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AS 2016 1319

Europäisches Übereinkommen vom 5. März 1996 über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen

Europäisches Übereinkommen vom 5. März 1996 über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen

SR 0.101.3; AS 2000 1664

Geltungsbereich am 28. April 2016, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Malta* 5. Februar 2015 1. April 2015 San Marino 28. August 2015 1. Oktober 2015 Vereinigtes Königreich Guernsey 3. März 2015 3. März 2015 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2000 1664, 2003 2225, 2005 1905,

2009 1129 und 2013 1229.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2016-1169 1319

Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof AS 2016 für Menschenrechte teilnehmen. Europäisches Übereink.

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