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14.3037 · Postulat · 2014-03-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob und wie das Verlagerungsziel gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG; SR 740.1) im Sinne der Ausführungen seines Verlagerungsberichtes vom November 2013 ersetzt werden könnte.

Begründung

Der Bericht des Bundesrates über die Verkehrsverlagerung (November 2013) hält zum wiederholten Mal fest, dass die "gemäss Artikel 3 Absatz 4 GVVG festgelegten Ziele der schweizerischen Verlagerungspolitik" nicht erreichbar sind (S. 135). Die Ziele schreiben vor, dass spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels pro Jahr höchstens 650 000 Fahrten im alpenquerenden Güterschwerverkehr erfolgen. Der Gotthard-Basistunnel wird voraussichtlich 2016 in Betrieb genommen. Bereits das Zwischenziel, das ab dem Jahr 2011 höchstens 1 Million Fahrten vorsah, wurde deutlich verfehlt. Es ist daher angebracht, das im GVVG festgelegte Ziel durch ein realisierbares Verlagerungsziel zu ersetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, Möglichkeiten der Neuausrichtung der Verlagerungspolitik und die Möglichkeiten alternativer Zielvorgaben zu prüfen und im Verlagerungsbericht 2015 darüber Bericht zu erstatten.

Im Verlagerungsbericht 2013 hat der Bundesrat die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zur Frage, ob an einem Fahrtenziel für den Schwerverkehr als Vorgabe festgehalten werden soll, betont. Die Erfüllung des Postulates kann für diese Diskussion einen Beitrag leisten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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