Bauvorhaben: Neubau Wasserleitungen als Ersatz für bestehende Leitungen Standort: Belpbergstrasse, Gerzensee, Parzellen-Nrn. 240, 229, 707, 893, 577, 918, 889, Zone: Grünzone GZ, Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN 3, Landwirtschaftszone, Wald Inventar: Ortsbildgebiet, Baugruppe C, Archäologisches Schutzgebiet Nr. 554 Ausnahmen: - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 i.A.v. Art. 81 SG) - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Nichtforstliche Kleinbauten und Anlagen im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV) und Bauen in Waldnähe (Art. 25 KwaG) Auflage- und Einsprachefrist: 3. Mai 2024 Auflagestelle: Gemeinde Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/190468 eBau Nummer: 2023-21075 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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