BBl 2010 7811
Zusatzbotschaft zur Regierungsreform
zu 01.080
Zusatzbotschaft zur Regierungsreform
vom 13. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, in Ergänzung zur Botschaft vom 19. Dezember 20011 zur Staatsleitungsreform die Zusatzbotschaft zur Regierungsreform sowie die folgenden drei Erlassentwürfe: (A) den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Regierungsreform (Änderung der Bundesverfassung), (B) den Entwurf zu einer Änderung des Parlamentsgesetzes und (C) den Entwurf zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (der eine weitere Änderung des Parlamentsgesetzes enthält). Die Entwürfe vom 19. Dezember 2001 zu einem Bundesbeschluss über die Staatsleitungsreform, zu einem Bundesgesetz über die Reform der Regierungsorganisation sowie zu einer Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen, die der Bundesversammlung mit der Botschaft zur Staatsleitungsreform bereits vorgelegt wurden, werden damit gegenstandslos. Wir beantragen Ihnen die Abschreibung des folgenden parlamentarischen Vorstosses: 2006 P 06.3653 Regierungsreform. Stellung der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten (N 20.3.09, Burkhalter, Bourgeois)
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
13. Oktober 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
Übersicht
Mit einer Änderung der Bundesverfassung sowie je einer Änderung des Parlamentsgesetzes und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes soll die politische Führung des Bundesrates verstärkt und soll dieser von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Die Amtsdauer der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten soll verlängert werden. Weiter sollen zusätzliche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eingesetzt werden können. Zudem sollen mit verschiedenen Massnahmen das Entscheidungsverfahren und die Funktionsweise der Kollegialregierung optimiert werden.
Ausgangslage
Im Jahr 2004 wiesen die eidgenössischen Räte die Vorlage des Bundesrates für eine «Zwei-Kreise-Regierung» zurück und beauftragten ihn, neue Reformvorschläge zu unterbreiten. Diese sollten zum Ziel haben, die politische Führung zu stärken, den Bundesrat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Der Bundesrat hat daraufhin eine Verwaltungsreform in Auftrag gegeben. Diese wurde im Dezember 2007 abgeschlossen und ist heute weitestgehend umgesetzt. Im August 2009 kam der Bundesrat zum Schluss, dass weiterhin Reformbedarf besteht, und beschloss, die Arbeiten zur Staatsleitungs- bzw. Regierungsreform wieder aufzunehmen. Ende Mai 2010 haben schliesslich die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates den Bericht über die «Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA» verabschiedet. Im Rahmen dieses Berichts richteten die Geschäftsprüfungskommissionen Vorstösse und Empfehlungen zur Optimierung der Regierungstätigkeit an den Bundesrat. Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft zur Regierungsreform will der Bundesrat die verschiedenen Aufträge des Parlamentes erfüllen.
4 Auswirkungen 4.1 Bund Die mit der Regierungsreform vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf das Bundespräsidium haben keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Die vorgeschlagene Einsetzung von Sekretariaten für die Ausschüsse erfordert in einzelnen Fällen die Schaffung von zusätzlichen Stellen. Der Bundesrat beabsichtigt, die allenfalls entstehenden Zusatzkosten im Rahmen der vorgesehenen Neustrukturierung der Departemente aufzufangen (Kostenneutralität). Die vorgeschlagene Einsetzung von weiteren vier bis sechs Staatssekretärinnen und Staatssekretären ist nicht zwingend mit der Schaffung neuer Stellen verbunden. Sie verursacht aber zusätzliche Kosten, namentlich für höhere Gehälter und Sozialabgaben. Diese Kosten hängen von den konkreten Entscheiden des Bundesrates ab. Der Bundesrat beabsichtigt, auch diese Kosten im Rahmen der vorgesehenen Neustrukturierung der Departemente aufzufangen (Kostenneutralität).
4.2 Kantone und Gemeinden
Die Reformvorschläge werden für die Kantone und Gemeinden zu keinen zusätzlichen Kosten führen.
5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 23. Januar 200822 über die Legislaturplanung 2007–2011 noch im Bundesbeschluss vom 18. September 200823 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt. Sie stellt einen Zusatz zur Botschaft vom 19. Dezember 200124 zur Staatsleitungsreform dar, die im Bericht vom 1. März 200025 über die Legislaturplanung 1999–2003 unter Ziel 9 (Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit und bürgernähere Strukturen) als Richtliniengeschäft angekündigt war26. Zudem ist die Verabschiedung der Zusatzbotschaft im Ziel 3 der Jahresziele 2010 des Bundesrates erwähnt.
6 Verfassungsmässigkeit
Das Bundespräsidium ist in der Bundesverfassung geregelt. Die Verlängerung der Amtsdauer sowohl des Bundespräsidiums als auch des Vizepräsidiums erfordert deshalb eine Revision der Bundesverfassung (Vorlage A). Die Revision des Parlamentsgesetzes (Vorlage B) trägt Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe g BV Rechnung, gemäss welchem die grundlegenden Bestimmungen über die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden auf Gesetzesstufe zu regeln sind. Sie stützt sich auf Artikel 173 Absatz 2 BV, der die Bundesversammlung ermächtigt, Geschäfte zu behandeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen und keiner anderen Behörde zugewiesen sind. Die Änderung des RVOG (Vorlage C) basiert ebenfalls auf Artikel 173 Absatz 2 BV.
22 BBl 2008 753 ff. 23 BBl 2008 8543 ff. 24 BBl 2002 2095 25 BBl 2000 2276 26 BBl 2000 2276 2296