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14.3636 · Motion · 2014-06-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass der administrative Aufwand und die Auflagen zulasten der Landwirtschaft generell reduziert, die Direktzahlungssysteme vereinfacht und die Kontrollverfahren gestrafft werden.

Begründung

Der administrative Aufwand in der Landwirtschaft hat massiv zugenommen und belastet die Landwirtschaft schwer. Die Folge davon ist eine Kostensteigerung, die reduziert werden muss. Deshalb besteht gesetzgeberisch Handlungsbedarf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 die rechtlichen Grundlagen prüfen. Geprüft werden sollen Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit mit einem besonderen Augenmerk auf den administrativen und personellen Aufwand. Sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch für die staatlichen und privaten Vollzugsstellen soll der Aufwand in einem optimalen Verhältnis zu den von Parlament und Bundesrat festgelegten Zielen stehen. In diese Prüfung sollen die Vollzugsstellen und die Landwirtschaft in geeigneter Form eingebunden werden.

Der Bundesrat ist bereit, bis Ende 2016 dem Parlament eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzulegen. In dieser sollen neben der administrativen Entlastung von Betrieben und Verwaltung auch Forderungen anderer Vorstösse wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der optimale Einsatz öffentlicher Mittel oder die ressourcenschonendere Produktion bearbeitet werden. Der Entscheid über mögliche rechtliche Anpassungen soll aufgrund der Gesamtschau erfolgen, welche auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigt. Deshalb kann der Bundesrat der Motion nicht zustimmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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