13.1007 · Anfrage · 2013-03-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Förderung der Teilzeitarbeit von Männern ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu stärken. Der Bund hat sich verpflichtet, der Wirtschaft hierbei als Vorbild zu dienen. In diesem Zusammenhang würde ich gern wissen, wie viele männliche Mitarbeiter der Bundesverwaltung in einem Teilzeitverhältnis angestellt sind. Welchen Anteil haben diese Mitarbeiter an der Gesamtheit der Bundesangestellten?
Ich bitte zudem um konkrete Angaben zum Anteil (und zur Anzahl) der in einem Teilzeitverhältnis angestellten Männer pro:
1. Bundesamt
2. Verwaltungseinheit (einschliesslich der Einheiten des dritten Kreises wie zum Beispiel der ETH und der Swissmedic)
3. Lohnklasse
Abschliessend möchte ich wissen, mit welchen Massnahmen der Bund die Teilzeitarbeit von Männern fördert?
Stellungnahme des Bundesrates
Als Teilzeitarbeit wird ein Beschäftigungsgrad (BG) von weniger als 90 Prozent bezeichnet. Im Jahre 2012 erreichte die Teilzeitarbeit die folgenden Anteile am Gesamtbestand je Geschlecht und am Total beider Geschlechter:
FrauenMännerBeide Geschlechter48,5 Prozent 10,1 Prozent 22,6 Prozent
Die Teilzeitarbeit von Männern ist im Anhang nach Lohnklassengruppen und Verwaltungseinheiten aufgeführt. Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, ist die Teilzeitarbeit je nach Verwaltungseinheit unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Departementen ohne Karriere- und Monopolfunktionen (diplomatische Funktionen, Berufsmilitär, Grenzwachtkorps) liegt die Teilzeitarbeit von Männern zwischen 18,5 Prozent und 32,5 Prozent. Über die Verhältnisse bei den verselbständigten Einheiten gibtTabelle 3 Auskunft.
Der Bundesrat verlangt die Chancengleichheit von Frau und Mann und bietet den Angestellten der Bundesverwaltung flexible und für beide Geschlechter nichtdiskriminierende Arbeitszeitmodelle an. Für den Bundesrat steht zudem fest, dass die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben heute kein frauenspezifisches Anliegen mehr ist.
Die Bundesverwaltung ermöglicht deshalb auch den Männern, im Rahmen des Möglichen von der Flexibilisierung der Arbeitszeiten und der verschiedenen Arbeitsmodelle wie Telearbeit, Teilzeitarbeit und Jobsharing Gebrauch zu machen. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2013 eine Revision der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) mit Inkrafttreten auf den 1. Juli 2013 beschlossen. In Artikel 64 Absatz 4 hat er flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit und zum Jobsharing verankert.
Ausserdem hat der Bundesrat bereits am 30. Juni 2010 beschlossen, dass jede neue Vollzeitstelle wenn möglich mit einem Pensum zwischen 80 und 100 Prozent ausgeschrieben wird.
Die Vorgesetzten werden dazu ermutigt, den Anliegen der Mitarbeitenden nach Möglichkeit zu entsprechen. Zu einer ersten Sensibilisierung für Teilzeitarbeit kommt es oft dann, wenn ein Mitarbeiter Vater wird. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst und hat deshalb beschlossen, dass die Eltern nach Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf eine Senkung des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent haben. Der Beschäftigungsgrad darf nicht tiefer als 60 Prozent sein (Art. 60a BPV).
Alle Angestellten haben auf der Webseite des Eidgenössischen Personalamtes sowie auf dem Stellenportal des Bundes Zugang zu den Informationen über die flexiblen Arbeitszeitmodelle.
Anhang zu Anfrage Bernasconi, 13.1007
Tabelle 1: Teilzeitarbeit nach Lohnklassengruppen
LohnklassenAnzahl Männer mit BG bis 89 %Anteil vom Gesamtbestand MännerTotal2'51010,1 %01 - 111548,7 %12 - 173064,7 %18 - 237279,9 %24 - 2975611,4 %30 - 38121,6 %Übrige ( Personal in besonderen Anstellungsverhältnissen (Aushilfspersonal, Angestellte im Stundenlohn, Lokal- und Residenzpersonal EDA)) 55628,2 %
Tabelle: 2 Teilzeitarbeit nach Verwaltungseinheiten
VerwaltungseinheitenAnzahl Männer mit BG bis 89 Prozent Anteil vom Gesamtbestand Männer
Total 2'51010,1 %BKBK3531,0 %EDÖB841,6 %Total4332,5 %EDAEDA Zentrale874,9 %DEZA434,7 %EDA / IT88,4 %Total1385,0 %EDIGS/EDI720,1 %EBG00,0 %BAR1545,6 %BAK1635,8 %NB2853,4 %Meteo Schweiz4318,2 %BAG8734,8 %BFS8424,6 %BSV4831,6 %SBF1119,1 %Total33728,2 %EJPDGS/EJPD1119,1 %BJ4235,4 %BAP406,8 %SIR532,2 %Metas96,7 %ESBK213,1 %BFM28348,0 %EJPD / IT158,6 %Total40724,0 %VBSGS/VBS257,5 %BASPO7430,0 %BABS114,9 %Verteidigung2913,4%Armasuisse B93,0 %Armasuisse W+T44,7 %Armasuisse Immo16356,6 %Swisstopo5521,7 %Total6326,2 %EFDGS/EFD1018,4 %EFV1411,9 %ZAS259,5 %SMINT16,0 %SIF13,8 %ESTV609,6 %EZV1674,6 %ISB821,1 %BIT10011,6 %EFK710,7 %EPA1329,3 %BBL256,2 %Total4337,0 %EVD / WBF GS / EVD/WBF713,6 %SECO4015,2 %BBT1627,1 %BLW3022,4 %Agroscope9719,0 %BVET1726,2 %IVI310,4 %BWL00,0 %BWO619,4 %WEKO921,3 %ZIVI1123,7 %SAS29,6 %KTI434,0 %EVD / IT612,8 %Total24718,6 %UVEKGS/ UVEK1133,1 %BAV4118,5 %BAZL2511,8 %BFE2420,7 %ASTRA267,5 %BAKOM2815,8 %BAFU9532,1 %ARE1842,7 %SUST00,0 %RegInfra621,6 %Total27418,5 %
Tabelle 3: Verhältnisse bei den verselbständigten Einheiten
BG bis 89 %FrauenMännerBeide Geschlechter
Anzahl%Anzahl%Anzahl%Swissmedic13555,33217,316738,9SNM8857,13012,011867,8Pro Helvetia4193,01568,05685,0IGE 5452,92618,38032,8RAB 9100318,81248PUBLICA4331,2139,42820,3FINMA 5831,73211,09019,0ETH-Bereich ( Beschäftigungsgrad bis 79 Prozent statt bis 89 Prozent ) 2'77444,52'94923,265'72330,2EHB 9774,84754,714466,8SERV 215,6311,7513,6ENSI 1238,676,11912,5SBB 1'99945,32'0178,64'02614,4Post 12'87669,22'88615,615'76242,5
Antwort des Bundesrates.