BBl 2009 4487
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2013
Ablauf der Referendumsfrist: 1. Oktober 2009
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2013
vom 12. Juni 2009
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 20072 sowie der Zusatzbotschaft des Bundesrates vom 26. November 20083, beschliesst:
Art. 1 1 Das Abkommen vom 11. Oktober 20074 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Abkommen zu ratifizieren.
3 Der Bundesrat wird ermächtigt, die im Anhang I des Abkommens vorgenommenen Änderungen abzuschliessen.
Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2007–2013. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 12. Juni 2009 Nationalrat, 12. Juni 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Datum der Veröffentlichung: 23. Juni 20095 Ablauf der Referendumsfrist: 1. Oktober 2009