08.5393 · Fragestunde. Frage · 2008-12-08
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mit der Verordnungsänderung zur AHV (Art. 34d), wonach Arbeitgeber nicht mehr abrechnungspflichtig sind, wenn Arbeitnehmende weniger als 2200 Franken pro Jahr verdienen, werden ausgerechnet künstlerische Berufsangehörige mit häufig wechselnden Arbeitgebern (vergleiche Art. 8 AVVI) benachteiligt, die gemäss einem Bericht einer Arbeitsgruppe des BAK, des BSV und des Seco vom Februar 2007 ohnehin nur über eine mangelhafte soziale Absicherung verfügen.
Ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung dieser Verordnungsbestimmung zu prüfen?