AS 2003 1
Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und
des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen
zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit
Änderung vom 9. Dezember 2002
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. November 20011 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2003 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2003 in Kraft.
9. Dezember 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Kaspar Villiger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |