17.3228 · Interpellation · 2017-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die SBB haben im September 2016 kommuniziert, dass sie den bedienten Verkauf stark reduzieren wollen. Die SBB möchten die Drittverkaufsstellen flächendeckend schliessen. Diese 52 Verkaufsstellen werden von Partnern wie Migrolino- und Avec-Shops, in Poststellen und von Privaten im Sinne des "Agentur-Modells" betrieben. Mit der Schliessung dieser 52 Verkaufsstellen würde knapp ein Viertel aller bedienten SBB-Verkaufsstellen in der Schweiz geschlossen. Aufgrund von Äusserungen der Bundesbahnen ist davon auszugehen, dass der Umsatz der Drittverkaufsstellen rund 60 Millionen Franken jährlich beträgt. Gemäss SBB können mit der Schliessung dieser 52 bedienten Verkaufsstellen 5 Millionen Franken jährlich eingespart werden. Wo genau, erläutern die SBB nicht. Man muss vermuten, dass die SBB damit einzig die Provision einsparen können, die sie ihren Drittpartnern für Ticketverkäufe zahlen. Künftig müssten die Tickets an SBB-Billettautomaten, online oder mit SBB Mobile gelöst werden, womit der gesamte Ticketertrag den SBB zugutekäme. Seit September 2016 läuft gegen diesen Service-public-Abbau eine Petition, die bereits von über 30 000 Personen unterschrieben wurde.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen der SBB? Hält der Bundesrat die geringen Einsparungen im Vergleich zum starken Abbau des Service public für gerechtfertigt?
2. Wie stellt der Bund in seiner doppelten Rolle als Besitzer der SBB AG und Besteller von Leistungen im Personenverkehr sicher, dass die Grundversorgung in der Fläche auch künftig garantiert ist?
3. Wie will er sicherstellen, dass in Zukunft der Ticketbezug weiterhin für alle Menschen - auch für Ältere und für Menschen mit Behinderung - einfach und berechenbar möglich ist, insbesondere an den betroffenen Halteorten?
4. Was unternimmt er, um diesen Service-Abbau zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass der bediente Verkauf auch über das Jahr 2017 hinaus flächendeckend sichergestellt ist?
5. Gedenkt der Bund, im Rahmen der Vergabe der verschiedenen Konzessionen im öffentlichen Verkehr den Vertrieb als Kriterium zu berücksichtigen?
Stellungnahme des Bundesrates
Als Eigentümer gibt der Bundesrat den SBB für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele vor. Für die vorliegenden Themen ist das strategische Ziel 1.1 relevant: "Die SBB entwickeln und erbringen für ihre Kundinnen und Kunden im Personen- und Güterverkehr attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen und wirken auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hin. Sie stellen die dafür notwendige, vom Bund bestellte und finanzierte Infrastruktur zuverlässig bereit und bewirtschaften ihre Immobilien professionell."
Der Entscheid der SBB, den Billettverkauf durch Dritte einzustellen, fällt in die operative Tätigkeit des Unternehmens, auf die der Bundesrat keinen Einfluss nimmt.
Der Bundesrat hat im Rahmen der Motion Büchler Jakob 16.3866, "Schliessung von SBB-Ticketstellen auf dem Land", vom 30. September 2016 ausführlich zu dieser Thematik Stellung genommen.
Ergänzend nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:
1. Der Anteil des Billettverkaufs durch Dritte am Gesamtabsatz der SBB ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. An den insgesamt 52 Verkaufspunkten Dritter wird weniger als 1 Prozent aller Billette verkauft. Angesichts dieser geringen Anzahl Betroffener sieht der Bundesrat die Massnahme der SBB nicht als starken Abbau des Service public.
2./4. Die Grundversorgung in der Fläche ist für den Bundesrat von grosser Bedeutung. Als Eigner sieht er angesichts des geringen Kundenkreises keinen Widerspruch zu den strategischen Zielen (insbesondere zu Ziel 1.1).
3. Der Bundesrat erwartet als Eigner, dass die SBB den Zugang zum öffentlichen Verkehr weiter vereinfachen. Wie sie dies realisieren, ist eine operative Aufgabe der SBB.
5. Der Bundesrat sieht nicht vor, Verkaufsstellen wie Schalter oder Drittverkaufsstellen für den Vertrieb als Kriterium für die Vergabe von Konzessionen zu berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.