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14.3157 · Motion · 2014-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Liste mit allen bisher in der Schweiz gemäss Anhang 1 Absatz 1 der Altlastenverordnung (AltlV) hergeleiteten und vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) gutgeheissenen Konzentrationswerte öffentlich zugänglich zu machen.

Begründung

Belasten bei Altlasten Schadstoffe z. B. das Grundwasser, für die in Anhang 1 der AltlV keine Konzentrationswerte bestehen, so müssen diese gemäss Anhang 1 Absatz 1 nach der AltlV vorgegebenen toxikologischen Kriterien hergeleitet und mit Zustimmung des Bafu angewendet werden. Seit nun die AltlV in Kraft ist, wurden in den Kantonen bei verschiedenen Standorten von Altlasten solche Konzentrationswerte nach einheitlichen und vorgegebenen Kriterien festgelegt und vom Bafu gutgeheissen. Das Bafu soll diese hergeleiteten Konzentrationswerte veröffentlichen, damit sie nicht bei jeder Altlast wieder neu hergeleitet werden müssen. Dies steigert einerseits die Effizienz, was beispielsweise auch der Kanton Zürich wünscht. Andererseits wird damit eine verstärkte rechtliche Gleichstellung und verfahrenstechnische Vereinheitlichung der Sanierungsprojekte erreicht.

Begrüssenswerterweise hat das Bafu einen gemäss Anhang 1 Absatz 1 der AltlV hergeleiteten Konzentrationswert für Quecksilber bereits veröffentlicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Liste der Konzentrationswerte in Anhang 1 der Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) umfasst die wichtigsten altlastenrelevanten Schadstoffe und deren Konzentrationswerte. Konzentrationswerte für weitere Stoffe können gemäss AltlV von den Bewilligungsbehörden mit Zustimmung des Bafu nur im Einzelfall, für den jeweiligen Standort, festgelegt werden. Die Zustimmung des Bafu stellt sicher, dass die Herleitungen gesamtschweizerisch einheitlich erfolgen. Eine Veröffentlichung der zusätzlich hergeleiteten Konzentrationswerte würde den zuständigen kantonalen Behörden die Arbeit erleichtern. Die Liste soll zudem auch die neuhergeleiteten Konzentrationswerte für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit von Böden nach Anhang 3 Absatz 1 AltlV enthalten. Deren Herleitung ist wesentlich komplexer als bei den Werten von Anhang 1, sodass hier der Nutzen aus der Veröffentlichung noch grösser ist.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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