AS 2007 6939
Bundesbeschluss
über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über
den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung
des Terrorismus und dessen Finanzierung
vom 22. Juni 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. September 20062,
beschliesst:
Art. 1
Das Abkommen vom 12. Juli 2006 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Abschluss der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitzuteilen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Nationalrat, 22. Juni 2007 Ständerat, 22. Juni 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz