AS 2002 3896
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe
Änderung vom 28. November 2002
Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Institut) verordnet:
I Die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 20011 über den Erlass der Pharmakopöe wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. a und b Als Pharmakopöe gelten folgende Ausgaben: a. Pharmacopoea Europaea, 4. Ausgabe (Ph. Eur. 4), vom Mai 20012, Nachtrag
4.1 zur Pharmacopoea Europaea vom Juli 20013, Nachtrag 4.2 zur Pharma-
copoea Europaea vom November 20014 und Nachtrag 4.3 zur Pharmacopoea Europaea vom Januar 20025; b. Pharmaopoea Helvetica, 9. Ausgabe (Ph. Helv. 9), vom November 20026.
1 SR 812.214.11 2 Sie wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe und die deutsche Fassung können beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. 3 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 4 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 5 Er wird im Original vom Europarat herausgegeben. Die französische Originalausgabe kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden. Bis zur Herausgabe der deutschen Fassung können einzelne Texte in deutscher Sprache als Druckfahnen beim Stabsbereich Pharmakopöe der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut bezogen werden. 6 Sie wird von Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, herausgegeben und kann beim BBL Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu den in der Gebührenverordnung der EDMZ vom 21. Dezember 1994 (SR 172.041.11) vorgesehenen Bedingungen bezogen werden.
3896 2002-2396
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts AS 2002 über den Erlass der Pharmakopöe
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
28. November 2002 Im Namen des Institutsrats Der Präsident: Peter Fuchs