letzter Zeit kontrovers geführt. Unbestritten ist jedoch, dass unsere Volkswirtschaft ihr Wachstumspotenzial nicht ausschöpft. Unsere Leistung müsste deutlich besser sein. Im Urteil kompetenter Ökonomen und aus Sicht der Wirtschaft und der OECD ist klar, dass rasche und ehrgeizige Strukturreformen notwendig sind, damit wieder mehr Wachstum und neue Arbeitsplätze in diesem Land generiert werden. Genau diese Orientierung hat sich der Bundesrat am Anfang der laufenden Legislaturperiode zu Eigen gemacht, als er am 18. Februar 2004 ein Massnahmenpaket zur Förderung des Wachstums beschlossen hat. So begrüssenswert diese Initiative an sich war, eine Aufbruchstimmung vermochte dieses Massnahmenpaket zur Wachstumspolitik nicht zu erzeugen.
In diesem Wachstumspaket werden sechs Ziele angestrebt: mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, weitere Integration in die Weltwirtschaft, die Begrenzung der Fiskallast, die Aufrechterhaltung einer hohen Erwerbsquote, die Sicherung eines wettbewerbsfähigen Bildungssystems und schliesslich die wachstumsfördernde Ausgestaltung des Wirtschaftsrechtes.
Das bundesrätliche Gesamtpaket umfasst siebzehn Massnahmen, von denen sieben bereits 2004 vorgelegt wurden. Es handelt sich dabei um die Revision des Binnenmarktgesetzes, die Botschaften zur Revision des KVG, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten, das Entlastungsprogramm 2004, verschiedene Änderungen des Obligationenrechtes mit dem Ziel von mehr Transparenz und einer Verbesserung bei der Unternehmensführung, die Vernehmlassung - aber noch nicht die Botschaft - zur Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes und die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes und zum neuen Stromversorgungsgesetz.
Jetzt kann man argumentieren, dass diese Massnahmen eigentlich nur reaktiver Natur seien, also Hausaufgaben, die ohnehin anstehen. Immerhin hat aber der Bundesrat damit seine eigenen Vorgaben eingehalten. Noch auf der Warteliste ist die für das Wachstum entscheidende Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II, bei der verschiedene Interessen, auch die der Kantone, aufeinander abzustimmen sind. Die Reform muss aber am Schluss so ausgestaltet werden, dass sie der Wachstumszielsetzung auch gerecht wird. Weitere angekündigte Massnahmen für das laufende Jahr und die kommenden Jahre im Rahmen dieses Wachstumspaketes werden die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EU, die neuen Horizonte auch in der Landwirtschaftspolitik und mit der WTO sein.
In der GPK interessierte uns natürlich, ob es auch Instrumente gäbe, um die Wirkung der einzelnen Massnahmen zu messen und diese damit zu gewichten. Ich will es kurz machen: Wir mussten einsehen, dass eine solche Forderung kurzfristig angesichts des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen unverhältnismässig wäre. Strukturelle Gegebenheiten und konjunkturelle Schwankungen müssten bei einer solchen Bemessung berücksichtigt und neutralisiert werden. Diese Punkte, eben Strukturen und Konjunktur, überwiegen die Effekte einzelner Massnahmen unter Umständen. Die konkreten Auswirkungen auf das Bruttoinlandprodukt feststellen zu wollen wäre auch trügerisch, weil sich da die Bemessungsgrundlage - also eben das BIP - ja auch ständig bewegt. Vielmehr - das war dann die Meinung am Schluss - sollten die einzelnen Massnahmen als Mosaiksteine gewertet werden und zusammen zum gewünschten Wachstum führen, was bisher allerdings auch noch nicht erkennbar ist.
Die letzten Jahre waren für unsere Volkswirtschaft alles andere als berauschend. Die Vorschläge des Bundesrates für mehr Wachstum wurden von den Wirtschaftskreisen als zu zögerlich oder gar mutlos beurteilt. Im Konkreten ist jedoch auch auf Widersprüchlichkeiten hinzuweisen, etwa dann, wenn durch mehr Wettbewerb - Stichwort Cassis de Dijon - die eigene Branche betroffen ist. Der Bundesrat sollte deshalb in diesem Umfeld seine wachstums- und reformpolitische Agenda konsequenter vertreten. Wachstum an sich ist kein Selbstzweck, mehr Wachstum brauchen wir jedoch, um unsere Sozialwerke zu finanzieren, unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand zu erhalten. Die bundesrätlichen Vorschläge zur Revision des Binnenmarktgesetzes und das Entlastungsprogramm 2004 mögen Lichtblicke dafür sein. Weitere wichtige Programmteile sind auch Bildung, Forschung und die offenen Märkte. Auch wenn vieles noch nicht so ist, wie wir es gerne hätten, sollten wir aufpassen, nicht in Schwarzmalerei zu verfallen. Vielmehr sollten wir die nun vorliegenden und die noch kommenden Vorschläge des Bundesrates zur raschen Umsetzung bringen. In den meisten Bereichen steht uns nämlich der parlamentarische Reifetest erst noch bevor. Die bundesrätlichen Vorschläge zu kritisieren ist das eine, sie aber dann noch zu verwässern, das wäre dann eben das andere. Andere Länder und Volkswirtschaften haben uns vorgemacht, wie Stagnation und Abkoppelung vom globalen Wachstum überwunden werden können. Ich meine, wir sollten uns an ihnen ein Beispiel nehmen.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich erstatte Ihnen über zwei Themen Bericht. Das erste Stichwort betrifft das EDI und heisst "Von der Vogelgrippe zur Grippenpandemie, vielleicht in der Schweiz". Es gibt meines Erachtens wenige so aktuelle Themen, ja akute Gefahren, von denen die ganze Bevölkerung betroffen ist, die aber in diesem Haus bisher kaum ein Thema waren. Liegt es daran, dass man vorerst im Lexikon nachschlagen muss, was man unter Pandemie versteht?
Einen Vorgeschmack erhielten wir vor zwei Jahren beim Ausbruch von Sars. Damals erliess das Bundesamt für Gesundheit für Personen aus China, Singapur, Vietnam und Hongkong an den Messeständen der Uhrenmesse in Basel sehr kurzfristig ein Arbeitsverbot. Worum geht es?
Grippeviren verursachen seit Jahrhunderten sogenannte Pandemien, d. h. einen länderübergreifenden oder sogar weltweiten Ausbruch einer Krankheit. Die Spanische Grippe forderte zwischen 1918 und 1920 weltweit rund 40 Millionen Todesopfer. In der Schweiz erkrankte etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung; 25 000 Personen starben. In einzelnen asiatischen Staaten ist nun der Vogelgrippevirus vom Geflügel auf Menschen übertragen worden. Die neuen Varianten der Vogelgrippe sind gefährlich, weil die meisten Menschen dagegen nicht immun sind. Die Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor einer Grippenpandemie sind heute an Dramatik kaum zu übertreffen. Was heisst dies für die Schweiz?
Im Falle einer Pandemie in der Schweiz rechnen Experten mit bis zu 40 000 Todesopfern, und die wirtschaftlichen Folgen werden mit bis zu 2,5 Milliarden Franken beziffert. Die GPK hat sich intensiv mit dieser Frage befasst, denn es geht hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine höchst akute Gefahr. Für die Bundesbehörden ist es auch eine Frage der Früherkennung. Es muss uns daher sehr interessieren, ob die Bundesstellen sämtliche Vorkehrungen und Massnahmen für den Fall einer Grippenpandemie getroffen haben.
Vorerst muss einmal festgehalten werden, dass das Thema Pandemievorsorge lange nicht den ihm gebührenden Stellenwert hatte. In diesem Haus interessiert dieses Thema kaum jemanden, auf Stufe Bundesrat und Departementsleitung dürfte es ähnlich gewesen sein.
Der Bundesrat hat nun vor kurzem eine Influenza-Pandemieverordnung erlassen, die exakt heute, am 1. Juni 2005, in Kraft tritt. Die Verordnung regelt die Massnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie. So werden organisatorische Vorkehrungen für eine Pandemie getroffen. In einem Pandemieplan sollen auch die verschiedenen Präventivmassnahmen aufgezeigt werden. Dabei geht es vorab um die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten.
So weit, so gut. Die Schreckensvisionen einer Pandemie haben nun die Regierungen in den verschiedenen Ländern aufgeschreckt. In der "NZZ am Sonntag" vom letzten Sonntag konnten wir lesen: "Regierungen ordern Grippemittel der Roche." Die WHO empfiehlt den Mitgliedländern seit Monaten, einen Vorrat anzulegen. Schon gibt es anscheinend auch Lieferengpässe beim Medikament Tamiflu. Man rechnet mit Lieferzeiten von bis zu 2 Jahren. In der Schweiz soll bis Ende 2006 ein Lager mit dem Medikament Tamiflu aufgebaut werden, das zur Versorgung eines Viertels der Bevölkerung ausreicht. Gesunde können im Sinne einer Prävention mit der Einnahme dieses Medikamentes auch eine Infektion verhindern.
Es stellen sich folgende Fragen: Warum hat man lediglich einen Vorrat für 25 Prozent der Bevölkerung angelegt? Gibt es für die von der Schweiz vorgenommenen Bestellungen auch Lieferengpässe? Wurde mit der Bestellung zu lange zugewartet?
Wenn man nun zusätzlich weiss, dass dieses Medikament nur eine Wirkung zeigt, wenn es spätestens 48 Stunden nach der Ansteckung eingenommen wird, stellt sich die Frage nach einer wirksameren Präventionsmassnahme, nach der Impfung. Die Influenza-Pandemieverordnung gibt nun dem Bundesamt für Gesundheit die Möglichkeit, mit Impfstoffherstellern beispielsweise Lieferverträge abzuschliessen. Wir konnten ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesamt für Gesundheit für die Lieferung von Impfstoffen mit Firmen im In- und Ausland Gespräche führt. Folgende Fragen und Probleme stehen dabei im Raum:
1. Kommen die zuständigen Bundesstellen nicht reichlich spät mit der Versorgungsvorsorge für die Bevölkerung mit wirksamen Impfstoffen?
2. Für uns ist es auch heute noch schwer nachvollziehbar, warum von den Bundessstellen immer noch geglaubt wird, man könne die Versorgung mit Impfstoffen durch die Lieferung einer ausländischen Firma sicherstellen. Warum zweifeln wir daran? Nehmen wir doch zur Kenntnis, dass beispielsweise Kanada dieses Jahr sogar den Export von normalem Grippeimpfstoff in die USA unterbunden hat. Bei einer Pandemie wird es weltweit an Impfstoff mangeln. Es liegt doch auf der Hand, dass in einer solchen Krisensituation Standortländer eines Lieferanten von Impfstoffen ein Exportverbot aussprechen würden. Der Bundesrat schreibt selbst in Artikel 11 der Verordnung: "Der Bundesrat kann im Fall einer Pandemiebedrohung oder Pandemie die Ausfuhr von Impfstoffen .... beschränken oder verbieten, sofern Mängel in der Versorgung mit solchen Arzneimitteln auftreten oder absehbar sind." Solche Bestimmungen gibt es sicher nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Staaten.
Die einzige Folgerung muss deshalb sein: Die Herstellung dieser wichtigen Impfstoffe muss in der Schweiz erfolgen. Wie will man sonst die Versorgungssicherheit gewährleisten? Aus dieser Folgerung ergibt sich dann vielleicht auch ein rechtlicher Regelungsbedarf, und kosten dürfte diese Übung auch etwas. Die Geschäftsprüfungskommission ersucht den Bundesrat eindringlich, der Pandemievorsorge einen sehr hohen Stellenwert einzuräumen.
Ich komme zum zweiten Berichtsbereich - diesmal beim UVEK -, zu Skyguide: Ihre GPK befasst sich immer wieder eingehend mit Skyguide. Unsere Subkommission begleitet auch die Umsetzung der Sicherheitsempfehlungen. Heute möchten wir jedoch auf drei andere Punkte hinweisen.
1. Der Bundesrat hat 2001 beschlossen, die militärische Flugsicherung in die zivile Flugsicherung von Skyguide zu integrieren. Die Umsetzung dieser Integration läuft; Probleme ergeben sich unter anderem bei der technischen Integration. Erhebliche Schwierigkeiten ergeben sich nun aber auch, weil zwei verschiedene Betriebskulturen verschmolzen werden müssen. Dieses Thema kennen wir auch von anderen Fusionsprojekten: Ich denke an Crossair und Swissair oder an Swissmedic.
2. Das Projekt Single European Sky: Der europäische Luftraum wird heute ineffizient bewirtschaftet. Das Ziel sind 20 statt wie heute 40 Kontrollzentren. Der von Skyguide bewirtschaftete Luftraum befindet sich bereits heute zu 47 Prozent auf ausländischem Gebiet. Klar ist nun, dass die Grösse des heute von Skyguide beaufsichtigten Luftraums für ein angestrebtes Kontrollzentrum nicht genügt. Es muss Skyguide somit gelingen, seinen Aufsichtsraum zu erweitern. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen, denen sich Skyguide heute stellen muss. Die Zukunft von Skyguide hängt sicher davon ab, ob man bei diesen Bestrebungen Erfolg hat oder nicht. Dabei stellen sich dann noch interessante Anschlussfragen: Wie sieht eine rechtliche Integration in den europäischen Flugsicherungsdienst aus? Sind allenfalls Tochtergesellschaften zu gründen? Eine weitere Frage stellt sich: Jetzt integrieren wir die militärische Flugsicherung in die zivile Flugsicherung; bei einer engen Kooperation mit dem Ausland stellt sich doch auch die Frage, ob die militärische Flugsicherung allenfalls wieder ausgegliedert werden müsste.
3. Einer Medienmitteilung vom 20. Juli 2004 - das war mitten in der Ferienzeit - konnten wir entnehmen, dass Skyguide auf das neue Flugsicherungssystem Atmas verzichtet. Dieses System war mit 120 Millionen Franken budgetiert, wobei 55 Millionen bereits ausgegeben worden sind. Da hat es nun die GPK schon interessiert, warum so viele Millionen verschleudert wurden. Zwar hat man uns versichert, dass ein Teil der bereits getätigten Investitionen weiterhin verwendet werden kann, aber 25 Millionen Franken mussten trotzdem ausserordentlich abgeschrieben werden. Wir stellten nun Folgendes fest:
1. Der Entscheid, das Projekt Atmas abzubrechen, ist nachvollziehbar. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Hier hat der neue Verwaltungsratspräsident von Skyguide kurz nach seinem Amtsantritt schnell richtig gehandelt und die Notbremse gezogen.
2. In der Planungs- und Projektphase hat man sich zu stark auf systemgläubige Techniker und Informatiker verlassen. Die Benutzerbedürfnisse wurden zu wenig einbezogen, sodass die Praxisuntauglichkeit dieses Systems zu spät erkannt wurde.
3. Wir müssen uns fragen, wo hier die Verantwortung lag, wo hier die Projektaufsicht war. Diese hat nämlich kläglich versagt. Ein so grosses Projekt bedarf eines Projektcontrollings der Geschäftsleitung von Skyguide, das diesen Namen verdient. Aber auch der Verwaltungsrat hat ein so grosses Projekt zu begleiten. Heute besteht nun auf Verwaltungsratsstufe ein Ausschuss für die Begleitung solcher Grossprojekte. Mindestens hier hat man auch die Lehren aus diesem Debakel gezogen. Schlussendlich hat auch das zuständige Departement als Aufsichtsbehörde einige Lehren daraus zu ziehen.
So weit die Berichterstattung zu Skyguide.
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
La Commission des finances, qui tient des séances communes avec la Commission de gestion, a décidé de présenter un rapport succinct sur la Poste, Swisscom et les CFF.
Concernant les CFF, dans les domaines financier et économique, les CFF ont reçu différents mandats du Conseil fédéral. Ils doivent: en particulier augmenter leur productivité en moyenne et par année de 3 pour cent pour le trafic voyageurs et de 1 pour cent pour celui des marchandises; gérer le trafic par wagons complets selon les principes de l'économie d'entreprise; augmenter leur productivité au niveau de leur infrastructure de 3 pour cent par année; améliorer de manière générale le rapport prestations-coûts; et réaliser un bénéfice annuel sous forme de marges opérationnelles. Par ailleurs, il leur a été demandé de parvenir à un budget équilibré dans le domaine des infrastructures, ainsi que dans celui du trafic marchandises, domaines qui traditionnellement sont dans les chiffres rouges. On leur a également demandé de créer un secteur "Biens immobiliers" chargé d'acheter, de vendre et de louer des locaux appartenant aux CFF, avec bien sûr un objectif de rentabilité.
Les constats par rapport à l'exercice 2004 sont globalement les suivants: les CFF ont pleinement rempli leurs tâches selon les objectifs fixés par la Confédération; Cargo CFF SA a augmenté ses parts de marché sur le plan du trafic intérieur des marchandises; au niveau du trafic international de marchandises, les efforts importants qui ont été faits en direction de l'Allemagne et de l'Italie ont porté leurs fruits, ce qui a généré de bons résultats financiers; et le trafic voyageurs a enregistré un résultat d'exploitation de 191,9 millions de francs, soit 26,4 millions de francs de plus qu'en 2003.
Concernant la Poste, au niveau des résultats financiers, elle a dégagé un bénéfice total de 837 millions de francs: c'est le double de celui de l'exercice précédent. Ces bons résultats permettent d'affecter 320 millions de francs au chapitre des réserves et 350 millions à la caisse de pension pour couvrir la part de la Confédération. La Poste a conservé toutes ses parts de marché, et on peut dire qu'elle a bien résisté, y compris dans les secteurs ouverts à la concurrence, comme celui des colis, ouvert à la libre concurrence depuis janvier 2004.
Comment expliquer la progression de ce bénéfice? Celui-ci s'explique par trois facteurs principaux: 1. l'augmentation de l'affranchissement postal, qui a permis de générer un bénéfice de 220 millions de francs, même si les courriers A et B ont enregistré une baisse respectivement de 4,6 et de 1 pour cent; 2. l'adoption de mesures visant à réduire le personnel dans les secteurs où le trafic a reculé a permis de dégager un bénéfice de 130 millions de francs; 3. l'adaptation des salaires et des rentes, concernant la prévoyance professionnelle, a généré un bénéfice de 120 millions de francs. Par ailleurs, Postfinance se porte bien puisqu'elle a augmenté ses fonds propres de 3 milliards de francs, fonds propres qui atteignent actuellement 36 milliards de francs. On constate également que le domaine du courrier électronique donne de bons résultats, ce qui permet de couvrir le déficit des offices de poste. Quant aux cars postaux, l'augmentation du chiffre d'affaires de 7,3 pour cent est également réjouissante; en particulier le tourisme contribue à la meilleure situation financière de ce secteur.
En termes de rentabilité, par rapport au chiffre d'affaires et en comparaison internationale, on peut dire que la Poste a dégagé, avec 11,4 pour cent de rentabilité, un bon résultat. La situation globale financière de la Poste vous est connue, elle est pour l'instant excellente.
Quant à Swisscom, elle a obtenu également de très bons résultats d'exploitation; elle a progressé dans tous les secteurs, y compris dans ceux où elle n'est pas au bénéfice d'une situation de monopole. La valeur de l'action a augmenté de 9,8 pour cent et l'ensemble des dividendes distribués aux actionnaires depuis l'entrée en Bourse de Swisscom s'élève à 15,9 milliards de francs, dont 8,75 milliards de francs sont revenus à la Confédération.
Voilà quelques remarques sur le plan financier, que voulait faire la Commission des finances, dans le prolongement du rapport de la Commission de gestion.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Im Rahmen der Rechnungsprüfung 2004 hat sich die Finanzkommission unter anderem auch mit dem Unternehmen Ruag befasst. Ich möchte Ihnen folgenden Kurzbericht abgeben: Mit 1,247 Milliarden Franken konnte der Nettoumsatz gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent gesteigert werden. Die Umsatzrendite betrug 2,3 Prozent, im Vorjahr waren es 2,1 Prozent. Die Eigenkapitalrendite lag bei 4,3 Prozent. Verbessert hat sich bei der Ruag auch der Reingewinn um 10 Prozent auf insgesamt 29 Millionen Franken. Der "free cash-flow" betrug 66,2 Millionen Franken. Im Berichtsjahr entfielen noch 40 Prozent des Geschäftsvolumens auf Aufträge mit dem Hauptkunden VBS; 60 Prozent des Nettoumsatzes wurden somit ausserhalb des VBS im Drittmarkt erwirtschaftet. Die zivilen Aktivitäten der Ruag haben mit einem Anteil von 36 Prozent am Nettoumsatz ebenfalls zugelegt.
Die Situation bei der Personalvorsorgeeinrichtung hat sich beim Deckungsgrad von 102 auf 103 Prozent verbessert. Seit dem 1. Januar 2004 wurde der Beitritt zum Gesamtarbeitsvertrag der Maschinenindustrie in der Schweiz vollzogen. Für die Mitarbeiter selber hat dies relativ wenige Änderungen gebracht. Aus dem Personalbereich noch erwähnenswert ist, dass die Ruag 386 Lehrlinge ausbildet.
Die Ruag liquidiert im Auftrag des VBS auch Armeematerial und -ausrüstungen und ist für die umweltgerechte Entsorgung der Munition verantwortlich. Der Bundesrat hat im November 2002 die Eignerstrategie in einigen Punkten revidiert und ihre Gültigkeit bis 2006 verlängert. Gemäss Aussagen, welche die Ruag-Vertreter in der Finanzkommission gemacht haben, wird die Eignerstrategie zurzeit neu überarbeitet. Offen ist heute, ob der Aktionärskreis erweitert werden soll. Im Gegensatz zu anderen Rüstungsunternehmen lassen Auftragseingang und Auftragsbestand am Ende des Berichtsjahres die Ruag auch das neue Geschäftsjahr mit Zuversicht angehen. Es ist der Ruag oft gelungen, sich im Vergabewettbewerb durchzusetzen. Überdies wurde die Ruag auch zu einem Zulieferer für das neue Grossraumflugzeug Airbus A 380. Der optimistische Ausblick könnte allenfalls durch die traditionellen Rüstungsproduktionssegmente teilweise getrübt werden, wo insbesondere die Nachfrage nach schwerer Munition merklich abgenommen hat. Die Hauptursache dafür besteht im Nachfragestopp der Schweizer Armee. Neue Abnehmer sind aufgrund der verschiedenen Restriktionen schwer zu finden.
Wie ausgeführt, ist das VBS bei einem Umsatzvolumen von 40 Prozent der grösste Einzelkunde der Ruag. Wäre der Prozess vom reinen Rüstungsunternehmen zur heutigen Ruag nicht gelungen, würde der immer stärkere Bestellungsrückgang im eigentlichen Rüstungsbereich zu ernsthaften Unternehmensproblemen mit regionalpolitischen Auswirkungen führen.
Schmid Samuel · BPR-M · Bundesrat · Bern
Gestatten Sie mir, das ganze Geschäftsjahr in den weiteren, insbesondere auch in den wirtschaftspolitischen Rahmen in unserem Umfeld zu stellen, denn wir sind in starkem Masse vom Ausland abhängig, gerade auch was wirtschaftliches Wachstum anbelangt. Deshalb ist das nicht ganz unbedeutend, wenn es darum geht, auch die eigene Leistung daran zu messen.
Die bis zum Frühjahr 2004 kräftige Expansion der Weltwirtschaft büsste in der zweiten Jahreshälfte in allen wichtigen Regionen an Tempo ein. Während in den USA das Wachstum trotz Verlangsamung nach wie vor lebhaft verlief, schwächte sich die eben erst in Gang gekommene Erholung im Euroraum wieder ab. Im Rahmen der weltweiten konjunkturellen Erholung konnte die Schweiz im Jahre 2004 wieder ein mässiges Wachstum von 1,8 Prozent verzeichnen. Die Arbeitslosenquote verharrte das ganze Jahr auf rund 4 Prozent. Die langfristigen Wachstumsaussichten der Schweiz sind hingegen vom Risiko einer strukturellen Abflachung geprägt, und das bundesrätliche Wachstumspaket setzt jetzt hier an; Herr Briner hat darauf hingewiesen, aus welchen Elementen es besteht.
Immerhin sind nicht wenige dieser Elemente in Angriff genommen oder sogar umgesetzt worden. Es geht bei diesen Teilzielen, wie sie der Bundesrat am 18. Februar 2004 als Wachstumspaket beschlossen hat, um mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt und um eine weitere Integration in die Weltwirtschaft; vor diesem Hintergrund sind auch die aussenpolitischen Beschlüsse zu sehen, die der Bundesrat vor wenigen Wochen gefasst hat. Weiter geht es um die Begrenzung der Fiskallast und eine Optimierung der Staatstätigkeit - auch hier haben wir über Teilbereiche gesprochen -, um die Aufrechterhaltung einer hohen Erwerbsquote, um die Sicherung eines wettbewerbsfähigen Bildungssystems und schliesslich um eine wachstumsfördernde Ausgestaltung des gesamten Wirtschaftsrechtes.
Von insgesamt 17 Massnahmen sind sieben im Jahre 2004 realisiert worden: erstens die Revision des Binnenmarktgesetzes, zweitens die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, drittens die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten - das ist dem Referendum unterstellt -, viertens die Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004, fünftens die Änderungen des Obligationenrechtes, sechstens die Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes, siebtens die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum neuen Stromversorgungsgesetz.
Ein kurzer Rückblick auf die Personenfreizügigkeit: Das Volk wird zu einem nicht unwesentlichen Teil natürlich auch darüber zu bestimmen haben, ob ihre Ausdehnung jetzt angenommen wird und wachstumsfördernd ist oder nicht. Das heisst: Ein Ja zu dieser Personenfreizügigkeitsvorlage wird wachstumsfördernd sein, während ein Nein als Volksentscheid dann hinzunehmen ist.
Herr Briner, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das in anderen Staaten gelegentlich schneller geht respektive schneller spürbar wird. Immerhin sagt uns die Analyse der OECD voraus, dass wir mittel- und längerfristig über diese Massnahmen, wenn sie auch so umgesetzt werden können, doch mit einem Wachstum von etwa 8 Prozent rechnen können. Zum Zweiten ist es so, dass diese Massnahmen dann nur insgesamt dieses Resultat bringen und dass eine Wirkung erst mittel- und längerfristig spürbar werden wird. Zum Dritten habe ich mich in diesem Zusammenhang schon oft gefragt, ob in dieser Hinsicht eine Rosskur, wie sie seinerzeit Frau Thatcher für Grossbritannien durchgesetzt hat, in der "Referendumsschweiz" möglich wäre. Ich kritisiere damit mit keinem Wort das Referendum - aber das ist jetzt auch ein derartiges Element. Wahrscheinlich fallen wir nie so tief, aber es geht dann auch nicht so schnell, um das wieder zu korrigieren.
Letztlich sind wir auf dem gleichen "Marschstreifen" und - ich sage es - "bei den Leuten" und müssen uns da nichts vorhalten lassen, wenn wir diese Korrekturen machen, wie sie jetzt vorgeschlagen werden. Aber wir dürfen nicht den Preis, den wir naturgemäss zu zahlen haben, gegenüber diesen Entwicklungen a priori als negatives Faktum ansehen. Nun ist es der feste Wille des Bundesrates - und auch des Parlamentes, dort, wo bereits Parlamentsbeschlüsse gefasst worden sind -, diese Massnahmen auch durchzusetzen. Ich hoffe jetzt, dass das ebenfalls im Herbst über die Volksabstimmung entsprechend erfolgen wird.
Das Problem der Pandemierisiken hat Ihnen Herr Stadler aufgezeigt: Es ist tatsächlich eine neue Herausforderung dieser vernetzten Gesellschaft, in Bezug auf die relativ rasche Ausbreitungsmöglichkeit von gewissen Krankheiten auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Der Bundesrat hat, gestützt auf die Massnahmen der Weltgesundheitsorganisation, ebenfalls derartige Vorkehrungen getroffen, und zwar über einen Aktionsplan im Falle einer Pandemie, über die Überwachungen dieser Viren und Gefährdungsrisiken auf internationalem Niveau, dann über die jährliche Impfung von speziellen Risikogruppen und über die Lagerhaltung von gewissen Impfstoffen. Schliesslich wird auf den heutigen Tag eine neue Influenza-Pandemieverordnung in Kraft gesetzt.
Das Szenario, an dem man sich ausrichtet, ist ein Szenario, das auf jenem der Spanischen Grippe im Jahre 1918 basiert, also auf einem echten Szenario, das unser Land erlebt hat. Wenn wir heute eine ähnliche Grippe in der Schweiz hätten, könnten ungefähr 4,5 Millionen Menschen erkranken, und es könnten bis zu 40 000 Tote zu beklagen sein. Nun komme ich wieder auf das Thema der Vernetzung zu sprechen: Das ist in dieser Gesellschaft von viel grösserer Tragweite als zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Aus diesem Grund haben wir zu Beginn dieses Jahres eine Übung durchgeführt, um uns einmal gedanklich mit den Herausforderungen auseinander zu setzen, die eine derartige Entwicklung mit sich bringen würde. Dabei hat man sich - das muss ich deutlich sagen - auf die erste Phase dieser Entwicklung beschränkt. Die ganze Tragweite dessen, was es konkret hiesse, 40 000 Tote im Land zu beklagen - eine ganze Reihe davon Leute, die in Funktionen des Verkehrs, der Versorgung, der Sicherheit usw. tätig sind und plötzlich zu ersetzen wären -, wurde dadurch nicht erfasst; in diese zweite Phase ist man nicht vorgedrungen. Aber immerhin hat bereits die erste Phase gezeigt, dass wir entsprechende Instrumentarien haben - das darf positiv gesagt werden - und dass es auch möglich war, die im Rahmen dieser Übung gestellten Aufgaben zu lösen, unter der Führung des Departementes des Innern, in Zusammenarbeit mit einer ganzen Reihe von anderen Departementen. Wir haben aber auch eine Reihe von Schlussfolgerungen zu ziehen, die in den nächsten Wochen vom Bundesrat zu behandeln sind.
In Bezug auf die aufgeworfene Frage nach der Lagerhaltung des Impfstoffes nehmen wir gerne auf, was Herr Stadler seitens der GPK ausgeführt hat. Es wird zurzeit geprüft, wieweit allenfalls über entsprechende Lieferverträge mit Firmen im In- und Ausland oder in einer anderen Variante durch ein entsprechendes Produktionsengagement oder finanzielle Unterstützung einer Produktionskette die Fabrikation eines Impfstoffes für unser Land sichergestellt werden kann.
Zu Skyguide: Nehmen wir die Geschichte Atmas vorweg. Herr Stadler hat jetzt auf die jüngste Entwicklung hingewiesen. Hier hat der Bundesrat eine entsprechende Analyse und einen Bericht verlangt. Dazu werde ich Stellung beziehen können, sobald diese Analyse vorliegt. Wir sind von den gleichen Gedanken getragen, die Sie hier vorgetragen haben. Insgesamt geht es uns doch darum, die Eigenständigkeit von Skyguide zu erhalten. Das gelingt aber nur im Rahmen des Single European Sky, der Harmonisierung der Luftraumstrukturen in Europa, und das gelingt nur, wenn diese Firma insgesamt konkurrenzfähig zu werden vermag. Denn wir gehören mit Skyguide nach wie vor zu den Teuersten in Europa; das ist für den Verwaltungsrat und auch die begleitenden Departemente ein Geschäft, das noch weiterzuverfolgen ist.
Das Projekt Atmas - soweit es ins Berichtsjahr fällt - wurde vom Verwaltungsrat von Skyguide Anfang Juli 2004 gestoppt. In der Folge hatte die Unternehmung dem UVEK und dem VBS in einem Bericht darzulegen, wie es zum Abbruch kam und welche Lehren gezogen wurden. Nach intensiver Auseinandersetzung, d. h. verschiedenen Rückfragen und Besprechungen, sind die Departemente zum Schluss gelangt, dass der Abbruch gerechtfertigt war und Skyguide die notwendigen Lehren aus dem Scheitern des Projektes gezogen hat. Die Weiterentwicklung und auch die Konkurrenzfähigkeit des Betriebes werden uns aber weiter beschäftigen.
Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2004
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2004
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Angenommen - Adopté
Präsident (Frick Bruno, Präsident): Gemäss dem neuen Parlamentsgesetz findet keine Gesamtabstimmung statt.