12.3531 · Motion · 2012-06-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in den nächsten drei Jahren keine Verhandlungen mit der EU über institutionelle Fragen zu führen.
Begründung
Der Bundesrat plant die Verabschiedung eines Verhandlungsmandates zu institutionellen Fragen mit der EU. Dabei geht es unter anderem um die Modalitäten der künftigen Übernahme von EU-Recht und dessen Entwicklung, die Rechtsprechung in den relevanten Bereichen, Überwachungsbehörden und Sanktionsmöglichkeiten. Ziel ist die nähere institutionelle Anbindung an die EU. Nun befindet sich die EU in einer immer gravierenderen Verschuldungs- und Bankenkrise, welche deren Handlungsfähigkeit einschränkt und auf die Zukunft und Organisation der Gemeinschaft weitreichende und heute noch nicht absehbare Konsequenzen haben dürfte. So ist die künftige Ausgestaltung des Euroraumes völlig offen. Ebenso haben die EU-Staaten Gespräche über eine koordiniertere Fiskal- und Haushaltspolitik in Aussicht gestellt. Der institutionelle Rahmen der EU könnte sich damit in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Vor diesem Hintergrund ist es nicht sinnvoll und nicht im Interesse des Landes, wenn die Schweiz zum heutigen Zeitpunkt Verhandlungen mit der EU über institutionelle Fragen aufnimmt. Ein Moratorium von mindestens drei Jahren für die Verhandlungen zu institutionellen Fragen drängt sich deshalb auf, zumal es weder einen zeitlichen noch einen sachlichen Druck für entsprechende Abkommen gibt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Europäische Union steht gegenwärtig einer schweren Banken- und Verschuldungskrise gegenüber, deren Ausgang und Konsequenzen - inklusive für die Schweiz - heute noch unklar sind. Ungeachtet dessen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten die bei Weitem wichtigsten Wirtschafts- und Handelspartner unseres Landes. Insbesondere ist es wichtig, auf dem bilateralen Weg den Fortbestand und die Entwicklung des diskriminierungsfreien Marktzugangs für die schweizerischen Wirtschaftsakteure zum Markt der EU sicherzustellen.
Bekanntlich macht die EU den Abschluss von neuen bilateralen Abkommen im Bereich Marktzugang von neuen institutionellen Regelungen zur Verwaltung und Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen abhängig. Neue institutionelle Lösungen liegen auch im Interesse der Schweiz: Die Rechtssicherheit für unsere Wirtschaftsoperateure wird verbessert, wenn das sich ständig weiter entwickelnde und für unsere bilateralen Abkommen relevante EU-Recht rascher übernommen werden kann, unter Wahrung unserer Souveränität sowie unserer verfassungsmässigen und gesetzlichen Verfahren mit ihren entsprechenden Fristen. Ein Moratorium für institutionelle Verhandlungen wäre diesem Ziel jedoch abträglich.
Zudem beinhalten so gut wie alle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Bestimmungen über institutionelle Fragen. Die Annahme der Motion hätte daher ein allgemeines Moratorium über die Verhandlung jeglicher Abkommen mit der EU zur Folge. Dies entspräche nicht der Wahrung der Interessen der Schweiz, was erfordert, in der Lage zu bleiben, jederzeit auf allfällige Verhandlungen eintreten zu können, die sich aufgrund der Umstände als notwendig erweisen könnten.
Vor der Aufnahme von Verhandlungen nimmt der Bundesrat die gemäss verschiedenen Gesetzen vorgesehenen Konsultationen vor. So hat der Bundesrat die zuständigen Kommissionen des Parlamentes, die Kantone und die Wirtschafts- und Sozialpartner zu den Grundsätzen für institutionelle Lösungen konsultiert. Diese Konsultationen haben ergeben, dass die Stossrichtung der Vorschläge des Bundesrates insgesamt unterstützt wird. Anschliessend hat der Bundesrat am 18. Juni 2012 die EU über diese Vorschläge in Kenntnis gesetzt. Das weitere Vorgehen wird er nach Erhalt der offiziellen Reaktion der EU beurteilen. Ein allfälliges Verhandlungsergebnis würde, wie von der Bundesverfassung vorgesehen, der Bundesversammlung und, je nach Ausgestaltung des Abkommens, auch dem Volk oder Volk und Ständen zur Genehmigung unterbreitet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.