AS 2004 1275
Abkommen vom 29.Februar 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll)
Abkommen vom 29. Februar 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Protokoll) (Rückübernahmeabkommen)
SR 0.142.111.239; AS 2001 27
Änderung des Protokolls über die Durchführung des Abkommens Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 4. Juni/3. Juli 2002 In Kraft getreten am 3. Juli 2002
Übersetzung1
4.1 Für die Stellung, den Empfang und die Erledigung der Rückübernahmegesuche
sind folgende Behörden zuständig: a) für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Abteilung Vollzugsunterstützung Postadresse: Quellenweg 6, CH-3003 Bern-Wabern Fax: (0041) 31 325 85 50 Tel.: (0041) 31 325 94 14 b) (keine Änderung)
6.1 Für die Stellung, den Empfang und die Erledigung der Durchbeförderungsgesu-
che sind folgende Behörden zuständig: a) für die Schweizerische Eidgenossenschaft: swissREPAT Rückkehrunterstützung des Bundes Postfach 1425 CH-8058 Zürich-Flughafen Fax: (0041) 1 816 74 58 Tel.: (0041)1 816 74 43 b) (keine Änderung)
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2004 1275).
2003-2307 1275
Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt. Abkommen mit Albanien AS 2004