03.5238 · Fragestunde. Frage · 2003-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Wieso sind Giftstoffe der Giftklasse 1 in Kosmetika und Textilien verboten, nicht aber in Tattoo-Farben, die ihrer Verwendung gemäss - und im Unterschied zu Kosmetika und Textilien - direkt und unverändert in den Körper gelangen?
2. Was gedenkt der Bundesrat angesichts eines eigentlichen Tätowierungsbooms als dringend angezeigte Sofortmassnahme zu unternehmen, damit derart gefährliche Substanzen in Tattoo-Farben umgehend aus dem Verkehr gezogen werden?
3. Ist der Bundesrat bereit, zur Lösung des Problems dem Parlament - falls notwendig - die entsprechende Gesetzesgrundlage zu unterbreiten?
4. Wenn ja, wann?