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Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug

341.14 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

Version of Jan 1, 2008

https://lexipedia.io/en/docs/ch/sr-rs-rs/341-14/de/verordnung-des-ejpd-uber-die-baubeitrage-des-bundes-an-einrichtungen-fur-den-straf-und-massnahmenvollzug

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Systematic Compilation of Federal Legislation
Source

This version has not been in force since Jan 1, 2012.

Repealed by: Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug (AS 2011 5615)

Enacted by: Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug (AS 2011 5615),

Consultations: Änderung der V über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) und Totalrevision der V EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (May 20, 2011),

341.14

Verordnung des EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

vom 24. September 2001 (Stand am 1. Januar 2008)

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 7b Absatz 1 der Verordnung vom 29. Oktober 19861 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug, verordnet:

1. Abschnitt Baubeiträge an Anstalten für Erwachsene2

Art. 13 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise

nach Modellanstalt Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden für die drei Modellanstalten wie folgt festgelegt:

a. Modellanstalt Typ geschlossen

Sicherheit 2,6 4600

Verwaltung 1,4 4600

Personal 2,0 4600

Insassenwesen 7,8 4600

Aufnahme/Austritt 3,1 4600

Wohnen 17,7 6000

Arbeit 21,1 3200

Hauswirtschaft 5,6 6000 Gesamtfläche pro Platz 61,3 AS 2001 2398

[AS 1986 1941, 1989 1857, 1995 217 Ziff. I 1, 1996 2243 Ziff. I 37, 1999 2387 Ziff. I 1, 2001 2393, 2004 1419. AS 2007 6685 Art. 34]. Siehe heute die V vom 21. Nov. 2007 (SR 341.1).

b. Modellanstalt Typ offen

Sicherheit 0,5 4600

Verwaltung 2,4 4600

Personal 1,9 4600

Insassenwesen 13,3 4600

Aufnahme/Austritt 2,7 4600

Wohnen 19,5 6000

Arbeit 17,2 3200

Hauswirtschaft 5,8 6000 Gesamtfläche pro Platz 63,3

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Sicherheit 1,4 4600

Verwaltung 1,4 4600

Personal 1,4 4600

Insassenwesen 2,8 4600

Aufnahme/Austritt 1,8 4600

Wohnen 14,0 6000

Arbeit 4,2 3200

Hauswirtschaft 2,9 6000 Gesamtfläche pro Platz 29,9 Zuschlag für Produktionswerkstätten Dienen die gewerblichen Betriebe einer Anstalt zu zwei Dritteln der industriellen Produktion, so wird der Bereichspreis für den Bereich «Arbeit» mit dem Faktor 1,7 Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag beträgt 35 000 Franken pro Platz.

Footnotes

  1. [3] Fassung gemäss Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

Art. 44 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP5 4) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten8,8 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Footnotes

  1. [8] Fassung gemäss Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

Art. 56 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 5,3 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Art. 6 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP4 und 9) bei Umbauten

Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des BG vom 5. Okt. 19847 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.

Footnotes

  1. [4] Fassung gemäss Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).
  2. [7] SR 341

Art. 78 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten

Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor 1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit Zwischentotal (ZT) – plus8,8 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus 5,3 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag

BKP = Baukostenplan

Art. 89 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten

Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor 1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit dem Eingriffsgrad – multipliziert mit dem Anteil Veränderung – plus Beitrag für BKP4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag

Footnotes

  1. [9] Fassung gemäss Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

Art. 9 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen

Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 (Wohnen) und 4 (Insassenwesen) möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.

Footnotes

  1. [6] Fassung gemäss Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

2. Abschnitt:10 Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen

Art. 10 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise

Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden wie folgt festgelegt: Bereich Anrechenbare Bereichspreis

Verwaltung 4,4 3700

Personal 2,2 3700

Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit, Sport 10,4 3700

Aufnahme und Austritt 1,9 3700

Wohnen 29,6 3700

Ausbildung/Beschäftigung 14,8 3100

Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen 9,5 3700 Gesamtfläche pro Platz 72,8

Art. 11 Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft

Der Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft beträgt 300 000 Franken.

Art. 12 Zuschlag für den Neubau einer Turnhalle

Der Zuschlag für eine Turnhalle beträgt 800 000 Franken.

Art. 13 Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage

Der Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage beträgt 25 Prozent von BKP 1–3 und 5 des Bereichs7.

Art. 14 Zuschläge für Produktionswerkstätten

Für die für eine Produktionswerkstätte benötigte Mehrfläche wird ein Zuschlag gewährt. Für eine Mehrfläche ab 25,1–55 m2 wird ein Zuschlag von 100 Prozent, über 55 m2 ein solcher von 200 Prozent des Pauschalwertes des Bereichs7 angerechnet.

Art. 15 Zuschlag für Kleinheime

Der Zuschlag für Heime mit einer Platzzahl von gleich oder unter 15 Plätzen beträgt

Prozent von BKP 1–3 und 5.

Art. 16 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP 4) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz.

Art. 17 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz.

Art. 18 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP4 und 9) bei Umbauten

Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des BG vom 5. Okt. 198411 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.

Footnotes

  1. [11] SR 341

Art. 19 Zuschlag Sicherheit für geschlossene Einrichtungen

Der Zuschlag für die Sicherheit bei geschlossenen Einrichtungen beträgt 45 000 Franken pro Platz.

Art. 20 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten

Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet: Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise – plus Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 100 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 25 m2 – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 200 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 55 m2 – plus Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner 15 Plätze – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze Zwischentotal (ZT) – plus6,2 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus6,2 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag.

Art. 21 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten

Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet: Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise – plus Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 100 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 25 m2 – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 200 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 55 m2 – plus Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner 15 Plätze – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit dem Eingriffsgrad – multipliziert mit dem Anteil Veränderung – plus Beitrag für BKP4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag.

Art. 22 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen

Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modelleinrichtung festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 und 4 möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.

Footnotes

  1. [2] Eingefügt durch Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

3. Abschnitt Schlussbestimmungen12

Art. 2313 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.

Ursprünglich Art. 10

Footnotes

  1. [12] Eingefügt durch Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

Footnotes

  1. [10] Eingefügt durch Ziff. I der V des EJPD vom 28. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 6699).

I. Platzkostenpauschale bei Neubauten nach Modellanstalt

a. Modellanstalt Typ geschlossen

1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600

Gesamtfläche pro Platz 61,3 Total Fr. Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000

Zwischentotal (ZT) 320 060 367 324 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 28 165 32 325 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 963 19 468

Total anerkannte Kosten 366 188 419 117

Bundesbeitrag 127’816 146’691

b. Modellanstalt Typ halboffen

(in m ) Faktor Produktion1

1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800

Gesamtfläche pro Platz 63,3

Zwischentotal (ZT) 302 520 341 048 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 26 622 30 012 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 034 18 076

Total anerkannte Kosten 345 176 389 136

Bundesbeitrag 120 812 136 198

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400

Gesamtfläche pro Platz 29,9 Total Fr. Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000

Zwischentotal (ZT) 190 320 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 16 748 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 10 087

Total anerkannte Kosten 217 155

Bundesbeitrag 76 004

II. Platzkostenpauschale bei Umbauten nach Modellanstalt

a. Modellanstalt Typ geschlossen

1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600

Gesamtfläche pro Platz 61,3

Gesamtpreis Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000

Total anerkannte Kosten 320 060 367 324 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrektur- nach nach faktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung

b. Modellanstalt Typ halboffen

(in m ) Faktor Produktion1

1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800

Gesamtfläche pro Platz 63,3

Total anerkannte Kosten 302 520 341 048 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrek- nach nach turfaktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400

Gesamtfläche pro Platz 29,9

Gesamtpreis Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000

Total anerkannte Kosten 190 320 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrekturfaktor nach Bereichsflächen Berechnung multipliziert mit Faktor Verän- nach derungsgrad Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte Kosten + Beitrag für BKP 9 anerkannte Kosten Bundesbeitrag 35 % nach Berechnung