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08.5079 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit, seine Haltung gegenüber dem künftigen Fakultativprotokoll zum Uno-Pakt I zu revidieren und die Option eines "A la carte"-Protokolls durch ein Gesamtkonzept zu ersetzen, das die Einklagbarkeit aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zulässt?

Wenn nicht, wie kann der Bundesrat seine gegenwärtige Haltung rechtfertigen, welche die Wirkung des künftigen Protokolls schwächt, indem sie zwei Kategorien von Menschenrechten schafft, was den Grundsätzen der Unteilbarkeit und der Universalität dieser Rechte zuwiderläuft?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.