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09.1130 · Anfrage · 2009-09-23

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 8. Februar 2004 hat das Schweizervolk mehrheitlich und haben die Kantone praktisch einstimmig die Verwahrungs-Initiative und damit den neuen Artikel 123a der Bundesverfassung angenommen. Die Verfassungsänderung ist am selben Tag in Kraft getreten und damit bereits seit über fünf Jahren gültig.

Wie viele Straftäter wurden seither gestützt auf diesen Artikel lebenslang verwahrt?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss den Erhebungen des Bundesrates wurde bislang kein Straftäter in Anwendung von Artikel 123a der Bundesverfassung verwahrt.

Antwort des Bundesrates.