26.049
Kartellgesetz (Reform der Wettbewerbsbehörden)
Zusammenfassung
Botschaft vom 20. Mai 2026 zur Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.05.2026
Kartellgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft für eine Reform der Wettbewerbsbehörden
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Botschaft zu einer Änderung des Kartell- und des Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet. Mit institutionellen und verfahrensrechtlichen Anpassungen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) und beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) möchte er die Durchsetzung des Kartellrechts verbessern und die Akzeptanz der Verfahren erhöhen.
Kernelement der Reform sind verschiedene Massnahmen zur wirksameren Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat. Untersuchungen sollen zukünftig konsequent ohne Beteiligung der WEKO geführt werden; gleichzeitig ist geplant, die Rolle des Sekretariats in der Entscheidphase auf das Notwendige zu beschränken. Die WEKO soll zudem von heute 11 bis 15 auf 5 bis 7 Mitglieder verkleinert und fachlich fokussiert werden. Damit wird sie gegenüber ihrem Sekretariat gestärkt.
Weiter sollen die Verteidigungsrechte der Unternehmen ausgebaut werden. So muss das Sekretariat den Unternehmen spätestens zwölf Monate nach Eröffnung der Untersuchung das vorläufige Untersuchungsergebnis mitteilen. Bei kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren ist geplant, neu auch (nebenamtliche) Richterinnen und Richter mit ökonomischem und kartellrechtlichem Fachwissen am BVGer einzusetzen. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz der Entscheide erhöht werden.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Das WBF führte bis zum 6. Oktober 2025 eine Vernehmlassung zur Reform der Wettbewerbsbehörden durch. Das Anliegen der Reform stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf breite Zustimmung. Die vorgeschlagenen Elemente gingen einigen Vernehmlassungsteilnehmenden aber nicht weit genug.
In zahlreichen Stellungnahmen wurde eine noch striktere Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat gefordert. Viele lehnten zudem die Verkleinerung der WEKO ab. Der Bundesrat hat sich gegen grundsätzliche Anpassungen der Vorlage entschieden. Zum einen würde eine noch striktere Trennung die Verfahren für die Unternehmen und die Behörden verteuern und verlängern. Zum anderen ist die Verkleinerung und fachliche Fokussierung der WEKO zentral für die Stärkung ihrer Rolle als Entscheidbehörde.
Als nächstes werden sich die Eidgenössischen Räte mit dem Thema befassen.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 18.08.2026
Oppositionslos ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates zur institutionellen Reform der Wettbewerbsbehörden (26.049) eingetreten. Es besteht Konsens über die Notwendigkeit einer Verbesserung des heutigen Systems, damit die Durchsetzung des Kartellrechtes effizienter und schneller erfolgen kann.
Die weiteren Diskussionen haben aber gezeigt, dass die Vorschläge des Bundesrates in verschiedenen Bereichen noch als unangemessen oder unzureichend angesehen werden. Bereits jetzt kristallisiert sich heraus, dass die Verkleinerung der WEKO sehr umstritten sein wird. Weil kartellrechtliche Verfahren für die Unternehmen mit hohen Sanktionen und Reputationsschäden verbunden sein können, müssen die Verfahren einwandfrei sein, was mit den vom Bundesrat unterbreiteten Massnahmen nicht genügend verbessert wird. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung deshalb beauftragt, ihr Formulierungen zu unterbreiten, einerseits zur Schaffung einer spezialisierten Beschwerdeinstanz beim Bundesverwaltungsgericht (mit 23 zu 2 Stimmen), andererseits zur Einführung von Kommissionsschreiberinnen und Kommissionsschreiber bei der WEKO (17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Es ist geplant, die Detailberatung im vierten Quartal aufzunehmen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch