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17.315 · Standesinitiative · 2017-09-20

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:

1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;

2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.

Begründung

Diese Initiative wird eingereicht:

- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;

- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;

- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;

- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.