eBau Nr. 2022-2392 ___________________ Bauvorhaben: Umnutzung Kuhstall in Pferdebox und Sattelkammer sowie Umnutzung alte Durchfahrt in 2 Freilaufställe (Total 4 Pferde)/ Einbau Treppe und Strohaufzug/ Einbau Holzschnitzelheizung und Kamin/ Neubau eingezäunter Allwetterplatz und Umzäunung Pferdeweide ___________________ Standort: Jerisberghof 15a, 3206 Ferenbalm, Parzelle Nr. 2284, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’582’854/1’200’662 ___________________ Schutzzone/ -objekt: Landschaftsschutzgebiet ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: der Pferdemist wir auf einen abgedeckten Anhänger verladen und bei der Kompostanlage entsorgt, ansonsten keine Änderungen vorgesehen ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Bauten in Waldnähe, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Ferenbalm, Ofenhausstrasse 37, 3206 Rizenbach ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20582 (eBau Nummer: 2022-2392) ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 23. Juni 2023 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 24. Mai 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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