BBl 2015 5013
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2015
Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
vom 19. Juni 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 19. Dezember 20121 und in die Zusatzbotschaft vom 19. September 20142, beschliesst:
I Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1 Bundesgesetz vom 20. Juni 20143 über den Schutz der Kulturgüter
bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen
Art. 14 Aufgehoben
2 Bundesgesetz vom 4. Oktober 19744 über Massnahmen
zur Verbesserung des Bundeshaushaltes
Art. 4 Sparaufträge 1 Der Bundesrat sieht gegenüber dem Finanzplan vom 22. August 2012 und späteren mehrjährigen Finanzbeschlüssen die folgenden Einsparungen vor:
Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014. BG
in Millionen Franken
1 Massnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung 60,3
2. Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit 38,5 3 Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Festlegung der Aufwand- und Investitionskredite im Voranschlag und seinen Nachträgen bleibt vorbehalten.
Art. 4a Aufgehoben
3 Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 19575
Art. 52 Wirtschaftliches Verhalten 1 Die Eisenbahnunternehmen schliessen sich den Fachverbänden und Branchenorganisationen an, die geeignet sind, ihren Auftritt am Markt zu stärken. 2 Der Bund kann die Eisenbahnunternehmen verpflichten, grössere Ausschreibungen gemeinsam durchzuführen. 3 Verhält sich ein Eisenbahnunternehmen unwirtschaftlich, so kann der Bund nach Anhören der Kantone die von ihm im Bestellverfahren geltend gemachte Abgeltung kürzen.
Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014. BG
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 19. Juni 2015 Ständerat, 19. Juni 2015 Der Präsident: Stéphane Rossini Der Präsident: Claude Hêche Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 30. Juni 20156 Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2015
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Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014. BG