Abbruch Remise Nr. 2c, Neubau Güllegrube, Stallerweiterung bei Geb. Nr. 2 + 2e, Neubau Fahrsilo Standort: Simmlernstrasse 2, 2c + 2e, Gerzensee, Parzellen-Nr. 605, Zone: Landwirtschaftszone (LWZ) Inventar: In der Nähe eines erhaltenswerten Objekts, Landschaftsschongebiet, Wildtierwechselkorridor Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich A, das Schmutzabwasser wird der Güllegrube zugeführt, das Regenabwasser wird teilweise versickert und der Sauberwasserleitung zugeführt. Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 i.A.v. Art. 81 SG) Hinweis: Gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sowie die Artikel 12 und 12a-g des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wird das Bauvorhaben voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Auflage- und Einsprachefrist: 7. April 2026 Auflagestelle: Gemeinde Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/230639 eBau Nummer: 2026-858 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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