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Verordnung über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

AS 2001 2144 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Jul 12, 2001

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2001-2144/de/verordnung-uber-das-register-der-kontrollstelle-fur-die-bekampfung-der-geldwascherei

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Verordnung über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (SR 955.18)

AS 2001 2144

Verordnung
über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung
der Geldwäscherei
(RegV-GwG)

Änderung vom 12. Juli 2001

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
verordnet:

I

Die Verordnung vom 20. August 19981 über das Register der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (RegV-GwG) wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 1 zweiter Satz

... Sie kann die Namen und Adressen der Finanzintermediäre, die über eine Bewilligung nach Artikel 14 GwG verfügen oder einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, durch ein elektronisches Abrufverfahren (Internet) zugänglich machen.

Art. 8 Abs. 4

Vorbehalten bleibt die Weitergabe im Abrufverfahren nach Artikel 7 Absatz 1 zweiter Satz.

Art. 9 Abs. 2

Vorbehalten bleibt die Weitergabe im Abrufverfahren nach Artikel 7 Absatz 1 zweiter Satz.

Footnotes

  1. [1] SR 955.18

II

Diese Änderung tritt am 15. September 2001 in Kraft.

12. Juli 2001 Eidgenössische Finanzverwaltung Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei: Peter Siegenthaler