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17.3357 · Motion · 2017-05-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG) zu unterbreiten. Die Botschaft soll im Wesentlichen die Änderungen enthalten, die im Vernehmlassungsentwurf vom 4. November 2015 vorgeschlagen wurden. Zusätzlich sind die Definitionen zu den Begriffen "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" und "besonders bedeutender Fall" aufzunehmen, die das EJPD im Herbst 2016 mit dem Bundesgericht erarbeitet hat.

Eine Minderheit (Schwaab, Allemann, Mazzone, Pardini) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Gestützt auf ein Postulat wurde zum BGG 2008 bis 2013 eine Evaluation durchgeführt. Diese zeigte, dass punktuell noch Optimierungen vorgenommen werden sollten. Das Hauptproblem ist die vom Bundesgericht immer wieder geltend gemachte "Falschbelastung" (zu grosser Aufwand in Bereichen, wo das Bundesgericht kaum zur Verbesserung des Rechtsschutzes beitragen kann). Der Bundesrat beauftragte daher das EJPD, eine Revision des BGG vorzubereiten.

Die Vernehmlassungsvorlage vom 4. November 2015 wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Am meisten Kritik gab es zu den relativ unbestimmten Rechtsbegriffen, die für die Zulässigkeit einer Beschwerde entscheidend wären, wenn die Beschwerde unter den Ausnahmekatalog oder unter eine Streitwertgrenze fällt. Dieser Kritik kann durch eine nähere Umschreibung dieser Begriffe im Gesetz Rechnung getragen werden.

Seit Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Botschaft zügig vorbereitet werden muss, da beim Bundesgericht vor allem im Strafrecht eine starke Zunahme der Beschwerden zu beobachten ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.