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AS 2017 3275

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV)

Änderung vom 17. Mai 2017

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November

19981 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 5c 1c. Kapitel: Berichterstattung über die vertraulichen oder geheimen Erlasse, völkerrechtlichen Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts

Art. 5c

1 Die Departemente melden aus ihrem Zuständigkeitsbereich sowie aus dem Zustän-

digkeitsbereich ihrer Gruppen und Ämter der Bundeskanzlei laufend den Titel und den Regelungsgegenstand: a. der Erlasse des Bundes, die nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20042 nicht veröffentlicht werden, sowie deren Änderung oder Auf- hebung; b. der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationalen Rechts sowie deren Änderung oder Aufhebung.

2 Die Bundeskanzlei führt eine laufend aktualisierte Liste:

a. der Texte nach Absatz 1; b. der Erlasse nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes und der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationa- len Rechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates.

2017-0555 3275

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung AS 2017

3 Der Bundesrat übermittelt der Geschäftsprüfungsdelegation einmal jährlich die

Liste nach Absatz 2.

II Die Publikationsverordnung vom 7. Oktober 20153 wird wie folgt geändert:

Art. 9 Aufgehoben

III Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

17. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

3 SR 170.512.1

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