AS 2012 4651
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)
Änderung vom 29. August 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.
29. August 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 431.012.1
2012-0898 4651
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
Anhang (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)
Liste der statistischen Erhebungen
Statistiken Nr. 6, 7, 15, 17, 19, 21, 22, 23, 24, 29, 37, 39, 40, 49, 53, 59, 60, 62, 65, 74, 78, 80, 81, 89, 90, 91, 97, 102, 103, 111, 118, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 131, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 156, 162, 171, 180, 181, 182 und 183.
6. Statistik der Heiraten
Betrifft nur den französischen Text.
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaft
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- grafische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushalts- mitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, ein- schliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationa- lität, telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Vierteljährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufein- anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Perso- nenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: GAV, Ergebnisse der Lohnverhand- lungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung und Stichprobener- hebung über die Lohnverhandlungen Befragte: Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverhandlungen jährlich) Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Normalarbeitsverträge (NAV), Empfehlungen und weitere GAV- ähnliche Dokumente sowie Hausver- träge bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
21. Lohnstrukturerhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale Art der Erhebung und Repräsentative Stichprobe, Indivi- Erhebungsmethode: dualdaten mit AHV-Versicherten- nummer Befragte: Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffent- lichen Rechts und andere öffentlich- rechtliche Körperschaften Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und
Unternehmensregisters (BUR)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquiva- lente (VZÄ), Geschlecht und Natio- nalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirt- schaftlichen Tätigkeit; Auslandver- flechtung, Aussenhandel; Rechts- form, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unter- nehmen oder Arbeitsstätten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung, auf Anfrage Indivi- dualdaten mit AHV-Versicherten- nummer Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über
100 Beschäftigten vierteljährlich, für
andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jähr- lich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts- stellen, Gemeinden, Verbände
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmens- register (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachfüh- rung des Betriebs- und Unterneh- mensregisters verwendet. In Abwei- chung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unter- nehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeord- neten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
23. Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen
(STATENT)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import/Export), demo- grafische Merkmale der Unterneh- men (Unternehmensgründungen, Bestand aktiver Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschafts- wachstum) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung und Indikatoren basie- rend auf: – Registern (Betriebs- und Unter- nehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister); – administrativen Daten (AHV- Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung); – Unternehmenserhebungen (Aktua- lisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhe- bung, Beschäftigungsstatistik). Befragte: Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV- Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Zoll- verwaltung, Bundesamt für Land- wirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
Besondere Bestimmungen: Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unterneh- mensregister (SR 431.903) geglie- dert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutio- nen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäquiva- lenten.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
24. Betreibungs- und Konkursstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Konkurseröffnungen und -erledigungen; Konkursverluste in Franken; Unterscheidung zwischen Konkursen von Unternehmen (mit Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, inklusive Selbstständige) und Konkursen von Einzelpersonen; Anzahl Zahlungsbefehle, Anzahl Pfändungsvollzüge und Verwertun- gen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Betreibungs- und Konkursämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden, Staatssekretariat für Wirtschaft (Daten dem Schweize- rischen Handelsblatt entnommen) Besondere Bestimmungen: Die gerichtlichen Auflösungen gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind in der Anzahl der Konkurse nicht inbegriffen.
29. Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebs- strukturdaten; Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, koordiniert mit der Erhebung zur Umsetzung agrar- politischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Daten- verordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 919.117.71) Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Grunderhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Bei den Betrieben mit Direktzahlun- gen jährlich, für die anderen Betriebe alle drei Jahre; ergänzende Erhebun- gen in den Jahren 2013 und 2016 Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft Besondere Bestimmungen: Die Kantone liefern die administrati- ven Daten zur Statistik bis spätestens 30. September jedes Kalenderjahres.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen und Anzahl Beschäf- tigte (wenn vorhanden) der Betriebe; ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Informationen zu Ein- nahmen, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungs- grundlagen entnommen. Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantons- forstämter, Kreis- und Revierförs- ter/innen, Forstbetriebsleiter/innen Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung im Jahr 2013, Stich- proben in den Jahren 2014–2017 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben- erhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt Besondere Bestimmungen: –
49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Energieverbrauch, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförde- rungsmittel, Fahrleistungen, Ver- kehrsaufkommen und Verkehrsleis- tungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: 1. Inhaber von eidgenössischen Personenbeförderungskonzessio- nen und -bewilligungen, Eisen- bahninfrastrukturkonzessionen und Netzzugangsbewilligungen für: – die Personenbeförderung, – den Gütertransport, – den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen
2. aufgrund eines Staatsvertrages
oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schiff- fahrtsunternehmen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich, 5-jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: –
59. Krankenhausstatistik
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und ver- wandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Opera- tionsklassifikation, ICD-9-CM- Vol. 3, zu schlüsseln. Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodie- rungshandbuch vorgenommen. Für die Betriebe, die KVG-Leistun- gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten wer- den durch das BAG nach Leistungs- erbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Durchgeführte straflose Schwanger- schaftsabbrüche mit den Merkmalen Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohn- sitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs, weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden. Befragte: Ärztinnen und Ärzte der eingriffs- berechtigten Praxen und Spitäler Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Erhebung: Laufend Periodizität der Berichterstattung: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärztliche Dienste Besondere Bestimmungen: Artikel 119 des Strafgesetzbuches (SR 311.0)
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizeri- schen Register der Studierenden SHIS, Individualdaten mit AHV- Versichertennummer Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundes- verwaltung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung (via ARAMIS) Befragte: Bundesämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
80. Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft
Betrifft nur den französischen Text.
81. Statistik des Kulturverhaltens
Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
89. Jugendstrafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Richter und kantonale Jugend- gerichtsbehörden und weitere zuständige kantonale Behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Institutionen der Jugend- strafrechtspflege Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Bestand der Personen in Freiheits- entzug und Untersuchungshaft Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheits- entzugs Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
91. Strafvollzugsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifika- tionscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Institutionen des Straf- und Mass- nahmenvollzugs Besondere Bestimmungen: –
97. Aufgehoben
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computerge- stützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2013 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
4672
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökono- mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zuge- hörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privat- haushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2014 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
4673
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
111. Industrieholzerhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Erhebungsgegenstand: Bezug, Verbrauch und Lager von Industrieholz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Februar–März Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
4674
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
118. Infektionskrankheiten
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung von Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Hepatitis A, B, usw.) mit Angaben zur Person, Klinik, zur Diagnostik und Epidemiologie Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Ärzte und Laboratorien Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonsärzte Besondere Bestimmungen: Epidemiengesetz vom 18. Dezember
1970 (SR 818.101), Melde-
Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1), Verordnung des EDI vom 13. Januar 1999 über Arzt- und Labormeldungen (SR 818.141.11)
4675
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
120. Bericht der Kantone über die Ausführung des
Betäubungsmittelgesetzes
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Überwachung der Suchtproblematik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonsregierungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Nach Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Artikel 29e des Betäubungsmittel- gesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)
4676
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
121. Sentinella
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzt/innen über verschiedene, ins- besondere infektiöse Krankheiten (z.B. Grippe, Keuchhusten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institute der Universität Lausanne (PMU, IUMSP), Institut für Infek- tionskrankeiten der Universität Bern sowie die Institute für Hausarztme- dizin der Universitäten Basel, Genf, Lausanne und Zürich Besondere Bestimmungen: Epidemiengesetz vom 18. Dezember
1970 (SR 818.101) sowie die Artikel
21 und 22 der Melde-Verordnung
vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1), jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm
4677
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Kom- plikationen häufiger Erkrankungen bei hospitalisierten Kindern (konge- nitale Röteln, akute schlaffe Läh- mung usw.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: Epidemiengesetz vom 18. Dezember
1970 (SR 818.101) sowie die Artikel
21 und 22 der Melde-Verordnung
vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1)
4678
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
123. Statistik der Prämienverbilligung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilli- gung in der Krankenversicherung (SR 832.112.4)
4679
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
124. Nationale Methadonstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Angaben zur Person (sozio- demografische Grundmerkmale), zu den betäubungsmittelgestützten Behandlungen und zum aktuellen Drogenkonsum Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonsärzte und -ärztinnen sowie Zentren für heroingestützte Behand- lungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Private Forschungsinstitute Besondere Bestimmungen: Artikel 3f und 29c des Betäubungs- mittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)
4680
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
125. Suchtmonitoring Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erhebung bei der Schweizer Bevöl- kerung zum Thema Sucht: Alkohol, Tabak, Drogen und Medikamente Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobenerhebung (kontinuierliche telefonische Befra- gung via Festnetz und Mobiltelefo- nie) Befragte: Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren Auskunftspflicht: Fakultativ Zeitpunkt der Durchführung: Seit 2011 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Private Forschungsinstitute Besondere Bestimmungen: Artikel 29c des Betäubungsmittelge- setzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)
4681
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
126. Krankenversicherungsstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Versichertenbestand, Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenkassen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Artikel 21 Absatz 4 KVG (SR 832.10) sowie die Artikel 28, 28a und 28b KVV (SR 832.102)
127. Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen
Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen) Betrifft nur den französischen Text.
4682
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Gesundheitsverhalten und Konsum- gewohnheiten von Schulpflichtigen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung Befragte: Schweizerische Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5–9 Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1986 Periodizität: Alle vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Suchtinfo Schweiz und WHO- Europe (Kopenhagen) Besondere Bestimmungen: Artikel 29c des Betäubungsmittel- gesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)
4683
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Statistikverbund Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: 2004–2015 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG Besondere Bestimmungen: –
4684
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Streiks und Aussperrungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen, Arbeitnehmer- organisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
4685
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
Betrifft nur den italienischen Text.
147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und
Insolvenzentschädigung Betrifft nur den italienischen Text.
148. Offenen Stellen
Betrifft nur den italienischen Text.
149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
Betrifft nur den italienischen Text.
150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
Betrifft nur den italienischen Text.
151. Konsumentenstimmungsindex
Betrifft nur den italienischen Text.
4686
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
156. Rebbau-Statistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Erhebungsgegenstand: Rebfläche nach Rebsorten und Kantonen, Volumen der Trauben- bzw. Mosternte nach Farbe (Rot- und Weisswein), Qualität in Brix (oder Öchslegrade) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Rebbaukataster, Weinernte- deklarationen Befragte: Kantone, Rebbewirtschafter und Rebbewirtschafterinnen, Einkellerer und Einkellerinnen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: September–November Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone.
4687
Statistikerhebungsverordnung AS 2012
162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
Erhebungsorgan: Bundesamt für Verkehr Erhebungsgegenstand: Anzahl schwere Strassengüterfahr- zeuge und technische Merkmale; Herkunft, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienen- güterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleite- ter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Jährliche Erhebung: Vollerhebung auf Basis der automatischen Zähl- stationen des ASTRA, zusätzliche manuelle Zählungen der schweren Strassengüterfahrzeuge während
15 Tagen und Auswertung der
Achslast-Messstationen (Weight In Motion – WIM) des ASTRA; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und SBB Infrastruktur; Haupterhebung: Kombination der Zählungen der jährlichen Erhebung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassen- güterfahrzeugen (inkl. Rollende Landstrasse) während etwa
120 Tagen zu technischen Fahr-
zeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der EVU und SBB Infrastruktur Befragte: Fahrzeugführer/innen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 1979
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
Periodizität: Jährlich (Vollerhebung auf Basis der automatischen Zählstationen des ASTRA, manuelle Zählungen und Auswertung der EVU-Daten); alle fünf Jahre (Haupterhebung) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, Schwei- zerische EVU, Kantone, private Auf- tragnehmer Besondere Bestimmungen: –
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Statistikerhebungsverordnung AS 2012
171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschafts- aktivität und Produktgruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: BFS Besondere Bestimmungen: Ab dem 1. Oktober 2013 wird das BFS Erhebungsorgan.
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180. Güterverkehr mit Lieferwagen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Inländische leichte Sachentransport- fahrzeuge; Fahrleistungen (Kilo- meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestim- mungsorte, Fahrtzwecke, Wirt- schaftszweig Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung auf dem Korrespondenz- weg oder mittels Internet-Befragung, basierend auf dem Eidgenössischen Fahrzeughalterregister des Bundes- amts für Strassen Befragte: Halter/innen von inländischen leich- ten Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch für geschäftlich genutzte Fahrzeuge Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre (erstmals 2013) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden
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181. Arealstatistik
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Bestimmung der Bodennutzung und Bodenbedeckung ab Luftauf- nahmen nach 46 Nutzungs- und
27 Bedeckungskategorien für das
Gebiet der ganzen Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung; computerge- stützte Interpretation von 4,1 Millio- nen Punkten eines Rasters von
100 x 100 m Zellgrösse auf der
Grundlage von Luftaufnahmen und Hilfsdaten Befragte: – Auskunftspflicht: – Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2013–2019 Periodizität: Dann alle sechs Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Landestopografie als Lieferant von Luftaufnahmen und Georeferenzdaten; Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft zur fachlich-metho- dischen Unterstützung und Beratung Besondere Bestimmungen: –
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182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Schätzung der Abdeckung der für das neue System der Volkszählung und der Gebäude- und Wohnungs- erhebung verwendeten Register; Gebäude- und Wohnungsmerkmale, soziodemografische Merkmale, Staatsangehörigkeit, Aufenthalts- bewilligung einer bestimmten Person und der Mitglieder ihres Haushalts Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe der anzugebenden Flä- chen bestehend aus insgesamt rund
11 300 Gebäuden, 27 000 Haushal-
ten und 57 000 Personen; Aufzäh- lung der Gebäude und Wohnungen auf dem Grundstück; für Personen computergestützte persönliche Befragung und Telefonbefragung, kann ergänzt werden durch eine schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form Befragte: Personen, die in den für die Stich- probe ausgewählten Gebieten leben Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: 2013, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: –
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183. Befragung Sport Schweiz
Erhebungsorgan: Bundesamt für Sport Erhebungsgegenstand: Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sportverhaltens und der Bedürf- nisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater Anbieter, bestehende Sport- anlagen und Bewegungsräume; soziodemographische und ökono- mische Merkmale. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); telefonische com- putergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer- gestützte schriftliche Befragung Aufstockungsmöglichkeit Kantonal oder regional möglich Befragte: Personen im Alter von 10–74 Jahren in Privathaushalten (Kernmodul: 15–74 Jahre; Zusatz- befragung bei Kindern im Alter von 10–14 Jahren) Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: In der Regel Februar bis Juli Periodizität: In der Regel alle sechs Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Lamprecht & Stamm Sozial- forschung und Beratung AG; Befragungsinstitute; Beratungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA Besondere Bestimmungen: –
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