AS 2012 7245
Verordnung
über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie
(GebV-METAS)
Änderung vom 7. Dezember 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom5. Juli 20061 über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie wird wie folgt geändert:
Titel Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (GebV-METAS) Ingress gestützt auf Artikel 19 des Messgesetzes vom 17. Juni 20112, Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird der Ausdruck «Bundesamt» durch «METAS» ersetzt. Die damit zusammenhängenden grammatikalischen Änderungen sind vorzunehmen.
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS).
II
Die Mengenangabeverordnung vom5. September 20123 wird wie folgt geändert:
Art. 37 Gebühren
Die Erhebung der Gebühren für Kontrollen nach den Artikeln 35 und 36 richtet sich nach der Eichgebührenverordnung vom 23. November 20054 und nach der Verordnung vom5. Juli 20065 über die Gebühren des Eidgenössischen Instituts für Metrologie.
III
Diese Änderung tritt am1. Januar 2013 in Kraft.
7. Dezember 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |