AS 2003 4483
Verordnung
betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und
des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen
zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit
Verlängerung vom 5. Dezember 2003
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. November 20011 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2005 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2004 in Kraft.
5. Dezember 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit