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Verordnung des EVD über das Inverkehrbringen von Düngern

AS 2001 722 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Feb 28, 2001

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2001-722/de/verordnung-des-evd-uber-das-inverkehrbringen-von-dungern

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: EAER Ordinance on Organic Farming (SR 910.181),

Repeals: Verordnung des WBF über das Inverkehrbringen von Düngern (SR 916.171.1)

AS 2001 722

Verordnung des EVD
über das Inverkehrbringen von Düngern
(Düngerbuch-Verordnung EVD, DüBV)

vom 28. Februar 2001

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,
gestützt auf die Artikel 4, 7 Absatz 3, 19 Absatz 2, 24 Absatz 5 und 32 der Dünger- Verordnung vom 10. Januar 20011,
verordnet:

Footnotes

  1. [1] SR 916.171; AS 2001 522

1. Abschnitt: Düngerliste und Anmeldepflicht

Art. 1 Düngerliste

Die nach Artikel 7 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 zum Inverkehrbringen zugelassenen Düngertypen mit den entsprechenden Typenbezeichnungen und Anforderungen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Ausgeschlossen von der Zulassung nach Absatz 1 sind Dünger oder Düngertypen, welche folgende Produkte enthalten:

  1. Blutmehl und andere Blutprodukte;

  2. Gelatine aus Abfällen von Wiederkäuern;

  3. Fleischmehl und Fleischknochenmehl;

  4. Griebenmehl und Griebenkuchen;

  5. Knochenschrot;

  6. Fett, das aus nicht geniessbaren Teilen von Schlachtabfällen extrahiert wurde;

  7. Horn- und Klauenmehl;

  8. Produkte, die aus Produkten nach den Buchstaben a-g hergestellt wurden;

  9. Abfälle der Produkte nach den Buchstaben a-h.

Art. 2 Ausnahmen von der Anmeldepflicht

Von der Anmeldepflicht nach Artikel 19 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 ausgenommen sind Düngertypen von Anhang 1, Teile1 und 2 sowie Düngertypen von Anhang 1, Teile 3–6, welche als «EG-Düngemittel» bezeichnet sind.

SR 916.171.1

2. Abschnitt: Verwendungsverbot

Art. 3

Die im Anhang 2 aufgeführten Produkte dürfen nicht als Dünger verwendet werden, sofern sie nicht nach Artikel 11 der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 bewilligt sind.

3. Abschnitt: Kennzeichnung, Zusammensetzung und Gehaltsangaben

Art. 4 Kennzeichnung

Zusätzlich zu den in der Dünger-Verordnung vom 10. Januar 2001 vorgeschriebenen Angaben müssen auf allen Verpackungen oder daran angebrachten Etiketten, bei Loselieferungen auf den Begleitpapieren zur Lieferung, die folgenden Angaben gemacht werden:

  1. Gewicht oder Volumen: 1. bei festen Düngern das Nettogewicht in Kilogramm; bei verpackten Düngern und Düngern in geschlossenen Behältnissen mit mehr als 100 kg können anstelle des Nettogewichts das Brutto- und das Taragewicht in Kilogramm angegeben werden, 2. bei flüssigen Düngern das Nettogewicht in Kilogramm; daneben kann das Volumen in Liter oder Kubikmeter angegeben sein, 3. bei gasförmigen Düngern das Nettogewicht in Kilogramm, 4. bei Hof- und Abfalldüngern entweder das Nettogewicht oder Brutto- und Taragewicht in Kilogramm oder das Volumen in Liter oder Kubikmeter, 5. bei Torfmischdüngern das Volumen in Liter oder Kubikmeter;

  2. Nährstoffformen und Löslichkeiten;

  3. bei den im Anhang 1 aufgeführten Düngern die im jeweiligen Teil und in Spalte 7 vorgeschriebenen Angaben;

  4. bei Hofdüngern Art, Herkunft (Tierart) und Aufbereitungsart;

  5. bei Kompostierungs- und Bodenverbesserungsmitteln, Kulturen von Mikroorganismen und Mitteln zur Beeinflussung biologischer Vorgänge im Boden der pH-Wert;

  6. bei Torf der Zersetzungsgrad und der ungefähre Anteil an organischer Substanz.

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben dürfen die folgenden Angaben auf der Verpackung oder einer daran angebrachten Etikette, bei Loselieferungen auf den Begleitpapieren, gemacht werden:

  1. die handelsübliche Warenbezeichnung;

  2. ein Warenzeichen;

  1. Angaben zur sachgerechten Lagerung und Behandlung, soweit sie nicht bereits vorgeschrieben sind;

  2. bei den in Anhang 1 aufgeführten Düngern die für den jeweiligen Teil und nach Spalte 7 erlaubten Angaben;

  3. «EG-Düngemittel» wo dies zutrifft.

Vorbehalten bleiben Kennzeichnungsvorschriften der Gesetzgebung über den Verkehr mit Giften und der Stoffverordnung vom 9. Juni 19862.

Footnotes

  1. [2] SR 814.013

Art. 5 Zusammensetzung und Gehaltsangaben

Die Zusammensetzung der Dünger ist sowohl in Worten als auch in Symbolen gemäss folgender Tabelle und Reihenfolge anzugeben:

Stoffe, Mikroorganismen Symbol Stickstoff N Phosphor P Phosphat P2O5 Kalium K Calcium Ca Calciumoxid CaO Calciumcarbonat CaCO3 Magnesium Mg Magnesiumoxid MgO Magnesiumcarbonat MgCO3 Schwefel S Bor B Chlor Cl Kupfer Cu Eisen Fe Mangan Mn Molybdän Mo Zink Zn Natrium Na Silizium Si Kobalt Co organische Substanz OS Mikroorganismen (Name der Gattung und sofern möglich Art) Wirkstoffe inerte Stoffe

Der Gehalt an Nährstoffen ist in der Elementform zuzusichern und anzugeben. Der Gehalt an Phosphor, Kalium, Calcium und Magnesium darf in der Oxidform zugesichert und angegeben werden. Dabei gelten die folgenden Umrechnungsformeln:

P2O5 (Phosphat) × 0,436 = P (Phosphor) CaO (Calciumoxid) × 0,715 = Ca K2O (Kali) × 0,830 = K (Kalium) MgO (Magnesiumoxid) × 0,603 = Mg

Werden bei Düngern, die Ca oder Mg als basisch wirksame Stoffe enthalten, zusätzlich zu den Gehalten an Ca und Mg auch die entsprechenden Gehalte an Oxiden oder Karbonaten und eine basische Wirkung zugesichert, gelten folgende Umrechnungsfaktoren:

Der Kalkgehalt darf nur angegeben sein, wenn ein basisch wirksamer Effekt vorliegt. Dabei muss die Angabe als CaO oder CaCO3 bzw. als MgO oder MgCO3 gemacht werden.

Die organische Substanz (OS) wird als Glühverlust definiert.

Für Dünger sind ferner folgende Bezeichnungen zulässig:

  1. organisch, wenn sie mindestens 25 Prozent organische Substanz enthalten;

  2. vollorganisch, wenn sie mindestens 60 Prozent organische Substanz ohne Beimengung mineralischer Fremdbestandteile enthalten;

  3. chlorarm, wenn der Chlorgehalt2,0 Prozent nicht überschreitet;

  4. chlorfrei (ohne Chlor), wenn der Chlorgehalt 0,1 Prozent nicht überschreitet;

  5. kalkfrei (ohne Kalk), wenn sie höchstens2,0 Prozent Calcium oder Magnesium in Form von Carbonat oder Calciumoxid bzw. Magnesiumoxid enthalten;

  6. physiologisch neutral, wenn sie höchstens2,0 Prozent basisch wirksame Stoffe enthalten;

  7. vollständig wasserlöslich, wenn sie in der empfohlenen Höchstkonzentration keinen in kaltem Wasser unlöslichen Rückstand enthalten.

Die Zusammensetzung ist in Gewichtsprozenten anzugeben; Angaben mit einer Dezimalstelle, bei Spurennährstoffen bis zu vier Dezimalstellen, sind zulässig. Für flüssige Dünger ist die Angabe des Gehalts in Gramm je Liter oder Kilogramm je Hektoliter zulässig.

Soweit nichts anderes verlangt wird, beziehen sich die zugesicherten Gehalte auf die handelsübliche Ware und nicht auf die Trockensubstanz.

Allgemeine Bezeichnungen wie «enthält Enzyme» oder «enthält Spurennährstoffe» und dergleichen sind nicht zulässig.

Bei Zusätzen von Düngern, Kompostierungsmitteln, Kulturen von Mikroorganismen und Mitteln zur Beeinflussung biologischer Vorgänge im Boden dürfen keine Hinweise auf Spurenelementgehalte gemacht werden.

Footnotes

  1. [5] SR 910.181

4. Abschnitt: Probenahme- und Analysevorschriften, Toleranzen

Art. 6 Probenahme- und Analysevorschriften

Die Probenahme- und Analysevorschriften richten sich nach der Richtlinie 77/535/ EWG der Kommission vom 22. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Probenahme und Analysemethoden von Düngern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft [ABl. L 213 vom 22.8.1977, S. 1], geändert durch die Richtlinie 79/138/EWG der Kommission vom14. Dezember 1978 [ABl. L 039 vom14.2.1979, S. 3], die Richtlinie Nr. 87/566/EWG der Kommission vom 24. November 1987 [ABl. L 342 vom 4.12.1987, S. 32], die Richtlinie Nr. 89/519/ EWG der Kommission vom1. August 1989 [ABl. L 265 vom12.9.1989, S. 30], die Richtlinie Nr. 93/1/EWG der Kommission vom 21. Januar 1993 [ABl. L 113 vom 7.5.1993, S. 17] und die Richtlinie Nr. 95/8/EWG der Kommission vom 10. April 1995 [ABl. L 86 vom 20.4.1995, S. 41]) 3.

Footnotes

  1. [14] SR 916.441.22
  2. [12] SR 814.013

Art. 7 Bestimmungen über Mindestqualität und Toleranzen

Für Dünger mit Ausnahme von Hofdüngern, Klärschlamm, Kompost sowie mineralischen Ein- und Mehrnährstoffdüngern gilt die im Anhang 3 festgelegte Mindestqualität bezüglich Schadstofffrachten, hygienischer Beschaffenheit und Gehalten an Fremdstoffen.

Für Dünger mit Ausnahme von Hofdüngern, Klärschlamm und Kompost gelten für die Abweichungen der zugesicherten Gehalte und Löslichkeiten die in Anhang 4 aufgeführten Toleranzen.

Toleranzen dürfen nicht planmässig ausgenützt werden.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 8 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung des EVD vom 8. Mai 19954 über Dünger und diesen gleichgestellten Erzeugnisse wird aufgehoben.

Art. 9 Änderung bisherigen Rechts

Anhang 2 Ziffer 2.2 der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft vom 22. September 19975 wird wie folgt geändert:

Eine Textausgabe dieser Vorschriften kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik, EDMZ, 3003 Bern, gegen Bezahlung bezogen werden.

AS 1995 2809 2.2 Erzeugnisse organischen oder organisch-mineralischen Ursprungs Bezeichnung Beschreibung; Anforderungen an die Zusammensetzung; Verwendungsvorschriften ... Folgende Produkte oder Nebenprodukte tierischen Ursprungs*: – Blutmehl*** – Knochenmehl*** – Fleischmehl*** – Hufmehl*** – Hornmehl*** – Knochenkohle*** – Fischmehl – Federn- und Haarmehl Maximale Konzentration in mg/kg Trockensubstanz von Chrom (VI): 0** – Wolle – Walkhaare (Filzherstellung), – Fellteile (Ledermehl) – Haare und Borsten – Milcherzeugnisse ... * Bei nachgewiesenem Bedarf ** Nachweisgrenze *** nur Produkte, die nach Artikel 11 der Dünger-Verordnung bewilligt sind

Art. 10 Übergangsbestimmungen

Dünger aus Lagerbeständen, deren Verwendung gemäss Anhang 2 verboten ist, können noch bis zum1. August 2001 verwendet werden.

Art. 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am15. März 2001 in Kraft.

28. Februar 2001 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Pascal Couchepin Anhang 1, Teil 1 (Art.1, 2, 4) Düngerliste Nicht anmeldepflichtige Dünger Mineralische Einnährstoffdünger A. Allgemeine Anforderungen – Spezielle Kennzeichnung 1) Ein Gehalt an Magnesium, Natrium und Schwefel darf, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen bei einzelnen Positionen, angegeben 2% Magnesiumoxid oder 1,2% Magnesium, 2,2%Natrium, 2% Schwefel. 2) Bei Flüssigdüngern kann der Gehalt an wasserlöslichem Calcium angegeben sein, wenn dieser mindestens5,7% Ca erreicht und der Dünger auch für die Blattdüngung bestimmt ist. 3) Im Falle einer Angabe nach den Nummern1 und 2 muss die Typenbezeichnung nach Spalte2 durch die Angabe «mit ...» sowie durch die Bezeichnung der betreffenden Nährstoffe oder ihr chemisches Symbol ergänzt sein. Enthält ein Dünger mehrere Nährstoffe, so müssen diese in der Reihenfolge angegeben sein: Calcium, Magnesium, Natrium, Schwefel. Die Höhe des Gehalts der Nährstoffe kann in Zahlen in Klammer hinzugefügt sein. 4) Flüssige Stickstoffdünger müssen mit einem Hinweis auf die zweckmässige Art der Lagerung, insbesondere der Lagertemperatur und der Verhütung von Unfällen, einschliesslich der Gewässergefährdung, gekennzeichnet sein. 5) Der Gehalt an Chlorid darf angegeben sein; die Angabe «chloridarm» darf nur verwendet sein, wenn der Chloridgehalt 2% Cl nicht überschreitet. 6) Dünger, die einem in Spalte2 mit einem Stern (✸) versehenen Düngertyp entsprechen, dürfen als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1. Stickstoffdünger 110 Kalksalpeter 15% N Gesamtstickstoff Stickstoff bewertet als Ge- Calcium, auch Die Gehalte an Nitratstick- ✸ samtstickstoff oder als Nitrat- Ammoniumnitrat stoff und Ammoniumstick- und Ammoniumstickstoff; stoff dürfen angegeben sein. Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff1,5% 111 Kalkmagnesiasalpeter 13% N Nitratstickstoff, Stickstoff bewertet als Calciumnitrat, ✸ 5% MgO wasserlösliches Nitratstickstoff; Gehalt an Magensiumnitrat Magnesium Magnesium in Form wasserlöslicher Salze ausgedrückt als Magnesium 112 Magnesiumnitrat 10% N Nitratstickstoff, Stickstoff bewertet als Calciumnitrat, Für in Kristallform in Ver- ✸ 14% MgO wasserlösliches Nitratstickstoff, Gehalt an Magnesiumnitrat kehr gebrachtes Magnesi- Magnesium Magnesium in Form wasserlösli- umnitrat darf «in Kristallcher Salze ausgedrückt als form» hinzugefügt werden. Magnesiumoxid 113 Natronsalpeter 15% N Nitratstickstoff Stickstoff bewertet als Natriumnitrat ✸ Nitratstickstoff 114 Chilesalpeter 15% N Nitratstickstoff Stickstoff bewertet als Natriumnitrat; ✸ Nitratstickstoff aus Caliche 120 Kalkstickstoff 18% N Gesamtstickstoff Stickstoff bewertet als Ge- Calciumcaynamid, ✸ samtstickstoff; mindestens 75% Calciumoxid, Nitrat, des angegebenen Stickstoffs als Ammoniumsalze, Cyanamid gebunden Harnstoff Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 121 Nitrathaltiger 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Calciumcyanamid, Kalkstickstoff Nitratstickstoff samtstickstoff; mindestens 75% Calciumoxid, Nitrat, ✸ des angegebenen Nicht- auch Ammoniumsalze, Nitratstickstoffs als Cyanamid Harnstoff gebunden; Gehalt an Nitratstickstoff 1% bis 3% N 122 Calciumnitrat- 8% N Gesamtstickstoff oder Stickstoff bewertet als Ge- Gesamtstickstoff Nisuspension Nitrat- und Ammoni- samtstickstoff oder Nitrat- oder tratstickstoff, Wasser- ✸ umstickstoff, Ammoniumstickstoff; lösliches Calciumoxid Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff:1,0%; 14% CaO Calciumoxid Calcium bewertet als CaO 130 Ammonsulfat (Schwefel- 20% N Ammoniumstickstoff Stickstoff bewertet als Ammoni- Ammoniumsulfat Der Dünger darf als saures Ammoniak) umstickstoff «Schwefelsaures Ammo- ✸ niak» bezeichnet werden. 140 Ammoniumnitrat 20% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ammoni- Ammoniumnitrat, auch Enthält der Dünger mehr als (Kalkammonsalpeter) Ammoniumstickstoff, um- und Nitratstickstoff, beide Carbonate und Sulfate 28% Stickstoff, muss auf der ✸ Nitratstickstoff Stickstoffformen ungefähr je zur des Calciums und Verpackung auf die Brand- Hälfte Magnesiums und Explosionsgefahr hingewiesen werden. Der Dünger darf als «Kalkammonsalpeter» bezeichnet werden, wenn neben Ammoniumnitrat nur Calciumcarbonat (Kalkstein) oder Dolomit mit einem Mindestgehalt von 20% enthalten sind und diese Carbonate einen Reinheitsgrad von mindestens 90% haben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 141 Ammonsulfatsalpeter, 24% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ammo- Ammoniumnitrat, umhüllt Ammoniumstickstoff, nium- und Nitratstickstoff; Ammonsulfat Nitratstickstoff Mindestgehalt an Nitratstickstoff 5% N, mindestens 70% kunststoffumhüllte Granulate 150 Stickstoff- 19% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ammo- Ammoniumnitrat, Magnesiumsulfat 5% MgO Ammoniumstickstoff, nium- und Nitratstickstoff; Ammonsulfat, ✸ Nitratstickstoff Mindestgehalt an Nitratstickstoff Magnesiumsulfat 6% N; Magnesium in Form wasserlöslicher Salze ausgedrückt als Magnesium 151 Stickstoff-Magnesia 19% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ammo- Nitrate, Ammonium-, Der Gehalt an wasserlösli- ✸ 5% MgO Ammoniumstickstoff, nium- und Nitratstickstoff; Magnesiumverbindun- chem Magnesium muss an- Nitratstickstoff Mindestgehalt an Nitratstickstoff gen (Magnesium- gegeben sein. 6% N; Magnesium bewertet als Calciumcarbonat Gesamt-Magnesium (Dolomit), Magnesiumcarbonat oder Magnesiumsulfat) 152 Stickstoff Magnesium- 14% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Ammoniumsulfat, sulfat mit Natrium 5% MgO Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, Ammonium- und Ammoniumnitrat, 6% Na Nitratstickstoff, was- Nitratstickstoff; Magnesium in Magnesiumsulfat, serlösliches Magnesiu- Form wasserlöslicher Salze, aus- Natriumsalze moxid, wasserlösliches gedrückt als Magnesiumoxid; Natrium Natrium in Form wasserlösliche Salze ausgedrückt als Natrium 160 Harnstoff 44% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Carbamid ✸ Carbamidstickstoff samtstickstoff, ausgedrückt als Carbamidstickstoff; Höchstgehalt an Biuret1,2% Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 161 Ammoniumsulfat- 30% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Carbamid, Der Dünger darf mit dem Harnstoff 5% S Carbamidstickstoff, samtstickstoff, Mindestgehalt an Ammoniumsulfat Hinweis «biuretarm» ge- ✸ Ammoniumstickstoff, Carbamidstickstoff 8% N; kennzeichnet sein, wenn der wasserlöslicher Ammoniumstickstoff 4% N; Biuretgehalt 0,2% nicht Schwefel Höchstgehalt an Biuret 0,9%; überschreitet. Schwefel bewertet als S 162 Ammonsulfat Harn- 20% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Carbamid, Ammoni- Der Dünger darf mit dem stoff mit kohlensaurem 8% CaCO3 Carbamidstickstoff, samtstickstoff, Mindestgehalt an umsulfat, kohlensaurer Hinweis «biuretarm» ge- Kalk aus Meeresalgen 5% S Ammoniumstickstoff, Ammoniumstickstoff 4% N; Kalk aus Meeresalgen kennzeichnet sein, wenn der Calciumcarbonat, was- Höchstgehalt an Biuret 0,9%; Biuretgehalt 0,2% nicht serlöslicher Schwefel Kalk bewertet als CaCO3; überschreitet. Schwefel bewertet als S 170 Crotonylidendiharn- 28% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Crotonylidendiharn- Der Gehalt an Carbastoff Crotonylidendiharnstoff samtstickstoff; mindestens 25% stoff, auch Nitrat midstickstoff muss angege- ✸ als Crotonylidendiharnstoff ben sein, sofern sein Gehalt Höchstgehalt an Carbamidstick- 1% erreicht. stoff 3% N 171 Isobutylidendiharnstoff 28% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Isobutylidendiharnstoff Der Gehalt an Carba- ✸ Isobutylidendiharnstoff samtstickstoff; mindestens 25% midstickstoff muss angegeals Isobutylidendiharnstoff; ben sein, sofern sein Gehalt Höchstgehalt an Carbamidstick- 1% erreicht. stoff 3% N 172 Harnstoff Isobutyli- 32% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Isobutylidendiharndendiharnstoff Carbamidstickstoff samtstickstoff; mindestens 70% stoff, Carbamid des angegebenen Gesamtstickstoffs als Isobutylidendiharnstoff Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 173 Formaldehydharnstoff 36% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Formaldehydharnstoff Der Gehalt an Carba- ✸ Formaldehydharnstoff samtstickstoff; davon mindestens midstickstoff muss angege- 60% heisswasserlöslich; ben sein, sofern sein Gehalt Mindestgehalt an Formalde- 1% erreicht. hydharnstoff 31% N; Höchstgehalt an Carbamidstickstoff 5% N 174 Harnstoff- 38% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Formaldehydharnstoff, Formaldehydharnstoff Carbamidstickstoff samtstickstoff; mindestens 60% Carbamid des angegebenen Gesamtstickstoffs Formaldehydharnstoff, davon mindestens 60% heisswasserlöslich 175 Stickstoffdünger mit 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Crotonylidendiharn- Gesamtstickstoff, der Gehalt Crotonylidendiharn- Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, davon mindestens stoff, auch Nitrat an Nitratstickstoff darf stoff Nitratstickstoff, Carba- 1/3 als Crotonylidendiharnstoff; angegeben sein. Für jede ✸ midstickstoff, Crotony- Mindestgehalt an Ammonium-, Form deren Gehalt mindeslidendiharnstoff Nitrat- oder Carbamidstickstoff tens 1% erreicht (Carbamidstickstoff + Crotony- – Ammoniumstickstoff lidendiharnstoff) × 0,026 – Harnstoffstickstoff Crotonylidendiharnstoffstickstoff.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 176 Stickstoffdünger mit 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Isobutylidendiharn- Gesamtstickstoff, der Gehalt Isobutylidendiharnstoff Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, davon mindestens stoff, auch Nitrat an Nitratstickstoff darf ✸ Nitratstickstoff, Car- 1/3 als Isobutylidendiharnstoff; angegeben sein. Für jede midstickstoff, Isobutyli- Mindestgehalt an Ammonium-, Form deren Gehalt mindesdendiharnstoff Nitrat- oder Carbamidstickstoff tens 1% erreicht (Carbamidstickstoff + Isobutyli- – Ammoniumstickstoff dendiharnstoff) × 0,026 – Harnstoffstickstoff Isobutylidendiharnstoffstickstoff. 177 Stickstoffdünger mit 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Formaldehydharnstoff, Gesamtstickstoff, der Gehalt Formaldehydharnstoff Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, davon mindestens auch Nitrat an Nitratstickstoff darf ✸ Nitratstickstoff, Carb- 1/3 als Formaldehydharnstoff; angegeben sein. Für jede midstickstoff, Formal- Mindestgehalt an Ammonium-, Form deren Gehalt mindesdehydharnstoff Nitrat- oder Carbamidstickstoff tens 1% erreicht (Carbamidstickstoff + Formalde- – Ammoniumstickstoff hydharnstoff) × 0,026 – Harnstoffstickstoff Formaldehydharstoffstickstoff. 178 Stickstoffdüngerlösung 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Formaldehydharnstoff, Gesamtstickstoff, der Gehalt mit Formaldehydharn- Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, davon mindestens auch Nitrat an Nitratstickstoff darf stoff Nitratstickstoff, Carba- 1/3 als Formaldehydharnstoff; angegeben sein. Für jede ✸ midstickstoff, Formal- Mindestgehalt an Ammonium-, Form deren Gehalt mindesdehydharnstoff Nitrat- oder Carbamidstickstoff tens 1% erreicht (Harnstoff-N+ Formalde- – Ammoniumstickstoff hydharnstoff-N) × 0,026 – Harnstoffstickstoff Formaldehydharnstoffstickstoff.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 179 Stickstoffdüngersus- 18% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Formaldehydharnstoff, Gesamtstickstoff, der Gehalt pension mit Formalde- Ammoniumstickstoff, samtstickstoff, davon mindestens auch Nitrat an Nitratstickstoff darf hydharnstoff Nitratstickstoff, Carba- 1/3 als Formaldehydharnstoff; angegeben sein. Für jede ✸ midstickstoff, Formal- Mindestgehalt an Ammonium-, Form deren Gehalt mindesdehydharnstoff Nitrat- oder Carbamidstickstoff tens 1% erreicht (Harnstoff-N+ Formalde- – Ammoniumstickstoff hydharnstoff N) × 0,026 – Harnstoffstickstoff Formaldehydharnstoffstickstoff, Stickstoff aus in kaltem Wasser löslichen Formaldehydharnstoff, Stickstoff aus nur in warmem Wasser löslichen Formaldehydharnstoff. 180 Ammoniumsulfatharn- 30% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ammo- Gesamtstickstoff, stoff 12% S Ammoniumstickstoff, nium- und Carbamidstickstoff, Ammoniumstickstoff, Carbamidstickstoff, mindestens 4% Ammonium-N, Carbamidstickstoff, wasserlöslicher Schwefel bewertet als S, mindes- wasserlösliches Schwefel tens 12% Schwefel in Form von Säuranhydrid Schwefelsäureanhydrid, Biuret- Höchstgehalt: 0,9% 181 Kalksalpeter-Lösung 8% N Gesamtstickstoff Stickstoff bewertet als Gesamt- Auflösen von Kalk- Die Gehalte an Nitratstick- ✸ stickstoff oder als Nitrat- und salpeter in Wasser stoff und Ammoniumstick- Ammoniumstickstoff; stoff dürfen angegeben sein; Höchstgehalt an Ammonium- auf den Anwendungsbereich stickstoff 1% N kann hingewiesen sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 182 Kalksalpeter-Harnstoff- 10% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Carbamid, Calcium- Bei der Angabe der Gehalte Lösung Carbamidstickstoff, samtstickstoff oder als Carba- nitrat, auch Calcium- darf auf einen Gehalt an Nitratstickstoff mid- und Nitratstickstoff chlorid Calcium, bewertet als Ca, hingewiesen sein, wenn er mindestens 10% beträgt. 183 Kalksalpeter-Harnstoff- 10% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Ge- Carbamid, Nitrat Suspension Carbamidstickstoff, samtstickstoff oder als Carba- Nitratstickstoff mid- und Nitratstickstoff, mindestens 80% des angegebenen Gesamtstickstoffs als Nitratstickstoff 184 Stickstoffdünger- 15% N Gesamtstickstoff und Stickstoff bewertet als auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem Lösung Carbamidstickstoff, Gesamtstickstoff oder als oder durch Lösen in Hinweis «biuretarm» ge- ✸ Ammoniumstickstoff Carbamid-, Ammonium- oder Wasser gewonnenes, kennzeichnet sein, wenn der oder Nitratstickstoff, Nitratstickstoff; Höchstgehalt an unter Atmosphären- Gehalt an Biuret 0,2% nicht wenn die Gehalte min- Biuret: Gehalt an Carbamidstick- druck beständiges Er- überschreitet. destens 1% betragen stoff × 0,026 zeugnis, ohne Zusatz 185 Ammoniumnitrat- 26% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Carbamid, Ammoni- Der Dünger darf mit dem Harnstoff-Lösung Carbamidstickstoff, Gesamtstickstoff; Carbamid-, umnitrat; auf chemi- Hinweis «biuretarm» ge- ✸ Ammoniumstickstoff, Ammonium- und Nitratstick- schem Wege oder kennzeichnet sein, wenn der Nitratstickstoff stoff; ungefähr die Hälfte des durch Lösen in Wasser Gehalt an Biuret 0,2% nicht angegebenen Gesamtstickstoffs gewonnenes Erzeugnis überschreitet. als Ammonium- und Nitratstickstoff; Höchstgehalt an Biuret 0,5% Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 186 Kalium-Nitrat-Lösung 9% N Nitratstickstoff, was- Stickstoff bewertet als durch Mischen von Der Dünger darf nur in ge- 4% K2O serlösliches Kaliumoxid Nitratstickstoff; Kali bewertet Kaliumnitrat und Sal- schlossenen Behältern in als wasserlösliches K2O petersäure gewonnenes Verkehr gebracht werden Erzeugnis und muss mit einem Hinweis auf den Anwendungsbereich gekennzeichnet sein. 187 Magnesium-Nitrat- 6% N Nitratstickstoff, Ge- Stickstoff bewertet als Magnesiumnitrat auf Lösung 9% MgO samt-Magnesiumoxid Nitratstickstoff; chemischem Wege ✸ Magnesium bewertet als was- oder durch Lösen in serlösliches Magnesiumoxid; Wasser gewonnenes Mindest-pH: 4 Erzeugnis 188 Ammoniakwasser 10% N Ammoniumstickstoff Stickstoff bewertet als Ammo- ammoniakhaltiges Der Dünger ist mit einem niumstickstoff Wasser Hinweis zu kennzeichnen, dass er unverdünnt nicht zur Oberflächendüngung geeignet ist. 189 Ammoniakgas 80% N Ammoniumstickstoff Stickstoff bewertet als Ammo- Ammoniak Der Dünger ist mit einem niumstickstoff Hinweis zu kennzeichnen, dass er nicht zur Oberflächendüngung geeignet ist. 2. Phosphatdünger Allgemeine Bestimmung Sofern in Spalte5 ein Siebdurchgang angegeben ist, müssen die Granulate eines granulierten Düngers unter Feuchtigkeitseinfluss zerfallen. 210 Thomasphosphat 10% P2O5 in 2%iger Zitronensäure Phosphat bewertet als in 2%iger Calciumsilicophos- Die Höhe des Phosphatge- ✸ lösliches Phosphat Zitronensäure lösliches P2O5; phate; Bearbeiten haltes darf in einer Spanne Siebdurchgang: phosphathaltiger von 2 Gewichtsprozenten 96% bei 0,63 mm, Schlacke aus der angegeben sein. 75% bei 0,16 mm Stahlgewinnung Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 220 Superphosphat 16% P2O5 neutral-ammoncitrat- Phosphat bewertet als neutral- Monocalciumphosphat, ✸ lösliches Phosphat, was- ammoncitratlösliches P2O5, Calciumsulfat; Aufserlösliches Phosphat mindestens 93% des angegebe- schliessen gemahlenen nen Gehalts an P2O5 wasserlös- Rohphosphats mit lich Schwefelsäure 221 Konzentriertes 25% P2O5 neutral-ammoncitrat- Phosphat bewertet als neutral- Monocalciumphosphat, Superphosphat lösliches Phosphat, was- ammoncitratlösliches P2O5, Calciumsulfat; Auf- ✸ serlösliches Phosphat mindestens 93% des angegebe- schliessen gemahlenen nen Gehalts an P2O5 wasserlös- Rohphosphats mit lich Schwefelsäure und Phosphorsäure 222 Triple-Superphosphat 38% P2O5 neutral-ammoncitrat- Phosphat bewertet als neutral- Monocalciumphosphat; ✸ lösliches Phosphat, was- ammoncitratlösliches P2O5, Aufschliessen gemahserlösliches Phosphat mindestens 93% des angegebe- lenen Rohphosphats nen Gehalts an P2O5 wasserlös- mit Phosphorsäure lich 230 Teilaufgeschlossenes 20% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Mono-, Tricalcium- Rohphosphat Phosphat, wasserlösli- säurelösliches P2O5, 40% des phosphat, Calciumsul- ✸ ches Phosphat angegebenen Gehalts an P2O5 fat; Teilaufschliessen wasserlöslich; gemahlenen Rohphos- Siebdurchgang: phats mit Schwefel- 98% bei 0,63 mm, und Phosphorsäure 231 Teilaufgeschlossenes 16% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Mono-, Tricalciumphos- Rohphosphat mit 6% MgO Phosphat, wasserlösli- säurelösliches P2O5, mindestens phat, Calciumsulfat; Magnesium ches Phosphat, 40% des angegebenen Gehalts an Teilaufschliessen ge- P2O5 wasserlöslich; mahlenen Rohphosphats Gesamtmagnesium Magnesium bewertet als Ge- mit Schwefel- und Phossamtmagnesium phorsäure, Zugeben von Magnesiumsulfat Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 240 Dicalciumphosphat 38% P2O5 alkalisch ammoncitrat- Phosphat bewertet als alkalisch Dicalciumphosphatdi- ✸ lösliches Phosphat ammoncitratlösliches P2O5, hydrat; Fällen minera- 40% des angegebenen Gehalts an lischer Phosphate oder P2O5; aus Knochen gelöster Siebdurchgang: Phosphorsäure 241 Dicalciumphosphat mit 20% P2O5 alkalisch ammoncitrat- Phosphat bewertet als alkalisch Dicalciumphosphat, Der Gehalt an wasserlösli- Magnesium 6% MgO lösliches Phosphat, ammoncitratlösliches P2O5, Magnesiumphosphat, chem Magnesiumoxid darf Gesamt-Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumcarbonat angegeben sein. Magnesiumoxid; 250 Glühphosphat 25% P2O5 alkalisch ammoncitrat- Phosphat bewertet als alkalisch Alkalicalciumphos- ✸ lösliches Phosphat ammoncitratlösliches P2O5; phat; Calciumsilikat; Siebdurchgang: thermisches Aufschlie- 96% bei 0,63 mm, ssen unter Einwirkung 75% bei 0,16 mm von Alkaliverbindungen und Kieselsäure auf Rohphosphat 251 Rohphosphat mit was- 23% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Mono-, Tricalciumserlöslichem Anteil Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5; mindestens phosphat, Calcium- Ameisensäure lösliches 45% des angegebenen Gehalts an sulfat Phosphat, wasserlösli- P2O5 in 2%iger Ameisensäure Teilaufschliessen ches Phosphat löslich, mindestens 20% des gemahlenen Rohphosangegebenen Gehalts an P2O5 phats mit Schwefelwasserlöslich. säure Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 260 Aluminium- 30% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Aluminium-, Calci- Calciumphosphat Phosphat, alkalisch säurelösliches P2O5, mindestens umphosphat; thermi- ✸ ammoncitratlösliches 75% des angegebenen Gehalts an sches Aufschliessen Phosphat P2O5 in alkalischem Ammon- von Rohphosphat citrat löslich; 270 Rohphosphat, gemah- 23% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, Der Siebdurchgang bei len Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5; mindestens Calciumcarbonat, 0,16 mm muss angegeben Ameisensäure lösliches 40% des angegebenen Gehalts an Vermahlen weicherdi- sein. Phosphat P2O5 in 2%iger Ameisensäure gen Rohphosphats löslich; 98% bei 0,315 mm, 271 Weicherdiges Roh- 25% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, Der Siebdurchgang bei phosphat Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Calciumcarbonat, 0,063 mm muss angegeben ✸ Ameisensäure lösliches 55% des angegebenen Gehalts an Vermahlen weicherdi- sein. Phosphat P2O5 in 2%iger Ameisensäure gen Rohphosphats löslich; 98% bei 0,125 mm, 90% bei 0,063 mm Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 272 Weicherdiges Roh- 16% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, phosphat mit Magne- 6% MgO Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Calciumcarbonat, sium Ameisensäure lösliches 55% des angegebenen Gehalts an Magnesiumsulfat; Phosphat; P2O5 in 2%iger Ameisensäure Vermahlen weicherdilöslich; gen Rohphosphats, Zugeben von Magnesiumsulfat Gesamtmagnesium Magnesium bewertet als Ge- Tricalciumphosphat, samtmagnesium; Calciumcarbonat; Siebdurchgang: Vermahlen weicherdi- 99% bei 0,125 mm, gen, Rohphosphats, 90% bei 0,063 mm Zugeben von Magnesiumsulfat 280 Rohphosphat mit koh- 14% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, Der Dünger muss mit einem lensaurem Kalk 40% CaCO3 Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Calciumcarbonat; Hinweis auf den Anwen- Ameisensäure lösliches 40% des angegebenen Gehalts an Mischen von dungsbereich gekennzeich- Phosphat; Calciumcar- P2O5 in 2%iger Ameisensäure a) weicherdigem Roh- net sein. bonat löslich; phosphat mit Sieb- Kalk bewertet als CaCO3 durchgang: mit

  1. kohlensaurem Kalk mit Siebdurchgang: 97% bei1,0 mm 70% bei 0,315 mm Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 281 Rohphosphat mit koh- 14% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, Der Dünger muss mit einem lensaurem Kalk aus 40% CaCO3 Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Calciumcarbonat; Hinweis auf den Anwen- Meeresalgen Ameisensäure lösliches 40% des angegebenen Gehalts an Mischen von dungsbereich gekennzeich- Phosphat; Calciumcar- P2O5 in 2%iger Ameisensäure a) weicherdigem Roh- net sein. bonat löslich; phosphat mit Sieb- Kalk bewertet als CaCO3 durchgang: mit

  2. kohlensaurem Kalk aus Meeresalgen mit 97% bei2,0 mm 70% bei 0,8 mm 282 Rohphosphat mit koh- 14% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- Tricalciumphosphat, Der Dünger muss mit einem lensaurem Magne- 30% CaCO3 Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Calciumcarbonat, Hinweis auf den Anwensiumkalk 15% MgCO3 Ameisensäure lösliches 40% des angegebenen Gehalts an Magnesiumcarbonat; dungsbereich gekennzeich- Phosphat; Calciumcar- P2O5 in 2%iger Ameisensäure Mischen von net sein. bonat; Magnesiumcar- löslich; a) weicherdigem Rohbonat Kalk bewertet als CaCO3 phosphat mit Sieb- Magnesium bewertet als MgCO3 durchgang: 98% bei 0,315 mm, mit

  3. kohlensaurem Magnesiumkalk mit 97% bei1,0 mm 70% bei 0,315 mm Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 3. Kalidünger 310 Kalirohsalz 10% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kalirohsalz Der Chlorgehalt darf ange- ✸ Kaliumoxid; K2O geben sein, wenn er weniger 5% MgO wasserlösliches Magnesium in Form wasser- als 3% Cl beträgt. Magnesium löslicher Salze ausgedrückt als Magnesiumoxid 311 Angereichertes Kali- 18% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kalirohsalz, Der Gehalt an wasserlöslirohsalz Kaliumoxid K2O Kaliumchlorid chem Magnesium darf ange- ✸ geben sein, wenn er mindestens 5% MgO beträgt. Der Chlorgehalt darf angegeben sein, wenn er weniger als 3% Cl beträgt.

320 Kaliumchlorid 37% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumchlorid; Aufbe- Der Chlorgehalt darf ange- ✸ Kaliumoxid K2O reiten von Kalirohsal- geben sein, wenn er weniger zen als 3% Cl beträgt. 321 Kaliumchlorid mit Ma- 37% K2O; wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumchlorid; Magne- Der Chlorgehalt darf angegnesium Kaliumoxid; K2O; siumsalze; Aufbereiten geben sein, wenn er weniger ✸ 5% MgO wasserlösliches Magnesium in Form wasserlösli- von Kalirohsalzen, Zu- als 3% Cl beträgt. Magnesium cher Salze ausgedrückt als geben von Magnesium- Magnesium salzen 330 Kaliumsulfat 47% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumsulfat Der Chlorgehalt darf ange- ✸ Kaliumoxid K2O; geben sein, wenn er weniger Gehalt an Chlor: höchstens als 3% Cl beträgt. 3% Cl Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 331 Kaliumsulfat mit 22% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumsulfat, Der Chlorgehalt darf ange- Magnesium Kaliumoxid K2O; Magnesiumsulfat geben sein, wenn er weniger ✸ 8% MgO wasserlösliches Magnesium in Form wasser- als 3% Cl beträgt. Magnesium löslicher Salze ausgedrückt als Magnesium; Gehalt an Chlor: höchstens 3% Cl 332 Kieserit mit Kalium- 8% MgO wasserlösliches Magnesium in Form wasser- Magnesiumsulfat- Der Chlorgehalt darf angesulfat Magnesium; löslicher Salze ausgedrückt als monohydrat, Kalium- geben sein, wenn er weniger ✸ 6% K2O; wasserlösliches Magnesium; Kali bewertet als sulfat; Aufbereiten von als 3% Cl beträgt. insgesamt Kaliumoxid wasserlösliches K2O Kieserit unter Zugabe 20% von Kaliumsulfat 333 Kaliumsulfat-Lösung 6% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches durch Mischen von Der Dünger darf nur in ge- Kaliumoxid; K2O; Kaliumsulfat und schlossenen Behältern in 6% S wasserlösliches Schwe- Schwefel bewertet als S Schwefelsäure gewon- Verkehr gebracht werden felsäureanhydrid nenes Erzeugnis und muss mit einem Hinweis auf den Anwendungsbereich gekennzeichnet sein. 340 Rückstandkali 20% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumsalze; aus Der Chloridgehalt darf an- Kaliumoxid K2O kalihaltigen Rückstän- gegeben sein, wenn er weniden der industriellen ger als 3% Cl beträgt; Produktion die Art der Kalirückstände muss angegeben sein; der Dünger muss mit

einem Hinweis auf den Mengenaufwand je Flächeneinheit gekennzeichnet sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 341 Kaliumhydroxid- 27% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches auf chemischem Wege Der Dünger darf nur in ge- Lösung Kaliumoxid K2O oder durch Lösen in schlossenen Behältern in Wasser gewonnenes Verkehr gebracht werden Erzeugnis und muss mit einem Hinweis auf den Anwendungsbereich gekennzeichnet sein. 342 Rückstandkali- 20% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumsalze, Vinasse; Der Chloridgehalt darf an- Suspension Kaliumoxid K2O aus Rückständen der gegeben sein, wenn er weni- Alkohol- und Hefeher- ger als 3% Cl beträgt. stellung aus Melasse 4. Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger 410 Calciumchlorid 15% Ca Calcium Calcium bewertet als wasserlös- Calciumchlorid liches Ca 411 Calciumchlorid- 8% Ca Calcium Calcium bewertet als wasserlös- Calciumchlorid Lösung liches Ca ✸ 420 Magnesiumsulfat 15% MgO wasserlösliches Magnesium bewertet als was- Magnesiumsulfat Der Schwefelgehalt darf an- ✸ Magnesium; serlösliches MgO (× 7 H2O) gegeben werden. 11% S wasserlösliches Schwe- Schwefel bewertet als wasserlösfelsäureanhydrid licher S 421 Magnesiumsulfat- 5% MgO wasserlösliches Magnesium bewertet als was- Magnesiumsulfat Der Schwefelgehalt darf an- Lösung Magnesiumoxid; serlösliches Magnesiumoxid; (× 7 H2O) gegeben werden. ✸ 4% S wasserlösliches Schwe- Schwefel bewertet als wasserlös- Auflösen von Magnefelsäureanhydrid licher Schwefel siumsulfat in Wasser 422 Magnesiumhydroxid 60% MgO Gesamt-Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumhydroxid ✸ Magnesiumoxid; 99% bei 0,063 mm Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 423 Magnesiumhydroxid- 24% MgO Gesamt-Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumhydroxid Suspension Magnesiumoxid; ✸ Siebdurchgang: 99% bei 0,063 mm 424 Magnesium- 20% MgO Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumsilicate; Gesteinsmehl Magnesiumoxid; mechanisches Aufbe- Siebdurchgang: reiten magnesiumhalti- 97% bei 0,2 mm, ger Gesteine, auch 65% bei 0,032 mm; Granulieren des auf bei Granulierung: Siebdurchgang nach Zerfall des Granulats unter Spalte5 ausgemahle- Feuchtigkeitseinfluss nen Produkts 425 Kieserit 24% MgO wasserlösliches Magne- Magnesium bewertet als was- Magnesiumsulfat- Der Schwefelgehalt darf an- ✸ sium; serlösliches MgO Monohydrat gegeben werden. 18% S wasserlösliches Schwefel bewertet als wasserlös- Schwefelsäureanhydrid licher S 426 Kieserit mit Kali und 8% MgO Gesamt- Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumsulfat- Der Chloridgehalt darf an- Magnesiumcarbonat 6% K2O Magnesiumoxid; Magnesiumoxid; Monohydrat, Magne- gegeben sein, wenn er weniwasserlösliches mindestens 60% des angegebe- siumcarbonat aus koh- ger als 3% Cl beträgt. Kaliumoxid nen Gehalts an MgO wasserlös- lensaurem Magnesilich; umkalk, Kaliumsulfat insgesamt Kali bewertet als wasserlösliches Höchstgehalt an Chlorid 3% Cl 427 Kieserit mit Magne- 20% MgO Gesamt-Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumsulfat- Der Chloridgehalt darf ansiumcarbonat Magnesiumoxid; mindestens Monohydrat, Magne- gegeben sein, wenn er weni- 60% des angegebenen Gehalts an siumcarbonat aus koh- ger als 3% Cl beträgt. MgO wasserlöslich lensaurem Magnesiumkalk Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 430 Magnesiumchlorid- 13% MgO wasserlösliches Magne- Magnesium bewertet als was- Magnesiumchlorid, Lösung sium serlösliches MgO; auch Calciumchlorid ✸ Höchstgehalt an Calcium 2% Ca 431 Magnesiumdünger- 15% MgO wasserlösliches Magne- Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumoxid, Der Gehalt an Calcium darf Suspension siumoxid Magnesium -hydroxid oder angegeben sein, wenn er, Magnesiumsalze bewertet als Ca, mindestens 1,4% beträgt. 432 Konzentrierter Magne- 70% MgO Gesamt-Magnesium Magnesium bewertet als Gesamt- Magnesiumoxid siumdünger Magnesium; 97% bei 4,0 mm 440 Elementarer Schwefel 98% S Schwefel Schwefel bewertet als S Schwefel aus Natur ✸ oder Industrieherkünften 441 Elementarer Schwefel 80% S Schwefel Schwefel bewertet als S Schwefel aus Natur- oder Industrieherkünften, auch Zugabe gesundheitlich unbedenklicher Formulierungshilfsstoffe 442 Schwefel- 6% S Schwefel; Schwefel bewertet als S; Sulfate, Hydroxide, Bei der Angabe der Gehalte Magnesiumdünger 6% MgO Gesamt-Magnesiumoxid Magnesium bewertet als Gesamt- Carbonate oder Oxide darf auf einen Gehalt an Magnesiumoxid; von Calcium oder Ma- Calciumoxid hingewiesen Siebdurchgang: gnesium aus Natur- sein, wenn er bewertet als 97% bei 4 mm; oder Industrieherkünf- CaO mindestens 2% beträgt. bei Granulierung: Zerfall des ten, auch Granulieren Granulats unter Feuchtigkeits- des auf Siebdurchgang einfluss nach Spalte5 ausgemahlenen Produkts Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 450 Calciumsulfat 14% S Schwefel; Schwefel bewertet als S; Calciumsulfat in ver- Der Gehalt an Calcium darf ✸ 25% CaO Calciumoxid Calcium bewertet als CaO; schiedenen Hydra- angegeben werden. Siebdurchgang: tionsgraden aus Natur- 99% bei 10 mm, oder Industrieherkünf- 80% bei2 mm ten C. Spezielle Anforderungen an Dünger mit hohem Stickstoffgehalt Merkmale und Grenzwerte für Ammoniumnitrat-Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt 1. Porosität (Ölrückhaltevermögen) Das Ölrückhaltevermögen des Düngers darf nach zweimaligem Wärmezyklus bei einer Temperatur von 25 bis 50 °Celsius 4 Gewichtsprozente nicht übersteigen. 2.

Brennbare Stoffe Der Gewichtsanteil brennbarer Stoffe darf, als Kohlenstoff (C) gemessen, bei Düngern mit einem Stickstoffgehalt von mindestens 31,5% nicht mehr als 0,2% und bei Düngern mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 31,5%, aber mindestens 28 Gewichtsprozent, nicht mehr als 0,4% betragen. 3. pH-Wert Eine Lösung mit dem löslichen Anteil von 10 g des Düngers in 100 ml Wasser hat einen pH-Wert von mindestens 4,5 aufzuweisen. 4. Korngrössen Höchstens 5 Gewichtsprozent des Düngers dürfen ein Sieb von1 mm Maschenweite und höchstens 3 Gewichtsprozent ein Sieb von 0,5 mm Maschenweite passieren. 5. Chlor Der Chlorgehalt des Düngers darf höchsten 0,02 Gewichtsprozent betragen. 6. Schwermetalle Der Dünger darf keinerlei absichtlich beigefügte Schwermetalle enthalten.

Anhang 1, Teil 2 Nicht anmeldepflichtige Dünger Mineralische Mehrnährstoffdünger

Spezielle Kennzeichnungen

  1. Dünger, die einem in Spalte2 mit einem Stern (✸) versehenen Düngertyp entsprechen, dürfen als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sein.

  2. Nährstoffe, Nährstoffformen und Nährstofflöslichkeiten sind entsprechend ihrer Angabe in der Kennzeichnung zu bewerten. In den Spalten 4 und 5 beziehen sich die Nummern bei den Stickstoffformen auf Ziff. 1.1, bei Phosphatlöslichkeiten auf Ziff. 1.2. Ist die Angabe einer Phosphatart nach Ziff. 1.3 oder 1.4 vorgeschrieben, so muss diese Angabe der Typenbezeichnung hinzugefügt sein. Ein Gehalt an Magnesium, Natrium und Schwefel darf, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen bei einzelnen Positionen, angegeben 2% Magnesiumoxid oder 1,2% Magnesium, 2,2% Natrium 2% Schwefel

  3. Im Falle einer Angabe nach dem Buchstabe b) muss die Typenbezeichnung nach Spalte2 durch die Angabe «mit ...» sowie durch die Bezeichnung der betreffenden Nährstoffe oder ihr chemisches Symbol ergänzt sein. Enthält ein Dünger mehrere Nährstoffe, so müssen diese in der Reihenfolge angegeben sein: Calcium, Magnesium, Natrium, Schwefel. Die Höhe des Gehalts der Nährstoffe kann in ganzen Zahlen in Klammer hinzugefügt sein.

  4. Flüssige Mehrnährstoffdünger müssen mit einem Hinweis auf die zweckmässige Art der Lagerung, insbesondere auf die Lagertemperatur und die Verhütung von Unfällen, einschliesslich Gewässergefährdung gekennzeichnet sein.

  5. Der Gehalt an Chlorid darf angegeben sein; die Angabe «chloridarm» darf nur verwendet sein, wenn der Chloridgehalt 2% Cl nicht überschreitet.

1.1 Stickstoffformen und deren Abkürzungen 1. Gesamtstickstoff N 4. Carbamidstickstoff NU 7. Formaldehydharnstoff NRf 2. Nitratstickstoff NS5. Cyanamidstickstoff NC 8. Isobutylidendiharnstoff Nri 3. Ammoniumstickstoff NA 6. Crotonylidendiharnstoff NRc 9. Organisch gebundener Stickstoff NO 1.2 Phosphatlöslichkeiten (Angaben als P2O5 oder P) und deren Abkürzungen 1. wasserlösliches P2O5 und P PS 2. neutral-ammoncitratlösliches und P 2O5 und P PA 3. neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5 und P PS/PA 4. mineralsäurelösliches P2O5, ausschliesslich mineralsäurelösliches P2O5 und P P 5. alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 und P (Petermann) PAp 6. in 2%iger Zitronensäure lösliches P 2O5 und P PC 7. mineralsäurelösliches P2O5 und P, davon mindestens 75% des angegebenen Gehaltes an P 2O5 und P in alkalischem Ammoncitrat (Joulie) löslich PAj 8. mineralsäurelösliches P2O5 und P, davon mindestens 55% des angegebenen Gehaltes an P 2O5 und P in 2%iger Ameisensäure löslich PF 9. mineralsäurelösliches P2O5 und P, davon mindestens 45% des angegebenen Gehalts an P 2O5 und P in 2%iger Ameisensäure löslich, mindestens 20% des angegebenen Gehalts an P 2O5 und P wasserlösliches P 2O5 und P PF/PS 10. in 2%iger Zitronensäure und in alkalischem Ammoncitrat (Petermann) lösliches P 2O5 und P PC/PAp 1.3 Siebdurchgänge Siebdurchgang % bei .... mm Aluminiumcalciumphosphat 90 0,16 Glühphosphat 75 0,16 Teilaufgeschlossenes Rohphosphat 90 0,16 Thomasphosphat 75 0,16 Weicherdiges Rohphosphat 90 0,063 Anforderungen für den Phosphatbestandteil in mineralischen Mehrnährstoffdüngern Die hier angeführten Gehaltsangaben und weiteren Erfordernisse für den Phosphatbestandteil genügen, damit ein entsprechender Dünger als «EG- Düngemittel» bezeichnet werden darf.

Mehrnährstoffdünger mit: Der Typenbezeichnung ist Angabe der Mindestgehalt Nicht enthalten sein dürfen: die Angabe beizufügen: Löslichkeit der Löslichkeit (nach Ziff. 1.2) (in Gewichtsprozenten)

2 3 4 5

  1. weniger als 2% wasserlöslichem P2O5 6 2 Thomasphosphat,

  2. 2% und mehr wasserlöslichem P2O5 7 1; 3 Glühphosphat, Aluminiumcalciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat, Rohphosphat

Der Anteil an ausschliesslich mineralsäurelöslichen P2O5 darf 2% nicht überschreiten Mehrnährstoffdünger mit: Der Typenbezeichnung ist Angabe der Mindestgehalt Nicht enthalten sein dürfen: die Angabe beizufügen: Löslichkeit der Löslichkeit (nach Ziff. 1.2) (in Gewichtsprozenten)

2 3 4 5 Rohphosphat «mit Rohphosphat» 1 2,5 Thomasphosphat,

5 Glühphosphat,

2 Aluminiumcalciumphosphat teilaufgeschlossenem Rohphosphat «mit teilaufgeschlossenem Rohphos- 1 2,5 Thomasphosphat, phat» 3 5 Glühphosphat,

2 Aluminiumcalciumphosphat Aluminiumcalciumphosphat «mit Aluminiumcalciumphosphat» 17 2 Thomasphosphat,

Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat, Rohphosphat Glühphosphat «mit Glühphosphat»5 andere Phosphatarten Thomasphosphat «mit Thomasphosphat» 6 andere Phosphatarten weicherdigem Rohphosphat «mit weicherdigem Rohphosphat» 8 andere Phosphatarten Rohphosphat mit wasserlöslichem Anteil «mit Rohphosphat mit wasserlöslichem 9 Löslichkeit1: 2% andere Phosphatarten Anteil» Thomasphosphat, Konverterkalk mit verwendete Phosphatarten 10 als in Spalte1 genannte Phosphat, daneben Glühphosphat, Phosphatarten Monocalciumphosphat oder Dicalciumphosphat Dicalciumphosphat «mit Dicalciumphosphat»5 andere Phosphatarten

Enthält der Dünger ausschliesslich Aluminumcalciumphosphat, so darf nur die Löslichkeit 7 angegeben sein

Nach Abzug der Wasserlöslichkeit Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 610 NPK-Dünger 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege ✸ stoffformen1 bis 5 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis, 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen. ohne Zusatz von Nährphatlöslichkeiten1 bis 8 Siebdurchgänge nach Ziff. 1.3 stoffen tierischen oder (Ziff.1.2). pflanzlichen Ursprungs 611 NPK-Dünger 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 9 auf chemischem Wege stoffformen 6 bis 9, dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen auch neben Stickstoff- sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis formen1 bis 5 betragen (Ziff.1.1) 5% P2O5 Phosphat in den Phosphatlöslichkeiten1 bis 3, 8 und 9 (Ziff.1.2) 612 NPK-Dünger mit Cro- 5% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 9 auf chemischem Wege tonylidendiharnstoff, stoffformen 6 bis 9, dürfen Gehalte nur angegeben gewonnenes Erzeugnis, Isobutylidendiharnstoff auch neben Stickstoff- sein, wenn sie mindestens 1% ohne Zusatz von Nähr- oder Formaldehydharn- formen1 bis 5 betragen stoffen tierischen oder stoff (Ziff.1.1) pflanzlichen Ursprungs ✸ 5% P2O5 Phosphat in den Phosphatlöslichkeiten1 bis 3, 8 und 9 (Ziff.1.2) Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 620 NPK-Dünger, umhüllt 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege stoffformen1 bis 5 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis; 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen Granulieren und Bephatlöslichkeiten1 bis 3 schichten der Granulate (Ziff.1.2) mit gesundheitlich un- 5% K2O wasserlösliches bedenklicher Hüllsubinsgesamt 20% Kaliumoxid stanz 621 NPK-Dünger, 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 9 auf chemischem Wege teilweise umhüllt stoffformen1 bis 9 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen (Ziff.

1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis; 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen; die Stickstoffformen 6 Granulieren und Bephatlöslichkeiten1 bis 3 bis 9 dürfen nur im nicht um- schichten der Granulate (Ziff.1.2) hüllten Anteil enthalten sein. mit gesundheitlich un- 5% K2O wasserlösliches bedenklicher Hüllsubinsgesamt 20% Kaliumoxid stanz, mindestens 25% des Produktes müssen umhüllt sein 622 NPK-Dünger, mit 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege Die Gehalte der Stickstoffumhülltem Stickstoff stoffformen1 bis 5 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen formen2 bis 4 des umhüll- (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis; ten Stickstoffs müssen an- 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen Granulieren und Be- gegeben sein. phatlöslichkeiten1 bis 3 schichten des Stick- (Ziff.1.2) stoffs mit gesundheit- 5% K2O wasserlösliches lich unbedenklicher insgesamt 20% Kaliumoxid Hüllsubstanz, mindestens 50% der Granulate müssen umhüllt sein Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 630 NPK-Dünger, 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege Der Dünger ist nur in geverkapselt stoffformen1 bis 5 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen schlossenen Packungen und (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis; mit einem Hinweis auf den 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen Lösen von Düngesal- Anwendungsbereich in phatlöslichkeiten1 bis 3 zen in Wasser, Ein- Verkehr zu bringen. (Ziff.1.2) schliessen in Kapseln 5% K2O wasserlösliches aus gesundheitlich uninsgesamt 20% Kaliumoxid bedenklicher Hüllsubstanz 640 NPK-Dünger-Lösung 2% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem ✸ stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Lösen in Hinweis «biuretarm» ge- (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% Wasser gewonnenes, kennzeichnet sein, wenn 3% P2O5 Phosphat in der Phos- betragen. unter Atmosphären- der Biuretgehalt 0,2% nicht phatlöslichkeit 1 Höchstgehalt an Biuret: Gehalt druck beständiges Er- überschreitet. (Ziff.

1.2) an Carbamidstickstoff × 0,026 zeugnis, ohne Zusatz 3% K2O wasserlösliches von Nährstoffen tieriinsgesamt 15% Kaliumoxid schen oder pflanzlichen 650 NPK-Dünger- 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem Suspension stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Suspendie- Hinweis «biuretarm» ge- 4% P2O5 Phosphat in der Phos- betragen. nenes Erzeugnis, ohne der Biuretgehalt 0,2% nicht phatlöslichkeit 1 Höchstgehalt an Biuret: Gehalt Zusatz von Nährstoffen überschreitet. (Ziff.1.2) an Carbamidstickstoff × 0,026 tierischen oder pflanz- 4% K2O wasserlösliches lichen Ursprungs Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 660 NPK-Dünger- 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 durch Suspendieren in Suspension mit stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben Wasser gewonnenes kohlensaurem (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% Erzeugnis, Zugeben Magnesiumkalk 4% P2O5 Phosphat in der Phos- betragen. von kohlensaurem phatlöslichkeit 1 Höchstgehalt an Biuret: Gehalt Magnesiumkalk (Ziff.1.2) an Carbamidstickstoff × 0,026. 4% K2O wasserlösliches Gehaltsangaben und weitere Er- Kaliumoxid fordernisse unter1.4 2% MgO Gesamt-Magnesiumoxid 10% CaCO3 Calciumcarbonat insgesamt 35% 710 NP-Dünger 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege ✸ stoffformen1 bis 5 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Mischen (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis, 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen. ohne Zusatz von Nährinsgesamt 18% phatlöslichkeiten1 bis 8 Siebdurchgänge nach Ziff. 1.3 stoffen tierischen oder (Ziff.1.2) pflanzlichen Ursprungs 720 NP-Dünger 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 9 auf chemischem Wege stoffformen1 bis 9 dürfen Gehalte nur angegeben oder durch Mischen (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% gewonnenes Erzeugnis 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen insgesamt 18% phatlöslichkeiten1 bis 3 (Ziff.1.2) Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 730 NP-Dünger-Lösung 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem ✸ stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Lösen in Hinweis «biuretarm» ge- (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% Wasser gewonnenes, kennzeichnet sein, wenn 5% P2O5 Phosphat in der Phos- betragen; Höchstgehalt an Biu- unter Atmosphären- der Biuretgehalt 0,2% nicht insgesamt 18% phatlöslichkeit1 ret: Gehalt an Carbamidstickstoff druck beständiges Er- überschreitet. (Ziff.1.2) × 0,026 zeugnis ohne Zusatz 731 NP-Dünger-Lösung mit 5% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Bei der Stickstoffform 7 Crotonylidendiharnstof stoffformen1 bis 4 und dürfen Gehalte nur angegeben gewonnenes Erzeugnis muss der Gehalt an kaltf, Isobutylidendiharn- 6 bis 8 (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% ohne Zusatz von Nähr- wasserlöslichem und nur stoff oder Formalde- 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen; bei der Stickstoffform stoffen tierischen oder heisswasserlöslichem Stickhydharnstoff insgesamt 18% phatlöslichkeiten1 bis 3 7 müssen mindestens 60% pflanzlichen Ursprungs stoff angegeben sein. (Ziff.1.2) heisswasserlöslich sein 740 NP-Dünger- 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem Suspension stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Suspendie- Hinweis «biuretarm» ge- 5% P2O5 Phosphat in den Phos- betragen; Höchstgehalt an Biu- nenes Erzeugnis ohne der Biuretgehalt 0,2% nicht insgesamt 18% phatlöslichkeiten1 bis 3 ret: Gehalt an Carbamidstickstoff Zusatz von Nährstoffen überschreitet. (Ziff.1.2) × 0,026 tierischen oder pflanzlichen Ursprungs 750 NK-Dünger 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 5 auf chemischem Wege ✸ stoffformen1 bis 5 dürfen die Gehalte nur angege- und durch Mischen 5% K2O (Ziff.1.2) ben sein, wenn sie mindestens gewonnenes Erzeugnis, insgesamt 18% wasserlösliches 1% betragen ohne Zusatz von Nähr- Kaliumoxid stoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 751 NK-Dünger-Lösung 5% Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Bei der Stickstoffform 7 mit Crotonylidendi- stoffformen1 bis 4 und dürfen Gehalte nur angegeben gewonnenes Erzeugnis muss der Gehalt an kaltharnstoff, Isobutyli- 6 bis 8 (Ziff.1.1) sein, wenn sie mindestens 1% ohne Zusatz von Nähr- wasserlöslichem und nur dendiharnstoff oder 5% K2O wasserlösliches betragen; bei der Stickstoff- stoffen tierischen oder heisswasserlöslichem Stick- Formaldehydharnstoff insgesamt 18% Kaliumoxid form 7 müssen mindestens 60% pflanzlichen Ursprungs stoff angegeben sein. ✸ heisswasserlöslich sein 760 NK-Dünger mit 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 9 auf chemischem Wege Bei der Angabe der Gehalte Magnesium stoffformen1 bis 9 dürfen die Gehalte nur angege- oder durch Mischen darf auf einen Gehalt an (Ziff.1.1) ben sein, wenn sie mindestens gewonnenes Erzeugnis, Calcium hingewiesen sein, 5% K2O wasserlösliches 1% betragen ohne Zusatz von Nähr- wenn er, bewertet als CaO, Kaliumoxid stoffen tierischen oder mindestens 10% beträgt. 2% MgO Gesamt-Magnesium pflanzlichen Ursprungs insgesamt 20% 770 NK-Dünger-Lösung 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege ✸ stoffformen1 bis 4 dürfen die Gehalte nur angege- und durch Lösen in (Ziff.1.1) ben sein, wenn sie mindestens Wasser gewonnenes, 5% K2O wasserlösliches 1% betragen; Höchstgehalt an unter Atmosphäreninsgesamt 15% Kaliumoxid Biuret: Gehalt an Carbamidstick- druck beständiges Erstoff × 0,026 zeugnis ohne Zusatz 780 NK-Dünger- 3% N Stickstoff in den Stick- Bei den Stickstoffformen2 bis 4 auf chemischem Wege Der Dünger darf mit dem Suspension stoffformen1 bis 4 dürfen Gehalte nur angegeben und durch Suspendie- Hinweis «biuretarm» ge- 5% K2O wasserlösliches betragen; Höchstgehalt an nenes Erzeugnis, ohne der Biuretgehalt 0,2% nicht insgesamt 18% Kaliumoxid Biuret: Gehalt an Carbamidstick- Zusatz von Nährstoffen überschreitet. stoff × 0,026 tierischen oder pflanzlichen Ursprungs Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 810 PK-Dünger 5% P2O5 Phosphat in den Phos- Siebdurchgang nach Ziff. 1.3 auf chemischem Wege ✸ phatlöslichkeiten1 bis 8 oder durch Mischen (Ziff.1.2) gewonnenes Erzeugnis, 5% K2O wasserlösliches ohne Zusatz von Nährinsgesamt 18% Kaliumoxid stoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs 820 PK-Dünger 5% P2O5 Phosphat in den Phos- auf chemischem Wege phatlöslichkeiten1 bis oder durch Mischen

(Ziff.1.2) gewonnenes Erzeugnis insgesamt 18% Kaliumoxid 830 PK-Dünger mit 10% P2O5 Phosphat in der Phos- durch Mischen kohlensaurem Kalk phatlöslichkeit 8 gewonnenes Erzeugnis, (Ziff.1.2) Zugeben von kohlen- 10% K2O wasserlösliches saurem Kalk, auch aus Kaliumoxid Meeresalgen 831 PK-Dünger mit 5% P2O5 Phosphat in der durch Mischen gewon- Konverterkalk oder Phosphatlöslichkeit nenes Erzeugnis, Zu- Hüttenkalk5,6 oder 10 (Ziff.1.2) geben von Konverter- 5% K2O wasserlösliches kalk oder Hüttenkalk, insgesamt 18% Konverterkalk mit 10% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO Phosphat oder Hüttenkalk mit Phosphat Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 840 PK-Dünger-Lösung 5% P2O5 Phosphat in der auf chemischem Wege ✸ Phosphatlöslichkeit1 und durch Lösen in (Ziff.1.2) Wasser gewonnenes 5% K2O wasserlösliches Erzeugnis, ohne Zusatz insgesamt 18% Kaliumoxid von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen 850 PK-Dünger-Suspension 5% P2O5 Phosphat in den Gehaltsangaben und weitere auf chemischem Wege ✸ Phosphatlöslichkeiten Erfordernisse nach Ziff. 1.4 und durch Suspendie-

bis 3 (Ziff.1.2) ren in Wasser gewon- 5% K2O wasserlösliches nenes Erzeugnis, ohne insgesamt 18% Kaliumoxid Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs 851 PK-Dünger-Suspension 5% P2O5 Phosphat in den Gehaltsangaben und weitere auf chemischem Wege mit kohlensaurem Phosphatlöslichkeiten Erfordernisse nach Ziff. 1.4 und durch Suspendie- Magnesiumkalk1 bis 3 (Ziff.1.2) ren in Wasser gewon- 5% K2O wasserlösliches nenes Erzeugnis, ohne Kaliumoxid Zusatz von Nährstoffen 2% MgO Gesamt-Magnesium- tierischen oder pflanzoxid lichen Ursprungs 10% CaCO3 Calciumcarbonat insgesamt 18% Anhang 1, Teil 3 Anmeldpflichtige Dünger Organische und organisch-mineralische Dünger Aufbereiten im Sinne der Spalte 6 ist das Aufbereiten zu seuchenhygienischen Produkten, frei von Krankheitskeimen. Rückstände der Arzneimittelproduktion dürfen nicht zugesetzt sein.

Spezielle Kennzeichnungen 1. Die verwendeten Ausgangsmaterialien sind anteilsmässig anzugeben; auf die Zugabe weiterer Mineraldünger kann hingewiesen werden. 2. Ein Gehalt an Magnesium, Natrium und Schwefel darf, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen bei einzelnen Positionen, angegeben 1% Magnesiumoxid oder 0,6% Magnesium,1,1% Natrium, 1% Schwefel. 3. Im Falle einer Angabe nach der Nummer2 muss die Typenbezeichnung nach Spalte2 durch die Angabe «mit ...» sowie durch die Bezeichnung der betreffenden Nährstoffe oder ihr chemisches Symbol ergänzt sein. Enthält ein Dünger mehrere Nährstoffe, so müssen diese in folgender Reihenfolge angegeben sein: Calcium, Magnesium, Natrium, Schwefel. Die Höhe des Gehalts der Nährstoffe kann in ganzen Zahlen in Klammer hinzugefügt sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 910 Organischer 5% N Organisch gebundener Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Bei Zugabe von Crotonyli- Stickstoffdünger Stickstoff Gesamtstickstoff oder pflanzlicher Stof- dendiharnstoff, Isobutylife, auch Zugeben von dendiharnstoff oder For- Crotonylidendiharn- maldehydharnstoff muss stoff, Isobutylidendi- der jeweils zugegebene harnstoff oder Formal- Stoff angegeben sein. dehydharnstoff 911 Organischer 14% N Organisch gebundener Stickstoff bewertet als Peptide und Aminosäu- Der Dünger darf nur in ge- Stickstoffdünger Stickstoff Gesamtstickstoff ren; Hydrolysieren tie- schlossenen Packungen rischen Eiweisses, gewerbsmässig in den Ver- Trocknen kehr gebracht werden; auf die Anwendungszeit (Vegetationsstand, Wiederholungen) und den Mengenaufwand je Flächeneinheit sowie die für die Beständigkeit des Produkts zweckmässige Art der Lagerung muss hingewiesen sein. 912 Organischer 25%–35% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit Stickstoff Substanz; zugesetzt werden. 12% N Gesamtstickstoff Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 913 Organischer 35%–50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit Stickstoff Substanz; zugesetzt werden. 6% N Gesamtstickstoff 920 Organischer 25%–35% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit Phosphor Substanz; zugesetzt werden. 12% P2O5 Gesamtphosphat 921 Organischer 35%–50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit Phosphor Substanz; zugesetzt werden. 6% P2O5 Gesamtphosphat 930 Organischer 25%–35% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S Mehrnährstoffdünger organische als Glühverlust; aufbereitet und Spurenelemente mit Kalium Substanz; zugesetzt werden. 18% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- 931 Organischer 35%–50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl.

physikalisch Es können auch Mg, Na, S Mehrnährstoffdünger organische als Glühverlust; aufbereitet und Spurenelemente mit Kalium Substanz; zugesetzt werden. 9% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 940 Organischer 25%–35% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit zwei oder drei Substanz; von zugesetzt werden. der Hauptnährstoffe jedem der Stickstoff, Phosphor beigemischten oder Kalium Hauptnährstoffe je 3%; Gesamtstickstoff insgesamt 17% Gesamtphosphat wasserlösliches Kali bewertet als wasser- 941 Organischer 35%–50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit zwei oder drei Substanz; von zugesetzt werden. der Hauptnährstoffe jedem der Stickstoff, Phosphor beigemischten oder Kalium Hauptnährstoffe je 2%; Gesamtstickstoff insgesamt 17% Gesamtphosphat wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumoxid K2O 950 Organischer 50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S Mehrnährstoffdünger organische als Glühverlust aufbereitet und Spurenelemente Stickstoff 3% N Gesamtstickstoff 951 Organischer 50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S Mehrnährstoffdünger organische als Glühverlust aufbereitet und Spurenelemente Phosphor 3% P2O5 Gesamtphosphat Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 952 Organischer 50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl. physikalisch Es können auch Mg, Na, S Kalium 3% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- 953 Organischer 50% Organische Substanz Organische Substanz bewertet Evtl.

physikalisch Es können auch Mg, Na, S mit Zusatz von zwei Substanz; zugesetzt werden. oder drei der Haupt- 1% N Gesamtstickstoff nährstoffe Stickstoff, 1% P2O5 Gesamtphosphat Phosphor oder Kalium 1% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumoxid K2O 960 Organischer 4% N Organisch gebundener Stickstoff bewertet als Aufbereiten von Die Aufbereitung nach NPK-Dünger Stickstoff; Gesamtstickstoff: a) Guano Spalte 6 ist anzugeben. 6% P2O5 Gesamtphosphat; Phosphat bewertet als b) tierischer oder Gesamt-P2O5; pflanzlicher Stoffe 1% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- auch Zugeben von Kali lösliches K2O Hofdüngern 961 Organisch- 4% N Gesamtstickstoff; Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Der Dünger darf nur in gemineralische NPK- Gesamtstickstoff; oder pflanzlicher schlossenen Packungen in Dünger-Suspension 4% P2O5 Gesamtphosphat; Phosphat bewertet als Stoffe, Mischen mit den Verkehr gebracht wer- Gesamt-P2O5; mineralischen Dün- den; auf die für die Bestän- 4% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- gern, auch Zugeben digkeit zweckmässige Art Kaliumoxid lösliches K2O von Gesteinsmehl der Lagerung muss hingeinsgesamt 14% wiesen sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 962 Organisch- 4% N Gesamtstickstoff; Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Der Dünger darf nur in gemineralische NPK- Gesamtstickstoff; oder pflanzlicher Stof- schlossenen Packungen in Dünger-Lösung 4% P2O5 Gesamtphosphat; Phosphat bewertet als fe, Mischen mit mine- den Verkehr gebracht wer- Gesamt-P2O5; ralischen Düngern, den; auf die für die Bestän- 4% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- auch Zugeben von digkeit zweckmässige Art Kaliumoxid lösliches K2O Gesteinsmehl der Lagerung muss hingeinsgesamt 14% wiesen sein. 963 Organische Stickstoff- 9% N Organisch gebundener Stickstoff bewertet als Peptide und Amino- Der Dünger darf nur in gedünger-Lösung Stickstoff Gesamtstickstoff säuren; Hydrolysieren schlossenen Packungen tierischen Eiweisses gewerbsmässig in den Verkehr gebracht werden; auf die Anwendungszeit (Vegetationsstand, Wiederholungen) und den Mengenaufwand je Flächeneinheit sowie auf die für die Beständigkeit zweckmässige Art der Lagerung muss hingewiesen sein. 964 Organisch- 8% N Gesamtstickstoff Stickstoff bewertet als Peptide und Amino- Der Dünger darf nur in gemineralische Stick- Gesamtstickstoff; säuren; Hydrolysieren schlossenen Packungen stoffdünger-Lösung Mindestgehalt an Aminostick- tierischen Eiweisses gewerbsmässig in den Verstoff 5% N unter Zugabe von kehr gebracht werden; Ammoniumchlorid auf die Anwendungszeit oder Ammoniumsulfat (Vegetationsstand, Wiederholungen) und den Mengenaufwand je Flächeneinheit sowie auf die für die Beständigkeit zweckmässige Art der Lagerung muss hingewiesen sein.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 965 Organischer 3% N Organisch gebundener Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Bei Zugabe von Crotonyli- NP-Dünger Stickstoff; Gesamtstickstoff; oder pflanzlicher Stoffe dendiharnstoff, Isobutyli- 4% P2O5 Gesamtphosphat Phosphat bewertet als auch Zugeben von dendiharnstoff oder Forinsgesamt 9% Gesamt-P2O5 Hofdüngern Crotonyli- maldehydharnstoff muss dendiharnstoff, Iso- der jeweils zugegebene butylidendiharnstoff Stoff angegeben sein. oder Formaldehydharnstoff 966 Organischer 4% N Gesamtstickstoff; Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Bei Zugabe von Crotonyli- NPK-Dünger Gesamtstickstoff; oder pflanzlicher Stoffe dendiharnstoff, Isobutyli- 4% P2O5 Gesamtphosphat Phosphat bewertet als auch Zugeben von dendiharnstoff oder For- Gesamt-P2O5; Hofdüngern Crotonyli- maldehydharnstoff oder 4% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- dendiharnstoff, Iso- Lignin muss der jeweils zu- Kaliumoxid lösliches K2O butylidendiharnstoff gegebene Stoff angegeben insgesamt 14% oder Formaldehydharn- sein. stoff, auch Lignin oder Guano. Mischen mit mineralischen Dünger, auch Zugeben von Gesteinsmehl 967 Organischer 5% N Gesamtstickstoff; Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Bei Zugabe von Crotonyli- NP-Dünger Gesamtstickstoff; oder pflanzlicher Stoffe dendiharnstoff, Isobutyli- 5% P2O5 Gesamtphosphat Phosphat bewertet als auch Zugeben von dendiharnstoff oder Forinsgesamt 12% Gesamt-P2O5 Hofdüngern Crotonyli- maldehydharnstoff oder dendiharnstoff, Iso- Lignin muss der jeweils zubutylidendiharnstoff gegebene Stoff angegeben oder Formaldehydharn- sein. stoff und Mischen mit Phosphatdüngern Nr.

Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 968 Organischer 5% N Gesamtstickstoff; Stickstoff bewertet als Aufbereiten tierischer Bei Zugabe von Crotonyli- NK-Dünger Gesamtstickstoff oder pflanzlicher Stoffe dendiharnstoff, Isobutyli- 5% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- auch Zugeben von dendiharnstoff oder Forinsgesamt 12% Kaliumoxid lösliches K2O Hofdüngern Crotonyli- maldehydharnstoff oder dendiharnstoff, Iso- Lignin muss der jeweils zubutylidendiharnstoff gegebene Stoff angegeben oder Formaldehydharn- sein. stoff und Mischen mit Kalidüngern 970 Torfmischdünger 30% Organische Substanz; Organische Substanz bewertet Aufbereiten von Torf organische als Glühverlust; unter Zugabe minerali- Substanz; scher Dünger 1% N Gesamtstickstoff Stickstoff ohne Berücksichtigung des Torfstickstoffs bewertet als Gesamtstickstoff 971 Torfmischdünger 30% organi- Organische Substanz; Organische Substanz bewertet Aufbereiten von Torf 1% N; Gesamtstickstoff; Stickstoff ohne Berücksichti- scher Dünger gung des Torfstickstoffs bewertet als Gesamtstickstoff; 1% P2O5 Gesamtphosphat Phosphat bewertet als Gesamtphosphat 972 Torfmischdünger 30% organi- Organische Substanz; Organische Substanz bewertet Aufbereiten von Torf 1% P2O5; Gesamtphosphat Phosphat bewertet als scher Dünger Gesamtphosphat; 1% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 973 Torfmischdünger 30% organi- Organische Substanz; Organische Substanz bewertet Aufbereiten von Torf 1% N; Gesamtstickstoff; Stickstoff ohne Berücksichti- scher Dünger gung des Torfstickstoffs bewertet als Gesamtstickstoff; 1% P2O5; Gesamtphosphat; Phosphat bewertet als Gesamtphosphat; 1% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- 974 Organisch-minerali- 25% organi- Organische Substanz; Organische Substanz bewertet Aufbereiten von Gülle Die Art der verwendeten scher Mischdünger sche Substanz; als Glühverlust durch Entwässern und Gülle und Mineraldünger aus Gülle 8% N Gesamtstickstoff, Stickstoff bewertet als Trocknen unter Zuge- muss angegeben sein.

Bei organisch gebundener Gesamtstickstoff, mindestens ben mineralischer Zugabe von Crotonyliden- Stickstoff; 30% des angegebenen Stick- Dünger, auch Lignin diharnstoff, Isobutylidendistoffs organisch gebundener oder Gesteinsmehl harnstoff, Formaldehyd- Stickstoff harnstoff oder Lignin muss 3% P2O5 Gesamtphosphat; Phosphat bewertet als der jeweils zugegebene Gesamt-P2O5 Stoff angegeben sein. Der 6% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- Dünger darf keine keimfäinsgesamt 14% Kaliumoxid lösliches K2O higen Samenkörner enthalten; es dürfen nur unbedenkliche Produktionshilfsmittel verwendet werden. 980 Vogelguano 6% N Gesamtstickstoff; Aus naturgetrockneten Auf die Herkunft ist hinzu- (Echter Guano) 12% P2O5 Gesamtphosphat; Exkrementen fischfres- weisen (z.B. Peruguano). 2% K2O Gesamtkali sender Vögel sowie evtl. vereinzelten getrockneten Vogelkadavern bestehendes gemahlenes Produkt Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 981 Aufgeschlossener 7% N Gesamtstickstoff; Mit Säure aufgeschlos- Auf das Ausgangsmaterial Guano 9% P2O5 wasserlösliches sener Naturguano ist hinzuweisen. Phosphat Anhang 1, Teil 4 Dünger mit Spurennährstoffen Als Spurennährstoffe in Komplexform gelten Verbindungen, bei denen das Metall in einer der folgenden Chelat- oder Komplexbindungsform vorliegt: 1. Chelatbildner: DTPA Diäthylentriaminpentaessigsäure C14H23O10N3 EDDCHA Äthylendiamin-di-(5-carboxy-2-hydroxyphenyl)essigsäure C20H20O10N2 EDDHA Äthylendiamin-di-(o-hydroxyphenyl)essigsäure C18H20O6N2 EDDHMA Äthylendiamin-di-(o-hydroxy-p-methylphenyl) essigsäure C20H24O6N2 EDTA Äthylendiamintetraessigsäure C10H16O8N2 HEDTA Hydroxy-2-äthylendiamintriessigsäure C10H18O7N2 TMHBED9 Trimethylendiamin-N, N-bis-(O-hydroxybenzyl)-N, N-diessigsäure C21H26O6N2 NTA Nitrilotriessigsäure C6H9O6N oder deren Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze 2. Sonstige Komplexbildner: HEDPA10 Organophosphonsäure (1-Hydroxyäthan-1, 1-diphosphonsäure) C2H8O7P2 Zitronensäure11

Nicht bei Düngern, die als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sind

Nicht bei Düngern, die als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sind

Nicht bei Düngern, die als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sind Spezielle Kennzeichnung 1. Liegt ein Spurennährstoff ganz oder teilweise in organisch gebundener Form vor, ist sein Gehalt im Dünger unmittelbar hinter der Erwähnung des wasserlöslichen Gehaltes in Gewichtsprozenten anzugeben und zwar in Form «...als Chelat von ....» oder «...als Komplex von...»; bei der Angabe des Chelat- oder Komplexbildners kann dessen Kurzbezeichnung verwendet werden. 2. Bei Düngern mit Spurennährstoffen ist auf die Anwendungszeit (Vegetationsstand; Wiederholungen; Anwendungstechnik) und den Mengenaufwand je Flächeneinheit hinzuweisen; die Dünger sind mit dem Hinweis zu kennzeichnen: «Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Aufwandmenge insbesondere im Hinblick auf den Bodenschutz nicht überschreiten». 3. Dünger, die einem in Spalte2 mit einem Stern (✸) versehenen Düngertyp entsprechen, dürfen als «EG-DÜNGEMITTEL» bezeichnet sein.

B. Anforderungen an die einzelnen Dünger Zugabe von Spurennährstoffen zu Dünger der in den Teilen1 bis 3 aufgeführten Typen Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1. Mineralische Ein- und Mehrnährstoffdünger 1010 Typenbezeichnung für a) Acker- und Grün- Spurennährstoffe bewertet als wie in den ent- Auf den Anwendungsbereich Dünger, ergänzt durch land Gesamtgehalt oder als was- sprechenden Arti- nach Spalte2 ist hinzuweisen; die Angabe «mit Spu- 0,01% B serlöslicher Gehalt keln: Zugeben von für Spurennährstoffe, die als rennährstoff» oder er- 0,002% Co Spurennährstoffen natürliche Begleitstoffe der gänzt durch die Anga- 0,01% Cu Dünger vorliegen, ist die Anben «mit» sowie durch 0,5% Fe gabe des Gehaltes erlaubt, soden Namen der Spu- 0,1% Mn fern die in Spalte 3 festgelegrennährstoffe oder ihr 0,001% Mo, oder ten Mindestgehalte erreicht chemisches Symbol in 0,01% Zn sind; der Reihenfolge von b) Gartenbau oder bei der Erwähnung der Ge- Spalte 3 Blattdüngung halte sind anzugeben: ✸ 0,01% B a) bei nicht völlig wasserlösli- 0,002% Co chen Nährstoffen der Ge- 0,002% Cu samtgehalt und, wenn min- 0,02% Fe destens die Hälfte des Ge- 0,01% Mn samtgehaltes wasserlöslich 0,001% Mo ist, der wasserlösliche Ge- 0,002% Zn halt;

b) bei völlig wasserlöslichen Nährstoffen nur der wasserlösliche Gehalt.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 2. Organische und organisch-mineralische Dünger 1011 Typenbezeichnung für 0,02% B Spurennährstoffe bewertet als wie in den ent- Dünger, ausser für 0,01% Cu Gesamtgehalt sprechenden Arti- Torfmischdünger, er- 0,05% Mn keln: Zugeben von gänzt durch die Anga- 0,01% Zn Spurennährstoffen ben «mit Spurennährstoff» oder ergänzt durch die Angabe «mit» sowie durch den Namen der Spurennährstoffe oder ihrer chemischen Symbole in der Reihenfolge der Spalte 2 1012 Typenbezeichnung für 0,01% B Spurennährstoffe bewertet als wie im entspre- Torfmischdünger, er- 0,01% Fe Gesamtgehalt chenden Artikel: gänzt durch die Anga- 0,003% Cu Zugeben von Spube «mit Spurennähr- rennährstoffen stoff» oder ergänzt durch die Angabe «mit» sowie durch den Namen der Spurennährstoffe oder ihrer chemischen Symbole in der Reihenfolge der Spalte 2 Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen Spurennährstoffdünger 1. Bordünger 1020 Calciumborat 7% B Bor Bor bewertet als Gesamtge- Calciumborat aus ✸ halt; Siebdurchgang: Colemanit oder 98% bei 0,63 mm Pandemit 1030 Boräthanolamin 8% B wasserlösliches Bor Bor bewertet als wasser- Umsetzen von ✸ lösliches B Borsäure mit Aminäthanol 1040 Natriumborat 10% B wasserlösliches Bor Bor bewertet als wasser- Natriumborat ✸ lösliches B 1050 Borsäure 14% B wasserlösliches Bor Bor bewertet als wasser- Umsetzen von Bo- ✸ lösliches B raten mit Säuren 1060 Bordünger-Lösung 2% B wasserlösliches Bor Bor bewertet als wasser- Lösen von ✸ lösliches B Boräthanolamin, Natriumborat oder Borsäure in Wasser 1070 Bordünger-Suspension 2% B wasserlösliches Bor Bor bewertet als wasser- Suspendieren von ✸ lösliches B Boräthanolamin, Natriumborat oder Borsäure in Wasser 2. Kobaltdünger 1110 Kobaltchelat 2% Co wasserlösliches Kobalt bewertet als wasserlös- Kobaltchelat Der Chelatbildner und der in ✸ Kobalt liches Co; mindestens 80% des Chelatform vorliegende angegebenen Gehaltes in Gehaltsanteil an Co sind Chelatform anzugeben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1120 Kobaltsalz 19% Co wasserlösliches Kobalt bewertet als wasser- Kobaltsalz Das Anion des Salzes ist ✸ Kobalt lösliches Co anzugeben. 1130 Kobaltdünger-Lösung 2% Co wasserlösliches Kobalt bewertet als wasser- Lösen von Das Anion des Salzes ist ✸ Kobalt lösliches Kobalt Kobaltsalz oder anzugeben; ein in Chelatform einem Kobalt- vorliegender Gehaltsanteil und chelat in Wasser der Chelatbildner sind anzugeben. 3. Kupferdünger 1210 Dünger auf Kupfer- 5% Cu Kupfer Kupfer bewertet als Mischen von Kup- Der Gehalt an wasserlöslibasis Gesamtgehalt; fersalz, Kupfer- chem Kupfer darf angegeben ✸ Siebdurchgang: oxid, Kupfer- sein, wenn er mindestens ein 98% bei 0,063 mm hydroxid oder ei- Viertel des Gesamtgehaltes nem Kupferchelat, ausmacht; ein in Chelatform auch Zugeben von vorliegender Gehaltsanteil und unbedenklichem der Chelatbildner sind anzu- Trägerstoff geben. Die Zusammensetzung nach Spalte 6 muss angegeben sein. 1220 Kupferchelat 9% Cu wasserlösliches Kupfer bewertet als wasserlös- Kupferchelat Der Chelatbildner und der in ✸ Kupfer liches Cu; mindestens 80% Chelatform vorliegende Gedes angegebenen Gehaltes an haltsanteil sind anzugeben. Cu in Chelatform 1230 Kupfersalz 20% Cu wasserlösliches Kupfer bewertet als wasserlös- Kupfersalz Das Anion des Salzes ist an- ✸ Kupfer liches Cu zugeben. 1240 Kupferhydroxid 45% Cu Kupfer Kupfer bewertet als Kupferhydroxid ✸ Gesamtkupfer;

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1250 Kupferoxid 70% Cu Kupfer Kupfer bewertet als Kupferoxid ✸ Gesamtkupfer; 1251 Kupferoxichlorid 50% Cu Kupfer Kupfer bewertet als Kupferoxichlorid Gesamtkupfer; 1252 Kupferoxichlorid- 17% Cu Kupfer Kupfer bewertet als Suspendieren von Suspension Gesamtkupfer; Kupferoxichlorid 1260 Kupferdünger-Lösung 3% Cu wasserlösliches Kupfer bewertet als wasser- Lösen von Kup- Ein in Chelatform vorliegen- ✸ Kupfer lösliches Cu fersalz oder einem der Gehaltsanteil und der Kupferchelat in Chelatbildner sowie das Anion Wasser des Salzes sind anzugeben. 4. Eisendünger 1310 Eisenchelat 5% Fe wasserlösliches Eisen Eisen bewertet als wasser- Eisenchelat Der Chelatbildner und der in ✸ lösliches Fe; mindestens 80% Chelatform vorliegende des angegebenen Gehaltes an Gehaltsanteil sind anzugeben. Fe in Chelatform 1320 Eisensalz 12% Fe wasserlösliches Eisen Eisen bewertet als wasser- Eisen (II)-Salz Das Anion des Salzes ist ✸ lösliches Fe anzugeben.

1330 Eisendünger-Lösung 2% Fe wasserlösliches Eisen Eisen bewertet als wasser- Lösen von Eisen- Ein in Chelatform vorliegen- ✸ lösliches Fe salz oder Eisen- der Gehaltsanteil und der chelat in Wasser Chelatbildner sind anzugeben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1340 Eisendünger- 5% Fe Eisen Eisen bewertet als Gesamtge- Eisensalze; Um- Suspension halt, mindestens 2% Fe was- setzen von Eisenserlöslich salzen mit Phosphorsäure 5. Mangandünger 1410 Manganchelat 5% Mn wasserlösliches Mangan bewertet als wasser- Manganchelat Der Chelatbildner und der in ✸ Mangan lösliches Mn; mindestens 80% Chelatform vorliegende Gedes angegebenen Gehaltes an haltsanteil sind anzugeben. Mn in Chelatform 1420 Mangandünger 17% Mn Mangan Mangan bewertet als Ge- Mischen von Der Gehalt an wasserlösli- ✸ samtgehalt Mangansalz und chem Mangan darf angegeben Manganoxid sein, wenn er mindestens ein Viertel des Gesamtgehaltes ausmacht. 1430 Mangansalz 17% Mn wasserlösliches Mangan bewertet als wasser- ✸ Mangan lösliches Mangan 1440 Manganoxid 40% Mn Mangan Mangan bewertet als Ge- Manganoxid ✸ samtgehalt; Siebdurchgang: 80% bei 0,063 mm 1450 Mangandünger-Lösung 3% Mn wasserlösliches Mangan bewertet als wasser- Lösen von Ein in Chelatform vorliegen- ✸ Mangan lösliches Mangan Mangansalz oder der Gehaltsanteil und der einem Mangan- Chelatbildner sowie das Anion chelat in Wasser des Salzes sind anzugeben. 6. Molybdändünger 1510 Molybdändünger 35% Mo wasserlösliches Molybdän bewertet als Mischen von Na- ✸ Molybdän wasserlösliches Molybdän triummolybdat und Ammoniummolybdat Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1520 Natriummolybdat 35% Mo wasserlösliches Molybdän bewertet als Natriummolybdat ✸ Molybdän wasserlösliches Molybdän 1530 Ammoniummolybdat 50% Mo wasserlösliches Molybdän bewertet als Ammonium- ✸ Molybdän wasserlösliches Molybdän molybdat 1540 Molybdändünger- 3% Mo wasserlösliches Molybdän bewertet als Lösen von Natri- Lösung Molybdän wasserlösliches Molybdän ummolybdat oder ✸ Ammoniummolybdat in Wasser 7.

Zinkdünger 1610 Zinkchelat 5% Zn wasserlösliches Zink Zink bewertet als Zinkchelat; min- Der Chelatbildner und der in ✸ Gesamtgehalt destens 80% des Chelatform vorliegende angegebenen Ge- Gehaltsanteil sind anzugeben. halts in Chelatform 1620 Zinksalz 15% Zn wasserlösliches Zink Zink bewertet als Zinksalz Das Anion des Salzes ist ✸ Gesamtgehalt anzugeben. 1630 Zinkoxid 70% Zn Gesamtzink Zink bewertet als Auf chemischem Der Gehalt an wasserlösli- ✸ Gesamtgehalt Weg gewonnenes chem Zink darf angegeben Erzeugnis, das als sein, wenn er mindestens ein Hauptbestandteil Viertel des Gesamtgehaltes Zinkoxid enthält ausmacht. 1640 Zinkdünger 30% Zn Gesamtzink Zink bewertet als Mischen von Der Gehalt an wasserlösli- ✸ Gesamtgehalt Zinksalz und chem Zink darf angegeben Zinkoxid sein, wenn er mindestens ein Viertel des Gesamtgehaltes ausmacht.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; weitere Erfordernisse Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1650 Zinkdünger-Lösung 3% Zn wasserlösliches Zink Zink bewertet als Lösen von Ein in Chelatform vorliegen- ✸ Gesamtgehalt Zinksalz oder der Gehaltsanteil und der einem Zinkchelat Chelatbildner sowie das Anion in Wasser des Salzes sind anzugeben. 8. Spurennährstoff-Mischdünger 1660 Spurennährstoff- Spurennährstoffe Spurennährstoffe bewertet als Mischen wasser- Der Düngertyp ist je nach Mischdünger a) nur in minerali- Gesamtgehalt oder als was- löslicher Salze Beschaffenheit als «Spuren- (Spurennährstoff- scher Form serlöslicher Gehalt oder Chelate, auch nährstoff-Mischdünger» mischdünger-Lösung), 0,2% B Bor Lösen in Wasser oder «Spurennährstoffergänzt durch die An- 0,02% Co Kobalt Mischdünger- Lösung» zu gaben «mit» sowie 0,5% Cu Kupfer bezeichnen; der Dünger hat durch den Namen der 2% Fe Eisen mindestens zwei der in Spurennährstoffe oder 0,5% Mn Mangan Spalte 3 genannten Spurenihr chemisches Symbol 0,02% Mo Molybdän nährstoffe zu enthalten; in in der Reihenfolge der 0,5% Zn Zink Chelatform vorliegende Ge- Spalte 3 b) in Chelat- oder haltsanteile und die Chelat- ✸ Komplexform bildner sind anzugeben; bei 0,2% B der Angabe der Gehalte sind 0,02% Co anzugeben: 0,1% Cu a) bei nicht völlig wasserlös- 0,3% Fe lichen Nährstoffen der Ge- 0,1% Mn samtgehalt und, wenn min- 0,1% Zn destens die Hälfte des Geinsgesamt mindestens: samtgehaltes wasserlöslich in fester Form 5%, in ist, der wasserlösliche Ge- Lösung 2% halt;

b) bei völlig wasserlöslichen Nährstoffen nur der wasserlösliche Gehalt.

Anhang 1, Teil 5 Mineralische und organische Bodenverbesserungsmittel 1. Bodenverbesserungsmittel dürfen in der Trockensubstanz insgesamt höchstens 3% von einem oder mehreren folgender Stoffe enthalten: Stickstoff, Phosphat, Kalium oder Schwefel. 2. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Spalte 6 gelten die Mindestgehalte und die angegebenen Gehalte an Ca und Mg auch dann, wenn der Dünger anstelle eines Teiles CaO einen Teil MgO und anstelle eines Teiles CaCO3 einen Teil MgCO3 enthält. 3. Aufbereiten im Sinne der Spalte 6 ist das Aufbereiten zu seuchenhygienischen Produkten, frei von Krankheitskeimen. Rückstände der Arzneimittelproduktion dürfen nicht zugesetzt sein.

Spezielle Kennzeichnungen 1. Bei mineralischen Bodenverbesserungsmitteln mit einer basischen Wirkung sind der Ca- und Mg-Gehalt in den entsprechenden Oxidformen anzugeben. 2. Die verwendeten Ausgangsmaterialien sind anteilsmässig anzugeben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1. Mineralische Bodenverbesserungsmittel 1710 Kohlensaurer Kalk 75% CaCO3 Calciumcarbonat Kalk bewertet als CaCO3; Calciumcarbonat, auch Bei der Angabe der Gehalte (Kohlensaurer Mag- Siebdurchgang: Magnesiumcarbonat: darf auf einen Gehalt an Manesiumkalk) 97% bei 3,0 mm aus Kalkstein, Dolomit gnesiumcarbonat hingewiesen 70% bei1,0 mm; oder Kreide durch sein, wenn er, bewertet als Reaktivität, bewertet nach Um- Mahlen, auch Granu- MgCO3, mindestens 5% besetzung in verdünnter Salzsäure, lieren des auf den trägt; der Dünger darf als mindestens 30%, ab einem Gehalt Siebdurchgang nach «Kohlensaurer Magnesiumvon 25% MgCO3 mindestens Spalte5 ausgemahle- kalk» bezeichnet sein, wenn 10%; bei Granulierung: Zerfall nen Produkts der Gehalt an Magnesiumcardes Granulats unter Feuchtig- bonat, bewertet als MgCO3, keitseinfluss mindestens 15% beträgt, zusammen mit dem angegebenen Gehalt an Calziumcarbonat der Mindestgehalt erreicht ist und Magnesiumcarbonat als Nährstoff zusätzlich angegeben ist; wird bei der Herstellung Dolomit zugemischt, darf Magnesiumcarbonat nur dann angegeben sein, wenn der verwendete Dolomit eine Reaktivität von mindestens 10% hat; der Dünger darf mit dem Hinweis «leicht umsetzbar» gekennzeichnet sein, wenn die Reaktivität mindestens 80% beträgt.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1711 Kohlensaurer Kalk mit 65% CaCO3 Calciumcarbonat Kalk bewertet als CaCO3; Calciumcarbonat, Torf Der Dünger darf zusätzlich Torfzusatz Siebdurchgang: aus Kalkstein, Dolomit als AZ-Kalk bezeichnet sein, 97% bei2,5 mm oder Kreide durch wenn es mindesatens 1000 50% bei 0,8 mm; Mahlen, Zugeben von wirksame Azotobacterzellen Reaktivität, bewertet nach Um- Torf, auch Zugeben je g, bewertet nach ihrem setzung in verdünnter Salzsäure, von bewilligten Azo- Wachstum auf Agarplatten, mindestens 30% tobacter enthält; der Dünger darf mit dem Hinweis «leicht umsetzbar» gekennzeichnet sein, wenn die Reaktivität mindestens 80% beträgt. 1712 Kohlensaurer Kalk 65% CaCO3 Calciumcarbonat Kalk bewertet als CaCO3; Calciumcarbonat, aus Bei der Angabe der Gehalte aus Meeresalgen Siebdurchgang: Meeresalgen durch darf auf einen Gehalt an 97% bei2,0 mm, Trocknen und Mahlen Magnesiumcarbonat hinge- 50% bei 0,8 mm; wiesen sein, wenn er, bewer- Höchstgehalt an NaCl 3%, tet als MgCO3, mindestens bei Granulierung: Zerfall des 5% beträgt. Granulats unter Feuchtigkeitseinfluss Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1713 Kalk mit weicherdigem 65% CaCO3 Calciumcarbonat; mi- Kalk bewertet als; CaCO3; Phos- Calciumcarbonat, Bei der Angabe der Gehalte Rohphosphat 3% P2O5 neralsäurelösliches phat bewertet als mineralsäure- Tricalciumphosphat, darf auf einen Gehalt an Mag- (Kohlensaurer Magne- P2O5; in 2%iger amei- lösliches P2O5, mindestens 55% auch Magnesiumcar- nesiumcarbonat hingeweisen siumkalk mit weicher- sensäurelösliches des angegebenen Gehalts an P2O5 bonat oder Magne- sein, wenn er, bewertet als digem Rohphosphat) Phosphat in 2%iger Ameisensäure löslich; siumsulfat; aus Kalk- MgCO3, mindestens 5% bebei Granulierung: Zerfall des stein, Dolomit oder trägt; Granulats unter Feuchtigkeitsein- Kreide durch Mahlen, der Dünger darf als «kohlenfluss auch Zugabe von saurer Magnesiumkalk mit Magnesiumsulfat; weicherdigem Rohphosphat» Siebdurchgang des bezeichnet sein, wenn der Ausgangsgesteins: Gehalt an Magnesiumcarbo- 97% bei1,0 mm nat, bewertet als MgCO3, 70% bei 0,315 mm; mindestens 15% beträgt, zu- Zugeben von weicher- sammen mit dem angegebedigem Rohphosphat nen Gehalt

an Calciumcarbomit Siebdurchgang: nat der Mindestgehalt an 99% bei 0,125 mm MgCO3 erreicht ist und Ma- 90% bei 0,063 mm; gnesiumcarbonat als Nährauch Granulieren des stoff zusätzlich angegeben ist. ausgemahlenen Produkts Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1714 Kohlensaurer Kalk mit 65% CaCO3 Calciumcarbonat; Kalk bewertet als CaCO3; Phos- Calciumcarbonat, Al- Bei der Angabe der Gehalte Phosphat 5% P2O5 alkalisch-ammoncitrat- phat bewertet als alkalisch- kalicalciumphosphat, darf auf einen Gehalt an Mag- (Kohlensaurer Magne- lösliches Phosphat ammoncitratlösliches P2O5; Dicalciumphosphat, nesiumcarbonat hingeweisen siumkalk mit Phos- bei Granulierung: auch Magnesiumcar- sein, wenn er, bewertet als phat) Zerfall des Granulats unter bonat aus Kalkstein, MgCO3, mindestens 5% be- Feuchtigkeitseinfluss Dolomit oder Kreide trägt; durch Mahlen, der Dünger darf als «kohlen- Siebdurchgang des saurer Magnesiumkalk mit Ausgangsgesteins: weicherdigem Rohphosphat» 97% bei1,0 mm bezeichnet sein, wenn der 70% bei 0,315 mm; Gehalt an Magnesiumcarbo- Zugeben aufgeschlos- nat, bewertet als MgCO3, sener Phosphate mit mindestens 15% beträgt, zu- Siebdurchgang: sammen mit dem angegebe- 96% bei 0,63 mm nen Gehalt an Calciumcarbo- 75% bei 0,16 mm; nat der Mindestgehalt an Caauch Granulieren des CO3 erreicht ist und Magneausgemahlenen Pro- siumcarbonat als Nährstoff dukts zusätzlich angegeben ist; die nach Spalte 6 zugegebenen Phosphate sind anzugeben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1715 Kohlensaurer Kalk mit 50% CaCO3 Calciumcarbonat; al- Kalk bewertet als CaCO3; Phos- Calciumcarbonat, Al- Bei der Angabe der Gehalte Phosphat und Kali 3% P2O5 kalisch ammoncitrat- phat bewertet als alkalisch- kalicalciumphosphat, darf auf einen Gehalt an Mag- (Kohlensaurer Magne- 3% K2O lösliches Phosphat; ammoncitratlösliches P2O5; Dicalciumphosphat, nesiumcarbonat hingeweisen siumkalk mit Phosphat wasserlösliches Kali bewertet als wasserlösliches Kaliumsulfat, Kalium- sein, wenn er, bewertet als und Kali) Kaliumoxid K2O; bei Granulierung: chlorid, auch Magnesi- MgCO3, mindestens 5% be- Zerfall des Granulats unter umcarbonat oder Mag- trägt; Feuchtigkeitseinfluss nesiumsulfat aus Kalk- der Dünger darf als «kohlenstein, Dolomit oder saurer Magnesiumkalk mit Kreide durch Mahlen, Phosphat und Kali» bezeich- Siebdurchgang des net sein, wenn der Gehalt an Ausgangsgesteins: Magnesiumcarbonat, bewertet 97% bei1,0 mm als MgCO3, mindestens 15% 70% bei 0,315 mm; beträgt, zusammen mit dem Zugeben aufgeschlos- angegebenen Gehalt an sener Phosphate mit Calciumcarbonat der Min- Siebdurchgang: destgehalt an CaCO3 erreicht 96% bei 0,63 mm ist und Magnesiumcarbonat 75% bei 0,16 mm; als Nährstoff zusätzlich angeauch Granulieren des geben ist; ausgemahlenen Pro- die nach Spalte 6 zugedukts gebenen Phosphate sind anzugeben.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1716 Kohlensaurer Kalk mit 65% CaCO3 Calciumcarbonat; Kalk bewertet als CaCO3; Calciumcarbonat, Bei der Angabe der Gehalte Schwefel 2% S Schwefel Reaktivität bewertet nach Umset- auch Magnesium- darf auf einen Gehalt an Mag- (Kohlensaurer Magne- zung in verdünnter Salzsäure, carbonat aus Kalkstein, nesiumcarbonat hingeweisen siumkalk mit Schwe- mindestens 30% ab einem Gehalt Dolomit oder Kreide sein, wenn er, bewertet als fel) von 25% MgCO3 mindestens durch Mahlen, MgCO3, mindestens 5% be- 10% Siebdurchgang: trägt; Schwefel bewertet als S; 97% bei 3,0 mm der Dünger darf als «kohlenbei Granulierung: 70% bei1,0 mm; saurer Magnesiumkalk mit Zerfall des Granulats unter Zugeben von Calcium- Schwefel» bezeichnet sein, Feuchtigkeitseinfluss sulfat in verschiedenen wenn der Gehalt an Mag- Hydratationsgraden aus nesiumcarbonat, bewertet als Natur- oder Industrie- MgCO3, mindestens 15% beherkünften, auch Gra- trägt, zusammen mit dem annulierung des auf den gegebenen Gehalt an Calci- Siebdurchgang nach umcarbonat der Mindestge- Spalte5 ausgemahle- halt an CaCO 3 erreicht ist und nen Produkts Magnesiumcarbonat als Nährstoff zusätzlich angegeben ist; wird bei der Herstellung Dolomit zugemischt, so darf Magnesiumcarbonat nur dann angegeben sein, wenn der verwendete Dolomit eine Reaktivität von mindestens 10% hat; der Dünger darf mit dem Hinweis «leicht umsetzbar» gekennzeichnet sein, wenn die Reaktivität mindestens 80% beträgt.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1720 Branntkalk 65% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Calciumoxid, auch Bei der Angabe der Gehalte (Branntkalk, körnig) Siebdurchgang: Magnesiumoxid; aus darf auf einen Gehalt an Mag- (Magnesium- 97% bei 6,3 mm; Kalkstein, Dolomit nesiumoxid hingewiesen sein, Branntkalk), beim ersten Inverkehrbringen oder Kreide durch wenn er, bewertet als MgO (Magnesium- dürfen nicht mehr als 9% CaO Brennen mindestens 5% beträgt; Branntkalk, körnig) an CO2 gebunden sein. der Dünger darf als «Magnesium-Branntkalk» bezeichnet sein, wenn der Gehalt an Magnesiumoxid, bewertet als MgO mindestens 15% beträgt, zusammen mit dem angegebenen Gehalt an Calciumoxid der Mindestgehalt erreicht ist und Magnesium als Nährstoff zusätzlich angegeben ist; der Dünger darf als «Branntkalk, körnig» oder «Magnesium-Branntkalk, körnig» bezeichnet sein, wenn er jeweils folgenden Anforderungen entspricht: 97% bei 6,3 mm, davon höchstens 5% bei 0,4 mm.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1721 Branntkalk mit Schwe- 60% CaO Calciumoxid; Kalk bewertet als CaO; Calciumoxid, auch Bei der Angabe der Gehalte fel (Branntkalk, körnig, Siebdurchgang: Magnesiumoxid; aus darf auf einen Gehalt an Magmit Schwefel; Magne- 97% bei 6,3 mm; Kalkstein, Dolomit nesiumoxid hingewiesen sein, sium-Branntkalk mit beim ersten Inverkehrbringen dür- oder Kreide durch wenn er, bewertet als MgO Schwefel, Magnesium- fen nicht mehr als 9% CaO an Brennen; Zugeben von mindestens 5% beträgt; branntkalk, körnig, mit CO2 gebunden sein, Calciumsulfat in ver- der Dünger darf als «Mag- Schwefel) 2% S Schwefel Schwefel bewertet als S schiedenen Hydrata- nesium-Branntkalk mit tionsgraden aus Natur- Schwefel» bezeichnet sein, oder Industrieherkünf- wenn der Gehalt an Magnesiten umoxid, bewertet als MgO und Magnesium als Nährstoff zusätzlich angegeben ist; der Dünger darf als «Branntkalk, körnig» oder «Magnesium-Branntkalk, körnig» bezeichnet sein, wenn er jeweils folgenden Anforderungen entspricht: 97% bei 6,3 mm, davon höchstens 5% bei 0,4 mm.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1722 Stückkalk 65% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Calciumoxid, auch Bei der Angabe der Gehalte (Magnesium- beim ersten Inverkehrbringen dür- Magnesiumoxid; aus darf auf einen Gehalt an Mag- Stückkalk) fen nicht mehr als 9% CaO an Kalkstein, Dolomit nesiumoxid hingewiesen sein, CO2 gebunden sein oder Kreide durch wenn er, bewertet als MgO, Brennen mindestens 5% beträgt; der Dünger darf als «Magnesium- Stückkalk» bezeichnet sein, wenn der Gehalt an Magnesiumoxid, bewertet als MgO und Magnesiumoxid als Nährstoff zusätzlich angegeben ist. 1730 Löschkalk 60% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Calciumhydroxid, auch Bei der Angabe der Gehalte (Magnesium- Siebdurchgang: Magnesiumhydroxid; darf auf einen Gehalt an Mag- Löschkalk) 97% bei 4,0 mm, aus Kalkstein, Dolomit nesium hingewiesen sein, 80% bei2,0 mm; oder Kreide durch wenn er, bewertet als MgO, beim ersten Inverkehrbringen dür- Trennen und Löschen mindestens 5% beträgt; der fen nicht mehr als 9% CaO an Dünger darf als «Magnesium- CO2 gebunden sein Löschkalk» bezeichnet sein, wenn der Gehalt an Magnesiumoxid, bewertet als MgO und Magnesium als Nährstoff zusätzlich angegeben ist.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1731 Mischkalk 55% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Calciumcarbonat, Bei der Angabe der Gehalte (Magnesium- mindestens 1/4 des angegebenen -hydroxid oder -oxid darf auf einen Gehalt an Ma- Mischkalk) Gehalts als Oxid auch Magnesiumcar- gnesiumoxid hingewiesen Siebdurchgang: bonat, -hydroxid oder sein, wenn er, bewertet als 97% bei 4,0 mm, -oxid; aus kohlensau- MgO, mindestens 5% beträgt; 50% bei 0,8 mm rem Kalk, Branntkalk der Dünger darf als «Mag- oder Löschkalk durch nesium-Mischkalk» bezeich- Mischen oder teilwei- net sein, wenn der Gehalt an ses Brennen von Kalk- Magnesiumoxid, bewertet als stein, Dolomit MgO mindestens 15% beträgt, zusammen mit dem angegebenen Gehalt an Calciumoxid der Mindestgehalt erreicht ist und Magnesiumoxid als Nährstoff zusätzlich angegeben ist. 1740 Hüttenkalk 42% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Silicate von Calcium Bei der Angabe der Gehalte (Hüttenkalk, körnig) Siebdurchgang: und Magnesium; aus darf auf einen Gehalt an 97% bei1,0 mm, Hochofenschlacke Magnesiumoxid hingewiesen 80% bei 0,315 mm durch Vermahlen sein, wenn er, bewertet als MgO mindestens 3% beträgt; der Dünger darf als «Hüttenkalk, körnig» bezeichnet sein, wenn das Ausgangsprodukt auf den Siebdurchgang nach Spalte5 ausgemahlen ist und der Dünger folgenden Anforderungen entspricht: Siebdurchgang 97% bei 3,15 mm, 75% bei1,6 mm.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1741 Hüttenkalk mit weich- 40% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Silicate von Calcium Bei der Angabe der Gehalte erdigem Rohphosphat 3% P2O5 mineralsäurelösliches Phosphat bewertet als mineral- und Magnesium; darf auf einen Gehalt an Mag- Phosphat, in 2%iger säurelösliches P2O5, mindestens Tricalciumphosphat, nesiumoxid hingewiesen sein, Ameisensäure lösliches 55% des angegebenen Gehalts an Calciumphosphat wenn er, bewertet als MgO Phosphat P2O5 in 2%iger Ameisensäure Calciumcarbonat aus mindestens 3% beträgt; löslich Hüttenkalk mit Sieb- der Dünger darf als «Hüttendurchgang: kalk, körnig» bezeichnet sein, 99% bei 0,125 mm, wenn das Ausgangsprodukt 90% bei 0,063 mm auf den Siebdurchgang nach Zugeben von weich- Spalte 6 ausgemahlen ist und erdigem Rohphosphat der Dünger folgenden Anformit Siebdurchgang: derungen entspricht: 99% bei 0,125 mm, Siebdurchgang 90% bei 0,063 mm 97% bei 3,15 mm, 75% bei1,6%. 1742 Hüttenkalk mit Phos- 30% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Silicate von Calcium Bei der Angabe der Gehalte phat und Kali 3% P2O5 in 2%iger Zitronensäu- Siebdurchgang des Ausgangs- und Magnesium; darf auf einen Gehalt an Mag- (Hüttenkalk, körnig mit 3% K2O re und in alkalischem stoffs Hüttenkalk: aus Hochofenschlacke nesiumoxid hingewiesen sein, Phosphat und Kali) Ammoncitrat lösliches a) 97% bei1 mm, durch: wenn er, bewertet als MgO Phosphat; bei Herstel- 80% bei 0,315 mm; a) Vermahlen oder mindestens 5% beträgt; lung nach Spalte 6 b) 97% bei 3,15mm b) Absieben der Dünger darf als «Hütten- Buchstabe b auch mi- Phosphat bewertet als in 2%iger Zugeben aufgeschlos- kalk, körnig» bezeichnet sein, neralsäurelösliches Zitronensäure und in alkalischem sener Phosphate wenn das Ausgangsprodukt Phosphat und in Ammoncitrat (Petermann) lösli- (weicherdiges Roh- auf den Siebdurchgang nach 2%iger Ameisensäure ches P2O5; bei Herstellung nach phosphat nur bei Her- Spalte 6 ausgemahlen ist und lösliches Phosphat; Spalte 6 Buchstabe b, Phosphat stellung nach Buchsta- der Dünger folgenden Anforwasserlösliches bewertet als mineralsäurelösliches be b) und von Kalium- derungen entspricht: Kaliumoxid P2O5, mindestens 55% des ange- chlorid oder Kalium- Siebdurchgang: gebenen Gehalts an P2O5 in sulfat, auch Rück- 97% bei 3,15 mm,

2%iger Ameisensäure löslich; standkali 75% bei1,6%. Kali bewertet als wasserlösliches K2O Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1743 Konverterkalk 40% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Silicate und Oxide von Bei der Angabe der Gehalte Siebdurchgang: Calcium und Magnesi- darf auf einen Gehalt an Maga) 97% bei1,0 mm, um, Eisen- und Man- nesiumoxid hingewiesen sein, 80% bei 0,315 mm; ganverbindungen; wenn er, bewertet als MgO

  1. 97% bei 3,15 mm a) Vermahlen von mindestens 3% beträgt; 40% bei 0,315 mm; Konverterschlacke als Ausgangsstoff muss ange- Löslichkeit von Calcium und b) Absieben zerfallener geben sein bei Herstellung Magnesium, bewertet nach Konverterschlacke nach Spalte 6 Buchstabe b) Umsetzung in verdünnter Salz- oder «Abgesiebte Konvertersäure, mindestens 30% c) Absieben zerfallener schlacke»; nach Buchstabe c)

  2. 97% bei2,0 mm Pfannenschlacke aus «Pfannenschlacke». 50% bei 0,315 mm der Behandlung unlegierter Stähle, deren Silikatgehalt, bewertet als SiO2, mindestens 20% beträgt Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1744 Konverterkalk mit 35% CaO Calciumoxid; Kalk bewertet als CaO; Silicate und Oxide von Bei der Angabe der Gehalte Phosphat 3% P2O5 in 2%iger Zitronensäu- Phosphat bewertet als in 2%iger Calcium und Magne- darf auf einen Gehalt an Mag- (Konverterkalk mit re und in alkalischem Zitronensäure und in alkalischem sium, Eisen- und Man- nesiumoxid hingewiesen sein, Phosphat, körnig) Ammoncitrat lösliches Ammoncitrat (Petermann) lösli- ganverbindungen; aus wenn er, bewertet als MgO Phosphat ches P2O5; phosphathaltiger Kon- mindestens 3% beträgt; Siebdurchgang: verterschlacke, auch der Dünger darf als «Konver- 97% bei1,0 mm, Zugeben aufgeschlos- terkalk mit Phosphat, körnig» 80% bei 0,315 mm sener Phosphate bezeichnet sein, wenn das Ausgangsprodukt auf den Siebdurchgang nach Spalte 5 ausgemahlen ist und der Dünger folgenden Anforderungen entspricht: 97% bei2,0 mm, 75% bei1,6 mm.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1745 Konverterkalk mit 30% CaO Calciumoxid; Kalk bewertet als CaO; Phosphat Silicate und Oxide von Bei der Angabe der Gehalte Phosphat und Kali 3% P2O5 in 2%iger Zitronensäu- bewertet als in 2%iger Zitronen- Calcium und Magne- darf auf einen Gehalt an Mag- (Konverterkalk mit re und in alkalischem säure und in alkalischem sium, Eisen- und Man- nesiumoxid hingewiesen sein, Phosphat und Kali, Ammoncitrat lösliches Ammoncitrat (Petermann) ganverbindungen; Zu- wenn er, bewertet als MgO körnig) Phosphat; lösliches P2O5; geben von aufgeschlos- mindestens 3% beträgt; 3% K2O wasserlösliches Kali bewertet als wasser- senem Phosphat und der Dünger darf als «Kon- Kaliumoxid lösliches K2O; Kaliumchlorid oder verterkalk mit Phosphat und Siebdurchgang des Ausgangs- Kaliumsulfat, auch Kali, körnig» bezeichnet sein, stoffs Konverterkalk: Rückstandkali; aus wenn das Ausgangsprodukt

  1. 97% bei1,0 mm, phosphathaltiger Kon- auf den Siebdurchgang nach 80% bei 0,315 mm verterschlacke durch: Spalte 6 Buchstabe a) ausgeb) 97% bei 3,15 mm, a) Vermahlen von mahlen ist und der Dünger 40% bei 0,315 mm, Konverterschlacke, folgenden Anforderungen ent- Löslichkeit von Calcium und b) Absieben zerfallener spricht: Magnesium, bewertet nach Konverterschlacke Siebdurchgang der Kompo- Umsetzung in verdünnter Salz- oder nente «Konverterkalk mit säure mindestens 30%; c) Absieben zerfallener Phosphat und Kali»:

  2. 97% bei2,0 mm, Pfannenschlacke aus 97% bei2,0 mm, 50% bei 0,315 mm der Behandlung un- 75% bei1,6 mm; legierter Stähle als Ausgangsstoff muss angegeben sein bei Herstellung nach Spalte 6 Buchstabe b) «Abgesiebte Konverterschlacke», Buchstabe c) «Pfannenschlacke».

1750 Geflügelkotkalk 30% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO Calciumhydroxid, Bei Angabe der Gehalte darf Geflügelkotkalk; auf einen Gehalt an Magnesiaus Branntkalk und um hingewiesen sein, wenn er feuchtem Geflügelkot bewertet als MgO, mindestens 5% beträgt.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 1751 Kalibranntkalk (Kali- 65% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO Calciumoxid oder Bei Angabe der Gehalte darf Magnesium- 10% K2O Hydroxid, auch Mag- auf einen Gehalt an Magnesi- Branntkalk) nesiumoxid oder um hingewiesen sein, wenn er Hydroxid, Kaliumsulfat bewertet als MgO, mindestens oder Kaliumcarbonat; 5% beträgt; aus Branntkalk und der Dünger darf als «Kali- Rückstandkali Magnesium Branntkalk» bezeichnet sein, wenn der Gehalt an Magnesiumoxid, bewertet als MgO, mindestens 15% beträgt, zusammen mit dem angegebenen an Calciumoxid der Mindestgehalt an CaO erreicht ist und Magnesiumoxid als Nährstoff zusätzlich angegeben ist. 1752 Rückstandkalk 30% CaO Calciumoxid Kalk bewertet als CaO; Oxide, Hydroxide oder Bei Angabe der Gehalte darf Siebdurchgang: Carbonate von Calcium auf einen Gehalt an Mag- 97% bei 4 mm; oder Magnesium; nesiumoxid hingewiesen sein, bei Calcium- oder Magnesium- aus basisch wirksamen wenn er bewertet als MgO, carbonaten Rückständen der in- mindestens 5% beträgt; Siebdurchgang: dustriellen Produktion, die Art der Kalkrückstände ist 97% bei 3,0 mm, auch aus der Kalkstein- anzugeben. 70% bei1,0 mm. oder Dolomitverarbeitung Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen standteile, Nährstoff- weitere Erfordernisse Art der Herstellung 1753 Carbokalk 45% CaCO3 Calciumcarbonat Kalk bewertet als CaO Calciumcarbonat und andere basisch wirksame Verbindungen von Calcium und Magnesium sowie organische Bestandteile; durch Zugabe von Kalk und Kohlendioxid aus Zuckerrübenrohsaft gefällter Niederschlag 1760 Gesteinsmehl Brechen und Aufbe- (Steinmehl, Urge- reiten von Steinen steinsmehl, Quarzmehl, Basaltmehl, Tonerdemehl) 1770 Perlit Brechen und Aussieben vulkanischen Ausgangsmaterials (Rhyolite), Erhitzen bei Unterdruck 1771 Vermiculit Aufblähen des Tonminerals Vernmiculit bei Temperaturen von rund 1100 Grad Celcius 1772 Leca Aufblähen von Tonmineralien bei rund 1150 Grad Celcius Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Be- Bewertung; Zusammensetzung; Besondere Bestimmungen 2.

Organische Bodenverbesserungsmittel 1810 Torf 40% OS Organische Substanz Organische Substanz bewertet als In Mooren aus Pflan- Aschegehalt höchstens Glühverlust zenrückständen gebil- 10 Prozent. detes Material 1811 Torfmull 70% OS Organische Substanz Organische Substanz bewertet als Trocknen von Torf Glühverlust Anhang 1, Teil 6 Hof- und Abfalldünger sowie weitere Erzeugnisse A. Allgemeine Anforderungen – Spezielle Kennzeichnung 1. Für das Inverkehrbringen gelten ausserdem die Bestimmungen der Stoffverordnung (StoV)12, der Tierseuchenverordnung (TSV)13 und der Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle (VETA)14. 2. Auf die Herkunft des Ausgangsmaterials ist hinzuweisen.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere einzuhaltende Bestandteile, Nährstoff- weitere Erfordernisse Art der Herstellung Bestimmungen 2010 Hofdünger In aufbereiteter oder Nicht gewerbsmässig in nicht aufbereiteter Verkehr gebrachte Hofdün- Form ger sind von diesen Bestimmungen ausgenommen. 2011 Getrockneter Mist 40% Organische Substanz Organische Substanz bewertet als Trocknen und allenfalls Auf die Tierart, von der der organische Glühverlust; Granulieren oder Pel- Stallmist stammt, ist hinzu- Substanz letieren von Stallmist weisen. oder Tierexkrementen 2020 Klärschlamm Anforderungen nach StoV.

Nr. Typenbezeichnung Mindestgehalte Typenbestimmende Bewertung; Zusammensetzung; Besondere einzuhaltende Bestandteile, Nährstoff- weitere Erfordernisse Art der Herstellung Bestimmungen 2030 Kompost Anforderung nach StoV. 2045 Wollstaub 3% N Organischer Stickstoff Stickstoff bewertet als organi- Stickstoffreiche Ab- Auf die Herkunft ist hinzuscher Stickstoff fälle aus der Verarbei- weisen; der Gehalt an orgatung von Wolle und nischem Stickstoff ist anzuentsprechendem Mate- geben. rial 2060 Holzasche 2070 Zusätze zu Hofdüngern Zusätze zu Gülle oder Mist. 2080 Mischungen der Erzeugnisse 2010 bis 2070

Footnotes

  1. [15] SR 814.013
  2. [13] SR 916.401

Anhang 2

(Art. 3) Als Dünger verbotene Produkte

  1. Blutmehl und andere Blutprodukte;

  2. Gelatine aus Abfällen von Wiederkäuern;

  3. Fleischmehl und Fleischknochenmehl;

  4. Griebenmehl und Griebenkuchen;

  5. Knochenschrot;

  6. Fett, das aus nicht geniessbaren Teilen von Schlachtabfällen extrahiert wurde;

  7. Horn- und Klauenmehl;

  8. Produkte, die aus Produkten nach den Buchstaben a-g hergestellt wu rden;

  9. Abfälle der Produkte nach den Buchstaben a-h.

Anhang 3

(Art. 7) Vorschriften über die Mindestqualität von Düngern Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Hofdünger, Klärschlamm, Kompost sowie mineralische Ein- und Mehrnährstoffdünger. Für Klärschlamm und Kompost gelten entsprechende Qualitätskriterien der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe vom 9. Juni 198615 (Stoffverordnung, StoV). Die Eignung von Düngern, die aus Abfallstoffen hergestellt werden, ist gegeben, wenn sie – der Pflanzenernährung dienen, – eine Verbesserung der physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften des Bodens bewirken; oder – die Eigenschaften bzw. die Wirkung von Düngern verbessern oder ihre Anwendung erleichtern – zur Einsparung von nicht erneuerbaren Rohstoffen oder von Energie sowie zum Schliessen von Stoffkreisläufen beitragen.

Allgemein gültige Qualitätsanforderungen In der Regel verursacht selbst die Verwendung von biogenen Abfällen aus dem natürlichen Stoffkreislauf als Dünger, höhere Schadstofffrachten als beispielsweise der Einsatz von schadstoffarmen Mineraldüngern. Schadstoffeinträge in landwirtschaftlich genutzte Böden zu vermindern, bleibt oberstes Gebot eines vorsorglichen Bodenschutzes.

Höchstfrachten an Schadstoffen Bei Verwendung von Düngern dürfen pro Hektare und Jahr (im Durchschnitt von 3 Jahren) höchstens die folgenden Frachten an Schwermetallen und organischen Schadstoffen ausgebracht werden. Die aufgeführten Werte sind im Sinne eines Minimierungsgebots möglichst weit zu unterschreiten.

Höchstfrachten an Schadstoffen pro Hektare und Jahr Cadmium (Cd) 5g Molybdän (Mo) 20 g AOX I 500 g Kobalt (Co) 60 g Nickel (Ni) 80 g PCDD/PCDF II 60 µg I-TEQ Chrom (Cr) 300 g Blei (Pb) 300 g PAK Summe III17 g Kupfer (Cu) 600 g Vanadium (V) 600 g Benzo(a)pyren 3g Quecksilber (Hg) 5g Zink (Zn) 2000 g PCBI IV 1g I Adsorbierbare organische Halogenverbindungen. II Summe der polychlorierten Dibenzo-p-dioxine und polychlorierten Dibenzofurane; Masseinheit: Internationale Toxizitätsäquivalente (I-TEQ). III Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Summe der folgenden 16 PAK-Leitverbindungen der EPA (Priority pollutants list): Naphthalin, Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Indeno(1,2,3-c,d)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen und Benzo(g,h,i)perylen. IV Polychlorierte Biphenyle (Summe der 7 Kongeneren gemäss IRMM (Institute for Reference Materials and Measurements), IUPAC-Nr. 28, 52, 101, 118, 138, 153, 180).

Grenzwerte für Schadstoffe Dünger werden aufgrund der Summe ihrer Gehalte an Gesamt-Stickstoff (Nges), Phosphor (P) und 1/5 × Kalium (K/5) sowie aufgrund ihres Gehalts an organischer Substanz (OS) der zutreffenden Klasse 1a–c–5a–c bewertet und zugeteilt. Sie dürfen die unten aufgeführten Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe der jeweiligen Spalte nicht überschreiten16. Besteht ein Dünger aus verschiedenen Ausgangsmaterialien, gelten die Grenzwerte sowohl für die einzelnen Ausgangsmaterialien als auch für das Endprodukt. Dünger dürfen nicht mit andern Düngern oder mit Zuschlagstoffen vermischt werden, wenn dies in erster Linie dazu dient, deren Schadstoffgehalt durch Verdünnen herabzusetzen.

Erzeugnisse mit einem niedrigen Nährstoffgehalt werden zur Düngung einer Kultur in höheren Mengen ausgebracht als solche mit einem hohen Nährstoffgehalt. Um den Schadstoffeintrag in die Böden bei einer höheren Ausbringungsmenge auf ein vergleichbares Mass zu begrenzen, müssen erstere strengere Grenzwerte für Schadstoffe erfüllen. Die organische Substanz eines Erzeugnisses wird nach dem Ausbringen im Boden abgebaut. Die im Erzeugnis enthaltenen Schadstoffe werden dadurch umso stärker angereichert, je höher der Gehalt an organischer Substanz ist. Daher gelten für Erzeugnisse mit einem hohen Gehalt an organischer Substanz strengere Grenzwerte.

Die Zulassungsstelle kann Abweichungen der oben aufgeführten Anforderungen zulassen, sofern dies aufgrund der stofflichen Zusammensetzung eines Düngers notwendig ist (z.B. wenn andere Nährstoffe als N, P, K wertbestimmend sind).

Grenzwerte für Schadstoffe in g/t TS Nges+P+K/5 [kg/t TS] 0–55,1–10 10,1–25 25,1–50 > 50 OS [Prozent TS] >60 20–60 <20 >60 20–60 <20 >60 20–60 <20 >60 20–60 <20 >60 20–60 <20 Klasse 1a 1b 1c 2a 2b 2c 3a 3b 3c 4a 4b 4c 5a 5b 5c Cadmium (Cd) I 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,7 0,3 0,71,5 0,71,5 3 1,5 3 3 Cobalt (Co) 5 5 5 5 5 10 5 10 20 10 20 40 20 40 40 Chrom (Cr)I 12 12 25 12 25 50 25 50 100 50 100 200 100 200 200 Kupfer (Cu) 20 20 20 20 20 40 35 65 130 75 150 300 200 400 400 Quecksilber (Hg) 0,2 0,2 0,3 0,2 0,3 0,5 0,3 0,71,5 0,71,5 3 1,5 3 3 Molybdän (Mo) 2 2 2 2 2 3,5 2 3,5 6,5 3,5 6,5 13 6,5 13 13 Nickel (Ni) 10 10 10 10 10 10 15 20 30 20 30 40 30 50 50 Blei (Pb) 12 12 25 12 25 50 40 80 100 80 100 200 100 200 200 Vanadium (V)I 25 25 50 25 50 100 50 100 200 100 200 400 200 400 400 Zink (Zn) 75 75 75 75 75 150 180 270 540 270 650 1300 650 1300 1300 AOXII 20 20 20 20 40 75 40 75 150 75 150 300 150 300 300 PCDD/PCDF III, VI2,5 2,5 5 2,5 5 10 5 10 20 10 20 40 20 40 40 PAK Summe IV 0,5 0,5 1 0,5 1 2 1 2 4 2 4 8 5 10 10 Benzo(a)pyren 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2 0,4 0,2 0,4 0,8 0,4 0,81,6 1 2 2 PCBV 0,012 0,012 0,025 0,013 0,025 0,05 0,05 0,1 0,2 0,1 0,2 0,4 0,25 0,5 0,5 Bemerkungen zu Tabelle «Grenzwerte für Schadstoffe in g/t TS» TS = Trockensubstanz I Für Erzeugnisse aus tierischen Abfällen gelten die Grenzwerte für Cd, Cr und V gemäss Stoffverordnung17 Anhang 4.5 Ziff. 222 – Cadmium (Cd) 50 g pro Tonne Phosphor, sofern der Pho sphorgehalt mehr als 1 Prozent beträgt; – Chrom (Cr) 2000 g pro Tonne Trockensubstanz; – Vanadium (V) 4000 g pro Tonne Trockensubstanz. Für die übrigen Schadstoffe gelten die Grenzwerte gemäss Tabelle. II–V siehe Fussnoten I–IV zu Tabelle «Höchstfrachten an Schadstoffen pro Hektare und Jahr» VI Masseinheit: µg I-TEQ pro Tonne Trockensubstanz. Höchstegehalte an Fremdstoffen Dünger dürfen höchstens die im folgenden aufgeführten Fremdstoffgehalte aufweisen.

Totalgehalt an Fremdstoffen (Metall, Glas, Kunststoffe, usw.) ohne Steine mit mehr als2 mm Durchmesser: höchstens 0,5% Gewichtsanteil in der Trockensubstanz Gehalt an flächigen Kunststoffen (Plastikfetzen, Folien, Säcke, Schnüre, Styropor usw.) und Alufolie mit mehr als2 mm Durchmesser: höchstens 0,1% Gewichtsanteil in der Trockensubstanz.

Der Gehalt an Steinen mit mehr als5 mm Durchmesser soll möglichst niedrig sein, so dass die Qualität eines Düngers nicht beeinträchtigt wird.

Footnotes

  1. [17] SR 814.013

Anhang 4

(Art. 7) Toleranzen

  1. Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen stellen die erlaubten Abweichungen des gemessenen Wertes von dem zugesicherten Nährstoffgehalt dar.

  2. Sie dienen dazu, Unsicherheiten bei der Herstellung, der Probenahme und der Analyse aufzufangen.

  3. Ist für einen Nährstoff kein Höchstwert angegeben, dann bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Überschreitung des zugesicherten Gehalts.

  4. Folgende Toleranzen werden auf die zugesicherten Nährstoffgehalte bei den verschiedenen Düngertypen zugestanden:

N MgO andere Nährstoffe

1 Mineralische Einnährstoffdünger

1.1 Stickstoffdünger

Kalkmagnesiasalpeter, Magnesiumnitrat 0,4 0,9 Kalksalpeter, Natronsalpeter, Chilesalpeter 0,4 Kalkstickstoff, Nitrathaltiger Kalkstickstoff 1,0 Ammonsulfat (Schwefelsaures Ammoniak) 0,3 Ammoniumnitrat (Kalkammonsalpeter) bis 32% 0,8 über 32% 0,6 Ammonsulfatsalpeter umhüllt, Ammonsulfatsalpeter 0,8 Stickstoff-Magnesiasulfat, Stickstoff-Magnesia 0,8 0,9 Stickstoff-Magnesiasulfat mit Natrium 0,8 0,9 0,67 Na Harnstoff 0,4 Ammonsulfat-Harnstoff 0,5 0,36 S Oxamid, Crotonylidendiharnstoff, Isobutylidendiharnstoff, Formaldehydharnstoff, Harnstoff-Isobutylidendiharnstoff, Harnstoff- Formaldehydharnstoff 0,5 Stickstoffdünger mit Crotonylidendiharnstoff, Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff 0,5 N MgO andere Nährstoffe Kalksalpeter-Lösung, Ammoniakwasser, Kalksalpeter-Harnstoff-Lösung, Kalksalpeter- Harnstoff-Suspension, Stickstoffdünger- Lösung, Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, Ammoniakgas 0,6 Kaliumnitrat-Lösung 0,61,2 K2O Magnesiumnitrat-Lösung 0,6 0,9 Calciumnitrat-Lösung 0,4 Harnstoff-Formaldehyd-Lösung 0,4 Harnstoff-Formaldehyd-Suspension 0,4 Muss in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstoffform angegeben sein, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstoffform 1/10 des Gehaltes des Düngers an Stickstoff, höchstens aber 2 Gewichtsprozente. Die beim jeweiligen Düngertyp für den Nährstoff festgesetzte Toleranz darf insgesamt nicht überschritten sein.

P2O5 für den andere wasserlöslichen Nährstoffe

1.2 Phosphatdünger

Thomasphosphat

  1. bei Gehaltsangabe in einer Spanne von zwei Gewichtsprozenten 0

  2. bei Gehaltsangabe in einer Zahl1,0 Superphosphat, Konzentriertes Superphosphat 0,8 0,9 Triple-Superphosphat 0,81,3 Glühphosphat, Dicalciumphosphat 0,8 Dicalciumphosphat mit Magnesium 0,8 0,9 MgO Teilaufgeschlossenes Rohphosphat 0,8 0,9 Teilaufgeschlossenes Rohphosphat mit Magnesium 0,8 0,9 0,9 MgO Rohphosphat mit wasserlöslichem Anteil 0,8 0,9 Aluminum-Calciumphosphat 0,8 Weicherdiges Rohphosphat, Rohphosphat gemahlen 0,8 P2O5 für den andere wasserlöslichen Nährstoffe Weicherdiges Rohphosphat mit Magnesium 0,8 0,9 MgO Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk aus Meeresalgen, Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk 0,8 3,0 CaCO3 Rohphosphat mit kohlensaurem Magne-2,0 CaCO3 siumkalk 0,81,0 MgCO3 Muss in einer Kennzeichnung mehr als eine Phosphatlöslichkeit angegeben sein, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Phosphatlöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngers an Phosphat, höchstens aber 2 Gewichtsprozente. Die bei dem jeweiligen Düngertyp für den Nährstoff festgesetzte Toleranz darf insgesamt nicht überschritten sein.

K2O MgO andere Nährstoffe

1.3 Kaliumdünger

Kalirohsalz1,5 0,9 Angereichertes Kalirohsalz1,0 0,9 Kaliumchlorid bis 55%1,0 über 55% 0,5 Kaliumchlorid mit Magnesium1,5 0,9 Kaliumsulfat 0,5 Kaliumsulfat mit Magnesium1,5 0,9 Kieserit mit Kaliumsulfat1,0 0,9 Rückstandkali, Rückstandkali-Suspension1,0 Kaliumsulfat-Lösung1,0 0,76 S Kaliumhydroxid-Lösung1,0 für Chlorid 0,2 Cl

1.4 Kalk- und Magnesiumdünger

Kohlensaurer Kalk, Kohlensaurer Kalk Kohlensaurer Kalk mit Torfzusatz 3,0 CaCO3 Kohlensaurer Kalk mit Phosphat, Kohlensaurer Kalk mit weicherdigem Kohlensaurer Kalk mit Phosphat und erdigem Rohphosphat und Kali1,0 K2O Phosphat, Kohlensaurer Magnesium- Phosphat und Kali, Kohlensaurer Kohlensaurer Kalk mit Schwefel, Schwefel2,0 CaCO31,0 MgO 0,36 S Branntkalk; Branntkalk, körnig; Stückkalk, Löschkalk, Mischkalk 3,0 CaO1,0 MgO Branntkalk mit Schwefel; Branntkalk, körnig mit Schwefel 3,0 CaO1,0 MgO 0,36 S Magnesium-Branntkalk; Magnesium- Branntkalk, körnig; Magnesium- Stückkalk, Magnesium-Löschkalk, Magnesium-Mischkalk2,0 CaO1,0 MgO Magnesium-Branntkalk mit Schwefel; Magnesium-Branntkalk, körnig mit Schwefel2,0 CaO1,0 MgO 0,36 S Hüttenkalk; Hüttenkalk, körnig2,0 CaO1,0 MgO Hüttenkalk mit weicherdigem Rohphosphat2,0 CaO1,0 MgO1,0 P 2O5 Hüttenkalk mit Phosphat und Kali, Hüttenkalk mit Phosphat oder Kali, Hüttenkalk, körnig mit Phosphat und Kali, Hüttenkalk, körnig mit Phosphat2,0 CaO1,0 MgO1,0 P 2O5 Konverterkalk2,0 CaO Konverterkalk mit Phosphat; Konverterkalk mit Phosphat, körnig 3,0 CaO1,0 MgO1,0 P 2O5 Konverterkalk mit Phosphat und Kali; Konverterkalk mit Phosphat oder Kali, Konverterkalk mit Phosphat und Kali, körnig; Konverterkalk mit Phosphat 3,0 CaO1,0 MgO1,0 P 2O5 oder Kali, körnig1,0 K2O Geflügelkotkalk 3,0 CaO1,0 MgO Kali-Branntkalk 3,0 CaO1,0 MgO1,0 K2O Rückstandskalk 3,0 CaO Carbokalk 3,0 CaO Magnesium-Gesteinsmehl1,0 MgO Magnesiumchlorid-Lösung 0,9 Magnesiumdünger-Suspension 0,9 Konzentrierter Magensiumdünger 0,9 Elementarer Schwefel 0,36 S Calciumsulfat 0,64 Ca MgO S andere Nährstoffe

1.5 Calcium-, Magnesium- und

Schwefeldünger Calciumchlorid 0,64 Calciumchlorid-Lösung 0,64 Magnesiumsulfat 0,9 0,36 Kieserit 0,9 0,36 Kieserit mit Kali und Magnesiumcarbonat 0,91,0 K2O Kieserit mit Magnesiumcarbonat 0,9 Magnesiumchlorid-Lösung 0,55 Mg Magnesiumdünger-Suspension 0,9 Konzentrierter Magensiumdünger 0,9 Magnesiumhydroxid; Magnesiumhydroxid-Suspension 0,9 Elementarer Schwefel 0,36 Ca MgO S andere Nährstoffe Calciumsulfat 0,64 0,36 Schwefel-Magnesiumdünger 0,64 0,9 0,36

2 Mineralische Mehrnährstoffdünger

2.1 für den einzelnen Nährstoff Stickstoff1,1 N Phosphat1,1 P 2O5 Kaliumoxid1,1 K2O 2.2 Negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt insgesamt höchstens: NPK-Dünger1,9 NP-Dünger1,5 NK-Dünger1,5 PK-Dünger1,5 bei NPK-, NP-, NK- und PK-Düngern mit Magnesium für Magnesium 0,9 MgO bei PK-Düngern mit Konverterkalk oder Hüttenkalk 3,0 CaO bei NPK- und PK-Düngern mit kohlensaurem 2.3 Für die Gehalte an Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten beträgt die Toleranz je Nährstoffform oder Löslichkeit 1/10 des Nährstoffgesamtgehalts des Düngers, höchstens 2 Gewichtsprozente; die Summe der bei dem jeweiligen Düngertyp für die Nährstoffe festgesetzten Toleranzen darf insgesamt nicht überschritten werden 2.4 für Chlorid 0,2 Cl

3 Organische- und organisch-mineralische Dünger

3.1 Organische und organisch-mineralische Dünger und Mischdünger ausgenommen Torfmischdünger

  1. für den einzelnen Nährstoff Stickstoff1,0 N Phosphat2,0 P 2O5 Kaliumoxid1,0 K2O

  2. Negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt insgesamt höchstens organische und organisch-mineralische NPK-, NP und NK-Dünger2,0 organisch-mineralische NK-Dünger mit Magnesium, für Magnesium 0,9 MgO

3.2 Torfmischdünger a. für den einzelnen Nährstoff:

Stickstoff 0.2 N Phosphat 0,2 P 2O5 Kaliumoxid 0,2 K2O

b. negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt insgesamt höchstens 0,5

3.3 Organisch-mineralische Mischdünger aus Gülle

1,0 N

4 Dünger mit Spurennährstoffen

Gehalt an Spurennährstoffen über 2% 0,4 Gewichtsprozente Gehalt an Spurennährstoffen bis 2% 1/5 des angegebenen Gehaltes

Toleranzen bei Gehaltsangaben an Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel Bei Angabe eines Gehaltes an Calcium, Magnesium und Schwefel betragen die Toleranzen 1/4 der angegebenen Gehalte von diesen Nährstoffen und höchstens folgende Werte: In Gewichtsprozenten Ca 0,64 Mg 0,55 MgO 0,9 Na 0,67 S 0,36 Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.

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