17.3880 · Postulat · 2017-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Finanzierung der Prämienverbilligung durch Bund und Kantone effektiver und ausgewogener gestaltet werden kann. Dabei soll auch ein Modell geprüft werden, das vorsieht, den Bundesanteil an den Finanzierungsbeitrag des Kantons zu knüpfen.
Begründung
Die Entflechtung von Kantons- und Bundesanteil durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung hat dazu geführt, dass der Bundesanteil der Prämienverbilligung an die Kantone jedes Jahr gemäss der Entwicklung der Gesundheitskosten zulasten der OKP ansteigt. Parallel dazu ziehen sich zahlreiche Kantone aus der Finanzierungsverantwortung zurück. Gemäss Monitoring 2014 zur Wirksamkeit der IPV betrug der Anteil des Kantonsbeitrages 2010 noch 50 Prozent. Bis 2014 reduzierte er sich auf 44 Prozent. Am tiefsten liegt er im Kanton Bern mit einem Anteil von 13 Prozent. Es gibt Kantone, welche ihren Beitrag konstant halten. Viele Kantone reduzieren indes ihren Anteil an die Prämienverbilligung und entlasten damit ihren Staatshaushalt. Aktuell verlangt der Kanton Luzern im Rahmen des Sparprogrammes gar eine Rückzahlung zugesprochener Prämienverbilligungsgelder.
Der Bund ist auch unter Spardruck, sodass der Bundesbeitrag von 7,5 Prozent der Bruttogesundheitskosten an die IPV auch infrage gestellt worden ist. Die automatische Anpassung des Bundesanteils wurde bei der NFA im Wesentlichen damit begründet, dass der Bund mit der Definition des Leistungskataloges einen Einfluss auf die Gesundheitskosten hat. Der Einfluss der Kantone auf die Gesundheitskosten ist indes ebenso gross: Die Kantone machen die Spitalplanung und genehmigen oder erlassen die Tarife der Leistungserbringer in ihrem Kanton. Es ist deshalb nicht einzusehen, wieso sich die Kantone nicht in gleichem Masse an der Finanzierung der Prämienverbilligung beteiligen müssen wie der Bund.
Das System, welches vor der NFA galt, wonach die Bundesbeiträge in Abhängigkeit von den Kantonsbeiträgen ausbezahlt wurden, war fairer und sachgerechter als das heutige System der bedingungslosen Ausschüttung der Bundesgelder. Eine Wiedereinführung dieses Systems ist zu prüfen. Der Text des Postulates ist indes weit gefasst, damit der Bundesrat die Möglichkeit hat, breit Alternativen zur heutigen Finanzierung der IPV aufzuzeigen und die IPV allenfalls auch an Vorgaben des Bundes zu knüpfen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1 und 1bis KVG).
Die eidgenössischen Räte haben am 17. März 2017 beschlossen, die Kantone zu verpflichten, die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen von 50 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat wird diese Gesetzesänderung in Kraft setzen.
Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse (Interpellation Rechsteiner Paul 15.3783, "Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen", Motion Schenker Silvia 14.4288, "Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages für die Prämienverbilligung", Motionen der sozialdemokratische Fraktion 16.3498 und Maury Pasquier 16.3494, "Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!") bereits dargelegt hat, gewährten die Räte bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf 2008 den Kantonen bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfallen soll und welche Versicherten davon profitieren sollen.
Diese Regelung ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit wird es den Kantonen möglich, diese Bereiche, für die sie weitgehend zuständig sind, optimal aufeinander abzustimmen.
Der Bundesrat hat jedoch festgestellt, dass mehrere Kantone ihren Anteil an den Prämienverbilligungsbeiträgen in den letzten Jahren gesenkt haben. Unter Berücksichtigung der Daten aller Kantone ist der Kantonsanteil von rund 50 Prozent im Jahr 2010 auf rund 42 Prozent im Jahr 2016 gesunken. Im Jahr 2016 finanzierten zehn Kantone weniger als einen Drittel und elf Kantone weniger als die Hälfte der Prämienverbilligungsbeiträge. Wie die Postulantin hält der Bundesrat diesen Rückzug einzelner Kantone aus der Finanzierung der Prämienverbilligung für problematisch.
Der Bundesrat ist bereit, die Wirksamkeit des Prämienverbilligungssystems zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung und Finanzierung zu unterbreiten. Dabei sind die Arbeiten des Bundesrates unter Einbezug der Kantone an der überwiesenen Motion der FK-N 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", zu berücksichtigen. Diese sehen eine Analyse und Bewertung sowie das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch im Bereich der Prämienverbilligung vor. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die erwähnte Motion weitere Entflechtungen mit klaren Verantwortlichkeiten anstrebt und dass sie die mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs erreichten Vorteile erhalten will. Unter diesen Bedingungen ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat und das Postulat der grünen Fraktion 17.3877, "Krankenkassen-Prämienverbilligungen verbessern und vereinheitlichen", anzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.