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AS 2002 1623

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe

Änderung vom 3. Juni 2002

Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Institut) verordnet:

I Die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 20011 über den Erlass der Pharmakopöe wird wie folgt geändert:

Art. 1 Bst. a Als Pharmakopöe gelten folgende Ausgaben: a. Pharmacopoea Europaea, 4. Ausgabe (Ph. Eur. 4), vom Mai 20012, Nach- trag 4.1 zur Pharmacopoea Europaea vom Juli 20013 und Nachtrag 4.2 zur Pharmacopoea Europaea vom November 20014;

1 SR 812.214.11 2 Sie wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 3 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 4 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden.

2002-1008 1623

Schweizerisches Heilmittelinstitut über den Erlass der Pharmakopöe AS 2002

II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

3. Juni 2002 Im Namen des Institutsrats Der Präsident: Peter Fuchs

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