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Bundesbeschluss über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung

BBl 2007 667 · Bundesblatt

Dated Jul 3, 2007

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bbl-ff-ff/2007-667/de/bundesbeschluss-uber-das-abkommen-mit-den-vereinigten-staaten-von-amerika-uber-den-einsatz-von-gemeinsamen-ermittlungsgruppen-zur-bekampfung-des-terrorismus-und-dessen-finanzierung

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Federal Gazette
Source

Resulting act: Bundesbeschluss über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung (AS 2007 6939)

Parliamentary business: Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen mit den Vereinigten Staaten (06.069)

BBl 2007 4707

Bundesbeschluss über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2007

Bundesbeschluss über das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung

vom 22. Juni 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. September 20062, beschliesst:

Art. 1 1 Das Abkommen vom 12. Juli 20063 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Abschluss der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitzuteilen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 22. Juni 2007 Ständerat, 22. Juni 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

Datum der Veröffentlichung: 3. Juli 20074 Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2007