Lexipedia

Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich Stromversorgung

10.332 · Standesinitiative · 2010-09-13

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Die Gesetzgebung des Bundes ist so zu ändern:

  • dass die Bestimmungen mit Auswirkungen auf die Stromversorgung koordiniert und aufeinander abgestimmt sind;
  • dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung einzelner Regionen führt; und
  • dass die Regulierungsbehörden gestärkt und ihre Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.
Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich Stromversorgung | Lexipedia | Lexipedia