eBau Nr. 2023-9657 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer überdachten Schnellladestation für Elektroautos auf dem Autobahnrastplatz Gurbrü mit Videoüberwachung und vollflächig integrierter Photovoltaikanlage ___________________ Standort: Mühlegässli 20b, 3208 Gurbrü, Parzelle Nr. 2, Nutzungszone: Landwirtschaftszone (Areal Autobahnrastplatz), Koordinaten: 2’582’655 / 1’201’131 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Das Sauberabwasser wird in das Steibächli abgeleitet ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 22 NHG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie Art. 8 - 10 und 13 FiG - Bauvorhaben innerhalb Baulinie Nationalstrassen ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Gurbrü, Oberdorf 68, 3208 Gurbrü ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20618 (eBau Nummer: 2023-9657) ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. Oktober 2023 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 13. September 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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