17.315 · Standesinitiative · 2017-09-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Folgendes zu präzisieren:
1. die Bedingungen für die Beihilfe zum Selbstmord von Personen, die um diese Beihilfe ersuchen; dabei ist den jeweiligen Umständen angemessen Rechnung zu tragen;
2. die Rechtsgrundlagen für Sterbehilfeorganisationen.
Begründung
Diese Initiative wird eingereicht:
- in Anbetracht des 2014 kommunizierten Beschlusses von Exit, die Suizidhilfe auch Personen anzubieten, die altersbedingt an Mehrfacherkrankungen leiden;
- angesichts der neuen, im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Lebensende (NFP 67) durchgeführten Studien, namentlich der Studie "Gesetzliche Regulierung am Lebensende - Wo soll sich der Staat einmischen?" von Bernhard Rütsche;
- in Anbetracht der Notwendigkeit, die Suizidprävention und die Entwicklung der Palliative Care als wahre Alternative zum Suizid zu fördern;
- mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu schützen und die organisierte Suizidhilfe zu reglementieren.