Lexipedia

AS 1999 2514

Verordnung über den Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz

Berichtigung

Verordnung über den Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz

vom 5. Mai 1999 (SR 611.021; AS 1999 1764)

Art.3 Bst. a

Statt: a. Angehörigen der Armee, des Zivildienstes und des Zivilschutzes in Erfül- lung ihrer Wehr- oder Schutzdienstpflicht und Personen, die militärisch or- ganisierte Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten, welche auf Grund dieser Dienstleistung in Not geraten;

muss es heissen: a. Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes in Erfüllung ihrer Wehr- oder Schutzdienstpflicht und Personen, die militärisch organisierte Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten, welche auf Grund dieser Dienstleistung in Not geraten;

12. Oktober 1999 Bundeskanzlei

2514 1999-5272

Verordnung über den Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz | Lexipedia | Lexipedia