BBl 2025 2885
Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten [Bargeld ist Freiheit]»)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 15. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative
«Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20243,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 1bis und 2bis
Die schweizerische Währung ist der Franken.
Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
II
Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Nationalrat, 17. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker | Ständerat, 17. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |