10.302 · Standesinitiative · 2010-01-05
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Verfassungs- und weiteren Rechtsgrundlagen zu erarbeiten, um schweizweit einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz zu schaffen, zumindest jedoch eine einheitliche Alterskennzeichnung von digitalen und audiovisuellen Medien und ein Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche einzuführen.