Wiederherstellung Bootsanbindeplatz nach Erosion und Sicherung/Befestigung der Erde Standort: Nähe Aareweg 15b/c, 3037, Parzelle Nr. 1036, Zone: Uferschutzplan nach See- und Flussufergesetz, Sektor a, UeO 23, Uferschutzzone bzw. Gewässer (Aare), Koordina-ten: 2’598’558 / 1’202’307 Gewässerschutzbereich A Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet / Zonenkonformität nach Art. 24 RPG - Eingriff ins Gewässer nach Art. 38 GSchG - Bauen in der Uferschutzzone nach Art. 5 SFG - Eingriff in die geschützte Ufervegetation nach Art. 22 SFG - Wasserbaupolizeibewilligung nach Ar. 48 WBG - Bauen im Gewässerraum nach Art. 41c GSchV - Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 21 ff. NHG - Eingriffe in den Uferbereich nach Art. 18 Abs. 1bis NHG Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Os-termundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Building application · Applicant