AS 2010 6101
Verordnung über die Organisation der Armee
Verordnung über die Organisation der Armee (VOA)
Änderung vom 3. Dezember 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 26. November 20031 über die Organisation der Armee wird wie folgt geändert:
Ingress erstes Lemma gestützt auf die Artikel 60 Absatz 3 und 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG),
Art. 1 Diese Verordnung regelt den Bestand, die Struktur der Armee und die Gradbezeich- nung nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Art. 2 Abs. 3
3 Die Bereitschaftsreserve der Truppenkörper und Formationen beträgt insgesamt
höchstens 5 Prozent des Sollbestandes der Armee. Das VBS legt die Bereitschafts- reserve der einzelnen Truppenkörper und Formationen fest.
Art. 5 Aufgehoben
II Der Anhang wird gemäss Beilage3 geändert.