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Verordnung über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer

AS 2006 369 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Jan 25, 2006

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2006-369/de/verordnung-uber-die-aufsichtskommission-fur-die-fliegerische-ausbildung-von-anwarterinnen-und-anwartern-auf-die-tatigkeit-als-militarpiloten-berufspiloten-fluglehrer-oder-fallschirmaufklarer

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Verordnung über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer (SR 512.272)

AS 2006 369

Verordnung
über die Aufsichtskommission für die fliegerische
Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als
Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer

Änderung vom 25. Januar 2006

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 26. Januar 20051 über die Aufsichtskommission für die fliegerische Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

a. dem Kommandanten oder der Kommandantin des Lehrverbandes Flieger 31 der Luftwaffe;

DerKommandant oder die Kommandantin des Lehrverbandes Flieger 31 der Luftwaffe amtet als Präsident beziehungsweise als Präsidentin.

Footnotes

  1. [1] SR 512.272

II

Diese Änderung tritt am1. März 2006 in Kraft.

25. Januar 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und Anwärtern auf die Tätigkeit als Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fallschirmaufklärer