AS 2012 7141
Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen
Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen
Änderung vom 30. November 2012
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet:
I Die Verordnung des UVEK vom 21. August 20021 über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf Artikel 220 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung vom 19. Juni 19952 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS),
Ziff. 1.1.3
1.1.3 Aufgehoben
Ziff. 1.2.1, 1.2.9, 1.2.9.1, 1.2.9.2 und 1.2.9.3
1.2.1 Inhalt und Form
Das Abgas-Wartungsdokument muss mindestens die im Anhang aufge- führten Rubriken und Angaben in den drei Amtssprachen enthalten. In der formalen Gestaltung sind die Herausgeber frei; das Abgas-Wartungs- dokument kann als Einheit im Serviceheft integriert sein. Die besonderen Bestimmungen für Katalysator-Fahrzeuge gelten nur, wenn im Abgas-Wartungsdokument die entsprechende Bestätigung vorhanden ist.
1.2.9 Aufgehoben
1.2.9.1 Aufgehoben
1.2.9.2 Aufgehoben
1.2.9.3 Aufgehoben
2012-2024 7141
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und AS 2012
Ziff. 2.1.1 und 2.1.3
2.1.1 Bei der Abgaswartung sind nach den Herstellerangaben mindestens die
folgenden Teile zu prüfen, einzustellen und, wenn notwendig, instand zu stellen oder zu ersetzen: – Luftfilter; – Gemischaufbereitungssystem; – Auspuffsystem; – Emissionskontrollsystem (z. B. Kaltstartvorrichtung, Vorrichtung für Abgasrückführung, Lufteinblasevorrichtung, Katalysator und Lambda- sonde); – Zündung (wenn vorhanden, Unterbrecher, dynamischer und statischer Zündzeitpunkt); – Kurbelgehäuse-Entlüftung; – Verdampfungskontrollsystem. Ausserdem ist die Leerlaufdrehzahl zu prüfen, einzustellen und zu mes- sen. Abschliessend sind die Emissionswerte (CO, CO2 und HC) im Leerlauf nach den Messbedingungen des Herstellers zu messen. Die im Abgas- Wartungsdokument eingetragenen Sollwerte müssen eingehalten sein.
2.1.3 Aufgehoben
Ziff. 2.2
2.2 Sollwerte
Im Wartungsdokument sind die vom Fahrzeughersteller angegebenen, bei betriebsbereitem Fahrzeug am Auspuffrohrende zu messenden Sollwerte einzutragen. Besondere Messbedingungen (z.B. Unterbrechung der Kur- belgehäuseentlüftung usw.) sind im Wartungsdokument aufzuführen.
Ziff. 2.4.1, 2.4.2 und 2.4.3
2.4.1 Es dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die nach der Verordnung
des EJPD vom 19. März 20063 über Abgasmessgeräte für Verbrennungs- motoren zugelassen und geeicht sind.
2.4.2 Reparierte Messgeräte sind nach der Messmittelverordnung vom
15. Februar 20064 der zuständigen Stelle zur Nacheichung am Einsatzort zu melden.
2.4.3 Aufgehoben
3 SR 941.242 4 SR 941.210
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und AS 2012
Ziff. 3.1, 3.1.1 und 3.1.2
3.1 Umfang der Wartung
Bei der Abgaswartung sind nach den Herstellerangaben mindestens die folgenden Arbeiten auszuführen: – eine Sichtprüfung von Ansaug- / Aufladesystem (inkl. Luftfilter), Einspritzanlage und Auspuffanlage auf Zustand und Dichtheit; – die Kontrolle auf Vorhandensein bzw. Unversehrtheit der im War- tungsdokument eingetragenen Plombierungen und Versiegelungen; – die Kontrolle von Förderbeginn, Volllastanschlag und, falls vorhanden, anderen Einstelleinrichtungen der Einspritzpumpe; – die Kontrolle der Einspritzdüsen (falls erforderlich); – die Kontrolle der Leerlaufdrehzahl und der oberen Leerlaufdrehzahl ohne Last (Abregeldrehzahl); – die Prüfung auf Zustand und Funktion von Zusatzeinrichtungen wie Abgasrückführung oder Partikelfilter und der dazugehörenden Regeleinrichtungen; – die erforderlichen Einstellungen, Instandstellungen und allenfalls den Ersatz defekter Teile; – eine abschliessende Messung der Rauchemissionen bei freier Be- schleunigung entsprechend dem in Ziffer 3.2 beschriebenen Verfahren; der im Abgas-Wartungsdokument eingetragene Sollwert darf nicht überschritten werden.
3.1.1 Aufgehoben
3.1.2 Aufgehoben
Ziff. 3.2.2.1.1, 3.2.2.1.2 und 3.2.2.1.3
3.2.2.1.1 Es dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die nach der Verordnung des EJPD vom 19. März 20065 über Abgasmessgeräte für Verbrennungs- motoren zugelassen und geeicht sind. 3.2.2.1.2 Reparierte Messgeräte sind nach der Messmittelverordnung vom 15. Februar 20066 der zuständigen Stelle zur Nacheichung am Einsatzort zu melden. 3.2.2.1.3 Aufgehoben
5 SR 941.242 6 SR 941.210
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und AS 2012
Ziff. 3.3.1
3.3.1 Im Wartungsdokument ist der in der Typengenehmigung (bei nicht ty-
pengenehmigten Fahrzeugen im Fahrzeugausweis) vermerkte Referenz- wert plus eine Toleranz als Sollwert für die Rauchemission bei freier Beschleunigung einzutragen: Trübungskoeffizient k ≤1 m–1; Toleranz = 0,3 m–1 Trübungskoeffizient k >1 m–1; Toleranz = k × 0,3 Schwärzungszahl; Toleranz = 1 Bacharach
II Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
30. November 2012 Eidgenössisches Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und AS 2012
Anhang (Ziff. 1.2.1)
(Mindestanforderungen)
Das Abgas-Wartungsdokument muss die Rubriken und Angaben in den drei Amts- sprachen enthalten.
I. Titelblatt In den drei Amtssprachen muss der Titel wie folgt lauten: – Abgas-Wartungsdokument – Fiche d’entretien du système antipollution – Documento sulla manutenzione relativa ai gas di scarico Weitere Angaben können aufgeführt werden.
II. Gesetzliche Vorschriften Der für das zutreffende Fahrzeug massgebende Text der Artikel 59a–59c der Ver- kehrsregelnverordnung (VRV) muss aufgeführt werden.
III. Herstellerangaben
1. Fahrzeugdaten
Marke Fahrzeugtyp Fahrgestell-Nr. Motor-Kennzeichen
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und AS 2012
2. Messbedingungen
bei Motorwagen mit Fremdzündungsmotor* Sollwert des Herstellers
3. Kontrollwerte
– Schliesswinkel (sofern erforderlich) (<) – Zündzeitpunkt vor/nach O.T. – mit Unterdruck (KW/min) – ohne Unterdruck (KW/min) – Leerlaufdrehzahl (min–1)
4. Abgaswerte im Leerlauf
– CO % vol (von bis): – HC ppm (kleiner als): – CO2 % vol (grösser als): bei Motorwagen mit Selbstzündungsmotor*
3. Kontrollwerte
– Förderbeginn – statisch (Hub Einspritzpumpe/KW) – dynamisch (KW/min) – Leerlaufdrehzahl (min–1) – obere Leerlaufdrehzahl ohne Last (min–1) (Abregeldrehzahl)
4. Rauchemissionswerte
– Trübungskoeffizient (m-1) (maximal) – Schwärzungszahl (Bacharach) (maximal)
5. Plomben und Versiegelungen
* je nach Motorart
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen AS 2012
Abgas-Wartungsdokument (Beispiel) Für Motorwagen mit Fremdzündungsmotor gemessene Werte
0–3000 km nach der Abgaswartung
Kontrollwerte – Schliesswinkel (sofern erf.) (<) – Zündzeitpunkt vor/nach O.T. – mit Unterdruck (KW/min) – ohne Unterdruck (KW/min) – Leerlaufdrehzahl (min–1)
Abgaswerte im Leerlauf – CO % vol. – HC ppm km-Stand Datum Unterschrift Adresse/Stempel
Bestätigung Die/der Unterzeichnende bestätigt, die Abgaswartung nach Herstellervorschrift und unter Verwendung der vorgeschriebenen Prüfgeräte ausgeführt zu haben.
Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen AS 2012
Abgas-Wartungsdokument (Beispiel) Für Motorwagen mit Selbstzündungsmotor gemessene Werte
0–3000 km (0–100 h) nach der Abgaswartung
Kontrollwerte – Förderbeginn – statisch – dynamisch (KW/min) – obere Leerlaufdrehzahl ohne Last (min–1) (Abregeldrehzahl) – Leerlaufdrehzahl (min–1)
Rauchemissionswerte – Trübungskoeffizient (m–1) – Schwärzungszahl (Bacharach) km-Stand (bzw. Betriebsstunden) Datum Unterschrift Adresse/Stempel
Bestätigung Die/der Unterzeichnende bestätigt, die Abgaswartung nach Herstellervorschrift und unter Verwendung der vorgeschriebenen Prüfgeräte ausgeführt zu haben.