341.14
Verordnung des EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
vom 24. September 2001 (Stand am 1. Januar 2008)
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 7b Absatz 1 der Verordnung vom 29. Oktober 19861 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug, verordnet:
1. Abschnitt Baubeiträge an Anstalten für Erwachsene2
Art. 13 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise
nach Modellanstalt Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden für die drei Modellanstalten wie folgt festgelegt:
a. Modellanstalt Typ geschlossen
Sicherheit 2,6 4600
Verwaltung 1,4 4600
Personal 2,0 4600
Insassenwesen 7,8 4600
Aufnahme/Austritt 3,1 4600
Wohnen 17,7 6000
Arbeit 21,1 3200
Hauswirtschaft 5,6 6000 Gesamtfläche pro Platz 61,3 AS 2001 2398
[AS 1986 1941, 1989 1857, 1995 217 Ziff. I 1, 1996 2243 Ziff. I 37, 1999 2387 Ziff. I 1, 2001 2393, 2004 1419. AS 2007 6685 Art. 34]. Siehe heute die V vom 21. Nov. 2007 (SR 341.1).
b. Modellanstalt Typ offen
Sicherheit 0,5 4600
Verwaltung 2,4 4600
Personal 1,9 4600
Insassenwesen 13,3 4600
Aufnahme/Austritt 2,7 4600
Wohnen 19,5 6000
Arbeit 17,2 3200
Hauswirtschaft 5,8 6000 Gesamtfläche pro Platz 63,3
c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis
Sicherheit 1,4 4600
Verwaltung 1,4 4600
Personal 1,4 4600
Insassenwesen 2,8 4600
Aufnahme/Austritt 1,8 4600
Wohnen 14,0 6000
Arbeit 4,2 3200
Hauswirtschaft 2,9 6000 Gesamtfläche pro Platz 29,9 Zuschlag für Produktionswerkstätten Dienen die gewerblichen Betriebe einer Anstalt zu zwei Dritteln der industriellen Produktion, so wird der Bereichspreis für den Bereich «Arbeit» mit dem Faktor 1,7 Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag beträgt 35 000 Franken pro Platz.
Art. 44 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP5 4) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten8,8 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.
Art. 56 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 5,3 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.
Art. 6 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP4 und 9) bei Umbauten
Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des BG vom 5. Okt. 19847 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.
Art. 78 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten
Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor 1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit Zwischentotal (ZT) – plus8,8 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus 5,3 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag
BKP = Baukostenplan
Art. 89 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten
Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor 1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit dem Eingriffsgrad – multipliziert mit dem Anteil Veränderung – plus Beitrag für BKP4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag
Art. 9 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen
Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.
Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 (Wohnen) und 4 (Insassenwesen) möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.
2. Abschnitt:10 Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen
Art. 10 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise
Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden wie folgt festgelegt: Bereich Anrechenbare Bereichspreis
Verwaltung 4,4 3700
Personal 2,2 3700
Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit, Sport 10,4 3700
Aufnahme und Austritt 1,9 3700
Wohnen 29,6 3700
Ausbildung/Beschäftigung 14,8 3100
Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen 9,5 3700 Gesamtfläche pro Platz 72,8
Art. 11 Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft
Der Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft beträgt 300 000 Franken.
Art. 12 Zuschlag für den Neubau einer Turnhalle
Der Zuschlag für eine Turnhalle beträgt 800 000 Franken.
Art. 13 Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage
Der Zuschlag für den Neubau einer Schulanlage beträgt 25 Prozent von BKP 1–3 und 5 des Bereichs7.
Art. 14 Zuschläge für Produktionswerkstätten
Für die für eine Produktionswerkstätte benötigte Mehrfläche wird ein Zuschlag gewährt. Für eine Mehrfläche ab 25,1–55 m2 wird ein Zuschlag von 100 Prozent, über 55 m2 ein solcher von 200 Prozent des Pauschalwertes des Bereichs7 angerechnet.
Art. 15 Zuschlag für Kleinheime
Der Zuschlag für Heime mit einer Platzzahl von gleich oder unter 15 Plätzen beträgt
Prozent von BKP 1–3 und 5.
Art. 16 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP 4) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz.
Art. 17 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten
Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 6,2 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz.
Art. 18 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP4 und 9) bei Umbauten
Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des BG vom 5. Okt. 198411 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.
Art. 19 Zuschlag Sicherheit für geschlossene Einrichtungen
Der Zuschlag für die Sicherheit bei geschlossenen Einrichtungen beträgt 45 000 Franken pro Platz.
Art. 20 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten
Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten lautet: Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise – plus Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 100 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 25 m2 – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 200 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 55 m2 – plus Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner 15 Plätze – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze Zwischentotal (ZT) – plus6,2 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus6,2 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag.
Art. 21 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten
Die Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten lautet: Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise – plus Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich – plus Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 100 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 25 m2 – plus Zuschlag Produktionswerkstatt, 200 Prozent der Pauschale von Bereich7 falls grösser 55 m2 – plus Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner 15 Plätze – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit dem Eingriffsgrad – multipliziert mit dem Anteil Veränderung – plus Beitrag für BKP4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag.
Art. 22 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen
Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modelleinrichtung festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.
Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 und 4 möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.
3. Abschnitt Schlussbestimmungen12
Art. 2313 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
Ursprünglich Art. 10
I. Platzkostenpauschale bei Neubauten nach Modellanstalt
a. Modellanstalt Typ geschlossen
1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600
Gesamtfläche pro Platz 61,3 Total Fr. Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000
Zwischentotal (ZT) 320 060 367 324 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 28 165 32 325 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 963 19 468
Total anerkannte Kosten 366 188 419 117
Bundesbeitrag 127’816 146’691
b. Modellanstalt Typ halboffen
(in m ) Faktor Produktion1
1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800
Gesamtfläche pro Platz 63,3
Zwischentotal (ZT) 302 520 341 048 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 26 622 30 012 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 034 18 076
Total anerkannte Kosten 345 176 389 136
Bundesbeitrag 120 812 136 198
c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis
Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.
1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400
Gesamtfläche pro Platz 29,9 Total Fr. Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000
Zwischentotal (ZT) 190 320 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 16 748 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 10 087
Total anerkannte Kosten 217 155
Bundesbeitrag 76 004
II. Platzkostenpauschale bei Umbauten nach Modellanstalt
a. Modellanstalt Typ geschlossen
1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600
Gesamtfläche pro Platz 61,3
Gesamtpreis Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000
Total anerkannte Kosten 320 060 367 324 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrektur- nach nach faktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung
b. Modellanstalt Typ halboffen
(in m ) Faktor Produktion1
1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800
Gesamtfläche pro Platz 63,3
Total anerkannte Kosten 302 520 341 048 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrek- nach nach turfaktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung
c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis
Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.
1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400
Gesamtfläche pro Platz 29,9
Gesamtpreis Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000
Total anerkannte Kosten 190 320 = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten multipliziert mit Korrekturfaktor nach Bereichsflächen Berechnung multipliziert mit Faktor Verän- nach derungsgrad Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte Kosten + Beitrag für BKP 9 anerkannte Kosten Bundesbeitrag 35 % nach Berechnung