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10.332 · Standesinitiative · 2010-09-13

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Die Gesetzgebung des Bundes ist so zu ändern:

- dass die Bestimmungen mit Auswirkungen auf die Stromversorgung koordiniert und aufeinander abgestimmt sind;

- dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung einzelner Regionen führt; und

- dass die Regulierungsbehörden gestärkt und ihre Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.

Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich Stromversorgung | Lexipedia | Lexipedia