12.319
Kernenergiegesetz. Änderung
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Nidwalden folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, im Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) Bestimmungen aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Standortkanton oder einer Standortregion in der Schweiz (gemäss Sachplan geologische Tiefenlager) nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann.